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News Facebook stärkt Rechte von Hinterbliebenen
- Ersteller Daniel
- Erstellt am
- Zur News: Facebook stärkt Rechte von Hinterbliebenen
TrueAzrael
Commodore
- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
- 4.652
Micha45 schrieb:Was für ein Aufwand!
Viel einfacher und unbürokratischer wäre es doch, wenn ein Account z.B. nach einem Jahr Inaktivität automatisch gelöscht werden würde.
Da gäbe es erst einen Aufstand, wenn ich an einen Bekannten denke der über ein Jahr nur mit Rucksack um die Welt ist, der hätte vermutlich ziemlich drein geschaut wenn sein Account weg wäre.
Micha45 schrieb:Die Angehörigen eines Verstorbenen haben in den meisten Fällen sicher anderes im Kopf, als sich um den FB-Account des Verstorbenen zu kümmern und irgendwelche Unterlagen vorzulegen.
Facebook reagiert hier doch nur auf diverse Anfragen seitens Angehöriger, also scheinen die doch nichts anderes im Kopf zu haben.
Ist doch auch völlig egal, die Option gibt es nun (vorerst zumindest in den USA), wenn ich es nicht will einfach ignorieren und niemanden eintragen. Wirklichen Diskussionsbedarf sehe ich nicht. Außer man stört sich daran, dass man nauf Wunsch nicht auch noch andere Bereiche zum Bearbeiten bzw. Einsehen frei geben kann.
F
franzerich
Gast
In 100 Jahren interessiert sich ohnehin keiner mehr für die Leute von vor 100 Jahren.
freezer831
Ensign
- Registriert
- Feb. 2008
- Beiträge
- 181
franzerich schrieb:In 100 Jahren interessiert sich ohnehin keiner mehr für die Leute von vor 100 Jahren.
Woher willst du das wissen das es keinen interessiert?Es gibt genug leute die sowas wissen wollen.Selbst ich habe ich nach mein Ur ur ur ur grossvater gefragt.Da iat natürlich fb ganz gut.Meine Mutter ihr fb acc ist auch noch da, genauso wie von einem sehr guten freund der zur familie gehörte.Schaue mir oft bilder an oder lese mir nachrichten von früher durch.es ist zumindest einfacher als sich das inet durch zu suchen um etwas zu finden.Achso nur so am rande hatte mit meine mutter erst seit 2 jahren kontakt und 28 jahre keinen kontakt.Und ob es in 100 jahren noch FB gibt ist auch sehr fraglich.Also wenn es dich nicht interessiert ist es ok aber zu sagen das es keinen interessiert ist nicht ok.
Vasilev
Lieutenant
- Registriert
- Sep. 2013
- Beiträge
- 521
Was ich daran krank finde? Das finde ich krank:
Muss denn alles nur noch Digital und sich alles und jedes um Facebook, Instagram und Co. drehen?
Es gibt auch noch ein reelles Leben.
Sollte einer "von uns gehen", dann sollte es definitiv nicht mehr bei Facebook bestehen bleiben, denn das finde ich widerlich.
Ist man Tod, sollte das Profil gelöscht werden.
Alles nur noch Internet und Co. ... mir wird schlecht.
Oder wollt ihr noch ein Fernseher kaufen und das von demjenigen permanent sein digitales Leben rauf und runter läuft und das 24h 7 Tage die Woche auf dem Fernseher / Bildschirm?
Aber ihr müsst mich ja nicht verstehen. Ist halt meine Meinung.
Wenn einer Tod ist, Profil löschen lassen und gut, denn ich möchte meine Frau nicht bei Facebook digital in Erinnerung haben *bäh*, denn dafür habe ich ein Herz und Hirn.
So ist es möglich, einen Eintrag in der Timeline zu verfassen, der ganz oben steht und an den Verstorbenen erinnert. Zudem können Freundschaftsanfragen beantwortet und das Profilbild geändert werden.
