cartridge_case schrieb:
Bei Fritz!Boxen doch aber nicht.
Doch, auch da. Die 7412 bspw. gab es von 1und1 mit kastrierter und unkastrierter FW, Wifi kostet(e) extra (und war sogar nachbuchbar). Bei den Kabel bzw. Spitzenmodellen (xx90) stimmt das aber, die wurden meines Wissens nie (Wifi betreffend) eingeschränkt.
Reset90 schrieb:
Ohne mich mit dem Fall auseinander gesetzt zu haben oder die rechtelage zu kennen
Warst du da Richter? Denn so lese ich das Urteil auch, da hat sich einer grundsätzlich nicht damit befasst (daher geht's auch weiter) - erst ein mal ist frei verfügbare und kostenfreie Software für den Bestimmungsgemäßen Gebrauch legal - davon darf man bei derartigen Geräten auch einfach mal ausgehen, da weder Inverkehrbringer/Hersteller, noch Endkunde ein Interesse daran haben können unsichere Geräte auf das Internet loszulassen. Ein Betrieb, welcher sich dieser Problematik annimmt, ganz gleich aus welchen Motiven, kann (Meinung inside) nicht dafür bestraft werden aus "Schrott" (weil unbenutzbar) Zeitgerechte Geräte ohne Hardwareveränderungen zu fertigen. Das gleiche kommt der Debatte mit dem "Right of Repair" recht nahe. Gibt es solche Grundsatzurteile erst einmal darf man sich schon mal darauf vorbereiten, dass ein schwacher Akku im Smartphone einen Neukauf zur Folge hat oder eine beim Sturz zerstörte Festplatte im Notebook eine Neuanschaffung nach sich zieht.
Hier passiert folgendes: AVM hat seine Geräte unzureichend gegen SW Veränderungen geschützt und torpediert nun diejenigen, die solche Geräte wieder fit machen und vertreiben anstatt sich an die eigene Nase zu packen und bspw. wie Dream-Multimedia eine SIM mit aufs Board oder für den Einschub zu setzen mit der dann eben gewisse SW läuft oder eben nicht. Das lächerlichste daran ist aber: Als Endkunde darf ich das, gewerblich diesen Service anbieten aber nicht? Wo kommen wir denn da hin? Mein Fahrzeug bspw. hat Codierungen die bei Benz nahezu ausnahmslos auf der Aufpreisliste stehen und in einigen Kombinationen gar angeblich unmöglich sind, so wie eben eine Nutzung dieser Fritzboxen es auch ist wenn man sie nicht dazu überredet, was aber nun mal geht. Davon mal ab: Es werden seit Zig-Jahren gebrauchte 3G und LTE Sticks Netlockfrei mit Brandings verkauft, da hat auch niemand was dagegen und jeder begrüßt es schlussendlich sogar wenn die Dinger nicht in der Tonne landen bzw. auch gewohntermaßen im Ausland ihren Dienst tun - selbst über die Providereigenen Verbindungstools zumeist ohne irgendwelche Mucken.
Ein Urteil was verbietet Geräte für Wiederverwendung und Produktentsprechende Merkmale tauglich zu machen ist Nonsens, Humbug und alles andere aber mitnichten irgendein Recht eines Herstellers - und wenn gehört das abgeschafft. Ist der Hersteller zu doof/faul/whatever seine Geräte anständig dagegen zu schützen und zielt auf Neukäufe ab wie hier sollte man sich lieber mal die Frage stellen warum so ein Markt überhaupt existiert. Ein Freischaltcode für X€ würde es ja auch tun.
bender_ schrieb:
Da stimme ich zu. Es steht dir frei die Lizenzvereinbarung juristisch zu bewerten:
http://ftp.avm.de/fritzbox/license.txt
Nur muss man dabei bedenken, dass dieser Lizenznehmer UM, nicht aber Woog war/ist und dieser damit auch nicht unterliegt. Daran beißt man sich eben die Zähne aus. Gutes Beispiel: Konsolen. Mod-Chips/CD's,Jailbreaks usw. sind grundsätzlich legal, auch das umbauen ist es, schlicht weil es eine Dienstleistung darstellt und man bekommt was man bezahlt+der Endkunde sich aus einer PS4 auch einen Laubbläser bauen lassen darf wenn er will. Aaaber: Es ist eben nicht legal massenweise PS4 zu kaufen und diese gejailbreakt anzubieten. Woog könnte bspw. diese "Schrottboxen" auch als solche verkaufen und eine "einmalige Servicedienstleistung" mit in Rechnung stellen die ein "anpassen der Firmware nach Kundenwunsch" beeinhaltet und wäre wie es seit Annodazumal schon praktiziert wird fein raus.