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NewsErhöhung um 5 Euro: Vodafone erhöht DSL- und Kabel-Preise für Bestandskunden
In Chemnitz bis auf ein, zwei Tage Ausfall pro Jahr eigentlich schon. Habe Glück, dass bei uns abends nicht alles zusammenbricht wie andernorts immer berichtet wird.
500 MBit/s bei der Telekom kosten 60 €? Ist mir immer noch zu viel, da ich bisher wenig an Vodafone auszusetzen hatte. Ich bekam sogar problemlos die "Doppel-IP" (parallele IP4 und IP6-Adresse)
DualStack bekommt man doch schon lange nicht mehr. Das muss bei dir aber schon lange her sein ! Kleiner Tipp. Bei Tarifwechsel (sollten VF mal mehr als 1 Gbit anbieten) verlierst du beim Wechsel dein DualStack und wirst auf DS-Lite umgestellt. Hatte früher 500 Mbit und Dual-Stack und mit dem Tarifwechsel auf die 1 Gbit lief der Anschluß plötzlich auf DS-Lite. Leider konnte ich niemanden mehr finden der den alten Zustand wieder herstellt... . Ich hab hier leider nur 175 Mbit DSL als Alternative für 44,95. Da bleib ich lieber bei meinen 700-800 Mbit Kabel...Glasfaser liegt zwar aber leider nur unter der Straße.
Popcorn hol, lasset die Spiele der "dauerhaft für 39.99 Euro" Fraktion mit Anwälten und Gerichten, Feuer, Schwefel und dem Teufel an ihrer Seite beginnen.
OT Ende
Klar ist eine Preiserhöhung ärgerlich. Auch ich werde mich wohl von meinen 36,99 Euro für 200 Mbit verabschieden können, aber 5 Kröten gehen schon noch.
Man sollte sich lieber über Despoten ärgern, die mit unsinnigen Konflikten und gekränktem Ego für Preissteigerungen aller Art sorgen.
Nur wenn das vertraglich so vereinbart wurde. Du kannst in Deutschland nicht einfach einen Vertrag einseitig ändern, mit dem Hinweis: "Wenns dir nicht passt kannst du den Vertrag ja ganz kündigen". Wenn das generell möglich wäre, dann wären verträge nicht das Papier (oder den Datenträger) wert, auf dem sie festgehalten wurden.
Ein Anbieter kann sich durch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorbehalten, den Vertrag einseitig zu ändern. Nimmt er so eine Änderung vor, können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen.
Würde mich allerdings nicht wundern, wenn das in einem Prozess gekippt werden könnte.
MMn wird der Kunde dadurch einseitig massiv benachteiligt, weil er solche Bedingungen nicht stellen kann und das Kündigungsrecht mitnichten kostenfrei ist. Durch die Kündigung entstehen unter Umständen sogar erhebliche Kosten und Nachteile (z.B. Aufwand zur Suche eines neuen Anbieters, evtl. sogar zeitweise kein Internet).
Für eine solche Art von Verträgen sollten Änderungsklauseln untersagt werden. Der Kunde hat keinerlei Chance sich dagegen zu wehren und wird mit "friss oder stirb" extrem benachteiligt. Der Anbieter missbraucht da in meinen Augen seine Macht gegenüber Verbrauchen exzessiv.
Also ich habe den Vertrag über 24 Monate geschlossen, demnach kann Vodafone nicht während dieser Laufzeit die Preise erhöhen.
Das tun sie jetzt aber zum Mai hin. Zumindest die Erstlaufzeit müsste ja garantiert werden vom Preis weil es Bestandteil des Vertrages war. Ab dem 25-36. Monat können sie ja anheben wenn sie wollen.
3.1 Vodafone behält sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermes-
sen einseitig zu ändern. Ändert Vodafone die Vertragsbedingungen ein-
seitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
und ohne Kosten kündigen.
Das ist eine unangemessene Benachteiligung eines Vertragspartners und damit als AGB-Klausel grundsätzlich unwirksam. Hat der BGH schon zigmal festgestellt, u. a. bei Mobilfunkverträgen. Vodafone wird auch damit auf die Nase fallen.
Bin zwar bis Dato mit meinem Vertrag (1000 / 50 Mbit/s für 39,99 mtl.) zufrieden, ist aber auch irgendwie das Max.
Dann halt weniger bei einem anderen Anbieter ...
Hehe ^^
Ja, in jenen Ländern ist vieles "höher", darunter auch der Durchschnittsverdienst.
Und am Ende lacht immer jemand und der Andere weint, nur wer lacht denn nun?
Es gab damals zwei Angebote dafür. 1x im ersten Jahr sehr günstig (glaube 25€) und ab dem zweiten teurer (glaube 45 oder 49€). Und dann eben das von Beginn an für 39,99€ mit dem Verweis auf Dauerhaft. Mit dem ersten Tarif bist du übe zwei Jahre günstiger gekommen. Aber bei Verlängerung um einiges Teurer. Deshalb haben viele das Angebot mir DAUERHAFT 39,99€ im Monat genommen. Da die Leute die das Angebot annehmen nicht vor haben später langsameres und somit günstigeres Internet zu bestellen. Somit kann man diese Erhöhung als Vertragsbruch und Unlautere Werbung eventuell Betrug Werten. Aber bin kein Jurist. Mal die Rechtsschutz anrufen sobald ich das Schreiben bekomme.
Bin zwar bis Dato mit meinem Vertrag (1000 / 50 Mbit/s für 39,99 mtl.) zufrieden, ist aber auch irgendwie das Max.
Dann halt weniger bei einem anderen Anbieter ...
@f0st3r bei einem Leihrouter/Home(Fritz)Box stimmt deine Aussage leider. Mit einer eigenen Fritzbox bekommt man noch Dualstack. Mal sehen wie lange das noch so ist.
Die Aussage bezieht sich auf Vodafone ex. KDG Netz Chemnitz.
Nein, die wollen das der Kunde bleibt und den höheren Preis damit akzeptiert. Zu dem Sonderkündigungsrecht sind die Anbieter bei einseitiger Vertragsänderung nur rechtlich verpflichtet.
Nein, das ist der Standard Text den Anbieter in ihren AGBs haben müssen, damit einseitige Vertragsänderungen überhaupt zulässig sind.
Ein Anbieter kann sich durch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorbehalten, den Vertrag einseitig zu ändern. Nimmt er so eine Änderung vor, können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen.