News Erhöhung um 5 Euro: Vodafone erhöht DSL- und Kabel-Preise für Bestands­kunden

haben sie aber nicht :
Helge01 schrieb:
Ein Anbieter kann sich durch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorbehalten, den Vertrag einseitig zu ändern. Nimmt er so eine Änderung vor, können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen.

Quelle Bundesnetzagentur

Genau das wird mit dem Sonderkündigungsrecht vom Anbieter eingeräumt.
haben Sie aber nicht _AGB Punkt 5
 
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maxik schrieb:
@Gaugaumera Dafür steht einem ja das Sonderkündigungsrecht ohne weitere Kosten zu.
Schön aber wenn die zufälligerweise die Preise senken statt erhöhen, kann ich auch nicht einfach auf das billigere wechseln und werde den Rest der 24 Monate zum höheren Preis geschröpft. Ist wie bei den Bausparer mit ihren Langzeitverträgen, die einfach Bankseitig gekündigt wurden. Firmen dürfen das, du als Privater nicht, du bist gnadenlos an die Laufzeit gebunden ...
 
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Verträge haben keinen wert mehr wenn man sich nicht dran hält. Man stelle sich vor einfach weniger zu zahlen. Das endet nicht nur mit einfach einer Kündigung. Da kommt Pfändung, inkasso , schufa usw und am ende zahlt man zu 100% den vereinbarten betrag und zusätzlich die entstandenen kosten. Nun dreht man Spieß um und will mehr geld als vereinbart. Sonderkündigungsrecht. Fertig... Keine kisten, risiken, Konsequenzen. Find ich unfair. Der kunde wird fertig gemacht wenn er sich nicht dran hält aber anders rum passiert dem Anbieter überhaupt nichts.
 
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flappes schrieb:
Du bekommst hier ein Schweizer Gehalt?

Manchmal regt mich mancher Forenteilnehmer echt auf.
Nein? Was hat das damit zu tun? Trotz der Schweizer Gehälter sind deren Anschlüsse Spotbillig. Deutlich billiger als hier.

Wir zahlen halt einfach viel zu viel.
 
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Und wenn die Energiepreise fallen, senkt Vodafone dann die Preise?

Haha, wir alle kennen die Antwort.

Tja, mangels Konkurrenz dürfen wir uns auf weitere Preiserhöhungen einstellen. Da sind sich alle einige.

Elon & Co., macht voran mit Starlink usw.!
Ergänzung ()

H3llF15H schrieb:
Wo soll in den Verträgen zum CableMax 1000 eine dauerhafte Preisbindung stehen?

Bei Vertragsabschluss hieß es zwar immer "dauerhaft", aber im Vertrag finde ich dazu nichts.

Oh noch besser, dann kann man die auf unlauteren Wettbewerb verklagen.
 
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pilli schrieb:
haben Sie aber nicht _AGB Punkt 5

Na dann lese dir mal Punk 3 (3.1) durch. ;)
3. Änderung der Vertragsbedingungen

3.1 Vodafone behält sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermes-
sen einseitig zu ändern. Ändert Vodafone die Vertragsbedingungen ein-
seitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
und ohne Kosten kündigen
 
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polyphase schrieb:
Ja und das wundervolle schlechte Peering am DECIX genießen 🤣🤣🤣
Mal unabhängig das das ein Joke war, mein Wechsel von Vod DSL zu Tel DSL wurden damals (2017) mit stabilem Internet und gedrittelte Pings belohnt :)
 
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@Helge01

Das ist die Frage, ob 3.1 überhaupt gültig ist. Eine einseitige Vertragsänderungsklausel scheint eher überraschend für den Vertragspartner zu sein... Laut Google wären Anpassungen während der Vertragslaufzeit möglich, wenn es explizit eine Preisanpassungsklausel in beide Richtungen gebe. Habe ich auf die schnelle in den aktuellen AGBs nicht gesehen.
 
0ssi schrieb:
Dein Rechtsverständnis ist komisch denn entscheidend sind nicht die AGB sondern was im BGB steht.
Wenn dort nun steht, dass ein Vertrag so definiert wird, dass die Leistungen die bei Vertragsabschluss
vereinbart werden auch erfüllt werden müssen dann kann es keine nachträgliche Preiserhöhung geben.

