News Fritz!Box: AVM untersagt Verkauf von gebrauchten Routern

Ohne den ganzen Thread gelesen zu haben: Eigentlich geht das ja viel weiter...

Die ganzen Refurbisher wären bei der Betrachtung eigentlich dazu gezwungen, immer das ursprüngliche Windows auf den Gebraucht-Rechnern aufzuspielen - also bei den meisten derzeitigen Geräten Windows 7.

Der private Verkauf eines Autos mit irgendwelchen Veränderungen - vom beim After-Market-Radio bis zum Fahrwerk - wäre eigentlich auch unmöglich.

Denn das Landgericht München hält sich ja nicht mit irgendwelchen Bedingungen für die Veränderung auf, sondern hält die Veränderung durch den Verkäufer gegenüber dem Originalzustand bereits für einen Hinderungsgrund - unabhängig von Möglichkeit und Zulässigkeit. Das halte ich für eine unhaltbare Position.

Insofern müsste Woog jetzt eigentlich eine Welle der Unterstützung treffen...
 
-Sapphire- schrieb:
Ich hoffe wirklich das WOOG in der nächsten Instanz recht bekommt.

Wenn das passiert, dann schützt AVM in Zukunft alle Router per Zertifikat und dann war es das mit Modding. Oder sie verbieten alle Updates für bestimmte Seriennummern. Der positive Effekt ist für den Endkunden dann nur kurzfristig. Langfristig kann dann keiner mehr gebrauchte Providerrouter kaufen und dadurch Geld sparen.
 
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Der Imageschaden für AVM steht doch in keiner Relation zu den 20.000 Boxen. Das ist nicht besonders klug und weit gedacht !
 
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mgutt schrieb:
Wenn das passiert, dann schützt AVM in Zukunft alle Router per Zertifikat und dann war es das mit Modding. Oder sie verbieten alle Updates für bestimmte Seriennummern. Der positive Effekt ist für den Endkunden dann nur kurzfristig. Langfristig kann dann keiner mehr gebrauchte Providerrouter kaufen und dadurch Geld sparen.
Irgendwie will das hier niemand checken.
Will auch niemand checken, dass andere Hersteller das längst so machen oder einen ganz neuen Gerätetyp erfinden.
 
Boandlgramer schrieb:
ursprüngliche Windows auf den Gebraucht-Rechnern aufzuspielen - also bei den meisten derzeitigen Geräten Windows 7
Ungefähr in die Richtung geht ja das Problem. Der "Refurbisher" installiert etwas, für das er gar keine Lizenz hat. Windows 7 passt nicht ganz, da man ja noch auf 10 kommen kann, ohne das Microsoft was dagegen hätte. Aber man stelle sich mal vor, der Wiederaufbereiter installiert statt Windows 10 S einfach Windows 10 Pro.

Edit: Und zum Aftersales-Vergleich bei Autos: Das Radio hast du ja gekauft. Man stelle sich bei Navis vor, der Gebrauchtwagenhändler installiert irgendwelche Software-Upgrades, Online-Services, die er gar nicht bezahlt hat. Oder er schaltet irgendwelche Features frei.
 
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Einfach keine AVM (Fritzbox) Produkte mehr kaufen, es gibt schliesslich genügend brauchbare Alternativen, dann kommt man dort vielleicht von dem Powertrip herunter (reine Abzocke das ganze und die angeblichen Sicherheitsbedenken auf einmal finde ich nicht nachvollziehbar, die Produkte sind gebraucht/bereits verkauft worden, somit sollte da AVM auch nichts mehr zu melden haben).
 
