News Fritz!Box: AVM untersagt Verkauf von gebrauchten Routern

veränderter OEM-Kennung im Bootloader sowie Geräte
Das ist ein interessanter Punkt, denn der Bootloader könnte geistiges Eigentum von AVM sein und darf damit nicht verändert werden.
Das gibt der Thematik evtl. eine völlig andere Richtung.


KornY05 schrieb:
und dann landen diese Geräte später komplett "manipuliert" etwas günstiger als die Retail Version auf Ebay?
Die Geräte sind technisch mittlerweile veraltet, werden in Docsis 3.1 Netzsegmenten teilweise gar nicht mehr freigeschaltet und landen nicht im Retail sondern im Gebrauchtmarkt.

Wenn AVM nicht will dass das passiert, dann dürfen sie keinen Eigentumsübergang zulassen sondern müssen dem ISP ein Leasing anbieten, sodass die Boxen Eigentum vom AVM bleiben. Dann können sie auch darüber bestimmen.
 
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Hylou schrieb:
Du findest es super, wenn ein Hersteller den Gebrauchtwarenmarkt unterbindet?

Wenn er im Recht ist, ja. AVM ist nicht die Heilsarmee. Sie haben die Boxen mit eingeschränktem Funktionsumfang verkauft und das vermutlich nicht zum Standard Preis. Und jetzt kommt einer daher gelaufen und bohrt die Dinger wieder auf.

Solches verhalten sieht man bei Autoherstellern Täglich, die verkaufen ein Auto in 3 Varianten, einem Identischen Motor aber unterschiedlicher Leistung. Bohrt der Kunde die Leistung auf ist die Garantie futsch. Zurecht.

Und wäre jetzt ein Händler so frech und würde sich 20000 Wagen mit der kleinsten Leistung kaufen, aufbohren und dann mit der maximalen Leistung auf den Markt werfen... Rate mal was dann passiert...

Also ja, AVM hat absolut Recht mit der Aktion.
 
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Facy schrieb:
Es geht hier nicht um irgendeine "raubkopierte" Firmware die modifiziert worden ist sondern um das gleiche Modell mit zwei unterschiedlichen Firmware Ständen, nämlich einer für den freien Markt und einer mit den Providersettings....

https://download.avm.de/fritzbox/license.txt
Nach der Lizenz ist es aber eben eine Raubkopie. Mit diesen OEM-Boxen hat man nie eine Lizenz erworben. Der Umstand, dass Woog zudem jegliches Erkennungsmerkmal, dass es sich um eine OEM-Fritte handelt, entfernt, lässt mich auch eher für AVM sprechen.

Und nochmal: AVM will gar nicht den Gebrauchtverkauf unterbinden, sondern lediglich den gewerblichen Gebrauchtverkauf im hier konkret geschilderten Fall.
 
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High Definition schrieb:
Darum geht es doch überhaupt nicht! Erlebe das genau fast täglich in der Vertragswerkstatt. Kunde kauft sich zum Beispiel einen Audi/VW/BMW ohne Navigation, ohne Lane Assistant etc pp. Die Technik ist aber bereits im Auto verbaut, nun wird ein findiger Tuner rausgesucht der das entsprechende Flag im Steuerteil setzt, die SD Karte für das Navi bereitstellt. Soweit so gut. Nun kommt der Kunde aber in die Werkstatt zum Service und will aber kostenlos Naviupdates, weil ist ja freigeschaltet, der Lane Assistant muss evtl neu eingestellt werden und der Kunde bekommt zu hören, nur gegen Aufpreis und verliert sogar seine Garantie. Es ist einfach eine Erschleichung von Leistung die er nie bezahlt hatte. Dank der FIN bekommt man dies ganz schnell raus.

Hier verhält es sich ähnlich und nicht anders. Ich würde nicht nur richterlich das verbieten sondern die Fritten deaktivieren bzw. bricken, sodass der Kunde sein Geld von den dubiosen Händler zurück fordert.

Auch noch sehr gut erklärt. Und wenn AVM das könnte, wäre dies sofort zu erledigen.
 
