News EuGH bestätigt 860 Mio. Euro Zwangsgeld gegen Microsoft

Project-X schrieb:
Trotzdem sehr unfair.
Ob das nun "fair" oder "unfair" ist, ist völlig zweitrangig. Das Kartellrecht stellt Firmen, die eine marktbeherrschende Stellung inne haben, unter spezielle Beobachtung, und das aus gutem Grund. Nur ein Markt, in dem alle die selben Möglichkeiten haben, ist ein gesunder Markt. Deswegen muss die Monopolbildung aktiv unterbunden werden.
 
iWrite schrieb:
... jetzt wohl Gewinne aus Rückstellungen ...

Nein, die gemachte Rückstellung (RS) wird jetzt verbraucht, es fließt Geld aus dem Unternehmen ab.

Ein Gewinn (rein buchhalterisch) aus Rückstellungen fällt an, wenn der Grund der Rückstellung entfällt und die Zahlung nicht getätigt werden muss, dann gibt es "sonstige betriebliche Erlöse". Die aber in dem Sinne keine liquiden Mittel sind, weil sie vorher aus eigenen Mitteln (Aufwendungen für Rückstellungen) gebildet wurde.

Jetzt nach dem entgültigen Urteilsspruch fließt Geld ab, die Rückstellung wird verbraucht.

Entfällt der Grund der Rückstellung (was hier nicht der Fall ist), wird die RS aufgelöst und in die Erlöse gebucht, es fließt aber kein Cent Geld im Unternehmen.

was jetzt passiert: es findet ein Bilanztausch statt, Rückstellung runter - Bank/Kasse runter, es wird nicht mal die GuV berührt, weil die RS bereits früher GuV-wirksam verbucht wurde. Der Verlust ist bereits in früheren Jahren gebucht worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Marktbeherrschende Monopole wie Apple, Facebook und Microsoft müssen mit aller Gewalt zu Transparenz und Offenheit gezwungen werden. Auch der Appstore gehört mal ordentlich reguliert. Es kann nicht sein, dass Großkonzerne allein über Recht und Unrecht auf dieser Welt entscheiden.
 
Heretic Novalis schrieb:
apple ist da wesentlich restriktiver... und da passiert nix...

etking schrieb:
Marktbeherrschende Monopole wie Apple, ...

Apple passiert nix, weil sie kein Monopol haben. Der Anteil des OS am Weltmarkt ist gering. Apple benimmt sich zwar wie die Axt im Walde und wäre gern Monopolist, aber hier

http://de.statista.com/statistik/da...genutzten-betriebssysteme-weltweit-seit-2009/

sieht man, das deren OS bei "Sonstige" läuft. Diese Zahlen hat auch CB in seinen News. Also, kein Monopol, keine Gängelung der Firma.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fu Manchu schrieb:
Ein Gewinn (rein buchhalterisch) aus Rückstellungen fällt an, wenn der Grund der Rückstellung entfällt und die Zahlung nicht getätigt werden muss, dann gibt es "sonstige betriebliche Erlöse". Die aber in dem Sinne keine liquiden Mittel sind, weil sie vorher aus eigenen Mitteln (Aufwendungen für Rückstellungen) gebildet wurde.

Eigentlich müsste jetzt allerdings eine Differenz entstehen, da da Zwangsgeld höher geplant war.
Natürlich kann ich nicht wissen, in welcher Höhe die Rückstellungen gebildet wurden.

Wenn ich mich recht entsinne wurde es mir so beigebracht, dass auch die Differenz als "Gewinn"
verbucht wird. Natürlich muss mir das nicht unbedingt richtig beigebracht worden sein, Lehrer haben ja bekanntlich nicht unbedingt ein Monopol auf Richtigkeit.


Nachtrag:
Wie das jetzt in der Praxis geschieht weiß ich nicht wirklich, hatte das nur rein schulisch.
 
Sollte es eine Differenz nach oben geben, wird diese Differenz direkt als "sonst. betrieb Aufwand" gebucht und auch im Zeitpunkt cash-wirksam, wenn die Strafe direkt gezahlt wird.

Aber IMO dürfte es keine Differenz geben, da das EuGH lediglich eine Summe bestätigt hat (laut Titel, im Text ist wohl noch was anderes erwähnt), und keine neue höhere festgelegt. Von daher war der Betrag bereits bekannt und muss dementsprechend zurückgestellt werden.

