News Fritz!Box: AVM untersagt Verkauf von gebrauchten Routern

Yuuri schrieb:
Wo hab ich dir Worte in den Mund gelegt? Ich habe deine These hervorgehoben, indem du das als Endkonsument vollkommen legal darfst. Ein Händler aber ist eine komplett andere Geschichte. Bau doch in deinem Keller nen Ferrari nach, niemand hindert dich daran. Baut nun ein Hersteller einen Ferrari nach und verkauft diesen auch als Solchen, wirds auch dort Klagen hageln.

Was du als Endverbraucher machst ist vollkommen egal. Du kannst die Fritzbox auch in ein Hello Kitty Case packen - auch egal, deine Sache. Wenn das Hello Kitty Case nun aber als "original AVM Fritzbox" verkauft wird, sieht die Sache wieder ganz anders aus.

Bleib doch bitte beim Thema und fantasier dir nichts zusammen.
Nur war das Zitat nicht von mir...
Und deine Logik ist noch immer seltsam.
Original Hardware plus Original Firmware, worin erkennst du den Unterschied am Gerät in der Verwendung? Richtig, gar nicht.
 
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Schwieriges Thema, ich verstehe hier die Kunden-/Verbrauchersicht nicht ganz. Da verkauft AVM mit der Fritzbox ein hochwertiges, sicheres Markenprodukt zu einem fairen Preis. Das langt einigen nicht und es muss noch billiger werden, durch das "Aufarbeiten" von Gebrauchtgeräten durch Drittanbieter unter Berührung/Verletzung der Markenrechte.

Im Heimnetzwerk an der Fritzbox hängen dann später die teuersten Smartphones, alle paar Jahre neu. Apple Tablets, 65" Riesenfernseher oder Gamingrechner für 2000 Euro mit LED-Applikationen, Wasserkühlern und sonstigem Gedöns. Warum muss man am Rounter sparen? Das Teil läuft 10 Jahre durch und bleibt durch Updates von AVM stets sicher und aktuell.
 
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Was mich momentan interessiert, was passiert mit den "modifizierten" Fritzboxen die schon im Umlauf sind?
 
tollertyp schrieb:
a) Definiere "nicht nutzbares Gerät". Das Gerät war nicht defekt und hat entsprechend seiner Spezifikation genauso funktioniert, wie es sollte. Es war nicht für jeden Anschluss nutzbar, aber dafür war es nie vorgesehen.
b) die AVM-Firmware ist vieles, aber nicht "frei". Sie mag für dich "frei zugänglich" sein, aber mit "frei" hat das wenig zu tun.

Nicht nutzbar ist nun mal nicht nutzbar. Was ist daran nicht zu verstehen? Du kannst z.B. als berechtigter User die verkrüppelte und beschränkte Box nicht mal an Deinem Zweitwohnsitzanschluss betreiben, selbst wenn es der gleiche Anbieter ist und wenn du für beide Anschlüsse bezahlst. Beispiel: Wohnung 1 Kabeldeutschland (heute Vodafone) Wohnung 2 das gleiche. Konnte meine Box nicht mal mitnehmen und in der Zweitwohnung einsetzen. Anruf, bei KD, nein das geht nicht und ist auch nicht erlaubt. Ergo habe ich eine zweite Fritzbox für die zweite Wohnung mieten müssen (die erste war "glückerlicherweise" sogar eine "gekaufte" von KD). Wer sowas noch verteidigt, der tut mir echt Leid. Ich habe dafür 0 Verständnis. Das ist wie: "Das Telefon funktioniert nur mit dieser Rufnummer. Wie sie wollen es für eine andere Nummer verwenden (selbst beim gleichen Provider), nee da müssen sie ein zweites Telefon kaufen." Solche Machenschaften sind kriminell und nicht zu rechtfertigen, ganz einfach! Nicht umsonst habe ich mittlerweile eine komplett freie Box gekauft, weil ich mich nicht mehr gängeln lasse. Und mir ist es wurscht, ob das der Provider ist oder der Rooterhersteller. Fakt ist, beide arbeiten Hand in Hand und verdienen prächtig.
 
