News Fritz!Box: AVM untersagt Verkauf von gebrauchten Routern

@lixxbox: Nicht reisserisch genug!
Bei Überschriften geht es schon lange nicht mehr darum, die Fakten kurz und griffig zusammen zu fassen...
Und als nächstes möchtest du auch noch meinungsneutrale Meldungen?
 
tollertyp schrieb:
Und bei unserem VDSL50-Anschluss schaffte der Telekom Router (glaube ein Speedport W700 irgendwas). Die Fritz!Box 7390 schaffte die volle Bandbreite, war allerdings im WLAN und DECT meiner Meinung nach etwas schlechter.


Wenn es sich nur um Miet-Geräte handelt, ist die Frage eigentlich noch eindeutiger... aber solche Geräte kann man ja auch vom ISP abkaufen (oder "verlieren").


Kannst du erklären, inwiefern dieses Urteil den Gebrauchtmarkt austrocknen sollte?
Die Ware darf gebraucht verkauft werden. Nur eine Modifikation in der Form ist eben nicht erlaubt. Und das geht an dieser Stelle nun mal weit über das Entfernen einer SIM-Lock hinaus.

@chartmix: AVM verwendet unter GPLv2 veröffentlichten Quellcode. Daraus folgt aber nicht, dass zwingend der gesamte Quellcode der Firmware ebenfalls dieser Lizenz unterliegen muss. Um diese Frage zu beantworten müsste man wissen, welcher Quellcode das ist. Und selbst dann können sich Lizenz-Experten wohl noch köstlich darüber streiten. (Daneben kommt noch Code aus vielen anderen Lizenz dazu)

Achtung: Das hier ist jetzt reine Spekulation und eine persönliche Meinung und ich habe keinerlei Belege oder Hinweise dafür:
Möglich, dass man seitens AVM gar keine Lust hat, da ein Lizenz-Fass aufzumachen - vielleicht, weil man sich selbst gar nicht sicher ist, ob man entsprechend aller Lizenzen handelt.
ach so, wäre ja in etwa so wie wenn ich ein gebrandetes Smartphone von t mobile nicht neutral flashen und dann weiter verkaufen dürfte hm....

man muss schon bei AVM arbeiten um so was gut zu heißen
 
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@NutzenderNutzer: Ein klares Jein...
Die Boxen hier haben ein Software-Branding aber auch äußerliche Merkmale...

Das wäre eher so: Eine Firma bestellt bei der Telekom Smartphones aber sagt, dass sie funktional beschnitten sein sollen aber dafür bitte auch günstiger. Die Dinge aus der Hardware zu entfernen wäre aufwändiger als sie via Software einzuschränken. Jemand kauft die alten Smartphones ab und ersetzt die Software durch die Original-Software der Telekom und verkauft sie dann...

Und jetzt ist die gute Frage:
Spielt es eine Rolle, ob die Telefone mit der alten Software noch nutzbar wären oder nicht?
Juristisch wüsste ich nicht warum. Moralisch ist ein ganz anderes Thema.
 
Warum flashed Woog nicht einfach eine eigene Firmware auf den Router und verkauft den dann? Das wäre doch urheberrechtlich das einfachste. Dann branden sie das Ganze als Woog-Edition und schon sind doch alle glücklich. Viel einfacher geht es doch nun wirklich nicht.
 
Trimipramin schrieb:
AVM liegt hier im Recht, obs einem gefällt oder nicht.
Die Frage ob sie im Recht sind beantworten gerade die Gerichte. Und die sind in der Tat bislang auf AVMs Seite.

Die Frage die hier diskutiert wird ist aber auch, ob das ein Arschlochmove von der Firma ist: Sowohl gegenüber Verbrauchern weil weniger Geräte den Gebrauchtmarkt erreichen, als auch gegenüber der Umwelt, wenn funktionsfähige Hardware entsorgt werden muss, nur weil keine aktuelle Software draufgeflasht werden darf.
 
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Ihr vertieft Euch wieder in Details die weder Gegenstand des Verfahrens noch des Urteils sind.
Es ist im jetzigen Stadium schlichtweg egal, wer, warum, welche Software auch immer aufgespielt hat. Es ist per Urteil eine Veränderung im Sinne des Artikels 15 der europäischen Unionsmarkenverordnung und damit Woog untersagt das Ding als Fritz!Box zu verkaufen, weil diese Marke durch AVM geschützt ist.

Das und nichts anderes ist verhandelt und verurteilt worden.
 
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Na dann einfach mit der Firmware was drauf ist verkaufen ..fertig

Die Firmware kann sich eh jeder selbst drauf machen
 
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@Skysurfa Nein, zumindest in dem Gerichtsverfahren hat AVM sich nicht auf das Urheberrecht berufen. Sondern auf das Markenrecht, und durchgesetzt dass keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen.

@Evilc22 Mit der Unitymedia-Firmware verkaufen wäre aber sehr schlecht, denn die Unitymedia-Firmware hat seit langem kein Update mehr gesehen und ist daher unsicher. Viele Käufer würden wahrscheinlich nicht neu flashen und somit zum Risiko für sich und andere.
 
bender_ schrieb:
.... Ding als Fritz!Box zu verkaufen, weil diese Marke durch AVM geschützt ist.

