News Funk: Freenet kündigt Kunden mit sehr hohem Datenverbrauch

knacker3 schrieb:
redest du von der telecom?
hast du nen link dazu von mydealz

Wieso Telekom? Freenet Funk ist nur ne Marke von Mobilcom-Debitel. aka Mogelcom. Der Name ist entstanden damals bei der Betrugs Flatrate von Mobilcom und wegen vielen anderen Dingen.

https://www.mydealz.de/diskussion/kundigung-freenet-funk-vom-anbieter-1410980

Auf FB gibts mittlerweile ein Posting, pfui wenn man da so durchschaut der Comments und Antworten von Funk. Die tun sich als unschuldig und Retter. Immer so comments von Leuten ala "also ich find das gut dass den power user gekündigt werden, so viel traffic brauch man ja auch nicht." und dann direkt eine Antwort "ja schnüff. danke. wir tun unser bestes. denn gegen AGB verstoßen ist nicht legitim! feel the funk" ( https://i.imgur.com/IgBrO0L.png ):

https://www.facebook.com/freenetFUNK/posts/465832043982076

FF scheint die Leute nun verunsichern zu wollen was wohl auch sehr gut klappt. Damit diese ja nicht viel Traffic verursachen und eingeschüchtert sind. Das darf man sich nicht gefallen lassen.
 
Sun_set_1 schrieb:
2. Gibts selbst dann eine Laienansicht ab
Wie willst du das beurteilen? XD

ICh mein aus deinem Vodafone und BGH wurde Land und Amtsgericht und BAse und Tele 2. Dafür, dass du so oft es gepostet hast und wirklich NICHTS aus dem Zitat zutrifft, du also sleber nicht emhr weißt, was du gepostet hast, muss ich wissen was du irgendwo gepostet hast? XD

Deine Flat ist so flat wie mobil eben mobil ist. Warum sollte meine Aussage nicht stimmen? Die Anbieter definieren es wie zitiert und mir wäre nicht bekannt, dass es eine Rechtsprechung dazu gibt, die dies anders definiert. Daraus folgt, die Definition der Anbieter ist soweit rechtlich nicht zu beanstanden. Dem kannst du gern etwas hinzufügen und es widerlegen, indem du ein entsprechendes Urteil anhängst. Oder sonstig begründen kannst, warum die Definition der Anbieter rechtlich nicht korrekt ist.
 
Mustis schrieb:
Wie willst du das beurteilen? XD

Anwälte antworten in der Regel strukturiert, sachlich und ohne 1337 Smiley. Ebenfalls nicht selektiv und emotional getrieben.

ICh mein aus deinem Vodafone und BGH wurde Land und Amtsgericht und BAse und Tele 2.
Bitte entschuldige dass ich Gericht und Beklagten nach 10 Jahren verwechselt habe. Shame on me.


Dafür, dass du so oft es gepostet hast und wirklich NICHTS aus dem Zitat zutrifft, du also sleber nicht emhr weißt, was du gepostet hast, muss ich wissen was du irgendwo gepostet hast? XD

Echt NICHTS trifft zu? Unterhalten wir uns über Gericht und Firmennamen oder den eigentlichen Inhalt des Urteils?
Ich denke doch eher Inhalt. Und der Inhalt hat nun wirklich nichts damit zu tun, ob es das LG Potsdam, Düsseldorf oder der BGH waren? Oder Vodafone oder Telefonica? Wenn Du nur Urteile des BGH anerkennst - meinetwegen. Bitte laste mir aber nicht an, dass ich das auch mit Urteilen der Gerichte unterhalb dessen so handhabe.

Ansonsten, scheint es mir, suchst Du dir nun die Teile raus die zwar mit der Argumentation nichts zu tun haben aber halt falsch waren. Zu denen, bei welchen dir klar gezeigt wurde "Flat ist Flat", dass das eben so ist, sprichst Du nicht weiter an und schreibst stattdessen "NICHTS" wäre richtig, weil Gericht und Firma falsch waren. Kein Wort zur Sache, aber "NICHTS" ist richtig. Ahja. Es scheint als führst Du die zwei falschen Punkte raus, projizierst diese auf die komplette Sachlage, die ohnehin viel zu komplex ist, als dass sie in zwei Punkten überhaupt auch nur Ansatzweise beschrieben werden könnte.