Es gilt aber die Vertragsfreiheit und die ist hierzulande ein ziemlich hohes Gut. Und niemand sagt ja, dass im Vertrag keine Erhöhung vorgesehen ist. Ich gehe mal davon aus, dass das mit ziemlicher Sicherheit im Kleingedruckten drinsteht, denn die Rechtsabteilung bei VF ist sicher nicht blöd. Zumal es auch keine einseitige und unerwartete Benachteiligung ist, da der Kunde ja aus seinem Vertrag rauskommt.

Ich würde hier also mal davon ausgehen, dass der Kunde vor Gericht keine Chance hat. Und wer klagt schon bei so einem Kleckerbetrag. Das endet eh in einem Vergleich.

Zum Thema „dauerhaft“: Das ist sicher Auslegungssache und bei 5 Richtern gäbe es 10 Meinungen. Der Begriff ist im BGB auf jeden Fall nicht definiert und das ist immer schlecht. Dauerhaft heißt auf jeden Fall nicht für immer.
 
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ich zahle jetzt seit über zehn jahren im höchsten tarif die 39,99 ... da finde ich es fair wenn jetzt so eine kleine erhöhung kommt. die inflation macht vor niemandem halt.
 
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Helge01 schrieb:
Ein Anbieter kann sich durch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorbehalten, den Vertrag einseitig zu ändern. Nimmt er so eine Änderung vor, können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen.

Quelle Bundesnetzagentur

Genau das wird mit dem Sonderkündigungsrecht vom Anbieter eingeräumt.
Schön aber er möchte doch gar nicht kündigen !!! Wo steht dort, dass ihm der Anbieter kündigen darf ??? :confused_alt:

Auf die schnelle klingt Folgendes interessant: https://comp-lex.de/preisanpassungsklauseln/
 
Z!mTst3rN schrieb:
"Dauerhaft" ist wohl in diesem Zusammenhang so zu verstehen wie bei Microsoft und deren "letztes" Windows.
"Dauerhaft" Richt für mich wie ein unbestimmter Rechtsbegriff. Den kannste dann vor Gericht auslegen lassen 😁
 
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troyan schrieb:
Das ist die Frage, ob 3.1 überhaupt gültig ist. Eine einseitige Vertragsänderungsklausel scheint eher überraschend für den Vertragspartner zu sein

Wo ist das denn überraschend? Das kommt andauernd bei irgendwelchen Verträgen oder Abos vor, da ist nichts überraschend. So lange die gesetzlichen Ankündigungsfristen eingehalten werden.
 
maxik schrieb:
@0ssi Warum sollte das vor Gericht gehen? Dir als Kunde stehen 2 Optionen Zur Verfügung

1. Kostenerhöhung annehmen
2. Nicht annehmen und darum Sonderkündigungsrecht ohne Folgekosten

Außerdem nur weil ein Preis "dauerhaft" beworben wird steht nicht dass der Vertragspartner diesen halten muss. Im kleingedruckten werden die ganzen wenn und aber ja präzisiert
Und für was gibt es dann die Mindestlaufzeit, das sich eine Seite daran binden muss und die andere kann machen was sie will?
 
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maxik schrieb:
@0ssi Ein Provider sichert sich genau dafür (für unvorhergesehen Kosten welche ihm aufgebrummt werden) im kleingedruckten ab! Dann kann kein Gericht was machen.
Doch jedes zuständige Gericht macht was gegen.

AGB sind meist nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt sind.

AGB werden alle paar Meter von Gerichten kassiert.

Anbieter können da jeden Schwachfug reinschreiben das heißt noch lange nicht dass das rechtlich gültig ist.
 
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0ssi schrieb:
Schön aber er möchte doch gar nicht kündigen !!!
Wenn er nicht kündigen möchte, akzeptiert er damit die neuen Vertragsänderungen.

Der Kunde hat die Wahl, akzeptieren der einseitigen Vertragsänderung oder Sonderkündigungsrecht. Was er möchte oder sich wünscht spielt dabei keine Rolle.

Wo steht dort, dass ihm der Anbieter kündigen darf ???
Wieso sollte das der Anbieter? Der will doch nicht kündigen sondern nur seinen Preis anpassen.
 
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kaderekusen schrieb:
Verträge haben keinen wert mehr wenn man sich nicht dran hält.

Wenn in Vertrag steht, dass Unternehmen X zu Kondition Y Produkt Z liefert und sich eine Vertragsänderung vorbehält, ist der Vertrag ja erfüllt.
Ergänzung ()

H3llF15H schrieb:
Bei Vertragsabschluss hieß es zwar immer "dauerhaft", aber im Vertrag finde ich dazu nichts.

Weil es das ist, was es ist: Werbung.
 
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