Muss denn alles nur noch Digital und sich alles und jedes um Facebook, Instagram und Co. drehen?
Es gibt auch noch ein reelles Leben.
Sollte einer "von uns gehen", dann sollte es definitiv nicht mehr bei Facebook bestehen bleiben, denn das finde ich widerlich.
Ist man Tod, sollte das Profil gelöscht werden.
Alles nur noch Internet und Co. ... mir wird schlecht.
Oder wollt ihr noch ein Fernseher kaufen und das von demjenigen permanent sein digitales Leben rauf und runter läuft und das 24h 7 Tage die Woche auf dem Fernseher / Bildschirm?
Aber ihr müsst mich ja nicht verstehen. Ist halt meine Meinung.
Wenn einer Tod ist, Profil löschen lassen und gut, denn ich möchte meine Frau nicht bei Facebook digital in Erinnerung haben *bäh*, denn dafür habe ich ein Herz und Hirn.
Zuletzt bearbeitet:
derGrimm
Banned
- Registriert
- Jan. 2011
- Beiträge
- 3.842
Freundschaftsanfragen nach dem Tod beantworten? WTF?!
/signed
Würde ich nie machen...TNB schrieb:Deswegen kennen zb. meine Eltern mein Passwort vom Email Konto, damit falls etwas passiert sie Zugriff auf all mein Zeug haben und Accounts löschen und/oder kündigen können etc..
promashup schrieb:Bin zwar noch jung, aber werde vermutlich alle meine Passwörter in mein Testament schreiben, so haben meine Hinterbliebenen vollen Zugriff. Ob sie die ein oder andere peinliche Nachricht lesen ist mir egal, eigentlich sogar erwünscht, so haben sie noch etwas zu lachen. Wenn ich tot bin kann mir das ja egal sein. So ein "Post aus dem Jenseit" wie "Jo Leute, bin dann mal mit dem Teufel Karten spielen, freue mich schon auf Besuch" hat schon seinen humoristischen Reiz.
/signed
A
alpaycal
Gast
Wolfsrabe schrieb:"Immer kanker"? Was erwartet man denn sonst von einer kranken Gesellschaft, die sich selbst für hochzivilisiert und fortschrittlich hält?
Nur zu wenn du dich für 'unterzivilisiert' hältst.
G
Gelbsucht
Gast
- Tote haben keine Persönlichkeitsrechte, denn sie sind tot.
- Tote sollten soziale Netzwerke nicht als Dateileiche oder Platzhalter "verstopfen", also muß es Möglichkeiten geben, das berechtigte Personen die Löschung der nun nutzlosen Profile durchführen können.
- Soll ein verstorbener Mensch einen Nachruf im Internet bekommen, ist das ja kein problem, es gibt normale Internetseiten. Die kann man verlinken. Außerdem gibt es schon lange Seiten, auf denen man einen Eintrag machen und verlinken kann.
Pure Existenz
Banned
- Registriert
- Juli 2013
- Beiträge
- 2.899
Manche Leute freuen sich, dass sie nicht vergessen werden.
Gelbsucht schrieb:
- Tote haben keine Persönlichkeitsrechte, denn sie sind tot.
und in zukunft werden auch testamente übergangen, weil tote keine rechte haben?
Pure Existenz
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- Juli 2013
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- 2.899
tnoay schrieb:und in zukunft werden auch testamente übergangen, weil tote keine rechte haben?
Naja, der Wille wurde zu Lebzeiten vermittelt
Goofy123 schrieb:Naja, der Wille wurde zu Lebzeiten vermittelt
was an meiner aussage nichts ändert
Pure Existenz
Banned
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- Juli 2013
- Beiträge
- 2.899
tnoay schrieb:was an meiner aussage nichts ändert
Dann weißt du nicht, was der Unterschied zwischen einem Testament und der Fall in Facebook ist.
ich habe in meiner aussage nie facebook erwähnt, evtl. musst du noch etwas lesen üben.Goofy123 schrieb:Dann weißt du nicht, was der Unterschied zwischen einem Testament und der Fall in Facebook ist.