Noch dazu haben diese zwei Punkte wirklich inhaltlich keinerlei Auswirkung, oder glaubst Du das Gericht hätte anders geurteilt, wäre Vodafone statt Telefonica beklagt gewesen?

Deine Flat ist so flat wie mobil eben mobil ist. Warum sollte meine Aussage nicht stimmen? Die Anbieter definieren es wie zitiert und mir wäre nicht bekannt, dass es eine Rechtsprechung dazu gibt, die dies anders definiert.

Kannst Du lesen? Ich halts zwar für unmöglich meinen Post, die Urteile zu lesen und innerhalb von 15 Minuten noch eine Antwort zu verfassen, aber gut.

http://www.gerichtsentscheidungen.b...501692016&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

Die Hauptleistungspflicht ist hier die unbegrenzte Zurverfügungstellung der Datennutzung über einen mobilen Internetzugang, [...] nach der eine unbegrenzte Datennutzung entgegen der vorstehenden Beschreibung gerade nicht gegeben ist und die damit eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher gem. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB darstellt, denn sie schränkt wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, entgegen Treu und Glauben so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

Heißt auf gutdeutsch, es ist maximal egal ob Mobil oder Festnetz, wenn Du als Anbieter mit Flatrate und Unlimitiert wirbst. Denn das Hauptleistungsmerkmal ist die zur Verfügungstellung eines Internetzuganges.

Daraus folgt, die Definition der Anbieter ist soweit rechtlich nicht zu beanstanden. Dem kannst du gern etwas hinzufügen und es widerlegen, indem du ein entsprechendes Urteil anhängst. Oder sonstig begründen kannst, warum die Definition der Anbieter rechtlich nicht korrekt ist.

Doch, wenn Sie Heavy-Usern kündigen, weil sie viel verbrauchen, dann ist das per Gerichtsentscheidung nichtig.
Was den Router stromgetrieben oder nicht angeht, halte ich mich raus. Mir gehts ausschließlich um Kündigung aufgrund des genutzten Volumen. Aber als Gedanken zum Router:


Auch hier wird das Hauptleistungsversprechen meiner Meinung nach in den AGB eingeschränkt, was unabhängig von der Sache an sich, illegal ist. Siehe aus dem Potsdam-Urteil dazu:

Die Beklagte beschreibt in ihren Tarifbedingungen, die Vertragsbestandteil werden, ihre Hauptleistung „Internetnutzung“ unter der Überschrift „Mobiles Internet“ mit „Pro MB für mobiles Surfen in Deutschland 0,00 €; Datenvolumen pro Monat unbegrenzt“. Erst im Anschluss hieran folgt die weitere Bestimmung „davon mtl. Highspeedvolumen (max. 21,6 Mbit/s) 500 MB (danach GPRS-Speed mit max. 56 Kbit/s)”, nach der eine unbegrenzte Datennutzung entgegen der vorstehenden Beschreibung gerade nicht gegeben ist und die damit eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher gem. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB darstellt, denn sie schränkt wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, entgegen Treu und Glauben so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

Tausche hier in der Begründung des Gerichtes "Datenvolumen" durch "Router mit Strom" und Du hast die gleiche potenzielle Einschränkung des Hauptleistungsversprechen in den AGB. Das darf eben nicht sein, dann muss das dick auf die Werbung. In den AGB darfst Du die Hauptleistung nur beschreiben, niemals einschränken.
 
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Mustis schrieb:
Wie willst du das beurteilen? XD

ICh mein aus deinem Vodafone und BGH wurde Land und Amtsgericht und BAse und Tele 2. Dafür, dass du so oft es gepostet hast und wirklich NICHTS aus dem Zitat zutrifft, du also sleber nicht emhr weißt, was du gepostet hast, muss ich wissen was du irgendwo gepostet hast? XD

Deine Flat ist so flat wie mobil eben mobil ist. Warum sollte meine Aussage nicht stimmen? Die Anbieter definieren es wie zitiert und mir wäre nicht bekannt, dass es eine Rechtsprechung dazu gibt, die dies anders definiert. Daraus folgt, die Definition der Anbieter ist soweit rechtlich nicht zu beanstanden. Dem kannst du gern etwas hinzufügen und es widerlegen, indem du ein entsprechendes Urteil anhängst. Oder sonstig begründen kannst, warum die Definition der Anbieter rechtlich nicht korrekt ist.

