News Funk: Freenet kündigt Kunden mit sehr hohem Datenverbrauch

Habe eben geschaut, habe zuhause 500-600GB die letzten 2 Monate verbraucht.
Hier und da mal ein Steamspiel, viel Netflix und schon hat man den Verbrauch.
 
Mustis schrieb:
Die meisten LTE Router sind auch nicht mit eingebauter Batterie....
Ohhhhh!

48 von 192 sind ein bissel mehr als "die meisten sind nicht". :D
 
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Köf3 schrieb:
Nun, der allgemeine Tenor in unserer Gesellschaft schützt ja leider eher das Unternehmen in seinen Taten. (Kann man eigentlich überall lesen, egal wo im Netz, mal mehr offen und mal etwas abstrakter formuliert.)
Und daraus resultiert: soll der Kunde am Ende erst einmal für alles gerade stehen, was das Unternehmen macht. Und wenn es finanzielle Fehlentscheidungen sind, hat der Kunde im Zweifel erst einmal Ärger.

Aber im Grunde kann jeder Anbieter von so ziemlich jeder Dienstleistung "einfach so" dem Kunden kündigen, durch ein Vehikel namens "Ordentliche Kündigung". Nicht mal Begründung ist notwendig.
Naja, zum glück gilt aber im Recht nicht die am häufigsten geäußerte Meinung ^^
Kündigen, bzw den Vertrag nicht verlängern dürfen sie wohl. Doch dann macht man einfach einen neuen. Wie irgendwo weiter hinten schon jemand geschrieben hatte ist es nicht so einfach als Unternehmen eine Dienstleistung öffentlich zu bewerben und dann bestimmten Personen zu verwehren. Da bedarf es eigentlich einer stichhaltigen Begründung damit das auch vor Gericht standhält.
Beispiel: Oder kann mir die Telekom den Inetanschluss kündigen und einen Neuvertrag verweigern weil dem Bearbeiter meine Unterschrift nicht gefällt? Dieses nicht richtig geschlossene 'a' und der viel zu kleine Kringel beim 'e' gefallen ihm nicht. Natürlich nennt er die Begründung nicht sondern lehnt einfach ab. Oder erfindet eine andere. Gewerbliche Nutzung des Anschlusses zum Beispiel, schließlich sind mehr als 5 Gigabyte im Monat nicht durch eine Privatperson zu erreichen. Findet er. Er hatte in den 90er Jahren schließlich auch mal Internet und eine Fortbildung zu Computern.
 
Bigeagle schrieb:
Kündigen, bzw den Vertrag nicht verlängern dürfen sie wohl. Doch dann macht man einfach einen neuen.
Ich bezweifele, dass man bei FUNK einfach am kommenden Tag als gleiche Person unter selben Namen den selben Vertrag (= unlimited Tarif) neu abschließen darf.
Können kann man das sicherlich, aber nach mehreren Malen wird das Unternehmen sicher erst recht hellhörig und schaut noch genauer hin.

Und woanders einfach Unlimited LTE buchen? Wo denn, außer bei doppelt und dreifach so teuren "Alternativen"? Das ist halt auch ein Problem, Freenet hat de facto ein Quasi-Monopol auf bezahlbaren Unlimited Mobilfunk.
 
Köf3 schrieb:
Köf3 schrieb:

65 von 192 sind ein bissel mehr als "die meisten sind nicht". :D

Jetzt dachte ich mir schon fast du, hattest mich. Dann schaue ich mir die Liste an und sehe, dass sie überhaupt nur 48 Treffer für LTE und Akkubetrieb auf der Liste sind. MAche ich den Filter Akkubetrieben weg, habe ich jedoch 152 LTE Router. Wie zum Geier kommst du auf deine Daten von 65 von 192? Und selbst wenn, 65 Akkubetriebene von 192 gesamt sind für mich immer noch die Mehrheit ohne. Oo

PS: Was is den nur mit den Leuten heutzutage los? :confused_alt:
 
Jo, frag ich mich auch. Ich meine mal gelesen zu haben, auch Menschen können mal Fehler machen. Vielleicht muss ich das noch mal recherchieren. 🤣 :lol:
Und zitieren ist halt immer so ne Sache. :D

Aber interessant, dass FUNK scheinbar nur über LTE läuft. Wundert mich. Von Abwärtskompatibilität (3G/GSM) habe ich bisher nichts auf der Seite gelesen...
 