Boandlgramer schrieb:
Die ganzen Refurbisher wären bei der Betrachtung eigentlich dazu gezwungen, immer das ursprüngliche Windows auf den Gebraucht-Rechnern aufzuspielen - also bei den meisten derzeitigen Geräten Windows 7.
Dazu war man schon immer gezwungen, sofern man nicht auf Linux setzt oder eine entsprechende gültige Lizenz beilegt (Win7->Win10 ist natürlich ein glücklicher Fall).
Aber einen Win7Home-Rechner mit Win7 Ultimate ohne neuen Lizenzsticker verkaufen? Verboten!
Den ollen Rechner mit XP-Lizenz (bzw. ohne 7-Lizenz) mit nem 7 verkaufen? Verboten!
Das war schon immer so.

Boandlgramer schrieb:
Der private Verkauf eines Autos mit irgendwelchen Veränderungen - vom beim After-Market-Radio bis zum Fahrwerk - wäre eigentlich auch unmöglich.
Nein, privat darfst du modden, wie du lustig bist, auch bei AVM.
 
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kachiri schrieb:
Hier checken viele immer noch nicht, dass man die Lizenz für FRITZ!OS mit dem Kauf einer Retail-Box erhält. Das heißt wenn jetzt ein Händler daherkommt, OEM-Geräte aufkauft, diese nicht selber flasht, aber dafür einen Stick mit der Firmware und Anleitung oder gar einem Script beilegt: Es kommt auf dasselbe hinaus!
Meine Güte.

AVM will auch nicht mehr Elektroschrott. AVM zeigt sich sogar gesprächsoffen. Klar. Wird dann wieder Geld kosten und AVM verdient dran mit. Aber das wurde hier im Thread hinreichend erklärt, warum das auch absolut nachvollziehbar ist...

Leider nein, leider gar nicht. Es geht hier NICHT um Lizenzen, weil es in der zitierten Verordnung die dem Urteil zugrunde liegt NICHT um Lizenzen geht. Die Begründung ist die Veränderung des Produktes und eben keine Urheberrechtsverletzung. Das wäre bei AVM auch gar nicht so schnell zu klären, weil Teile des Fritz!OS selbst als OpenSource unter die GNU in unterschiedlichen Färbungen fallen und da gibt es die spannendsten Lizenzmodelle. Warum AVM hier diese Argumentation über die Produktveränderung und eben nicht über die Urheberrechtsverletzung ins Feld führt verstehe ich nicht, aber mglw. liegt eben hier der Hund begraben.

Deswegen ist die Fragestellung die hier behandelt wird eben nicht ganz trivial, denn es geht um eine Produktveränderung. Also in etwa so, wie wenn man auf Surfaces Ubuntu installieren und diese dann gewerbsmäßig vertreiben würde. Wo fängt diese unzulässige Veränderung an, wo hört sie auf?
 
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Alles klar: AVM kapitalistisch, Umweltsau, böse
Woog: Retter, gut

Manche haben ein einfaches Weltbild.

Ehrlich gesagt kann man auch Vodafone/Unitymedia als Umweltsau bezeichnen, da sie von AVM oem-boxen kaufen (billiger, andere Lizenz + co., Weiterverkauf nicht sinnvoll möglich) und sie dann auch noch aussortieren, obwohl sie noch funktionieren.


Aus Ressourcensicht natürlich nicht toll aber wo fängt man an, wo hört es auf? Man kann die Umwelt auch nicht über alles stellen. Ein Unternehmen will wirtschaften.
 
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pseudopseudonym schrieb:
Moment! Reparieren, also in den Originalzustand versetzen. Das ist ne völlig andere Kiste. Der Originalzustand der hier behandelten Fritzboxen beinhaltet die beschnittene Firmware.