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Chismon schrieb:
die Produkte sind gebraucht/bereits verkauft worden, somit sollte da AVM auch nichts mehr zu melden haben).
Also ich finde es interessant, dass ein Aspekt eben gar nicht thematisiert wird juristisch. Die Firmware, die eingespielt wird, unterliegt den Rechten von AVM. Inwiefern hat woog überhaupt das Recht, die Firmware einzuspielen?
Aus meiner Sicht scheitert die Absicht von woog eigentlich sogar an dieser Frage. Und AVM hat jedes Recht darüber zu entscheiden, wie ihre Software verwendet wird. (emulbetsup sieht geht ja auch auf dieses Thema ein, sehe ich gerade)

Und ja, einfach AVM-Produkte meiden. Ist doch gar kein Problem. Warum beschweren sich die Leute denn dann überhaupt? Am besten kauft sich jeder, der einen AVM-Router hat, jetzt einen neuen Router um ein Zeichen zu setzen.

@pseudopseudonym:
"Den ollen Rechner mit XP-Aufkleber mit nem 7 verkaufen? Verboten! " - ich glaube, wenn die Windows-7-Lizenz ordnungsgemäß ist, dann spricht hier nichts dagegen. Also ein XP-Aufkleber verbiet noch nicht den Verkauf mit einem anderen Betriebssystem würde ich jetzt annehmen :-)

@timo82: Wenn dein Auto-Radio keinen USB-Anschluss hat, aber du es durch ein Auto-Radio mit USB-Anschluss ersetzt, hast du dann das Auto repariert?

@SavageSkull:
"Dass jemand anderes auf die Idee gekommen ist, zeigt ja nur davon, dass AVM einfach zu dumm ist, dass selbst zu machen. " - warum sollte AVM das machen? Die dann wieder mit vollständigem Support rausbringen? Die verkaufen lieber Neuware. Das ist wirtschaftlich nachvollziehbar.
Klar, gibt auch andere, wie Apple, die generalaufbereitete Smartphones erneut vertreiben.

@Serana:
"Es wäre auch nichts dagegen einzuwenden wenn AVM sich das mit einem gewissen Betrag kompensieren ließe. "
Also AVM gibt einen Router verbilligt an einen ISP ab. Der gibt den günstig an den Endkunden. Und der Endkunde möchte dann für kleines Geld von AVM bitte den teuren Router haben. Klingt nach einem tollen Deal für AVM...

Und die Frage, wie das geregelt ist, ist die grundlegende Frage. Die Umweltfrage stellt sich erst danach ...
Öko-Strom stehlen um keinen Kohle-Strom zu nutzen klingt aus Umwelt-Sicht auch toll und wenig verwerflich...
 
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Smartin schrieb:
Du kannst z.B. als berechtigter User die verkrüppelte und beschränkte Box nicht mal an Deinem Zweitwohnsitzanschluss betreiben, selbst wenn es der gleiche Anbieter ist und wenn du für beide Anschlüsse bezahlst. Beispiel: Wohnung 1 Kabeldeutschland (heute Vodafone) Wohnung 2 das gleiche. Konnte meine Box nicht mal mitnehmen und in der Zweitwohnung einsetzen. Anruf, bei KD, nein das geht nicht und ist auch nicht erlaubt.
Dann bist du offensichtlich kein berechtigter User seitens deines Hardware-Anbieters (KD).

Smartin schrieb:
Wer sowas noch verteidigt, der tut mir echt Leid. Ich habe dafür 0 Verständnis.
Und wieso beschwert man sich dann bei AVM? Ich habe 0 Verständnis dafür, dass die Schuld beim Hersteller der Hardware liegen soll, und nicht bei dem, der die Hardware in Auftrag gegeben hat und so auf den Markt gebracht hat.

Smartin schrieb:
Fakt ist, beide arbeiten Hand in Hand und verdienen prächtig.
Und die Echsenmenschen im Hintergrund ziehen dabei noch die Fäden ...
 
Und AVM wohl gerade...
💴 🍆 💦
 
Launebub schrieb:
Was mich momentan interessiert, was passiert mit den "modifizierten" Fritzboxen die schon im Umlauf sind?

Praktisch wohl nichts, wenn die Besitzer Pech haben, werden sie irgendwann von weiteren SW-Updates ausgeschlossen
 
Hätte Woog einfach die Boxen vertickt und einen "Hinweis" beigelegt das man aus "Sicherheitsgründen" die neuste kompatible Firmware einspielen soll, wäre das ganze wohl nicht auch nur ein Anwaltsschreiben wert. So ist AVM natürlich am längeren Hebel.