Sollte die neue Strafe niedriger ausfallen, dann ist diese Differenz zur RS tatsächlich ein Erlös (der dann auch in den Gewinn fließt) - aber man darf das nicht als Geldfluss sehen, die Firma erhält das Geld nicht, sondern es ist rein buchhalterisch. Darum ist die Gewinnmeldung von Unternehmen eigentlich auch oft ohne Aussagekraft ohne den Cash Flow.
 
Zuletzt bearbeitet:
Project-X schrieb:
Niemand ist gezwungen den Media Player / IE zu brauchen, ausserdem ist dies Gratis, also was solls? :freak:

1. Ist nichts davon gratis. Die Kosten sind lediglich eingepreist.
2. Bei der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung geht es eben genau darum, dass ein Unternehmen Kunden zu etwas zwingen kann. Genau dies ist doch der Knackpunkt!
3. Hier geht es übrigens nicht um Media Player und Konsorten, sondern um Schnittstellen und Netzwerkeffekte (dein Kunde nutzt ein Windows-System, also wirst auch du dazu gezwungen ein Windows-System einzusetzen um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu garantieren. Tust du das nicht, sucht sich dein Kunde aufgrund der fehlenden Interoperationalität einen anderen Zulieferer. Verlierst du dadurch zu viele Kunden, bist du weg vom Fenster)
4. Eine marktbeherrschende Stellung ist übrigens per se nicht strafbar, lediglich der Missbrauch dieser
 
Fu Manchu schrieb:
Sollte die neue Strafe niedriger ausfallen, dann ist diese Differenz zur RS tatsächlich ein Erlös (der dann auch in den Gewinn fließt) - aber man darf das nicht als Geldfluss sehen, die Firma erhält das Geld nicht, sondern es ist rein buchhalterisch. Darum ist die Gewinnmeldung von Unternehmen eigentlich auch oft ohne Aussagekraft ohne den Cash Flow.

Genau so hatte sich das in meinem Kopf festgesetzt, weil ich folgende Passage gelesen habe:
setzte daher das Zwangsgeld von 899 Millionen Euro auf 860 Millionen Euro herab./QUOTE]

Dass sie damit nicht wirklich Gewinne realisieren konnte, bin ich mir durchaus bewusst.
 
@Project-X: Du hast natürlich in gewissem Maße recht. Das eine Unternehmen darf etwas, das andere darf es nicht, weil es zu "gut" war in dem was es macht. Klingt unfair, ist es vermutlich auch. Aber hier geht es um das wohl der Käufer und die haben Vorrang.

Edit: Mich würd übrigens interessieren was passiert wenn MS die Strafe einfach nicht zahlt und auf den EU-Raum verzichtet. Wenn das wirklich mal ein internationaler Konzern durchziehen würde, dann geht vermutlich unser ganzer Planet zu Grunde.
Mir ist natürlich klar das MS wegen der lächerlichen Milliarde nicht auf den EU-Markt verzichten wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
addicT* schrieb:
860 Mio. Euro sind für Dich eine Bagatelle? Dass das Geld uns allen letztendlich zu Gute kommt weißt Du hoffentlich.

aha...und in welcher form ? mehr geld den griechen oder irgendwelchen banken, die massig geld verzockt haben und nun kurz vorm bankrott stehen nachschmeissen ? nein danke !
 
Sniper schrieb:
Die Asche geht vermutlich direkt nach Griechenland :lol:
Ganz sicher nicht. Die "Asche" in der EU fließt am Ende IMMER in Richtung Deutschland.
 
@ fatony

Genau, das ganze Unionsbudget fließt nach Griechenland bzw. an die Banken.

Das ist doch nicht wirklich dein Ernst, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Straputsky schrieb:
3. Hier geht es übrigens nicht um Media Player und Konsorten, sondern um Schnittstellen und Netzwerkeffekte (dein Kunde nutzt ein Windows-System, also wirst auch du dazu gezwungen ein Windows-System einzusetzen um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu garantieren. Tust du das nicht, sucht sich dein Kunde aufgrund der fehlenden Interoperationalität einen anderen Zulieferer. Verlierst du dadurch zu viele Kunden, bist du weg vom Fenster)

Oh mein Gott wie schlimm. Ich hab ne Autowerkstatt und mein Kunde fährt VW Golf. Ich bin gezwungen Ersatzteile zu kaufen die für nen Golf passen. Kann ich VWs nicht reparieren, entgehen mir in Deutschland ungefähr 20 Prozent aller Aufträge, ich kann zusperren.