Es werden längst nicht alle Fahrzeuge in den Originalzustand versetzt. Wenn Teile defekt sind, kommen oft Ersatzteile mit erweitertem Funktionsumfang rein. Bei Stossstangen z.B. PDC.
 
mkossmann schrieb:
Weil z.B. die Sonderkonditionen von AVM für Unitymedia auch beinhalteten, das diese Boxen nach Nutzung durch Unitymedia als Verleihgerät verschrottet werden müssen.
eigentlich müsste es unter Strafe stehen, funktionsfähige und noch aktuelle Technik zu verschrotten.
Der richtige Weg hätte eigentlich sein müssen, dass AVM die Geräte zurücknehmen muss und beispielsweise als „graue“ Serie mit eingeschränktem Support/Garantie vergünstigt verkauft.
Dass jemand anderes auf die Idee gekommen ist, zeigt ja nur davon, dass AVM einfach zu dumm ist, dass selbst zu machen.
Jetzt wird halt zum letzten Strohhalm gegriffen und versucht über Rechtsverdreher noch als Geschädigter da stehen zu wollen.
 
chartmix schrieb:
Alles klar: AVM kapitalistisch, Umweltsau, böse
Woog: Retter, gut

Manche haben ein einfaches Weltbild.

Ehrlich gesagt kann man auch Vodafone/Unitymedia als Umweltsau bezeichnen, da sie von AVM oem-boxen kaufen (billiger, andere Lizenz + co., Weiterverkauf nicht sinnvoll möglich) und sie dann auch noch aussortieren, obwohl sie noch funktionieren.


Aus Ressourcensicht natürlich nicht toll aber wo fängt man an, wo hört es auf? Man kann die Umwelt auch nicht über alles stellen. Ein Unternehmen will wirtschaften.
Ja man kann es sich so einfach machen, die Umwelt stellt man einfach über die Wirtschaft, fertig.
Wo ist das Problem in genau diesem Fall für AVM? Was spricht den dagegen, außer wirtschaftlicher Interessen von AVM 20k neue Geräte zu verkaufen?

Wenn es wirklich um"Veränderung" geht, ist das wieder ein Gummiparagraph der uns noch richtig viel kosten könnte. Man könnte oft denken, das Rechtsanwälte einiger Firmen nicht auf den selben Planeten wohnen^^
 
Eine mögliche Lösung wäre es wenn AVM eine klare Aussage zur Lauffähigkeit des FritzOS auf den Unitymedia Fritz!Boxen machen würde. Wenn der Unterschied nämlich nur darin besteht, daß für Unitymedia einfach weniger haltbare Komponenten genutzt wurden, würde ja nichts dagegensprechen ganz offiziell ein normales FritzOS auf die Dinger aufzuspielen.

Es wäre auch nichts dagegen einzuwenden wenn AVM sich das mit einem gewissen Betrag kompensieren ließe. Am besten wäre es natürlich wenn AVM diesen Service (gerne gegen Bezahlung) auch normalen Verbrauchern anbieten würde.
 
Yuuri schrieb:
Darfst du! Aber eben kein Händler, dessen einzige Absicht es ist Gewinn zu erwirtschaften!
Kannst du! mir bitte keine Worte in den Mund legen? :freak:

Zumal du nach der Logik grundsätzlich nichts kaufen dürftest was nicht von einer Non-Profit-Organisation kommt... Denn dann kommt es von einem Hersteller, dessen einzige Absicht es ist Gewinn zu erwirtschaften!
 
chartmix schrieb:
Alles klar: AVM kapitalistisch, Umweltsau, böse
Woog: Retter, gut

Manche haben ein einfaches Weltbild.

Zumal es Woog auch ganz bestimmt um den Umweltschutz und die Vermeidung von Elektroschrott gehen. Die haben hier doch auch nur die Möglichkeit gesehen, ohne großen Aufwand schnell Geld zu machen. Der Einkaufspreis für die Boxen dürfte bei dem Verkaufspreis sicher nicht so hoch ausgefallen sein. Der Aufwand das Branding zu entfernen (sowohl der UM-Schriftzug, wie auch das flashen der Firmware) hielt sich in Grenzen...

Die sind doch auch erst, als es durch die Klage durch AVM öffentlich wurde, auf den Zug "Umweltschutz" aufgesprungen, um selbst Gesicht zu wahren... Das Opferkleid ist halt sehr bequem.