Bei FB häufen sich Meldungen, dass Kunden mit Handy Nutzung, auch ohne Tethering, gekündigt wurde.
 
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Facy schrieb:
[...]
Daher sind Aussagen wie "Ich verbrauche 500 GB pro Monat weil ich hier was sauge, hier was streame usw" schlichtweg Äpfel mit Birnen vergleichen weil man realistisch gesehen sicherlich nicht irgendwelche 4K Streams am Handy / Tablet anschaut...
erm..stream => Smartphone => Miracast => TV => GG
 
Sun_set_1 schrieb:
Anwälte antworten in der Regel strukturiert, sachlich und ohne 1337 Smiley ebenfalls nicht selektiv und emotional getrieben.
Sicher, im Beruf. In der Freizeit? Aber der Experte hier bist ja deiner eignen Einschätzung nach du. =) Daher wirst du auch wissen, dass ausschließlich Anwälte mehr als Laienmeinungen abgeben können. Ich habe zwar etwas anderes gelernt, aber wie du wiederholt festgestellt hast, du mit deinem Bachelor in Logistik bist hier der Experte.

Zu deinen Quellen: ICh habe sie gelesen. Du nicht? oder nicht verstanden? Ich zitiere dir mal: "Datennutzung über einen mobilen Internetzugang". mobil. MOBIL! und genau darum geht es doch hier. Wann ist es den mobil? Den Anbietern nach eben nicht, wenn die Geräte eine permanente feste Stromversorgung haben, sprich, immer in der selben Funkzelle stehen. . Nun kann man 2 Dinge tun. Hinterfragen, ob die Definition von mobil so nicht korrekt ist oder nachweisen, dass Freenet auch bei nachweislich mobiler Nutzung gekündigt hat.

PS: Bezüglich der Urteile. Ich habe eben danach gesucht. Natürlich habe ich nichts gefunden, das es vom BGH zu Vodafone in der Thematik kein Urteil gibt. Ich recherchiere Quellen, nur wenn halt, und das meinte ich mit Nichts, einfahc mal gar keines der Stichworte stimmt, dann läuft das logischerweise ins Leere. Dann noch vorzuwerfen, man habe das ja alles schon mal gepostet, na aj, halt eben nicht, denn zu Vodafone und dem BGH hast du eben nichts gepostet. :rolleyes: Hellsehen kann ich nicht und dann nunmehr nur noch raten, was du denn da meinen könntest.

Statt gegen andere zu sticheln bezüglich strukturiert etc. lieber mal an die eigene Nase fassen. =)
 
@brainDotExe
Den Neuvertrag kann sie auch ohne Begründung verweigern, da Vertragsfreihet.
Das einzige, was die Telekom dir auf Anfrage liefern muss, ist die Grundversorgung aka analoger Telefonanschluss.
Kenn ich zwar auch so, könnte sich aber geändert haben bzw ändern wenn man das zu Grunde legt https://www.dw.com/de/bgh-internet-ist-ein-grundrecht/a-16549914

Also grundsätzlich kann ich schon verstehen, wenn da Leuten die x00 GB verbrauchen gekündigt wird.
Wie schafft man sowas am Telefon? Ausser man nutzt es natürlich als Ersatz für nen regulären Hausanschluß.
Wenn da Leute mit 500GB gekickt werden find ich das schon O.K.
Schließlich reden wir ja hier von nem shared Medium.
Andererseits dürfte man das dann mMn aber auch nicht als Flatrate anpreisen - denn das beinhaltet eben keine Limitierung.

Wer das ganze geschäftlich nutzt - da hat ua die T-Com glaub ich was für um 80€ unlimitiert - sollte kostentechnisch nich das Problem sein.
 
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Mustis schrieb:
Sicher, im Beruf. In der Freizeit? Aber der Experte hier bist ja deiner eignen Einschätzung nach du. =) Daher wirst du auch wissen, dass ausschließlich Anwälte mehr als Laienmeinungen abgeben können. Ich habe zwar etwas anderes gelernt, aber wie du wiederholt festgestellt hast, du mit deinem Bachelor in Logistik bist hier der Experte.

Och mann, ohne persönliche Angriffe kannst Du keine Diskussion überstehen, oder?

1. Habe ich nur geschrieben, dass ich darin einen Abschluss habe. Ob ich daher denke mehr von der Thematik zu verstehen als derjenige ohne Abschluss? Ja!

