Frage zum Thema Mietverträge

th3CruSh3r

Ensign
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Juni 2006
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Hallo

Ich habe mal ne Frage zum Thema Mietverträge und frag mich mal überall durch.
Meine Freundin bezieht ihre erste Wohnung und hat gestern den Mietvertrag unterschrieben. Jetzt hat sie mich gefragt was das mit den Schönheitsreparaturen auf sich hat.
Im Vertrag steht
3.7. Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.
Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere:
Anstrich u Lackieren der Innentür sowie der Außentüren u Fenstern von innen u außen. Versorgungsleitungen u Heizkörpern sowie Tapezieren der Wände.
Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen regelmäßig u fachgerecht vorzunehmen.
8. Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten in der Regel:
hier wurden keine Angaben vom Vermieter gemacht.
15.1. der Mieter ist verpflichtet die Kosten für Kleinreparaturen bzw. für die Behebung von Bagatellschäden zu übernehmen, soweit nicht 300€ übersteigen.

Das ist doch so nicht ganz Richtig.... oder?
Seit wann muss der Mieter für die Versorgungsleitungen u Heizkörpern aufkommen?

Gibt es irgendwo Gesetze zu dem Thema die man nachlesen kann?

mfG CruSh3r
 
Man muß nicht für die Leitungen aufkommen sondern für ihre Lackierung aber ob diese 300€ Regelung legal ist weiß ich nicht so genau da würde ich mal beim Mieterschutzbund nachfragen

Schau mal hier rein
http://www.ivmieterschutz.de/index.php?id=22

Kleinreparaturen (steht im Bereich Mietvertrag)

Die meisten Standardmietverträge enthalten eine Klausel, nach der der Mieter die Kosten für kleinere Reparaturen zu übernehmen hat, und zwar unabhängig davon, ob er die Beschädigung oder den Defekt verursacht hat. Eine solche Vereinbarung ist nur wirksam, wenn Sie sich auf Einrichtungsgegenstände und Bestandteile der Wohnung bezieht, auf die der Mieter einen ständigen Zugriff hat (Rollogurte, Wasserhähne, Heizkörperthermostate etc.) und der Höchstbetrag pro Einzelreparatur auf ca.75,00 € und die Summe aller Jahresreparaturen auf max. 8% der Jahresnettomiete begrenzt wird. Fehlt eine dieser Angaben oder ist ein zu hoher Einzelbetrag eingetragen, so hat der Mieter keine Kleinreparaturen zu zahlen.

Edit: Ich seh grad das Du Lübecker bist(komm aus Bad Schwartau) wer ist denn der Vermieter?
 
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bin kein anwalt .. aber in diesem punkt des vertrages geht es um "schönheitsreparaturen".
das heißt sie muss ggf. heizkörper oder die leitung selbst streichen.
sind diese also in kupfer ... weil neu .. oder ausgetauscht .. muss sie .. sofern sie diese farbe nicht mag ..dann selbst streichen.
das heißt nicht .. wenn die heizung ohne ihr verschulden kaputt geht .. das sie dann die sanierung/renovierung bezahlen muss...

meines erachtens bezieht sich das alles auf den genannten punkt bzw absatz.

und daran ist nichts ungewöhnlich ..

wenn mir die wandfarbe nit gefällt .. muss ich das machen .. bzw bezahlen.
der vermieter nicht.

mit den 300euro würde ich wie vorgeschlagen nachfragen.

als tipp für die zukunft .. mietverträge grundsätzlich prüfen lassen.
denn in den meisten fällen sind veraltete ... und rechtlich fragwürdige klauseln enthalten.
 
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