@Gelbsucht
Verstorbene haben Postmortale Persönlichkeitsrechte
G
Gelbsucht
Gast
Ein Testament wird von einem lebenden verfaßt und nicht von einem toten. Das mal zuerst. Dann zu dem Wikieintrag:
Das postmortale Persönlichkeitsrecht betrifft die Fortwirkung eines Persönlichkeitsschutzes über den Tod einer Person hinaus (post mortem). Als Personenrecht ist es gesetzlich nicht fixiert.
und
Bezüglich der Rechtswirkung ist zwischen Grundrechten und einfachen Gesetzen zu unterscheiden. Das (Grund-)Recht auf informationelle Selbstbestimmung wie auch die übrigen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes enden mit dem Tod eines Menschen. Auch einfachgesetzliche Bestimmungen wie das Namensrecht oder der Datenschutz enden grundsätzlich mit dem Tod einer Person.
Ich hab das zwar allgemein formuliert, so war das auch gedacht. Sollte zwar mehr in Verbindung mit dem Thema hier stehen aber allgemein heißt ein Testament nicht umsonst LETZTER Wille.
Wenn jemand nicht vergessen werden will/soll, dazu hab ich ja was von wegen Homepage bzw Gedenkseiten geschrieben.
Ich bin trotz Gesetze, weiterbestehenden Rechten usw der Meinung, das- genau wie zB bestimmte hinterbliebene Sachen wie Urheberrechte etc nach dem Tod für eine tote Person wahrnehmen können- eben auch wenn so ein Eintrag im Testament fehlen sollte ("und löscht mein Profil in Facebook!") es für die Erben/Nachfolger möglich sein muß, einfach alles unwichtige zu löschen.
Ein soziales Netzwerk ist schließlich keine indirekte Sammlung von Todesanzeigen/Nachrufen. Wie geschrieben, es spricht nichts gegen Aufrechterhaltung von Erinnerungen, wer es denn so will bzw braucht. Nur eignen sich da andere Sachen eher.
Das postmortale Persönlichkeitsrecht betrifft die Fortwirkung eines Persönlichkeitsschutzes über den Tod einer Person hinaus (post mortem). Als Personenrecht ist es gesetzlich nicht fixiert.
und
Bezüglich der Rechtswirkung ist zwischen Grundrechten und einfachen Gesetzen zu unterscheiden. Das (Grund-)Recht auf informationelle Selbstbestimmung wie auch die übrigen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes enden mit dem Tod eines Menschen. Auch einfachgesetzliche Bestimmungen wie das Namensrecht oder der Datenschutz enden grundsätzlich mit dem Tod einer Person.
Ich hab das zwar allgemein formuliert, so war das auch gedacht. Sollte zwar mehr in Verbindung mit dem Thema hier stehen aber allgemein heißt ein Testament nicht umsonst LETZTER Wille.
Wenn jemand nicht vergessen werden will/soll, dazu hab ich ja was von wegen Homepage bzw Gedenkseiten geschrieben.
Ich bin trotz Gesetze, weiterbestehenden Rechten usw der Meinung, das- genau wie zB bestimmte hinterbliebene Sachen wie Urheberrechte etc nach dem Tod für eine tote Person wahrnehmen können- eben auch wenn so ein Eintrag im Testament fehlen sollte ("und löscht mein Profil in Facebook!") es für die Erben/Nachfolger möglich sein muß, einfach alles unwichtige zu löschen.
Ein soziales Netzwerk ist schließlich keine indirekte Sammlung von Todesanzeigen/Nachrufen. Wie geschrieben, es spricht nichts gegen Aufrechterhaltung von Erinnerungen, wer es denn so will bzw braucht. Nur eignen sich da andere Sachen eher.
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