2. Ist ein Laie jemand der auf einem bestimmten Fachgebiet keine Fachkentnisse hat. Daher fühle ich mich nicht als Laie, korrekt.

3. Macht das aus mir sicherlich keinen Experten. Betriebswirtschaft und Logistik bedeuet aber immer auch nationales und internationales Handelsrecht und das nicht gerade wenig. Daher hab ich das erwähnt.

PS: Bezüglich der Urteile. Ich habe eben danach gesucht. Natürlich habe ich nichts gefunden, das es vom BGH zu Vodafone in der Thematik kein Urteil gibt. Ich recherchiere Quellen, nur wenn halt, und das meinte ich mit Nichts, einfahc mal gar keines der Stichworte stimmt, dann läuft das logischerweise ins Leere. Dann noch vorzuwerfen, man habe das ja alles schon mal gepostet, na aj, halt eben nicht, denn zu Vodafone und dem BGH hast du eben nichts gepostet. :rolleyes:

Statt gegen andere zu sticheln bezüglich strukturiert etc. lieber mal an die eigene Nase. =)

Sun_set_1 schrieb:
Ansonsten, scheint es mir, suchst Du dir nun die Teile raus die zwar mit der Argumentation nichts zu tun haben aber halt falsch waren. Zu denen, bei welchen dir klar gezeigt wurde "Flat ist Flat", dass das eben so ist, sprichst Du nicht weiter an und schreibst stattdessen "NICHTS" wäre richtig, weil Gericht und Firma falsch waren. Kein Wort zur Sache, aber "NICHTS" ist richtig. Ahja. Es scheint als führst Du die zwei falschen Punkte raus, projizierst diese auf die komplette Sachlage, die ohnehin viel zu komplex ist, als dass sie in zwei Punkten überhaupt auch nur Ansatzweise beschrieben werden könnte.

Noch dazu haben diese zwei Punkte wirklich inhaltlich keinerlei Auswirkung, oder glaubst Du das Gericht hätte anders geurteilt, wäre Vodafone statt Telefonica beklagt gewesen?

Auf die Spitzeleien deinerseits habe ich mich eingelassen und entsprechend geantwortet - stimmt. Bin ich allerdings auch nicht stolz drauf.

Mustis schrieb:
Zu deinen Quellen: ICh habe sie gelesen. Du nicht? oder nicht verstanden? Ich zitiere dir mal: "Datennutzung über einen mobilen Internetzugang". mobil. MOBIL! und genau darum geht es doch hier. Wann ist es den mobil? Den Anbietern nach eben nicht, wenn die Geräte eine permanente feste Stromversorgung haben, sprich, immer in der selben Funkzelle stehen. . Nun kann man 2 Dinge tun. Hinterfragen, ob die Definition von mobil so nicht korrekt ist oder nachweisen, dass Freenet auch bei nachweislich mobiler Nutzung gekündigt hat.

Sun_set_1 schrieb:
Doch, wenn Sie Heavy-Usern kündigen, weil sie viel verbrauchen, dann ist das per Gerichtsentscheidung nichtig.
Was den Router stromgetrieben oder nicht angeht, halte ich mich raus. Mir gehts ausschließlich um Kündigung aufgrund des genutzten Volumen. Aber als Gedanken zum Router:

Auch hier wird das Hauptleistungsversprechen meiner Meinung nach in den AGB eingeschränkt, was unabhängig von der Sache an sich, illegal ist. Siehe aus dem Potsdam-Urteil dazu:

Mustis schrieb:
Wann ist es den mobil? Den Anbietern nach eben nicht, wenn die Geräte eine permanente feste Stromversorgung haben, sprich, immer in der selben Funkzelle stehen.

Das sind zwei Sachverhalte, nicht einer. Ich kann mit permanter Stromversorgung im Auto einen LTE Router anschließen. Konsturiert, aber möglich.

Ich kann im Urlaub mit meinem Handy auf der Couch auch mal drei Tage in der gleichen Zelle hocken. Ist trotzdem mobil...
 