Mustis schrieb:
Du benutzt dein Handy ausschließlich daheim? aha...
NAtürlich definiert sich zur Überprüfung genau das. Es muss ja auch nicht während einer Tethering Sitzung durch funkzellen bewegen. So ab und zu mal ein Standort wechsel sollte bei einem mobilen Gerät aber irgendwie nachvollziehbar sein und wie kann ich das prüfen? Genau, durch die genutzten funkzellen…

Und zu dem Thema USV. Danke, ich weiß wie die Dinger funktionieren. Die meisten LTE Router sind auch nicht mit eingebauter Batterie....

Und dir scheint nicht bekannt, dass die Daten mit den Funkzellen nicht aufgezeichnet werden dürfen, weil sich damit ein Bewegungsprofil erstellen ließe. Ein Handy kann in einer größeren Überlandzelle auch mal locker mehrere Bereiche eines Lebens abdecken. Trotz Bewegung. Und LTE-Router: bei ~30 von 67 bei Geizhals gelisteten LTE Routern mit Akku von einer Minorität zu sprechen, macht deren Marktpräsenz nicht geringer.
 
Kannst deinen Beitrag ja gern mal zitieren. Das macht die Box hier automatisch. In Zusammenhang mit deiner Meisterleistung und dem Inhalt des exakt selben Post ist der Verweis auf das Zitat jedoch, nun ja...
Und klar machen Menschen Fehler. Aber so eklatante? 2 Zahlen nicht ablesen können? Jo mei, passiert, ich würde aussagen einer solchen Person dann aber grundsätzlich mit Argwohn begegnen.

Meine Aussage ist also dann korrekt? Die Mehrheit der LTE Router ist somit nicht für Akkubetrieb vorgesehen und somit ein LTE Router nicht unbedingt ein mobiles Gerät? Und die Definition von Freenet ist damit ziemlich eindeutig?
Mega-Bryte schrieb:
ei ~30 von 67 bei Geizhals gelisteten LTE Routern mit Akku von einer Minorität zu sprechen, macht deren Marktpräsenz nicht geringer.
48 von 152... Der Link von Köfe ist da ziemlich eindeutig...
 
Kann gern (mitsamt dem anderen persönlichen Kram) ins Aquarium wandern.

Mustis schrieb:
Jo mei, passiert, ich würde aussagen einer solchen Person dann aber grundsätzlich mit Argwohn begegnen.
Deine Menschenkenntnis scheint ja phänomenal zu sein.
Kleiner Tipp: im Zweifel lieber runterschalten, man kann sich nie sicher sein, wer am anderen Ende der Leitung so sitzt. Und Worte wie "Depp" zu verwenden, lässt mich auch mit Argwohn herüberblicken.

Darfst Deine Ignore-List gern erweitern. Fühle mich dann geehrt. :lol:
 
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Glaub halt, was du möchtest. Für den Rest scheint es neben Hell und Dunkel noch 50 Shades of Grey zu geben.
 
Bigeagle schrieb:
Oder kann mir die Telekom den Inetanschluss kündigen und einen Neuvertrag verweigern weil dem Bearbeiter meine Unterschrift nicht gefällt?
Wenn es sich um eine ordentliche Kündigung handelt: Ja, kann sie.
Den Neuvertrag kann sie auch ohne Begründung verweigern, da Vertragsfreihet.
Das einzige, was die Telekom dir auf Anfrage liefern muss, ist die Grundversorgung aka analoger Telefonanschluss.
Köf3 schrieb:
Freenet hat de facto ein Quasi-Monopol auf bezahlbaren Unlimited Mobilfunk.
Wer definiert "bezahlbar"?
Und selbst wenn? Sie sind nicht reguliert, können also Verträge abschließen oder auch nicht mit wem sie wollen.
 
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brainDotExe schrieb:
Wer definiert "bezahlbar"?
Definition wird natürlich schwierig, ich denke jetzt einfach mal, dass 30 € eher bezahlbar sind als 80 €... ;)

Wobei diejenigen, die wenig Geld haben oder schlicht nicht fürs Handy ausgeben wollen, wohl gar nicht erst überlegen würden, 80 € monatlich für Magenta Mobil XL auszugeben. Insofern, bietet der Markt hier trotz aller Umstände etwas für den schmaleren Geldbeutel.
 