Immerhin ist das Argument hier sehr stichhaltig das diese Boxen nie für den Freien Markt gedacht waren und somit Veränderungen die Anbieter Spezifisch waren vorgenommen wurden. Das Woog hier ein schnelles Geschäft gewittert hat steht außer frage, sehe jedoch nicht wie sie das gewinnen wollen. Hier gewinnen nur Ihre Anwälte.
 
Launebub schrieb:
Was mich momentan interessiert, was passiert mit den "modifizierten" Fritzboxen die schon im Umlauf sind?
Du meinst die eben gewerblich in Umlauf gebrachten?
Die privat modifizierten interessiert AVM ja nicht wirklich...

@xpac: Nur mit Firmware-Einspielen ist es halt nicht getan. Die Dinger müssen dafür schon auch etwas "modifziert" werden. Ob dieser Spagat also wirklich juristisch haltbar wäre, bleibt offen. Man hätte quasi die komplette Anleitung gebraucht... aber dann verdient woog ja nichts dabei ... und jetzt können sie leider nicht der Umwelt helfen. Traurig, traurig...


Edit:
Also nochmal:

Wenn es woog um die Umwelt geht, dann macht doch folgendes:
  • Verkauft die Boxen unverändert.
  • Legt offen, zu welchen Preisen ihr die Boxen von eurem Zwischenhändler bekommen habt
  • Veröffentlicht eine Anleitung, wie man als Kunde die "uneingeschränkte" Firmware einspielen kann

Aber warum sollten sie? Umweltschutz ist ein Scheinargument, mehr nicht.
 
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7hyrael schrieb:
Original Hardware plus Original Firmware, worin erkennst du den Unterschied am Gerät in der Verwendung?
Ob das ein Unterschied ist oder nicht ist laut Begründung halt nicht relevant.
Relevant scheint laut Urteil einzig, dass WOOG die Dinger als Fritz!BOX verkaufen will. Mit anderer Software als von AVM ursprünglich ausgeliefert und abgekratztem Logo.
Smartin schrieb:
Nicht nutzbar ist nun mal nicht nutzbar. Was ist daran nicht zu verstehen? Du kannst z.B. als berechtigter User die verkrüppelte und beschränkte Box nicht mal an Deinem Zweitwohnsitzanschluss betreiben, selbst wenn es der gleiche Anbieter ist und wenn du für beide Anschlüsse bezahlst.
Was, wie ich finde, als Beispiel eine gute Argumentation für eine Veränderung darstellt und AVM damit recht gibt.
tollertyp schrieb:
Die Firmware, die eingespielt wird, unterliegt den Rechten von AVM. Inwiefern hat woog überhaupt das Recht, die Firmware einzuspielen?
Das ist juristisch erst mal nicht relevant, wenn man auf Basis von Markenrecht eine Verfügung erwirkt.
Ergänzung ()

xpac schrieb:
Hätte Woog einfach die Boxen vertickt und einen "Hinweis" beigelegt das man aus "Sicherheitsgründen" die neuste kompatible Firmware einspielen soll,
Eben nicht. Die Boxen hätten an den meisten Anschlüssen nicht funktioniert.
 
tollertyp schrieb:
@pseudopseudonym:
"Den ollen Rechner mit XP-Aufkleber mit nem 7 verkaufen? Verboten! " - ich glaube, wenn die Windows-7-Lizenz ordnungsgemäß ist, dann spricht hier nichts dagegen. Also ein XP-Aufkleber verbiet noch nicht den Verkauf mit einem anderen Betriebssystem würde ich jetzt annehmen :-)
Deswegen habe ich extra den XP-Aufkleber (den Key meinte ich) erwähnt, ich bin also nicht von einer 7-Lizenz ausgegangen.
 
Würde ein Händler Fritzboxen 7520 mit der Firmware der 7530 versehen und als 7530 verkaufen, wäre der Fall klar.
 
tollertyp schrieb:
Dann bist du offensichtlich kein berechtigter User seitens deines Hardware-Anbieters (KD).
was ist denn das für ein Trollversuch? Schuld ist der doofe Kunde und nicht der "Kriminelle", der den doofen Kunden ausnimmt oder wie?
wenn ich bezahle und das doppelt, bin ich wohl auch berechtigt.
 
