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Ensign
- Registriert
- Juni 2006
- Beiträge
- 180
Hallo
Ich habe mal ne Frage zum Thema Mietverträge und frag mich mal überall durch.
Meine Freundin bezieht ihre erste Wohnung und hat gestern den Mietvertrag unterschrieben. Jetzt hat sie mich gefragt was das mit den Schönheitsreparaturen auf sich hat.
Im Vertrag steht
3.7. Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.
Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere:
Anstrich u Lackieren der Innentür sowie der Außentüren u Fenstern von innen u außen. Versorgungsleitungen u Heizkörpern sowie Tapezieren der Wände.
Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen regelmäßig u fachgerecht vorzunehmen.
8. Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten in der Regel:
hier wurden keine Angaben vom Vermieter gemacht.
15.1. der Mieter ist verpflichtet die Kosten für Kleinreparaturen bzw. für die Behebung von Bagatellschäden zu übernehmen, soweit nicht 300€ übersteigen.
Das ist doch so nicht ganz Richtig.... oder?
Seit wann muss der Mieter für die Versorgungsleitungen u Heizkörpern aufkommen?
Gibt es irgendwo Gesetze zu dem Thema die man nachlesen kann?
mfG CruSh3r
Ich habe mal ne Frage zum Thema Mietverträge und frag mich mal überall durch.
Meine Freundin bezieht ihre erste Wohnung und hat gestern den Mietvertrag unterschrieben. Jetzt hat sie mich gefragt was das mit den Schönheitsreparaturen auf sich hat.
Im Vertrag steht
3.7. Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.
Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere:
Anstrich u Lackieren der Innentür sowie der Außentüren u Fenstern von innen u außen. Versorgungsleitungen u Heizkörpern sowie Tapezieren der Wände.
Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen regelmäßig u fachgerecht vorzunehmen.
8. Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten in der Regel:
hier wurden keine Angaben vom Vermieter gemacht.
15.1. der Mieter ist verpflichtet die Kosten für Kleinreparaturen bzw. für die Behebung von Bagatellschäden zu übernehmen, soweit nicht 300€ übersteigen.
Das ist doch so nicht ganz Richtig.... oder?
Seit wann muss der Mieter für die Versorgungsleitungen u Heizkörpern aufkommen?
Gibt es irgendwo Gesetze zu dem Thema die man nachlesen kann?
mfG CruSh3r