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JePe
Gast
HappyMutant,
Deine Meinung in allen Ehren. Es ist aber eben nur Deine Meinung -weshalb Du sie vielleicht, zumal als Moderator, etwas weniger imperativ vortragen solltest?- und nebenbei laesst sie wenig juristischen Sachverstand erahnen.
Der Bundestag setzt sich ueberwiegend aus Nicht-Juristen wie Dir zusammen. Weshalb dieses Gesetz auch vom Bundesrat gestoppt wurde oder vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden waere. Weil wir eben nicht in einem illuminatengefuehrten Ueberwachungsstaat leben.
Kannst Du mir verstaendig begruenden, welches Interesse englische Strafverfolgungsbehoerden an den Urlaubsfotos deutscher Buerger haben koennten? Und eventuell sogar beispielhaft einen Fall benennen?
Selbstverstaendlich?!
Weisst Du, wieviele sog. "grosse Lauschangriffe" es im Jahr 2007 gab? Ein Tip: Es waren weniger, als das Zitat Buchstaben hat. Kannst Du mir erklaeren, worauf Dein (Irr-)Glaube gruendet, dass Richter eine Onlinedurchsuchung haeufiger genehmigen sollten als eine akkustische oder visuelle Wohnraumueberwachung?
Soviel zum Thema "Massen-Technik".
Weil Du, wie eingangs schon erwaehnt, keine Ahnung hast. Ganz besonders vom rechtlichen Aspekt.
Und diese "massiven Nebeneffekte" unermuedlich herbeizureden, ohne irgendeinen Beleg fuer sie zu haben, ist reine Polemik.
"Contentmafia", "Abmahnanwaelte", "Lobbyhuren". Hatten wir alles schon. Fuer jemanden, der kein Schubladendenken mag, hast Du es Dir in Deiner ziemlich bequem gemacht.
Was mir in dem Zitat fehlt, ist der Begriff "Downloadwelle". Ohne die haette es naemlich nichts von all dem anderen gegeben.
Nach der Schnittmenge zwischen einem "Abmahnanwalt" und dem BKA frage ich erst gar nicht.
Ein Gegenbeispiel.
Ein Ex-Arbeitgeber von mir hatte irgendwann keine Lust mehr, mich zu bezahlen - und deshalb eine rueckdatierte Kuendigung unterschrieben. Mit der und meinem Insiderwissen bin ich zum Staatsanwalt gegangen ... und seitdem fuer die gesamte Familie des Ex-AG´s der Intimfeind Nummer 1: weil ich den liebenden, treusorgenden Familienvater gewissenlos hinter Gitter zu bringen im Begriff bin. Mitnichten. Nicht ich bringe ihn hinter Gitter - er hat das getan. An dem Tag, an dem er mir die Urkundenfaelschung untergejubelt hat. Ich sehe mir zwar durchaus genuesslich an, wie der Stein, den ich ins Wasser geworfen habe, Wellen schlaegt, und er unter den Wellen begraben wird - Schuld daran hat er aber selbst. Stein und Wasser waren immer schon da - ich habe die beiden nur zusammengebracht. Wer im grossen Stile urheberrechtsverletzt und hernach gerichtlich zu Zahlungen verurteilt wird, tut dasselbe.
EDIT: Da fehlte ein "h".
Deine Meinung in allen Ehren. Es ist aber eben nur Deine Meinung -weshalb Du sie vielleicht, zumal als Moderator, etwas weniger imperativ vortragen solltest?- und nebenbei laesst sie wenig juristischen Sachverstand erahnen.
HappyMutant schrieb:Achso und du findest unbedenklich, dass das Innenministerium und der Bundestag für rechtlich unbedenklich hielten, den Richtervorbehalt eben ein klein wenig einzuschränken.
Der Bundestag setzt sich ueberwiegend aus Nicht-Juristen wie Dir zusammen. Weshalb dieses Gesetz auch vom Bundesrat gestoppt wurde oder vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden waere. Weil wir eben nicht in einem illuminatengefuehrten Ueberwachungsstaat leben.
