6.4 Evaluierungen
159. Gemäß den Subventionspolitischen Leitlinien sind grundsätzlich alle Subventionen regelmäßig in Bezug
auf Grad der Zielerreichung sowie auf Effizienz und Transparenz zu evaluieren. Die Subventionen sollen im Sinne
eines Subventionscontrollings immer wieder auf Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Effektivität (einschließlich
externer Effekte), auf ihre Kohärenz mit den finanzpolitischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ziel-
setzungen der Politik der Bundesregierung sowie mit Blick auf Optimierungspotenziale überprüft werden. Eine
regelmäßige und wirkungsvolle interne oder externe Erfolgskontrolle zielt insbesondere auch darauf ab, Potenzi-
ale für einen gezielten und ökonomisch sinnvollen Subventionsabbau oder eine Optimierung bzw. Feinjustierung
in der Subventionsausgestaltung zu erschließen.
160. Im Rahmen einer Erfolgskontrolle ist auch zu prüfen, ob die Notwendigkeit einer Förderung weiterhin
besteht, sowie ob und in welchem Umfang die betrachtete Maßnahme tatsächlich das gewünschte Ziel erreicht.
Voraussetzung hierfür ist, dass bereits bei Einführung von Subventionen die angestrebten Ziele hinreichend kon-
kretisiert und idealerweise mit operationalen Indikatoren unterlegt werden. Insbesondere die Unterlegung von
Maßnahmen mit geeigneten und messbaren Indikatoren ist jedoch oft schwierig. Qualitativ hochwertige Wir-
kungsanalysen erfordern zudem Einschätzungen, welche Entwicklung die Märkte bzw. die betrachteten Bereiche
ohne den jeweiligen Eingriff des Staates genommen hätten.