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High Definition schrieb:
Die Technik ist aber bereits im Auto verbaut, nun wird ein findiger Tuner rausgesucht der das entsprechende Flag im Steuerteil setzt, die SD Karte für das Navi bereitstellt. Soweit so gut. Nun kommt der Kunde aber in die Werkstatt zum Service und will aber kostenlos Naviupdates, weil ist ja freigeschaltet, der Lane Assistant muss evtl neu eingestellt werden und der Kunde bekommt zu hören, nur gegen Aufpreis und verliert sogar seine Garantie. Es ist einfach eine Erschleichung von Leistung die er nie bezahlt hatte.
Es wird doch nirgends gesagt dass AVM für diese Boxen weiterhin Support geben muss.
Der Vergleich wäre hier eher dass der Hersteller den Tuner verklagt.

zEtTlAh schrieb:
Solches verhalten sieht man bei Autoherstellern Täglich, die verkaufen ein Auto in 3 Varianten, einem Identischen Motor aber unterschiedlicher Leistung. Bohrt der Kunde die Leistung auf ist die Garantie futsch. Zurecht.
Niemand der bei Verstand ist sagt, dass AVM gefälligst darauf Garantie geben muss.
Hier über Herstellergarantie zu sprechen ist völlig weltfremd.
 
Haggis schrieb:
Angenommen, Rolex vertreibt Uhren von Fertiger XY.
Nun verkauft Fertiger XY einen Teil dieser Produktion unter seinem eigenen Label "billiguhr".
Jetzt kommt die Firma Second-Hand-Rolex, kauft die "billiguhr"-Uhren für schmales Geld, rubbelt das "billiguhr"-Logo ab, macht ein "Rolex"-Logo drauf und verkauft es als Rolex.
Nur war das Rolex Logo schon immer auf der Uhr, und man hat nur das "billiguhr" daneben entfernt.
 
kachiri schrieb:
Und nochmal: AVM will gar nicht den Gebrauchtverkauf unterbinden, sondern lediglich den gewerblichen Gebrauchtverkauf im hier konkret geschilderten Fall.

Und warum sollte AVM nicht den privaten Gebrauchtverkauf auch hier verbieten? Was macht der Händler anders als der Privatmann?
 
Wenn AVM meint Geld zu verlieren sollen die sich doch an die Provider wenden, die die Boxen abhanden gehen ließen.
Entweder wurden die Boxen nicht verschrottet, sondern verkauft und der Provider hat Geld kassiert oder es sind privat verkaufte Boxen, für die der Provider Strafzahlungen von den Kunden einkassiert hat.
AVM will aber die gute Beziehung zu den Providern nicht gefährden.

Das Entfernen eines Brandings ist auch nicht illegal, wie manche hier behaupten, es verstößt vielleicht gegen AVMs Garantiebedingungen, die aber bei 5 Jahre alten Geräten sowieso keine Rolle mehr spielen.

Schon alleine, dass AVM einfach ein Verkaufsverbot durchdrückt, anstatt zu handeln, ala Boxen müssen zurückgeflasht werden und können erst dann wieder verkauft werden/Es sind Lizenzgebühren zu zahlen/etc..., zeigt doch was für ein Saftladen das ist.

Lustigerweise sind die einzigen, die das Verhalten von AVM verteidigen, die, die nicht mal lesen können und falsche Behauptungen aufstellen. (Welche ja nur schon zehntausendmal im Thread besprochen wurden). Weder ist Woog irgendeine China Firma (die sich sowieso einen Dreck um Verkaufsverbote scheren würden), noch wurde ne modifizierte Firmware aufgespielt, noch ist "wissen wir nicht" ein Argument. Im Zweifel für den Angeklagten und nicht anders rum.

Woogs sollte, genau wie die Provider, die Boxen zur "Verschrottung" verkaufen und dann werden die halt im Ausland von ner anderen Firma verkauft.
 
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Hm, was mir gerade einfällt: Wenn AVM den Verkauf untersagen will, warum wird dann Woog verklagt? Müßte nicht auch der, der sie an Woog verkauft hat verklagen? In dem Fall UM, falls diese den Router nur zum Mieten anbieten. Bzw. nur der Verkäufer an Woog, da Woog unmöglich Wissen über die Lizenzbedinungen zwischen AVM und hier UM haben kann. Ein Gebrauchtwagenhändler darf ja auch Herstellerkennzeichen entfernen bzw. die Halterung für Nummernschilder mit der Werbung für den Händler o.ä.
 
