Frage zum Thema Abzocke!

burnout150 schrieb:
Das Gerät kostet aktuell ca. 200€ (je nach Zustand) das geht dann schon Richtung Betrug.
Der Preis selbst kann keinen Betrug ausmachen, die Irreführung aber sehr wohl. Das Kaufgeschäft kann aber wohl anhand des Preises wegen Wucher ungültig erklärt werden.

Wenn ein Händler wegen Wucher verurteilt wird ist er im übrigen nicht nur im Dorf sein Geschäft los.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: M4ttX, UNDERESTIMATED und GTX780FAN
Keylan schrieb:
Klasse, gibt man das in Österreich in Google ein, kommt das:
1643496387703.png


Ich dachte aber auch erst an Betrug, weil Täuschung & so.
 
Danke schon mal für die zahlreichen Antworten. Sie (eher seine Freundin - um die 65) wollten bei dem Mann am Montag nochmal anrufen. Wenn ich jetzt aber weiß, dass er das Gerät nicht zurücknehmen muss kann ich ja zumindest morgen nochmal mit ihr sprechen und ihr sagen, dass sie lieber auf die freundliche Art mit ihm verhandeln sollte…
 
Alle Infos zusammentragen, feststellen was der Nachbar eigentlich wollte und dann das Gespräch mit dem Verkäufer suchen. Wenn das nichts taugt kündigt man an rechtliche Schritte einzuleiten. Entweder via Polizei oder Anwalt. Das riecht schon sehr nach Wucher, aber das können wir hier im Forum nicht klären.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: M4ttX, Laniakea und burnout150
Oyabum schrieb:
Danke schon mal für die zahlreichen Antworten. Sie (eher seine Freundin - um die 65) wollten bei dem Mann am Montag nochmal anrufen. Wenn ich jetzt aber weiß, dass er das Gerät nicht zurücknehmen muss kann ich ja zumindest morgen nochmal mit ihr sprechen und ihr sagen, dass sie lieber auf die freundliche Art mit ihm verhandeln sollte…
Ich würde da direkt hinfahren mit dem Gerät und das dann vor Ort versuchen zu klären.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Laniakea und Silver Server
  • Gefällt mir
Reaktionen: madmax2010 und UNDERESTIMATED
Wir können leider rein gar nicht viel dazu sagen, da wir nur deine Aussage hier lesen und es so akzeptieren müssen, daß du herausgefunden hast, daß das verkaufte Gerät einen Stand von 2012 / 2013 haben soll. Hier wäre es gut gewesen, die Hardware zu nennen.

Was allerdings Fakt ist: ein grundsätzliches Rückgaberecht in einem Ladenlokal hat man nicht. Dies gibt es nur bei Versand- / Onlinekäufen.

Sofern du dich mit der Materie auskennst, sollest du mit dem älteren Nachbarn zusammen den Weg zum Laden finden und versuchen es friedlich zu klären. Mit der direkten Holzkeule erreicht man gar nichts. Dann schaltet der Verkäufer auf Durchzug.

Falls dein Nachbar eine Rechtsschutzversicherung hat, könnte er zusammen mit dir einen Fachanwalt aufsuchen und die Situation ausloten lassen, sofern ihr beide dann Betrug / arglistige Täuschung vermutet.

Eine rechtliche Beratung findet hier im CB leider nicht statt. Was auch besser ist, denn nur wenige von uns werden Jura studiert haben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ferris19
Drewkev schrieb:
Als ob man in DE keine Artikel zurückgeben kann, die im Laden gekauft wurden? Oder vertausche ich da was?
Kann man praktisch zwar häufig, aber der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet dir ein Rückgaberecht einzuräumen.

Laienhaft würde ich sagen, das war Wucher. Dafür spricht, dass es eine ältere Person ohne Ahnung von der Materie war. Auch ist rechtlich fragwürdig, dass der Laptop als »neu« bezeichnet wurde. Bei Bestellung eines neuen Laptops kann man i. d. R. davon ausgehen, dass nicht ein fast 10 Jahre altes Gerät gemeint ist. Das könnte arglistige Täusschung sein.
 