Ich gehe jede Wette einfach, dass Woog eher in Berufung geht, als das sie das Gesprächsangebot von AVM annehmen. Und wenn sie in Berufung gehen, geht es trotzdem nur um eigene wirtschaftliche Interessen und eben nicht um Umweltschutz.

Serana schrieb:
Es wäre auch nichts dagegen einzuwenden wenn AVM sich das mit einem gewissen Betrag kompensieren ließe. Am besten wäre es natürlich wenn AVM diesen Service (gerne gegen Bezahlung) auch normalen Verbrauchern anbieten würde.

Es wird einfach so ablaufen: Unitymedia bzw. Vodafone kauft x Geräte zu Preis y je Gerät. Die Softwareentwicklung wird durch einen extra Vertrag geregelt, der zeitlich befristet ist. Das ist üblich bei B2B-Geschäften.
Die Geräte sind dadurch selbst billiger und die Software-Entwicklung zahlt man nur, wenn man die Dienstleistung auch in Anspruch nimmt.

Bei B2C sind beide Posten im Preis bereits einkalkuliert.

Kurz: VF/UM kauft Hardware ohne Software und die Software extra - soweit angepasst, wie es für UM/VF ausreichend ist.
 
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7hyrael schrieb:
Kannst du! mir bitte keine Worte in den Mund legen? :freak:
Wo hab ich dir Worte in den Mund gelegt? Ich habe deine These hervorgehoben, indem du das als Endkonsument vollkommen legal darfst. Ein Händler aber ist eine komplett andere Geschichte. Bau doch in deinem Keller nen Ferrari nach, niemand hindert dich daran. Baut nun ein Hersteller einen Ferrari nach und verkauft diesen auch als Solchen, wirds auch dort Klagen hageln.

Was du als Endverbraucher machst ist vollkommen egal. Du kannst die Fritzbox auch in ein Hello Kitty Case packen - auch egal, deine Sache. Wenn das Hello Kitty Case nun aber als "original AVM Fritzbox" verkauft wird, sieht die Sache wieder ganz anders aus.
7hyrael schrieb:
Zumal du nach der Logik grundsätzlich nichts kaufen dürftest was nicht von einer Non-Profit-Organisation kommt... Denn dann kommt es von einem Hersteller, dessen einzige Absicht es ist Gewinn zu erwirtschaften!
Bleib doch bitte beim Thema und fantasier dir nichts zusammen.
 
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Draco Nobilis schrieb:
Ja man kann es sich so einfach machen, die Umwelt stellt man einfach über die Wirtschaft, fertig.
Wo ist das Problem in genau diesem Fall für AVM? Was spricht den dagegen, außer wirtschaftlicher Interessen von AVM 20k neue Geräte zu verkaufen?

Wenn es wirklich um"Veränderung" geht, ist das wieder ein Gummiparagraph der uns noch richtig viel kosten könnte. Man könnte oft denken, das Rechtsanwälte einiger Firmen nicht auf den selben Planeten wohnen^^
Das Problem wird die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens, die möglichen Vertragsbedingungen zwischen AVM und dem größten Kabelprovider und die Rechtsstaatlichkeit sein, wozu nun einmal solche Auseinandersetzungen zählen.
AVM handelt wie jede andere Unternehmung unter zuvorderst wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Das ist die erste Priorität, sonst funktioniert das Ganze nicht.
Um sowas zu verhindern ist zuvorderst nicht die Judikative gefragt, sondern die Legislative. Übt Druck auf die Politik aus damit sich die Regeln für alle ändern.
 
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@kachiri
Wie das ganze vertraglich zwischen Unitymedia und AVM geregelt wurde spielt ja erstmal eine kleinere Rolle. Tatsache ist aber, daß diese FritzBoxen ohne aktuelle Firmware eigentlich Elektroschrott sind. Jedenfalls würde ich niemandem empfehlen die Dinger direkt an einem tatsächlichen Anschluß zu betreiben.