Ich weiß nicht, welche Verträge du mit KD hast, die besagen, dass du den Router, den du bekommen hast, an jedem Anschluss nutzen darfst.
Ich weiß auch nicht, ob es vertraglich ausgeschlossen wurde.

Aber der Router, den du hast, der funktioniert so wie er von KD vorgesehen ist. Er ist so wie er an dich übergeben wurde nutzbar. Wenn du nicht gekauft hast, was du wolltest, dann ist das ärgerlich. Ich kann deinen Ärger da verstehen, ohne wenn und aber.

Das erinnert mich an das Handy-Branding (nicht SIM-Lock). Wenn man beim Provider was holt, muss man sich halt nicht wundern, dass es nicht immer so ist, wie man es haben möchte... und ich finde der Branding-Vergleich passt ganz gut (von der Art und Weise, nicht von dem Effekt). Ich hasse Branding, insofern hasse ich auch solche kastrierten Router.

Aber sehe ich deshalb woog im Recht, diese Geschäftspraktiken durchzuführen? Noch lange nicht.
Aber die Welt ist halt nicht nur schwarz oder weiß.

Und natürlich profitiert AVM von den Provider-Deals. Aber der Kunde vielleicht auch? Und heißt das, dass AVM die Deals gerne eingeht? Wir wissen es nicht. Aber wenn der Provider dann sagt "Auch nicht schlimm, wir finden jemand anderen, der uns günstige Router anbietet...", ist dann AVM geholfen?

Und wenn man mit Umweltschutz kommt: Das Problem ist, dass die Herstellung eines Routers AVM sicher weniger Geld kostet als ein Gerät auf Funktion zu prüfen. So lange die Herstellung von Elektronik so günstig ist, dass ein China-Smartphone für 20 Euro vertickt werden kann, so lange scheint die Not an Rohstoffen wohl noch nicht so gravierend zu sein. (Ich freue mich auf die ersten Kommentare, die mich als Umweltschutzgegner ansehen, weil sie meine Aussage nicht einordnen können)
Und mit Verlaub: In Zeiten, in denen die Herstellung eines neuen Routers weniger Geld kostet vermutlich als den Zustand einer bestehenden durch einen Mitarbeiter zu überprüfen,
 
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Jetzt weiß ich was Kabel Deutschland/Vodafone mit den gebrauchten Fritz!Boxen macht. :lol:
 
Lusche1234 schrieb:
Man kann sogar als Privatmensch die Firmeware auf "Original" umbranden.
Es geht hier aber nicht um private Bastler, denen übrigens auch AVM freie Hand .

Die Box wird aber dadurch ja nicht schlechter. Völliger Quatsch wie dort argumentiert wird.
Lies dir noch mal den Text durch. Die Verschlechterung kann als eine mögliche Variante der Veränderung interpretiert werden. Und ob jemand im cb-Forum den Gesetzestext und seine Auslegung Quatsch findet, wird den Richter wohl kaum interessieren geschweige denn zur Revision des Urteils führen. :rolleyes:
 
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Also eine Ausbesserung einer softwaretechnischen Verschlechterung darf man gewerblich nicht vornehmen.
Man muss das deutsche Recht einfach lieben :evillol:

Könnten dann professionelle Autotuner (außer AMG) dann eigentlich auch verboten werden, wenn sie von Haus aus modifizierte Autos anbieten?
 
Mir ist bewusst, dass es hier auf Basis des Markenrecht geklagt/entschieden wurde.
Was ich mich trotzdem frage: woher soll den überhaupt die Firmware kommen? Auf dem FTP-Server ist erstmal keine 6490-Firmware zu finden.
Also muss Woog da schon etwas mehr getrickst haben, um es hinzubekommen, dass die Box an allen Anschlüssen funktioniert und mit neuer Firmware versorgt wurde. Bei Mydealz ist auch zu lesen, dass die Seriennummer verändert wurde.
Wie haben die das wohl hinbekommen? Einfach so flashen ist das nicht.
Spielt das evtl. auch markenrechtlich eine Rolle?
Unabhängig des Markenrechts ist das lizenzrechtlich wahrscheinlich auch nicht so ohne.
Ich könnte mir vorstellen, dass es einfacher ist über das Markenrecht zu gehen.
 
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