Es ist doch wohl normal, dass ein Hersteller versucht, so viele Kunden wie möglich zur Nutzung seiner Produkte zu bewegen.

Wie dem auch sei, verstößt das Kartellrecht imo gegen das rechtsstaatliche Prinzip der Gleichbehandlung. Eigentlich sollten alle vor dem Gesetz gleich behandelt werden, ganz egal welche Stellung, sozialen Status oder welche Geldmittel sie haben.
Das Kartellrecht verkehrt diesen Grundsatz der ursprünglich dazu da war, die ärmsten und sozial schwachen zu schützen ins Gegenteil und bestraft nun die, die das "Pech" haben dass ihre Produkte extrem erfolgreich sind.

Nehmen wir doch gleich den Betriebssystem Markt. Hier steht Microsoft dank dem ach so tollen Kartellrecht in einer benachteiligten Position da. Apple und nahezu alle Desktop Linux Distributionen beinhalten einen Browser und einen Mediaplayer. Microsoft soll das nun nach dem Willen der EU Kommission nicht mehr dürfen. Wo ist dann Microsoft überhaupt noch in der Lage ein Konkurrenzfähiges Produkt zu entwickeln. Das ist ungefähr so wie wenn VW 90% aller Autos verkaufen würde, bei allen Herstellern Klima Serie ist und VW wird das nun als "Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung" verboten :freak:

Aber der Mediaplayer/IE Teil ist ja nicht Thema dieser Entscheidung. Wenn ich mir das so durchlese, dann würde ich auch sagen, dass die EU Kommission in dem Fall von mir auch höchstens den Stinkefinger gesehen hätte. MS soll sich also einen staatlich verordneten Industriespion in die Firma holen, der den kompletten Quellcode einsehen und damit potentiell allen möglichen Schabernack treiben kann und hat dann noch die Ehre auch noch für dessen Gehalt aufkommen zu dürfen. Geht's noch???
 
Zuletzt bearbeitet:
Fu Manchu schrieb:
Apple passiert nix, weil sie kein Monopol haben. Der Anteil des OS am Weltmarkt ist gering. […]

sieht man, das deren OS bei "Sonstige" läuft. Also, kein Monopol, keine Gängelung der Firma.

Sach'ma, was quatscht ihr denn da, Apple hat ja wohl das Monopol par excellence schlechthin hier; wer ausser der Äpfel bietet denn sonst noch Os X an¿ da sie aber mit ihren nichtmal 10% am Gesamtmarkt nicht marktführend sind, das meintest du lediglich... Ein Monopol gibts schliesslich bloss dann, wenn nur 1 Anbieter für das gesuchte Gut vorhanden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Shakes 7: Deiner Meinung nach hat also so ziemlich jede Firma ein Monopol? Kein anderer Hersteller baut einen VW Golf, kein anderer stellt Western Digital Festplatten her, usw.

Es gibt zwar nur von Apple ein Mac OSX, aber trotzdem gibt es andere Betriebssysteme. Alleine dadurch kann es kein Monopol geben bei Betriebsystemen, aber Microsoft hat mit Windows ein Quasimonopol (90%+ Markanteil).
 
Wie dem auch sei, verstößt das Kartellrecht imo gegen das rechtsstaatliche Prinzip der Gleichbehandlung. Eigentlich sollten alle vor dem Gesetz gleich behandelt werden, ganz egal welche Stellung, sozialen Status oder welche Geldmittel sie haben.
Das Kartellrecht verkehrt diesen Grundsatz der ursprünglich dazu da war, die ärmsten und sozial schwachen zu schützen ins Gegenteil und bestraft nun die, die das "Pech" haben dass ihre Produkte extrem erfolgreich sind.

