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Die Möglichkeit zum Betrieb eines eigenen ONT am passiven Netzabschlusspunkt ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn die Umsetzung der Gesetzeslage schon als Innovation zählt, dann gute Nacht.
Die Möglichkeit zum Betrieb eines eigenen ONT am passiven Netzabschlusspunkt ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn die Umsetzung der Gesetzeslage schon als Innovation zählt, dann gute Nacht.
Für die Anbieter ist das Bereitstellen von einem ONT-Portierungsprozess nur ein Kostenfaktor ohne effektiven mehr Gewinn. Das entbindet die Anbieter natürlich trotzdem nicht von der gesetzlichen Pflicht, dies trotzdem zutun. Vodafone ist aber nicht der einzige Anbieter, der sich schwer mit dieser Pflicht tut. Meiner Meinung nach hat sich die Deutsche Telekom in diesem Zusammenhang vorbildlich verhalten.
S.Kara schrieb:
Vodafone möchte ja anscheinend ab nächstes Jahr 2 GBit/s anbieten.
Vodafone hat ja derzeit bei mir das Problem, die 1 GBit/s bei einem FTTH-Anschluss konstant zuliefern. Da drängt sich bei mir wieder die Frage auf, ob an der damaligen News bei Heise doch was Wahres dran war.
Für die Anbieter ist das Bereitstellen von einem ONT-Portierungsprozess nur ein Kostenfaktor ohne effektiven mehr Gewinn. Das entbindet die Anbieter natürlich trotzdem nicht von der gesetzlichen Pflicht, dies trotzdem zutun. Vodafone ist aber nicht der einzige Anbieter, der sich schwer mit dieser Pflicht tut.
IMHO sollten ISPs das ganze als Investition verstehen die es Ihnen erlaubt schneller/agiler den ONT-Typ zu wechseln und damit die Abhängigkeit vom ONT-Supplier vermindern hilft....
Vodafone hat ja derzeit bei mir das Problem, die 1 GBit/s bei einem FTTH-Anschluss konstant zuliefern. Da drängt sich bei mir wieder die Frage auf, ob an der damaligen News bei Heise doch was Wahres dran war.
Vermutlich werden die durch das neue Minderungsrecht zum Umdenken gezwungen.
an zwei verschiedenen Tagen jeweils zehn Messungen vornehmen. Wenn dabei nicht an beiden Tagen mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht wird, greift das Minderungsrecht
Das greift seit dem 1. Dezember 2021. Schön dass es auf dem bis-zu-Wert basiert, so hört dieses Geschummel mit der Minimal-Geschwindigkeit, die immer irgendwo in der Leistungsbeschreibung versteckt ist, vielleicht mal auf.
Das ist eigentlich schon seit der Verpflichtung standardisierte Produktinformationsblaetter zu veröffentlichen der Fall, und die BNetzA hat ja schon seit 2017? mit breitbandmessung.de einen Test auf dessen Resultaten (im Downstream) basierend sie die ISPs betroffener Kunden zum Gewaehren eines ausserordentlichen Kuendigungsrechtes bewegt hat. Klar jetzt ist der Upload dazu gekommen (dessen initiale Ausklammerung eigentlich wenig ueberzeugend war) und ein Minderungsrecht (bei de sich die Details noch regeln muessen)...
Aber das aendert nichts daran dass ISPs es durchaus noch versuchen (aus Deinem Link):
" Rechtsbehelfe:
Werden die vertraglich zugesicherten Up- und Downloadgeschwindigkeiten anhaltend oder dauerhaft wiederholt erheblich unterschritten, kannst Du eine Beschwerde an Vodafone richten bzw. eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht vertragsgemäß erbracht, kannst Du kündigen. Die oben genannten Bandbreitenwerte gelten nur bei Verwendung eines von Vodafone überlassenen Endgerätes. Nutzt Du ein eigenes Endgerät, können keine Aussagen über die real erreichbaren Geschwindigkeiten getroffen werden."
Das ist Wunschdenken, bzw. der Versuch betroffene Kunden mit eigenem Modem/Router den Wind aus den Segeln zu nehmen, die Erfüllung der vertraglichen Leistungen ist keineswegs an die Verwendung von ISP-Hardware gebunden... (aber es ist auch klar, dass wenn ich einen 100Mbps Fast-Ethernet Router am VF-Giga-Anschluss nutze ich weder Minderung noch Kündigung eingeräumt bekommen werde, d.h. die eigenen Endgeräte sollten schon zum Tarif passen).
Wenn alles gut läuft gar nicht ;-)
Wahrscheinlich noch am ehesten, wenn man den Smart 4 Plus direkt bei der Telekom für seinen/einen Anschluss im gleichen Haus bestellen kann.
Wenn alles gut läuft gar nicht ;-)
Wahrscheinlich noch am ehesten, wenn man den Smart 4 Plus direkt bei der Telekom für seinen/einen Anschluss im gleichen Haus bestellen kann.
Bekommt man dann nicht im Kundencenter die Möglichkeit, einen eigenen ONT neu zu provisionieren? Oder bekommt man das auch schon am alten Anschluss angezeigt, nur ist es dann nicht funktional?
Diese minimal zugesicherte Geschwindigkeit erreicht Vodafone Sachstand vom Dez. 2021 an meinem Anschluss leider auch nicht (siehe FTTH Vodafone Thread).
Telekom sieht G.Fast anscheinend dort wo die Hausverkabelung nicht angefasst werden soll:
YouTube
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Genau. Gibt ja doch einige Gebäude, wo wg. Denkmalschutz oder ähnlichem kein Glas durchs Haus gelegt werden kann/darf. Da bliebe dann für Highspeed nur noch FTTB übrig.
Genau. Gibt ja doch einige Gebäude, wo wg. Denkmalschutz oder ähnlichem kein Glas durchs Haus gelegt werden kann/darf. Da bliebe dann für Highspeed nur noch FTTB übrig.
Sind das so viele? Ich hätte die eher auf eine Minderheit geschätzt und die Leute, wo man im Haus verlegen dürfte, aber die Mühe scheut, in der Mehrheit gesehen.