HappyMutant schrieb:Das in Europa auch das dann aufs Land ankommt, also selbst dieser Kompromiss nichts bedeutet, sollte auch klar sein. Wenn du in das Raster britischer Ermittler fällst, Pech.
Kannst Du mir verstaendig begruenden, welches Interesse englische Strafverfolgungsbehoerden an den Urlaubsfotos deutscher Buerger haben koennten? Und eventuell sogar beispielhaft einen Fall benennen?
HappyMutant schrieb:Law&Order und immer feste druff.
Selbstverstaendlich?!
HappyMutant schrieb:(...)Massen-Technik(...)
Weisst Du, wieviele sog. "grosse Lauschangriffe" es im Jahr 2007 gab? Ein Tip: Es waren weniger, als das Zitat Buchstaben hat. Kannst Du mir erklaeren, worauf Dein (Irr-)Glaube gruendet, dass Richter eine Onlinedurchsuchung haeufiger genehmigen sollten als eine akkustische oder visuelle Wohnraumueberwachung?
Soviel zum Thema "Massen-Technik".
HappyMutant schrieb:Wird sicher lustig nachzuweisen, ob eine MP3 nun legal von den eigenen CDs gerippt wurde, oder im Netz gesaugt. Einer Datei sieht man nicht an, ob sie legal ist oder nicht. Besser noch, sie zur Beweissicherung zu kopieren, dürfte nach dem aktuellen Urheberrecht illegal sein. Sorry, aber alleine die technische und rechtliche Umsetzung deiner Forderung, stelle ich mir gewagt vor.
Weil Du, wie eingangs schon erwaehnt, keine Ahnung hast. Ganz besonders vom rechtlichen Aspekt.
HappyMutant schrieb:Sie und ihre massive Nebeneffekte deswegen herbeizusehnen, das ist reine Ignoranz.
Und diese "massiven Nebeneffekte" unermuedlich herbeizureden, ohne irgendeinen Beleg fuer sie zu haben, ist reine Polemik.
HappyMutant schrieb:Die Abmahnindustrie hat übrigens auch kein Problem kleine Familien und Betriebe in den Ruin zu treiben. Zur Not ist die MItstörerhaftung ausreichend. Aber das nur am Rande.
"Contentmafia", "Abmahnanwaelte", "Lobbyhuren". Hatten wir alles schon. Fuer jemanden, der kein Schubladendenken mag, hast Du es Dir in Deiner ziemlich bequem gemacht.
Was mir in dem Zitat fehlt, ist der Begriff "Downloadwelle". Ohne die haette es naemlich nichts von all dem anderen gegeben.
Nach der Schnittmenge zwischen einem "Abmahnanwalt" und dem BKA frage ich erst gar nicht.
Ein Gegenbeispiel.
Ein Ex-Arbeitgeber von mir hatte irgendwann keine Lust mehr, mich zu bezahlen - und deshalb eine rueckdatierte Kuendigung unterschrieben. Mit der und meinem Insiderwissen bin ich zum Staatsanwalt gegangen ... und seitdem fuer die gesamte Familie des Ex-AG´s der Intimfeind Nummer 1: weil ich den liebenden, treusorgenden Familienvater gewissenlos hinter Gitter zu bringen im Begriff bin. Mitnichten. Nicht ich bringe ihn hinter Gitter - er hat das getan. An dem Tag, an dem er mir die Urkundenfaelschung untergejubelt hat. Ich sehe mir zwar durchaus genuesslich an, wie der Stein, den ich ins Wasser geworfen habe, Wellen schlaegt, und er unter den Wellen begraben wird - Schuld daran hat er aber selbst. Stein und Wasser waren immer schon da - ich habe die beiden nur zusammengebracht. Wer im grossen Stile urheberrechtsverletzt und hernach gerichtlich zu Zahlungen verurteilt wird, tut dasselbe.
EDIT: Da fehlte ein "h".
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