Nehmen wir doch gleich den Betriebssystem Markt. Hier steht Microsoft dank dem ach so tollen Kartellrecht in einer benachteiligten Position da. Apple und nahezu alle Desktop Linux Distributionen beinhalten einen Browser und einen Mediaplayer. Microsoft soll das nun nach dem Willen der EU Kommission nicht mehr dürfen. Wo ist dann Microsoft überhaupt noch in der Lage ein Konkurrenzfähiges Produkt zu entwickeln. Das ist ungefähr so wie wenn VW 90% aller Autos verkaufen würde, bei allen Herstellern Klima Serie ist und VW wird das nun als "Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung" verboten

Aber der Mediaplayer/IE Teil ist ja nicht Thema dieser Entscheidung. Wenn ich mir das so durchlese, dann würde ich auch sagen, dass die EU Kommission in dem Fall von mir auch höchstens den Stinkefinger gesehen hätte. MS soll sich also einen staatlich verordneten Industriespion in die Firma holen, der den kompletten Quellcode einsehen und damit potentiell allen möglichen Schabernack treiben kann und hat dann noch die Ehre auch noch für dessen Gehalt aufkommen zu dürfen. Geht's noch???

Das Kartellrecht dient dazu, dafür zu sorgen, dass Firmen mit marktbeherrschender Stellung nicht anfangen, diese auszunutzen und damit der Volkswirtschaft zu schaden, indem sie überhöhte Preise für ihre Produkte verlangen, zu denen es keine technisch adäquate Alternative gibt. Gleichberechtigung ist dazu da, dass sich eben keiner eine unvertretbar große Macht herausnimmt. Wenn man aber die Gleichberechtigung als Deckmantel für genau das hernehmen will, pervertiert man sie.

Außerdem, das habe ich leider vergessen zu erwähnen: in der EuGH-Entscheidung aus 2007 wurde der Posten des Beauftragten gestrichen. Deswegen hatte ich das ja auch im Konjunktiv geschrieben.

Auch wenn es in diesem Urteil gar nicht um WMP ging, so ist das dennoch etwas anderes. Eine Klimaanlage muss laufen und funktionieren, mehr nicht, Luft ist schließlich Luft. Wenn man allerdings eine marktdominante Position hat und nun nur mehr Klimaanlagen ausliefert, die nur dann funktionieren, wenn man drei verschiedene andere elektronische Gerätschaften des selben Herstellers dazu betreibt, dann ist das ein Missbrauch der eigenen Marktposition zum Nachteil des Konsumenten. So muss daher auch dein Vergleich lauten, wenn du ihn schon analog auf die WMP-Causa anwenden willst.

Ich denke, du wirst jetzt merken, dass das mitnichten eine undruchdachte Laune der Unionsgesetzgebung ist, sondern etwas mit Kopf und Fuß.
 
Zuletzt bearbeitet:
krucki1 schrieb:
Was soll bitte an der Media Player Integrierung schlimm sein? Es wurde niemand gezwungen es zu nutzen. Ist genauso ein Käse wie diese Internetexplorerauswahl beim ersten Aufspielen. Jemand der nicht selber in der Lage ist sich einen alternative Explorer runterzuladen kennt die Alternativen zum Windows Internet Explorer eh nicht :D

Sie lernen es aber durch die Auswahl kennen und haben ja evtl schonmal von soetwas wie Firefox oder Chrome gehört ;)

Agent9 schrieb:
naja,denke auch das das OS von jeder Firma selbstgestaltet werden kann/sollte. Schließlich bezahlen wir mit dem kauf das OS.Und es ist nur okay,wenn es eine gute ausstattung hat:o

Korrektur: Wir werden dazu gezwungen es zu kaufen.

Shakes7 schrieb:
Sach'ma, was quatscht ihr denn da, Apple hat ja wohl das Monopol par excellence schlechthin hier; wer ausser der Äpfel bietet denn sonst noch Os X an¿ da sie aber mit ihren nichtmal 10% am Gesamtmarkt nicht marktführend sind, das meintest du lediglich... Ein Monopol gibts schliesslich bloss dann, wenn nur 1 Anbieter für das gesuchte Gut vorhanden ist.

Hast du schonmal erlebt, dass ein bestimmtes Programm von Apple irgendwo Vorraussetzung war?

Letzens in der Schule durfte ich mir schön mein Wine zurecht-Frickeln, weil mein Lehrer meinte den Java-Editor benutzen zu müssen anstatt einer der Plattformübergreifenden Alternativen...
 
Zurück
Oben