Die Frage ist also wie man diese FritzBoxen mit einer aktuellen Firmware versehen kann, ohne die berechtigten Interessen AVMs zu ignorieren. Klar kann ein entsprechend kompetenter Nutzer eine dieser FritzBoxen in Eigenregie mit der AVM-Firmware versorgen, aber das kann ja wohl nicht die Lösung sein.
 
Zum Glück basiert unsere Rechtsprechung auf einer Verfassung, die vor allem dafür sorgen soll, dass die Regeln für eine funktionierende Gesellschaft nicht nur auf wirtschaftlichen Interessen beruhen.

Wenn man das Urteil rein inhaltlich betrachtet, ohne irgend etwas reinzuinterpretieren, gibt das Gericht AVM deshalb recht, weil durch Woog auf HW deren rechtmäßiger Eigentümer sie sind (das scheint ja nicht strittig zu sein) SW aufspielt, die zwar frei verfügbar aber deren Eigentümer AVM ist und das so modifizierte Produkt gewerbsmäßig verkauft. Ob als neu, refurbished oder gebraucht ist gar nicht relevant. Relevant ist, dass Woog es als Fritz!Box 6490 verkauft, dieses Produkt aber im Vergleich dazu, wie es ursprünglich von AVM in Verkehr gebracht wurde, in einem Maß modifiziert hat, das die Richter als ausreichend ansehen um gegen Artikel 15(2) der Unionsmarkenverodnung zu verstoßen.

Artikel 15 dieser Verordnung besagt konkret:
(1) Eine Unionsmarke gewährt ihrem Inhaber nicht das Recht, die Benutzung der Marke für Waren zu untersagen, die unter dieser Marke von ihm oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.
(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn berechtigte Gründe es rechtfertigen, dass der Inhaber sich dem weiteren Vertrieb der Waren widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist.

Auf den konkreten Fall bezogen:
(1) Die Unionsmarke Fritz!Box gewährt ihrem Inhaber AVM nicht das Recht, die Benutzung der Marke für Waren zu untersagen, die unter dieser Marke von ihm oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.
Das heißt: Egal ob AVM sie selbst verkauft oder zum Beispiel Unitymedia erlaubt hat sie in Verkehr zu bringen verbietet WOOG nicht den Weiterverkauf unter gleichem Markennamen.

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn (WOOG) die bei Inverkehrbringen installierte kundenspezifische Software durch die für Privatkunden frei verfügbare Endkundenversion ersetzt und das kundenspezifische Logo entfernt wird reicht aus damit sich AVM dem weiteren Vertrieb der Waren widersetzt, da der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist.

Ohne Spekulationen in alle möglichen Richtungen, halte ich das für richtig und nachvollziehbar.

Ob es umwelt-, verbraucher-, ressourcen-, gebrauchtmarktfreundlich oder -feindlich ist, wird ein Gericht in diesem Zusammenhang höchstwahrscheinlich nicht klären. Darüber lässt sich aber blühend diskutieren. Sieht man ja auch hier.

Am Ende ergeben sich daraus mehrere Lösungen. Der Weg der Berufung ist nur einer. In diesem Fall steht WOOG in der Pflicht auf Basis anderer Verordungen oder Gesetze die Begriffe "reicht aus" und "verändert" zu erschüttern.

Ich persönlich stelle es mir einfacher vor, wenn WOOG sich einen unverfänglichen (Marken)Namen für das Ding ausdenken würde und AVMs Zustimmung einzuholen es unter diesem verkaufen zu dürfen.
Wenn AVM das Gesicht wahren möchte, würden sie wohl zustimmen müssen. Immerhin begründen sie die Verfügung mit Verstoß gegen eine Markenverordnung und nicht mit geschäftsschädigendem Verhalten in anderen Zusammenhängen.
 
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