FatFire
Lt. Commander
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Das geht wieder am Thema der Diskussion vorbei: es ist nicht vertraglich ausgeschlossen worden!cfHxqA schrieb:Ich finde es aber ebenso gerechtfertigt. Wie soll ein einzelner Nutzer, über ein Smartphone 1,3 TB erzeugen in so kurzer Zeit? Da müsstest reichlich 4k-Filme schauen, über den gesamten Tag hinweg, oder unzählige Internetadressen ansteuern etc. Zumal Websites gerade mal ein paar MB belegen.. Jeder Film hat übrigens auch eine Laufzeit.. Ein 5-min Film ist sicherlich NICHT 200GB groß.
Da interessiert es nicht, ob 5 Mega- oder 5 Terabyte. Natürlich finde ich solche "Power-User" auch Scheiße, die blockieren die Netze mit ständigen (wahrscheinlich sogar illegalen) Downloads. Aber meine persönlichen Befindlichkeiten interessieren da nicht. Hier geht es um den Vertrag, der zwischen den Parteien geschlossen wurde.
Das einzig valide Argument ist, dass es natürlich auch das Recht des Providers ist, den Vertrag zu kündigen, genauso wie das des Kunden. Aber einfach so, ohne jedwede Vorwarnung oder einen Verstoß gegen AGBs oder dergleichen hinterlässt einen faden Beigeschmack und ist definitiv nicht marktüblich. Und wenn die Werbung zu dem Produkt suggeriert, dass es hier keine Begrenzung gibt, ist das für mich schon unlauterer Wettbewerb, weil der Konkurrenz Geschäft durch falsche Versprechen entgeht.
Das fällt dann wohl in die Kategorie "Ich weiß nichts mit Analogien anzufangen".cfHxqA schrieb:Kindergarten? Du bist also der Meinung, dass gleiches mit gleichen belehrt werden muss? Wenn Du bereits mit der Einstellung durchs Leben gehst.. Jedem das seine.
In beidem ist das gleiche Prinzip: Weil mir etwas nicht passt, werde ich gesetzes- und vertragsbrüchig.
Du magst das Kindergarten nennen, ich nenne das Anarchie.