Achso und du findest unbedenklich, dass das Innenministerium und der Bundestag für rechtlich unbedenklich hielten, den Richtervorbehalt eben ein klein wenig einzuschränken. Wenn ich die Meldung nicht kennen würde, hätte ich ja kaum den Kompromiss erwähnt.

Das in Europa auch das dann aufs Land ankommt, also selbst dieser Kompromiss nichts bedeutet, sollte auch klar sein. Wenn du in das Raster britischer Ermittler fällst, Pech.
Law&Order und immer feste druff. Du bist zum Glück bereit deine Werke, die du auch ganz sicher auf deinem PC gespeichert hast, Fremden zur Verfügung zu stellen. Denn nichts anderes als Sicherheitslücken wird eine Online-Durchsuchung reißen. Da man gerade für die hoch willkommenen UHG-Durchsetzung Massen-Technik braucht, ist das Muster schnell erkannt und die ersten Schädliche spezialisieren sich genau darauf. Rootkit-Techniken, die das BKA entwickelt, wird man schnell wiederfinden bei den Vergehen, die man in Europa angeblich verhindern will.
Wird sicher lustig nachzuweisen, ob eine MP3 nun legal von den eigenen CDs gerippt wurde, oder im Netz gesaugt. Einer Datei sieht man nicht an, ob sie legal ist oder nicht. Besser noch, sie zur Beweissicherung zu kopieren, dürfte nach dem aktuellen Urheberrecht illegal sein. Sorry, aber alleine die technische und rechtliche Umsetzung deiner Forderung, stelle ich mir gewagt vor.
Du verstehst den Punkt nicht, das die Online-Durchsuchung an deiner Situation absolut nichts änder kann. Sie und ihre massive Nebeneffekte deswegen herbeizusehnen, das ist reine Ignoranz.
Das du schon immer schnell dabei warst allen anderen fehlendes Verständnis für deine Situation vorzuwerfen und sie am besten gleich alle grundsätzlich zu verdächtigen, geschenkt. Regeln sind für dich ohnehin nur solange relevant, solange sie dich schützen. Ob der Rechtsstaat dabei vor die Hunde geht, ist egal. Denn solche Methoden, nach deinen Wünschen erweitert werden, Millionen Unschuldige treffen.
Selbst wenn sie sich illegale Kopien angelacht haben, sie müssen dafür ihre komplette Privatsphäre offen legen. Jeder Ladendieb ist besser dran. Eigentlich jeder, der nicht "online" durchsucht wird. Der weiß, wenn er durchsucht wird, er kann sich unter Zeugen relativ sicher sein, dass die Untersuchung korrekt abläuft und wenn nicht, kann er sie vor dem Verfahren beanstanden.
Die Abmahnindustrie hat übrigens auch kein Problem kleine Familien und Betriebe in den Ruin zu treiben. Zur Not ist die MItstörerhaftung ausreichend. Aber das nur am Rande.