News Funk: Freenet kündigt Kunden mit sehr hohem Datenverbrauch

So wie ich das sehe, finden hier die meisten user es völlig in Ordnung wenn Konzerne alle möglichen tricks/Gesetzeslücken anwenden um so gut wie keine Steuern zu zahlen.
Es ist auch völlig in Ordnung wenn ein Staranwalt alle Register zieht und es irgendwie schafft einen eindeutigen Straftäter vor dem Gefängniss zu bewahren. Der findet schon irgendwelche verfahrensfehler und bewegt sich komplett Gesetzkonform.

Cum ex ist natürlich auch eine wunderbare sache.
Wer oder was ist Moral?
 
Zuletzt bearbeitet:
Facy schrieb:

Traurig finde ich hierbei eher das es immer noch viele gibt die völlig ohne Not meinen irgendwelchen Konzern-Praktiken unterstützend beispringen und zusprechen zu müssen.

Gerne genommen dann immer auch "Konzern muss wirtschaftlich denken", "Lockangebote sind normales Wirtschaftsdenken", "AGB´s in Salamitaktik zweitäglicch anzupassen ohne dies klar zu kommunizieren ist ihr gutes Recht".
Derweil aber auf der anderen Seite Kunden welche das ihnen ursprünglich suggerierte exzessiv nutzen als asozial deffinieren.

Ja, neee... ... schon klar :lol:
 
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Köf3 schrieb:
Wie soll es der Kunde denn am Ende "beweisen"?
Loggingdaten? Wohl kaum, wenn nicht gerade IT-affin.

Warum beweisen? Davon steht in meinem Post nichts. Wie lautet die Antwort von freenet, wenn man es schlüssig darlegt. NICHT BEWEIST!
Weigern sie sich die Dienstleistung wieder aufzunehmen? Oder sehen sie es ein? Ohne einen Versuch wird hier niemand schlauer werden.

Edit: Da reicht auch schon eine E-Mail an freenet mit:
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Mir wurde der Vertrag auf Grund des Verdachts auf Verstoß gegen Punkt 6.8 gekündigt. Ich nutze aber keine stationären LTE-Router sondern mein Smartphone/meinen mobilen LTE-Router.

Ich hoffe das wir uns auf eine Wideraufnahme des Dienstleistungsvertrages einigen können.
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Nicht mal sowas banales inkl. Antwort von freenet hab ich bisher gesehen.
 
TrueAzrael schrieb:
Warum beweisen? Davon steht in meinem Post nichts. Wie lautet die Antwort von freenet, wenn man es schlüssig darlegt. NICHT BEWEIST!
Jo, dann halt "schlüssig darlegt".
Ein Unternehmen will aber grundsätzlich mehr als nur eine "schlüssige Darlegung". Sonst könnte man denen alles erzählen, und das würde so mancher heutzutage auch tun. Auch eine gut inszenierte Lüge kann von außen betrachtet ein"schlüssige Darlegung" sein. ;)
 
Köf3 schrieb:
Jo, dann halt "schlüssig darlegt".
Ein Unternehmen will aber grundsätzlich mehr als nur eine "schlüssige Darlegung". Sonst könnte man denen alles erzählen, und das würde so mancher heutzutage auch tun. Auch eine gut inszenierte Lüge kann von außen betrachtet ein"schlüssige Darlegung" sein. ;)

Nochmal, es wird erst gar nicht versucht.

Bevor man fragt ob man sein Spielzeug zurückhaben kann wird hier zu Mama gelaufen.
 
TrueAzrael schrieb:
Nochmal, es wird erst gar nicht versucht.
Der einzige Punkt hier, den man kritisieren kann.

Wir wissen aber nicht, ob es zwischen den gekündigten Usern und Freenet irgendwelche Korrespondenz oder wenigstens den Versuch davon gab.
 
Köf3 schrieb:
Der einzige Punkt hier, den man kritisieren kann.

Wir wissen aber nicht, ob es zwischen den gekündigten Usern und Freenet irgendwelche Korrespondenz oder wenigstens den Versuch davon gab.

Eben, aber alle Welt geht davon aus das die Antwort negativ sein wird und hated rum.
 
Tja, Hate bedingt halt immer beide Seiten. Und Freenet hat sich hier nun wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert, was Kommunikation und Umgang betrifft.
Und meist muss es Hate geben, damit sich bei einem Unternehmen etwas verändert bzw. zurückgerudert wird (wie bspw. damals bei der Telekom mit der versuchten Drosselung der Festnetzanschlüsse).
 
Ja, sach mal, warum gehts eigentlich hier so derbe krätig ab :jumpin: :stock:

Wieso sind das jetzt schon über 800 comments?!?

Das is geiler als der Test zu Ryzen 3000, na was solls, Popcorn schnappen und weiter gehts.
 
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Köf3 schrieb:
Wie soll es der Kunde denn am Ende "beweisen"?
Loggingdaten? Wohl kaum, wenn nicht gerade IT-affin.
Ich frage mich eher warum hier der Kunde überhaupt in der Pflicht ist. Sollte nicht vorher die Seite mit dem Vorwurf der Vertragsverletzung diese beweisen? Beweis durch Behauptung gilt nicht.
Ansonsten könnte ja jeder Anbieter ankommen und aufgrund von 'geschäftsmäßiger Nutzung' Verträge kündigen, bzw den Abschluss verweigern.
Denn der Gegenbeweis dürfte kaum zu erbringen sein. Wie willst du nachweisen dass du niemals ein bestimmtes Gerät genutzt/angeschlossen hast? Ist ja nicht so als wäre die Anwesenheit von üblicher Hardware wochenlang nachweisbar.
 
