brainDotExe schrieb:
Freenet darf sich seine Vertragspartner, genau so wie der Kunde auch, aussuchen.
Ordentliche Kündigung, alles richtig.. Freenet könte bzw kann zig Gründe finden, dafür zahlt man die Anwälte.
ABER: Das mit dem Aussuchen ist eben nicht so einfach. Es herrscht Diskriminierungsverbot in Deutschland! Auch wenn ich das jetzt zum hundersten Male schreibe. Ja, es ist wirklich so. Trotz Vertragsfreiheit muss jemand begründen wenn er Verbaucher A einen Vertrag gemäß Werbung anbietet und Verbraucher B diesen negiert.
Wer sich nicht vorstellen kann warum wir in Deutschland solche gesetzlichen "Eingriffe" in die Marktwirtschaft im Gesetzt stehen haben...
Kauft nicht bei Juden!
Verkauft nicht an Juden!
Schwarze zahlen mehr!
Sind noch Begriffe? Da kommt es ursprünglich her (Art 3 GG) und ist im Laufe der Zeit weiter in die Privatautonomie übernommen worden. Zurecht.
Es wird mittlerweile mit einem stringenten Grundsatz auch im Privatrecht angewendet bzw. muss angewendet werden. Und dieser Leitsatz sagt:
Du darfst Verbraucher A und B, ohne sachliche Grundlage, nicht unterschiedlich behandeln. Tust Du es, musst Du es im Zweifelsfall begründen.
Siehe hierzu auch,
In konstanter Rechtssprechung hat der
EuGH seit 1980 den Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz als Grundprinzip des Gemeinschaftsrechts anerkannt. Danach steht fest, dass „gleichartige Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine Differenzierung objektiv gerechtfertigt ist“
http://hwb-eup2009.mpipriv.de/index.php/Diskriminierungsverbot_(allgemein)
Und ebenfalls, als wissenschaftliche Abhandlung zu dem Thema
https://www.degruyter.com/downloadpdf/books/9783110895414/9783110895414.298/9783110895414.298.pdf
Eine sachliche Grundlage wäre zum Beispiel schlechte Zahlungsmoral, SCHUFA Eintrag, etc.
Eine sachliche Grundlage ist sicherlich
nicht das Ausnutzen des letzten Vertrages (unlimitiert). Sieht man ja jetzt auch daran, dass Freenet es auf angebliche Router schiebt.