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gaelic schrieb:
AVM hat nun durch den Verkauf der OEM Boxen keinerlei Zusatzkosten in der Softwareentwicklung und Wartung
Stimmt nur wenn sie mit der Software des Kabel-Anbieters verkauft wird, da hier kein Support durch AVM erfolgt. Andernfalls wird eine Software eingesetzt, wo AVM die Kosten in das Produkt mit einrechnet. Es ist das Kosten- und Rechts-Modell, das hier kollidiert.
pao1o schrieb:
Auch bei Herstellern von anderen Betriebssystemen habe ich noch nicht gehört, dass hier Haftungsansprüche durchgesetzt wurden. Microsoft, Apple etc.
Nur ein Beispiel
Lawsuit alleges Microsoft's Windows 10 upgrade destroyed data and damaged PCs

Jedem der Software entwickelt ist bekannt dass er dafür haftet, außer er schließt die Haftung explizit aus. Bei mir im Arbeitsvertrag steht zur Haftung etwas.
pao1o schrieb:
Die Fritzbox ist ja nun auch ein Gerät für Heimanwender.
Habe sie schon in einigen Arzt-Praxen gesehen. Außerdem waren / sind? die ganzen Buisness-Router bei Unitymedia FRITZ!Boxen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hauro schrieb:
Stimmt nur wenn sie mit der Software des Kabel-Anbieters verkauft wird, da hier kein Support durch AVM erfolgt. Andernfalls wird eine Software eingesetzt, wo AVM die Kosten in das Produkt mit einrechnet. Es ist das Koste-Modell, das hier kollidiert.
Warum kollidiert dieses nun? Die Herstellung und Wartung der Software kostet AVM gleich viel. Egal ob nun diese auch auf den OEM Geräten eingesetzt wird oder nicht. Wenn diese nun ganz aus dem Verkehr gezogen werden und zu Elektroschrott kostet es AVM auch nicht mehr oder weniger die Nicht-OEM Geräte mit neuer Software und Updates zu versorgen.
Das musst du also näher erklären.
 
h00bi schrieb:
Es wird doch nirgends gesagt dass AVM für diese Boxen weiterhin Support geben muss.
Der Vergleich wäre hier eher dass der Hersteller den Tuner verklagt.
Was glaubst du was passiert, wenn es zu Fehlern kommt? Klar sollte der Tuner dafür belangt werden, aber der Kunde kann ja tun und lassen was er will mit seinem Fahrzeug, dann aber kackendreist zum Händler rennen und "inkognito" den Service machen und hoffen das der Händler die Erschleichung von Leistung nicht merkt, gehört bestraft in Form von mindestens Garantieverlust.
h00bi schrieb:
Niemand der bei Verstand ist sagt, dass AVM gefälligst darauf Garantie geben muss.
Hier über Herstellergarantie zu sprechen ist völlig weltfremd.
Du würdest evtl nicht zu AVM gehen, andere schon, denn man hat ja ein AVM Produkt. Es redet ja auch keiner über 10-20 umgeflashte Geräte, sondern einen Verkauf zu tausenden. Wie würde es dir denn persönlich gehen, wenn du ein Produkt entwickelst, dieses auf Kundenwunsch kastrierst (UM) verkaufst für 1/3, der Kunde die Geräte weiterverkauft, flasht auf den vollen Funktionsumfang und den für weniger als "refurbished"-Gerät verkauft.
 
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Also wenn hier Pro-AVM argumentiert wird, frage ich mich ob diese Personen den Schuss nicht gehört haben. Es geht darum 20.000 technisch funktionierende Geräte weiterzuverwenden anstatt sie zu verschrotten.

Der Hersteller hat diese bereits verkauft und das aufspielen von Firmware ist keinesfalls unterbunden worden - habe ich selbst mit meiner Provider-Box auch getan - ohne irgendwelche Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen (ok es gibt kein Menüpunkt zum anklicken....).

Eine Garantie für ein gebraucht erworbenes Gerät muss AVM auch nicht leisten, ausser evtl. nach Produkthaftung, wenn die Fritte explodiert. Dann ist es aber auch egal ob AVM Firmware oder kastrierte Provider Firmware.

Riesensauerei im Zeitalter des Klimawandels hier Pro-Profit zu argumentieren.
Und an die Herren mit dem Autovergleich: Es geht nicht um die Erschleichung einer zusätzlichen Funktion. Es geht, um Eure Bildhaften Vergleiche zu übernehmen, um Schrottplatz (ohne Recycling) - oder weitere Nutzung.
 
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Hauro schrieb:
Ist nicht böse gemeint, aber ich dachte jetzt schon an andere Größenordnungen und nicht einen Einzelfall vorm Provinzgericht.

Eine Haftung kannst Du übrigens nicht per se ausschließen. In AGBs und Arbeitsverträge kann man alles reinschreiben, aber ob das vor Gericht Bestand hat ist eine andere Frage. Zur Absicherung braucht es dann schon eine Versicherung.