Bigeagle schrieb:
Ich frage mich eher warum hier der Kunde überhaupt in der Pflicht ist. Sollte nicht vorher die Seite mit dem Vorwurf der Vertragsverletzung diese beweisen?
Nun, der allgemeine Tenor in unserer Gesellschaft schützt ja leider eher das Unternehmen in seinen Taten. (Kann man eigentlich überall lesen, egal wo im Netz, mal mehr offen und mal etwas abstrakter formuliert.)
Und daraus resultiert: soll der Kunde am Ende erst einmal für alles gerade stehen, was das Unternehmen macht. Und wenn es finanzielle Fehlentscheidungen sind, hat der Kunde im Zweifel erst einmal Ärger.

Aber im Grunde kann jeder Anbieter von so ziemlich jeder Dienstleistung "einfach so" dem Kunden kündigen, durch ein Vehikel namens "Ordentliche Kündigung". Nicht mal Begründung ist notwendig.
 
Köf3 schrieb:
Laut AGB 5.8 muss der Internetzugang mit Geräten genutzt werden, die eine "nicht permanent kabelgebundenen Stromanschluss" besitzen.
Köf3 schrieb:
Warum schreibt FUNK das nicht deutlich sichtbar auf die Homepage?
:rolleyes: Ein Gerät, welches so eingesetzt wird, wird nicht mobil, nur weil es theoretisch auf Batterie laufen kann. Dann wäre jeder Serverschrank mit USV ja ein mobiles Gerät. Es ist und bleibt eine konstruierte Argumentationskette....
Rastla schrieb:
Die Leute wurden ja bereits ab 0,5 TB gekündigt...
Behaupten Sie. Fakt ist, dass die Kündigungen keinen so spezifischen Grund enthielten und auf Nachfrage wurden andere Gründe genannt, nicht das verbrauchte Volumen als solches. Das wird hier aber permanent ignoriert.
 
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Mustis schrieb:
Dein Fachwissen begeistert mich. Das du schon weisst, dass die Verbraucherzentrale das müsste. Lass mich raten, wenn sies nicht macht, ists ein korrupter, inkompetenter HAufen?

Der erste Freenet Mitarbeiter wurde identifiziert!

PS: Lass die Leute doch machen wie sie denken. Ich spuck dir auch nicht in die Suppe und sag du sollst sie nicht essen.
 
brainDotExe schrieb:
@Cosm für dich gelten die AGB, welche dir bei Vertragsabschluss mitgeteilt wurden, auch bei der automatischen Verlängerung um jeweils einen Tag.
Mit einer ordentlichen Kündigung und neuem Vertragsabschluss gelten natürlich die zu diesem Zeitpunkt aktuellen AGB.

und @ all:


wie sieht das bei einer Pausierung / Unterbrechung aus, die ja auch möglich sein soll? "beendet" man da den jeweils laufenden Vertragszeitraum und beginnt einen neuen nach der Pause oder ist das nur ein TimeOut innerhalb einer Vertragslaufzeit? Wie definiert Funk Freenet das?
 
Mustis schrieb:
Es ist und bleibt eine konstruierte Argumentationskette....
Auf jeden Fall scheint das Finden einer Antwort auf meine Frage, warum Freenet dazu nix offen schreibt, schon was schwieriger zu sein. :D
Freenet hat sich selbst reinmanövriert. Hättens mal einfach mitdenken können.
 
Mustis schrieb:
:rolleyes: Ein Gerät, welches so eingesetzt wird, wird nicht mobil, nur weil es theoretisch auf Batterie laufen kann. Dann wäre jeder Serverschrank mit USV ja ein mobiles Gerät. Es ist und bleibt eine konstruierte Argumentationskette....

Behaupten Sie. Fakt ist, dass die Kündigungen keinen so spezifischen Grund enthielten und auf Nachfrage wurden andere Gründe genannt, nicht das verbrauchte Volumen als solches. Das wird hier aber permanent ignoriert.

Ich muß dich da mal korrigieren: die USV kann ohne permanenten Stromanschluß laufen, der dahinter laufende PC/Server ist jedoch eine eigenständige Komponente, die permanent am Strom hängen muß.

Bei nem Laptop an ner USV sehe ich das allerdings anders, da der Laptop ja auch so ohne USV für einen Akkubetrieb ausgelegt ist.
 
Ich habe dir doch deine eigenes Zitat dazu gesetzt. Das ist die rechtliche Umschreibung, was ein mobiles Gerät ausmacht. Nämlich keinen permanenten Kabelstromanschluss zu haben! Das definiert einwandfrei, in welchen Geräten die Karten zum Einsatz kommen darf. Jeder Depp sollte zudem merken, wo der Unterschied zwischen einem Handy ist und einem LTE Router, der 360 TAge im JAhr in der selben Funkzelle steckt...
 
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über einen notwendigen Funkzellenwechsel ist mir aber nichts bekannt. Auch ein Handy als Hotspot muß nicht zwangsweise in unterschiedlichen Zellen sein, um sich bewegen zu können.
 
Mega-Bryte schrieb:
über einen notwendigen Funkzellenwechsel ist mir aber nichts bekannt. Auch ein Handy als Hotspot muß nicht zwangsweise in unterschiedlichen Zellen sein, um sich bewegen zu können.
Du benutzt dein Handy ausschließlich daheim? aha...
NAtürlich definiert sich zur Überprüfung genau das. Es muss ja auch nicht während einer Tethering Sitzung durch funkzellen bewegen. So ab und zu mal ein Standort wechsel sollte bei einem mobilen Gerät aber irgendwie nachvollziehbar sein und wie kann ich das prüfen? Genau, durch die genutzten funkzellen…

Und zu dem Thema USV. Danke, ich weiß wie die Dinger funktionieren. Die meisten LTE Router sind auch nicht mit eingebauter Batterie....
 
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