Deshalb muss die Box ja umgelabelt werden. Da sehe ich kein Problem drin. Das einzige, was Woog machen muss ist ein wenig investieren. Dann kann das Ding doch auf den Markt.
Ergänzung ()

chithanh schrieb:
@Skysurfa Nein, zumindest in dem Gerichtsverfahren hat AVM sich nicht auf das Urheberrecht berufen. Sondern auf das Markenrecht, und durchgesetzt dass keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen.
Das ist ja das Problem. Die wollen das als FritzBox verkaufen. => Eigene Firmware und umbranden der Box als WoogBox und das Thema ist aus der Welt.
 
Das wäre wie ich kauf mir einen VW und darf ihn nicht mehr als VW weiter Verkaufen...
 
Skysurfa schrieb:
Deshalb muss die Box ja umgelabelt werden. Da sehe ich kein Problem drin.
Tja, ich schon und Woog anscheinend auch, sonst würden sie wohl nicht Revision gegen das Urteil einlegen wollen sondern das Gespräch mit AVM suchen.
Skysurfa schrieb:
Eigene Firmware und umbranden der Box als WoogBox und das Thema ist aus der Welt.
So einfach ist das nicht. Und wenn, dann ist das allenfalls der erste Schritt. Im nächsten Schritt wäre nämlich zu klären, ob sich Woog dem Eigentum AVMs - deren Software - bedienen darf. Sie brauchen also trotzdem wieder die Zustimmung von AVM.
Wenn diese Zustimmung verweigert werden würde, verliert AVM ein gutes Stück Glaubwürdigkeit. Dann können die Mistgabeln und Fackeln gezückt und Berlin geentert werden...
 
Zitiere die Überschrift

Der Router-Spezialist AVM hat dem Online-Händler Woog den Weiterverkauf von 20.000 gebrauchten Exemplaren der --->Fritz!Box 6490 Cable <--- gerichtlich untersagen lassen.
 
@Skysurfa Nein, das ist wie ich kaufe einen VW in Russland und mache die deutsche Sprachversion ins Entertainmentsystem rein, und darf ihn dann nicht mehr in Deutschland verkaufen.
 
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bender_ schrieb:
So einfach ist das nicht. Und wenn, dann ist das allenfalls der erste Schritt. Im nächsten Schritt wäre nämlich zu klären, ob sich Woog dem Eigentum AVMs - deren Software - bedienen darf. Sie brauchen also trotzdem wieder die Zustimmung von AVM.
Da bin ich doch vollkommen bei Dir. Deshalb sollen die Kollegen von Woog was eigenes auf die Beine stellen und ihre eigene Firmware einspielen.
 
Sorry aber dass man nicht einfach die Firmware von Geräten anderer Hersteller gegen die anderer Modelle austauschen und dann verkaufen darf ist völlig normal. Was ist da jetzt eine News wert dass AVM ihr gutes Recht durchsetzen?
 
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chithanh schrieb:
@Skysurfa Nein, das ist wie ich kaufe einen VW in Russland und mache die deutsche Sprachversion ins Entertainmentsystem rein, und darf ihn dann nicht mehr in Deutschland verkaufen.
Das finde ich jetzt ein wenig weit hergeholt. Woog hat nicht eben mal die Spracheinstellungen geändert sondern ein "Billigprodukt" komplett mit nicht eigenem Code upgegraded und anschließend unter dem Namen eines anderen verkauft.
 
Unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Gesetzeslage sehe ich das (Ver-)Mieten von gebrandeten Geräten noch kritischer als schon zuvor.
Es wird oft vermutet, dass zurückgegebene Miet-Elektronik von den Vermietern anschließend nur noch als Elektroschrott verwertet wird.
Hier versuchen es Unternehmen (UM und Woog) anders und bekommt dafür rechtlich auf die Fresse. Sch*** Welt.

Ergo sollte man (Netzbetreiber wie Kunde) von gebrandeten Mietgeräten von Anfang an die Finger lassen (aus ökologischer Sicht).
 
kachiri schrieb:
Auf der einen Seite kann ich AVM verstehen, wenn ein Dritter plötzlich "originale" Firmware einspielt, kann man eben nicht garantieren, dass die Firmware unverändert ist und nicht ggfs. durch den Drittanbieter verändert wurde.
Am Ende ist AVM der Doofe, wenn irgendwas mit der Software und den Routern ist. Der chinesische Händler ist fein raus. Auf den fällt das eher nicht zurück.

Das ließe sich aber recht einfach lösen, indem AVM selber die Möglichkeit bietet, die gebrandeten Router mit einer non-gebrandete Firmware zu bespielen. Meinetwegen, nachdem diese durch den Kabelnetzbetreiber dafür freigeschaltet wurden...
Auf der anderen Seite funktioniert das meines Wissens nach sowieso, einen x-beliebigen Kabelrouter zu kaufen und den an den Anschluss zu hängen und durch den Anbieter freischalten zu lassen. Unabhängig der Firmware.

Chinese und Software flashen bei Gebrauchtware finde ich schon... nun ja. Ich würde es nicht kaufen ^^'
Die gebrandeten Router bekommt der Nutzer eh nur auf Leihe, und muss diese am Ende zurückgeben. Hiermit will AVM eine „reinwaschung“ von Unterschlagungs-/Diebesgut verhindern. Was ich gut finde
 
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