Hauro schrieb:
Habe sie schon in einigen Arzt-Praxen gesehen. Außerdem waren / sind? die ganzen Buisness-Router bei Unitymedia FRITZ!Boxen.
Klar, weil viele in freien Berufen, Selbstständige und Kleingewerbetreibende schlicht Privatanschlüsse buchen. Teils übrigens sogar Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern.
Die Verträge die Du meinst sind fürs Home-Office. Die "richtigen" B2B Verträge findest Du nicht auf der Webseite. Die bekommst Du nur beim B2B Vertrieb direkt. Das sind dann auch preislich ganz andere Hausnummern.
 
Ich bin auf Seiten von AVM. Und zwar wird sich AVM durch eine Ausschreibung gegen ausländische Router-Hersteller wie Huawei durchgesetzt haben. Dh der Kabelnetz-Betreiber hat die Router sehr günstig erhalten und AVM wird mit einer sehr niedrigen Marge, die Router verkauft haben. Jetzt landen sie aber als Konkurrenz zur teuren Version auf dem Gebrauchtmarkt. Dh AVM konkurriert erneut. Am Ende kann das AVM empfindlich treffen und ich möchte nicht auf deutsche Router verzichten. Außerdem würde AVM die nächste Generation einfach besser absichern. Sei es durch Update-Sperre per Seriennummern oder Firmware-Schutz per Zertifikaten.
 
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Gott schütze uns vor Sturm und Wind, und Modems die mit Coax sind!
 
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gaelic schrieb:
Das musst du also näher erklären.
Einfach die Hardware (FRITZ!Box) von Software (FRITZ!OS) trennen.
  • Der Kabel-Anbieter kauft Hardware zu einem günstigeren Preis und eine angepasste Software dazu. Die Kosten für die Software werden hier extra abgerechnet.
  • Der Kunde kauft mit der Hardware die dafür entwickelten Software dazu. Die Kosten für die Software sind hier im Preis einkalkuliert.

pao1o schrieb:
Eine Haftung kannst Du übrigens nicht per se ausschließen. In AGBs kann man alles reinschreiben, aber ob das vor Gericht Bestand hat ist eine andere Frage. Zur Absicherung braucht es dann schon eine Versicherung.
Dies habe ich oben ja bereits geschrieben und deshalb haftet AVM bei jedem Gerät auf dem die Release-Version installiert ist. Es müsste ausdrücklich und rechtlich abgesichert Woog haften, was sie nicht können und machen werden.
 
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mgutt schrieb:
Ich bin auf Seiten von AVM. Und zwar wird sich AVM durch eine Ausschreibung gegen ausländische Router-Hersteller wie Huawei durchgesetzt haben. Dh der Kabelnetz-Betreiber hat die Router sehr günstig erhalten und AVM wird mit einer sehr niedrigen Marge, die Router verkauft haben. Jetzt landen sie aber als Konkurrenz zur teuren Version auf dem Gebrauchtmarkt. Dh AVM konkurriert erneut. Am Ende kann das AVM empfindlich treffen und ich möchte nicht auf deutsche Router verzichten. Außerdem würde AVM die nächste Generation einfach besser absichern. Sei es durch Update-Sperre per Seriennummern oder Firmware-Schutz per Zertifikaten.

Made my day... komplett am Thema vorbei aber hauptsache Äpfel mit Birnen vergleichen :freak:
 
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Haggis schrieb:
Angenommen, Rolex vertreibt Uhren von Fertiger XY.
Nun verkauft Fertiger XY einen Teil dieser Produktion unter seinem eigenen Label "billiguhr".
Jetzt kommt die Firma Second-Hand-Rolex, kauft die "billiguhr"-Uhren für schmales Geld, rubbelt das "billiguhr"-Logo ab, macht ein "Rolex"-Logo drauf und verkauft es als Rolex.
Der Vergleich stimmt aber nicht. Korrekt wäre, Rolex verkauft einen Teil seiner Produktion an einen Subhändler mit zusätzliche Logo und anderem Design. Das Logo dient der Kenntlichmachung der Nutzungseinschränkung, da das Modem so wohl nur mit UM funktioniert, nicht aber mit anderen Kabelnetzen. Nach FW Austausch ist diese Einschränkung nicht mehr vorhanden. Anders als bei Deinem Beispiel hat AVM also Geld für sein Produkt erhalten.
 
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