cupidstunt schrieb:
Hast du den Verhaltenskodex für DESinformation
Du solltest da Mal den Link rausnehmen oder anpassen lieber K.
cupidstunt schrieb:
oder den Digital Services Act durchgelesen
Wenn CB behauptet, dass es im DSA um Fehlinformationen gehe, es das aber deiner Meinung nach nicht tut, dann mecker CB an und nicht mich.
cupidstunt schrieb:
Ja, natürlich ist das eine Möglichkeit.
Wie kannst du denn bitte
cupidstunt schrieb:
dass es definitiv ausgeschlossen werden kann?
Bitte verrat mir wie, du würdest hier einen wahnsinnigen Durchbruch in der Kosmologie erzielen.
Wenn du das nicht siehst, dann zeigt das eher ein mangelndes Verständnis der konkreten Aussagen deinerseits.
cupidstunt schrieb:
dass Twitter Löschfristen einhalten muss für strafbare Inhalte.
Nein, Twitter muss Löschfristen einhalten für Inhalte, die der Meinung eines 3. Nach strafbar sind, Twitter dies aber gar nicht weiß, weil es nie zu einer Rechtsprechung bzgl des konkreten Inhaltes kommt, und daher
mutmaßen muss, ob dieser Inhalt
tatsächlich strafbar ist.
cupidstunt schrieb:
Aber beruhigend zu wissen, dass du auch findest, dass diese Art der Desinformation strafbar sein sollte.
Ich weiß gerade weder wie du jetzt von Volksverhetzung auf den konkreten Fall der Holocaust-Leugnung kommst, noch, wie du dann nochmal den Bogen zu Desinformation machst und dann auch noch annimmst, dass ich finde, dass das strafbar sein sollte.
Frag mich bitte konkret und mutmaße nicht über meine Position, das geht anscheinend sonst nur schief.
Desweiteren ist meine persönliche Meinung absolut irrelevant, Gesetze interessieren sich nicht dafür.
cupidstunt schrieb:
Jetzt musst du nur noch den nächsten Schritt gehen und die Löschung dieser Inhalte verlangen.
Nein. Egal ob ich finde, dass diese Inhalte strafbar sein sollten oder nicht, würde ich mich
niemals für eine Löschung von Inhalten ohne voriges Verfahren aussprechen.
Du solltest deinen Standpunkt nicht als allgemeingültig annehmen.
cupidstunt schrieb:
Nichts davon steht im DSA oder im Kodex, das denkst du dir alles aus. Oder: Zeig mir das mal bitte wo das im Gesetz steht!
Es gibt Löschfristen nach Kenntniserhaltung von "strafbaren Inhalte". (Muss ich das jetzt belegen, oder können wir uns darauf einigen?)
Ein "strafbarer Inhalt" wird nicht erst dann zum "strafbaren Inhalt", wenn er von einem Gericht als strafbar festgestellt wurde, sondern wenn es gegen ein Gesetz verstößt. (Muss ich das jetzt belegen, oder können wir uns darauf einigen?)
Weder das Melden noch das Löschen einen "strafbaren Inhalts" muss hierbei mit einer Anzeige, geschweige denn einem bis zum Urteil durchgeführten Verfahren einhergehen. (Muss ich das jetzt belegen, oder können wir uns darauf einigen?)
Folge: Ein Inhalt wird gelöscht, eine Anzeige erfolgte nie.
Wo liegen ich falsch? Wie erhält der Poster die Strafe? Wie wird das Verfahren eingeleitet?
cupidstunt schrieb:
was ist daran neu? Das müssen sie doch jetzt auch schon.
Auf Basis des NetzDGs, ja. Und das kritisiere ich auch jetzt schon. Es ist mitnichten so, dass ich erst jetzt mit dem DSA diese Vorgehensweise kritisiere.
cupidstunt schrieb:
das ist so alt wie Foren im Internet.
Nein, ist es nicht. Die aufgezwungene Abwägung in Bezug auf strafbare Inhalte erfolgte in DE erst mit dem NetzDG.
cupidstunt schrieb:
Der DSA verschiebt doch lediglich die Haftung für strafbare Inhalte
Oh wow ja, fast so, als wäre genau das eines der Probleme, die ich damit habe.........
cupidstunt schrieb:
werden nun die großen Online-Anbieter in die Pflicht genommen, auf Meldungen von Beiträgen schnell und transparent zu reagieren.
Nochmal ganz langsam und deutlich für dich weil du das scheinbar bisher nicht verstanden hattest:
Genau.
Das.
Finde.
Ich.
Schlecht.
cupidstunt schrieb:
die Nutzer- und Persönlichkeitsrechte in europäischen Ländern endlich mehr zu achten
Der Schutz dieser Rechte sollte in meinen Augen aber bei Behörden liegen und nicht auf Privatunternehmen abgewälzt werden.
cupidstunt schrieb:
die den Verdacht der Begehung von Straftaten gegen Personen naheliegen
Ich dachte es geht um bereits strafbare Inhalte?
Wie kann denn dann der
Verdacht nur
naheliegen?
Entweder stellt der Post eine strafbare Verletzung der Persönlichkeitsrechte oder nicht. Ich dachte es soll nur im ersten Fall gelöscht werden mit Löschfristen?
Wird also entsprechend
jede Löschung von "strafbaren Inhalten" auch gleichzeitig der zuständigen Behörde gemeldet und ein Verfahren eingeleitet?
Ganze einfach: Wird es nicht. Ich weiß nicht ob du das absichtlich verschwiegen, dich falsch ausgedrückt oder dich falsch erinnert hast, aber der DSA schreibt explizit anderes. Es geht nämlich
nur um den Verdacht
DSA schrieb:
dass eine Straftat, die
eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person oder von Personen darstellt,
begangen wurde oder wird.
Eine Beleidigung ist aber explizit eine "Straftat gegen eine Person", aber eben keine gegen mit einer Gefahr für Leben oder Sicherheit.
Es ist nämlich genau so:
Eine Beleidigung muss von Twitter gelöscht werden, sonst gibt es eine Strafe für Twitter. Eine Anzeige gegen den Beleidiger muss nicht erfolgen.
Und nochmal: Das finde ich schlecht.