Frage zum Thema Abzocke!

charly_ schrieb:
Also mein Senf dazu ist, dass ich den Fall jetzt nicht so schlimm finde. Klar. hätte der super Ahnungslose Käufer ein besseres Angebot bekommen können. Aber er hat sich halt abzocken lassen.
In Deutschland hat der Verkäufer auch eine gewisse Verantwortung. Es ist gegen das Gesetz etwas für deutlich mehr als den doppelten des marktüblichen Preis an jemanden zu verkaufen der sich aufgrund von Unerfahrenheit nicht über den eigentlichen Wert bewusst ist.
 
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Also halten wir fest: Er muss das Gerät nicht zurücknehmen. Ich werde vermitteln und versuchen auf die freundliche Art den Verkäufer darum zu beten das Gerät wieder zurück zu nehmen. Ich denke Polizei/Anwalt usw ist für den Nachbarn auch eine zu große Zumutung gerade… dem Typ im Laden zu drohen dann wohl auch nicht die beste Methode… ach das ist alles so ärgerlich … zumal sein alter Laptop eigentlich funktionierte …
 
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@ Drewkev

Ich hatte selbst so einen Fall mit einem Handy.
Du kannst den Verkäufer wegen Betrugs verklagen.
In meinem Fall wurde der Verkäufer sogar zu Gefängnis verurteilt. Wiel das nicht sein einziger Betrug war.
Mein Geld musst ich aber über den Zivilen Weg einklagen.
Da der Betrüger im Gefängnis saß und kein Geld hatte habe ich in die Röhre geschaut.
jetzt habe ich 30 Jahre Zeit es immer wieder zu versuchen an mein Geld zu kommen.
 
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Vorheriges Telefonat mit dem Verbraucherschutz? Die können einem nochmal jenseits eines Computerforums Argumente an die Hand geben.
 
Der soll den alten Laptop auch herausrücken. Von einem Eintausch ist hier nix zu lesen oder wurde der freundlicherweise entsorgt? Das ist auch nochmal ein möglicher Ansatzpunkt.
 
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Wenn er sich komplett stur stellt kann man ruhig Mal auf seine Rechte hinweisen. Vielleicht kann man dann immerhin einen Kompromiss finden.
 
Darf ich daran erinnern, daß wir hier keine Rechtsberatung gehen können. Wenn etwas komisch vorkommt, sollte sich jeder einfach erst mal einen Anwalt nehmen.
 
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Silver Server schrieb:

@ Drewkev

Ich hatte selbst so einen Fall mit einem Handy.
Du kannst den Verkäufer wegen Betrugs verklagen.
In meinem Fall wurde der Verkäufer sogar zu Gefängnis verurteilt. Wiel das nicht sein einziger Betrug war.
Mein Geld musst ich aber über den Zivilen Weg einklagen.
Da der Betrüger im Gefängnis saß und kein Geld hatte habe ich in die Röhre geschaut.
jetzt habe ich 30 Jahre Zeit es immer wieder zu versuchen an mein Geld zu kommen.
Kann mir gut vorstellen, dass der Computermann das auch öfters so macht. Denn eigentlich gehen in solche Läden ja grundsätzlich Menschen mit nahezu GARKEINER Ahnung. Vieles bekommt man heute ja selbst gelöst über YouTube Videos oder Foren wie diesem :)
 
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Drewkev schrieb:
Sehr komisch. Ich hab da andere Erfahrungen gemacht, naja...
Nein, das stimmt schon so. Hab auch schonmal durch die Röhre geblickt.
Ergänzung ()

Oyabum schrieb:
Kann mir gut vorstellen, dass der Computermann das auch öfters so macht.
Gibt's eine Website, Google Rezensionen oder so? Da lässt sich auch was rausfinden.
 
Was war das denn für ein Laden? Ich meine wenn das so eine kleine Klitsche in einem kleinen Dorf ist, dann kann der Eigentümer doch kein Interesse daran haben, schlechte Presse zu bekommen. Oder war das in einer größeren Stadt?
 
burnout150 schrieb:
Das Gerät kostet aktuell ca. 200€ (je nach Zustand) das geht dann schon Richtung Betrug.

Christian1297 schrieb:
Wenn das Gerät tatsächlich 800€ über dem durchschnittlichen Gebrauchtwert verkauft wurde sollte sich da was machen lassen.
Auch wenn das eine alte Kiste, ist es doch ein eher spezielles Gerät. Der Verkaufswert dürfte eher bei 400-500€ liegen, wenn der Zustand in Ordnung ist. Wovon man ausgehen kann, wenn es jemand als neues Gerät mitnimmt.
Dazu kommt ein Gewinnaufschlag und die gute alte Märchensteuer. Sind also schon 700-750€. Wenn er dann noch 2 Stunden abrechnet, sind wir bei den knapp 1000€. Ist nicht günstig, aber wäre leider kein Wucher.