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Mustis schrieb:
Wenn du den mobilen ROuter regelmässig bewegst, sprich ihn auch mobil einsetzt, dann wird er auch nicht gekündigt. Nur wenn du ihn halt immer in der selben Funkzelle einsetzt, dann ists das keine mobile Nutzung. Es geht nicht darum, OB das Gerät theoretisch mobil ist, sondern darum, dass es wirklich auch mobil genutzt wird. Und das kann der Anbieter halt sehr leicht herausfinden, da er sehen kann, in welcher Funkwelle das Gerät ist.
[...]
Was, wenn ich einen Router mobil, in meinem Einsatzfahrzeug betreibe, der an der Autobatterie klemmt, mein Kundenkreis sich aber zu 98% in der gleichen Funkzelle befindet ?
 
Zuckerwatte schrieb:
Was, wenn ich einen Router mobil, in meinem Einsatzfahrzeug betreibe, der an der Autobatterie klemmt, mein Kundenkreis sich aber zu 98% in der gleichen Funkzelle befindet ?

Eben oder umgekehrt mit dem Handy nen paar Tage auf der Couch sitzen. You're fired

Auch geil, als Gedankenspiel:

SIM Karte im Handy & via Tethering und Hotspot die Wohnung versorgen = in Ordnung
SIM Karte im LTE Router und & via Hotspot die Wohnung versorgen= nicht in Ordnung.
 
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Würd mich mal interessieren, ob den paar denen gekündigt wurde, alle die "69cent unlimited Lücke" ausgenutzt haben oder nicht.
 
Mustis schrieb:
Du benutzt dein Handy ausschließlich daheim? aha...
NAtürlich definiert sich zur Überprüfung genau das. Es muss ja auch nicht während einer Tethering Sitzung durch funkzellen bewegen. So ab und zu mal ein Standort wechsel sollte bei einem mobilen Gerät aber irgendwie nachvollziehbar sein und wie kann ich das prüfen? Genau, durch die genutzten funkzellen…
[...]

Zählt ein Notebook, das 24 Monate an ein und dem selben Ort steht, ein UMTS Modul besitzt und einen Mobilfunkvertrag für den Internetzugang nutzt mobil oder Stationär?
 
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Zuckerwatte schrieb:
Zählt ein Notebook, das 24 Monate an ein und dem selben Ort steht, ein UMTS Modul besitzt und einen Mobilfunkvertrag für den Internetzugang nutzt mobil oder Stationär?


Geil :D

Genau,

"Bitte beachten Sie, dass sie die eingelegte SIM-Karte ausschließlich dann aktivieren dürfen, wenn ihr Notebook nicht mit einer Docking-Station verbunden ist. Sie dürfen die Freenet SIM ausschließlich in Notebooks ohne Docking-Station verwenden. Sollte es, wider erwarten, doch zu einem Zwischenfall kommen, ziehen Sie bitte umgehend das Stromkabel aus der Docking-Station. Hat zwar technisch keinerlei Begründung, aber mal ehrlich, wir wissen alle dass wir die Kalkuklation des genutzten Volumen irgendwie ganz schön verkackt haben und das nun somehow berichtigen müssen. Vielen Dank für Ihr Verständnis"
 
Sun_set_1 schrieb:
[...]

SIM Karte im Handy & via Tethering und Hotspot die Wohnung versorgen = in Ordnung
SIM Karte im LTE Router und & via Hotspot die Wohnung versorgen= nicht in Ordnung.
MMn. ist dieses Mobil und Stationär nur Bauernfängerei für die eigene Argumentationskette im Sinne des Unternehmens, um ja keine Klarheit zu schaffen und sich auf irgendwas berufen zu können, egal wie bescheuert.
 
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Zuckerwatte schrieb:
MMn. ist dieses Mobil und Stationär nur Bauernfängerei für die eigene Argumentationskette im Sinne des Unternehmens, um ja keine Klarheit zu schaffen und sich auf irgendwas berufen zu können, egal wie bescheuert.

Selbstverständlich ist es das. Versuche ich auch seit nen paar Seiten darzulegen. Für jede Unterstütung hier dankbar ;)
 
Ich nutze mein Handy auch nur zuhause weil ich nie raus gehe und keine Freizeit draußen verbringe und keine Freunde habe. Und? Das steht niemanden zu das zu beurteilen oder zu verurteilen.
 