GTX780FAN schrieb:
Ist das nicht ein astreiner Betrug?

Ist es nicht, denn der Laptop wurde geliefert und dass er das nie vor hatte wird schwer zu beweisen sein, klar, ist nicht dein Problem - löst es aber auch nicht.

burnout150 schrieb:
das geht dann schon Richtung Betrug.

Auf dem Weg dahin kommt man an 826BGB und 123BGB vorbei, die viel besser passen und hilfreicher wären imo. Ob der dann hinterher noch mit der Pfanne eine drüber bekommt darf einem relativ egal sein.
 
das ist nicht nur betrug das ist schon Wucher

Da der Wert des Gerätes deutlich von dem Abweich was der Straßenpreis ist.
 
@Oyabum Wenn hier nach Informationen zum Ablauf der Herr sich betrogen fühlt und das Geschäft für nichtig erklären möchte geht das mit dem Gang zur Polizei und einer Anzeige wegen Wucher Wunderbar.

Da das Strafrecht ist und nicht Zivilrecht, braucht ihr keinen eigenen Anwalt, das macht die Staatsanwaltschaft. wenn die sich am ende nicht zuständig fühlt weil der Straftatbestand nicht erfüllt ist, kann trotzdem der Zivilrechtliche Klagebestand gegen Wucher greifen und Ihr könnten mit einem Anwalt direkt Klagen.

Wenn's nur schnell und Unkompliziert sein soll konfrontiert den Händler mit dieser Perspektive (Zeugen nicht vergessen) und schaut mal auf seine Reaktion.
 
Keylan schrieb:
@Oyabum Wenn hier nach Informationen zum Ablauf der Herr sich betrogen fühlt und das Geschäft für nichtig erklären möchte geht das mit dem Gang zur Polizei und einer Anzeige wegen Wucher Wunderbar.

Da das Strafrecht ist und nicht Zivilrecht, braucht ihr keinen eigenen Anwalt, das macht die Stastsanwaltschaft. wenn die sich am ende nicht zuständig fühlt weil der Straftatbestand nicht erfüllt ist, kann trotzdem der Zivilrechtliche Klagebestand gegen Wucher greifen und Ihr könnten mit einem Anwalt direkt Klagen.

Wenn's nur schnell und Unkompliziert sein soll konfrontiert den Händler mit dieser Perspektive (Zeugen nicht vergessen) und schaut mal auf seine Reaktion.
das ist grundsätzlich falsch.
 
Also mein Senf dazu ist, dass ich den Fall jetzt nicht so schlimm finde. Klar. hätte der super Ahnungslose Käufer ein besseres Angebot bekommen können. Aber er hat sich halt abzocken lassen. Auch wenn er alt ist, hindert ihn ja Niemand daran sich zu informieren. Wenn ich etwas größeres kaufe, dann vergleiche ich auch und hole mir min 3 Angebote ein. (Zum Beispiel bei meiner Küche oder bei einem E-Piano bin ich so vorgegangen) Kostet halt auch Zeit, aber man lernt was über den Markt und die Produkte. Bei Computersachen, informiere ich mich auch grundlegend und/oder frage hier im Forum.
Ob dieser Fall jetzt Wucher ist, wage ich tatsächlich zu bezweifeln. Im Vergleich zum Online Handel sind Produkte in gewöhnlichen Geschäften oft deutlich teurer... was hier ein bisschen wirr scheint ist der ganze Vorgang.

Würde den Nachbarn raten sich einfach das nächste Mal besser zu informieren, sich YouTube Videos zu (Computer)Technik anzusehen und sich auf Computerbase anzumelden ;-) Das zu viel bezahlte Geld als Lehrgeld ansehen und den nächsten Kauf besser planen.
 
Keylan schrieb:
Da das Strafrecht ist und nicht Zivilrecht, braucht ihr keinen eigenen Anwalt,
Beim Strafrecht bekommst Du aber kein Geld zurück. Da gibt es höchstens eine Strafe. Wenn man das Geld zurück haben will muss man den Zivilen Weg wählen.
 

Ähnliche Themen

Zurück
Oben