Dass dieses Verhalten absolut asozial ist, brauchen wir ja glaube gar nicht diskutieren. Da dürfte Einigkeit herrschen :D

@Oyabum Also je nach Rechnung kann man da wohl nichts machen, wenn auch keine Anforderungsliste etc vorliegt mit Vereinbarungen.
Was ist mit dem alten Gerät? Existiert das noch? Wurde das "entsorgt" vom Händler? etc
Ich würde da mal freundlich(!) nachhaken und sagen, dass das Gerät nun wirklich nicht zum Kunden passt, da es zwar sicherlich ein gutes Notebook war, aber die Hardware richtet sich an ganz andere Nutzer.

Seht zu, dass ihr von den 1000€ wenigstens 800€ zurückbekommt, falls ihr nicht alles bekommt. Das tut zwar weh, aber kommt einen am Ende dann doch günstiger.

Weißt du was das alte Notebook exakt für ein Modell war?
 
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Hallo zusammen,

@Oyabum
Oyabum schrieb:
der Mann aus dem Laden hätte für ihn einen neuen Laptop „bestellt“
Schau dir mal die Rechnung an. Wenn er das Ding wirklich als Neu angegeben hat, dann war es das für ihn. Dann liegt ja schon schriftlich vor, daß das nichts anderes als Betrug ist.
Oyabum schrieb:
Vermutlich wurde lediglich eine SSD verbaut und Windows 10 aufgespielt.
Muß nicht so sein. Wie groß ist denn die SSD? Das kannst du ja leicht Eruieren, wenn du schaust, was für eine SSD das ist, also ob sie relativ aktuell ist oder schon Älteren Datums. So kannst du schon ausmachen, ob die SSD schon drin war oder nachträglich implementiert wurde. Mit entsprechender Software solltest du übrigens auch erkennen könnten, ob die SSD überhaupt Neu ist oder schon in Nutzung war. Das wäre auch wichtig um ihm jeden Wind aus den Segeln zu nehmen, je nachdem.
Oyabum schrieb:
Ich weiß jedoch nicht, ob der PC Typ such querstellt und das Gerät vielleicht nicht zurück nimmt?
Wenn er sich quer stellt, kann er aufs Amtsgericht und die helfen dem da kostenlos weiter. Die machen dann ein Schreiben in der Sache an den Händler. So würde ich dann vorgehen. Aber vielleicht hat dein Nachbar ja aber auch eine Rechtsschutzversicherung. Das wäre natürlich noch besser. Rede mal mit ihm ob er sowas hat.

So long...
 
M4ttX schrieb:
Nein, das stimmt schon so. Hab auch schonmal durch die Röhre geblickt.
Ergänzung ()


Gibt's eine Website, Google Rezensionen oder so? Da lässt sich auch was rausfinden.
Hab ich geschaut, aber da gibt es nichts zu. :/
 
Drewkev schrieb:
Einfach sowas sagen kann jeder. Begründung wäre schön, auch wenn das kein Jura-Forum ist. So bringt uns dein Beitrag nichts.
ich wollte jetzt nicht ins datail gehen, weil dann wieder mein ganzer sermon fällig wird, den TE aber auch nicht ins offene messer laufen lassen.

also meine laienmeinung:

der beitrag liest sich so, als ob man für eine zivilrechtliche klage einen anwalt bräuchte. dem ist nicht so, kurz gesagt: vor dem amtsgericht (streitwert <5000 € wie vernutlich hier) kann man grds. ohne anwalt klagen. das hängt auch nicht davon ab, ob es um strafrecht oder zivilrecht geht.

das zivilverfahren und das strafverfahren sind grundsätzlich zwei getrennte dinge. durch eine anzeige oder strafrechtliche verurteilung alleine wird der nachbar des TE sein geld nicht wieder sehen. (eine "verbindung" ist möglich, sog. adhäsionsantrag, den man aber auch stellen muss.)

wenn der nachbar das geschäft anfechten möchte, kann er das nicht gegenüber der polizei machen. insbesondere wenn am ende "nur" eine anfechtung nach 119 bgb übrigbleibt, müsste er die anfechtung "unverzüglich" iSd. § 121 I BGB erklären, wobei nur eine erklärung gegenüber dem anfechtungsgegner die frist wahrt.
 
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charly_ schrieb:
Aber er hat sich halt abzocken lassen.
Interessante Einstellung. Aber Abzocke scheint für dich ja ne super Sache zu sein :daumen:
charly_ schrieb:
Auch wenn er alt ist, hindert ihn ja Niemand daran sich zu informieren.
Weißt du was man in einem FACHGESCHÄFT macht? Sich etwa informieren?...
 
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Christian1297 schrieb:
In Deutschland hat der Verkäufer auch eine gewisse Verantwortung. Es ist gegen das Gesetz etwas für deutlich mehr als den doppelten des marktüblichen Preis an jemanden zu verkaufen der sich aufgrund von Unerfahrenheit nicht über den eigentlichen Wert bewusst ist.
vll. mag es einige urteile geben, bei denen sich die gerichte im einzelfall auf den doppelten preis "eingeschossen" haben, so absolut würde ich das aber nicht stehen lassen.
 
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