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@mkdr
Eben Das. Darüber darf, kann und sollte sich niemand ein Urteil erlauben. Was auch Ansicht der Gerichte ist:

Aus den streitgegenständlichen Klauseln ist für den Kunden nicht erkennbar, unter welchen Voraussetzungen der Kunde die Leistungen der Beklagten noch verkehrs- und marktüblich nutzt. Anders als beispielsweise den Begriff des "Missbrauchs" kennt das Gesetz die Begriffe "markt- und verkehrsüblich" nicht. [...]


Zwar kann die Beklagte ihre Dienstleistungen nur zur Verfügung stellen, wenn die Nutzer ihres Flatratetarifs dem der Kalkulation zugrunde liegenden Nutzungsverhalten entsprechen. Jedoch liegt diese Kalkulation allein im Risiko der Beklagten. Durch die Beschränkung der Nutzung auf das "markt- und verkehrsübliche" Maß wird dieses Risiko auf den Kunden abgewälzt. Grundsätzlich ist ein Flateratetarif dadurch gekennzeichnet, dass der Kunde – theoretisch – die Leistung der Beklagten nach Zahlung eines Pauschalbetrages im vereinbarten Abrechnungszeitraum unbeschränkt nutzen kann. Die Höhe des Entgeltes stellt dabei einen kalkulierten Wert dar, den der Anbieter aufgrund des zu erwartenden Nutzungsverhaltens berechnet. Bleibt der Nutzer – beispielsweise durch Urlaub – hinter der erwarteten Nutzung zurück, so erhöht dies den Gewinn des Anbieters, wird der Wert überschritten, so liegt dies im Risiko des Anbieters.

https://www.telemedicus.info/urteil...-O-26506-Begrenzung-von-Flatrate-Tarifen.html

Bleibt der Nutzer – beispielsweise durch Urlaub – hinter der erwarteten Nutzung zurück, so erhöht dies den Gewinn des Anbieters, wird der Wert überschritten, so liegt dies im Risiko des Anbieters.
Guter Gedankengang des Gerichtes an der Stelle.
Wenn ich im Urlaub bin und unter dem durchschnittlichen Nutzungsverhalten liege, zahlt der Provider mir dann auch einen Rabatt aus? Wenn ich drüber liege, wird die Leistung sofort eingeschränkt / eingestellt.

Ist das fair?
 
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Kp. Ich mach IT und auch viel Betreuung für interne MA, die weiter weg sind..ich hab fast nur noch Fritzbox en 6890 LTE mit Mobilverträgen im Einsatz.... Fester Kabelanschluss ist teurer und langsamer...

Und auch diese LTE Hybridrouter, die einige zu Hause stehen haben werden.....was denkt ihr eigentlich wie die Funktionieren? Ohne Mobilfunkvertrag? Die nutzen dann das LTE aus der Luft und das kabel fängt sich an zu drehen, um die Signale einzufangen?
Jap.. es sind eindeutig die Leute schuld, die Mobilfunkverträge anders benutzen als es der Provider sich erträumt. Der hatte ja bestimmt auch keinen Rechtsbeistand als er die Verträge entwickelt hat. Hm..vielleicht sollten wir eine Spendenkasse eröffnen?

Es gibt einen Vertrag. Darin ist alles geregelt. Und mit irgendwelchen Selbst-erfundenen Definitionen können die versuchen was sie wollen...
 
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U-L-T-R-A schrieb:
Kenn ich zwar auch so, könnte sich aber geändert haben bzw ändern wenn man das zu Grunde legt https://www.dw.com/de/bgh-internet-ist-ein-grundrecht/a-16549914
An dem analogen Telefonanschluss kannst du ein 56k Modem nutzen. Da im TKG keine Mindestbandbreite definiert ist, erfüllt der Anschluss demnach die Grundversorgung.
U-L-T-R-A schrieb:
Wer das ganze geschäftlich nutzt - da hat ua die T-Com glaub ich was für um 80€ unlimitiert - sollte kostentechnisch nich das Problem sein.
Geschäftlich ist man bei der Telekom ab 200€ dabei. Der 80€ Tarif ist für Privat.
 
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0screamer0 schrieb:
Diese Problematik gab es früher schonmal bei DSL kann ich mich errinern, wird halt ausgebaut oder der Tarif erhöt so war es damals glaube ich.

Hätte es damals nicht schon Poweruser gegeben, die mehr brauchten als durch die Leitung ging würden wir immer noch am
Piepsmoden mit 56 kbit/s hängen.

Analog auch hier: die Leute sorgen erst für den Ausbau.
 
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