Köf3 schrieb:
Aber interessant, dass FUNK scheinbar nur über LTE läuft. Wundert mich. Von Abwärtskompatibilität (3G/GSM) habe ich bisher nichts auf der Seite gelesen...

Natürlich ist das "abwärts-kompatibel". Habe den Tarif selbst ausschließlich mit H+ genutzt, da LTE kaum bis in die Wohnung kommt.
 
Mustis schrieb:
Wenn du den mobilen ROuter regelmässig bewegst, sprich ihn auch mobil einsetzt, dann wird er auch nicht gekündigt. Nur wenn du ihn halt immer in der selben Funkzelle einsetzt, dann ists das keine mobile Nutzung. Es geht nicht darum, OB das Gerät theoretisch mobil ist, sondern darum, dass es wirklich auch mobil genutzt wird. Und das kann der Anbieter halt sehr leicht herausfinden, da er sehen kann, in welcher Funkwelle das Gerät ist.

Dieses rumgesuche, warum Freenet hier angeblich illegal handeln würde und Dinge vorschiebt, wird echt lächerlich. Da werden Definitionen gewälzt und Überlegungen angestellt, obwohl es so einfach wäre. Mobile Nutzung ist mobile Nutzung und nicht irgendeine theoretisch mögliche mobile Nutzung des Geräts. Ganz ehrlich, dieses Verhalten ist nur noch nervig. Dieses rumgemecker und rumgesuche, warum andere angeblich sich falsch verhalten, aber wirklich was machen, das hat Seltenheitsfaktor.


Wie wärs im Zweifel mit einfach machen? Meinst du hier bekommst du dazu eine kompetente Antwort, die nicht in der Masse des (rechtlichen) Unsinns untergeht?


Bist Du Rechtsanwalt oder hast einen abgeschlossenen Studiengang in dem Bereich? Weil, ansonsten ist deine Einschätzung "mobil ist mobil", und alle weiteren Auslassungen dazu eben auch nur Laienansicht, die im übrigen dann gemäß deiner eigenen Ansicht eigentlich gar keine Daseins-Berechtigung hat. Conclusio?

Gut, es sei denn man geht davon aus das man selbst natürlich richtig liegt und bloß alle anderen falsch.

Gibt tatsächlich Leute mit nem Abschluss in Kaufvertrags, Dienstleistungs und internationalem Handelsrecht.
Mögen deiner Ansicht nach ebenfalls Laien sein oder getreu dem Motto Nobody knows you're dog, alle anderen abqualifizieren. Dann wirds aber recht schnell, recht einsam.
 
Sun_set_1 schrieb:
Gibt tatsächlich Leute mit nem Abschluss in Kaufvertrags, Dienstleistungs und internationalem Handelsrecht.
Sicher gibt's die. Gibt auch Leute mit abgeschlossenen Studiengängen aus dem kaufmännischen Bereich, die Handelsrecht beinhalten. Was willst du mir jetzt damit sagen? Das du diesen Abschluss nicht hast, zumindest nicht auf anwaltlicher Basis, davon darf ich ausgehen:
Sun_set_1 schrieb:
Und das sag ich mit nem Bachelor in BWL / Logistik.

Und das von jemand, der kaum ein paar Posts vorher
Sun_set_1 schrieb:
Eine Flat ist eine Flat, bleibt eine Flat.
Damit ankam, finde ich dann richtig amüsant. Ach ja, du hast dich auf ein BGH Urteil bezogen, nur zufälligerweise, da bin ich mir ganz sicher, vergessen zu erwähnen welches dies sein soll.


PS: Du kannst mich ja gern mit Urteilen und/oder Gesetzen widerlegen. Ansonsten ist deine Anmerkung ziemlich für die KAtz.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also auf Mydealz gibt es einige die meinen sie hätten die Kündigung erhalten in Verbindung mit einem mobilen LTE Router mit Akku, also kein stationärer. Entweder lügen diese oder Mogelcom, ich tippe eher auf zweiteres. Es wurde alleinig nach Traffic gekündigt. Es sollte ein offizielles Statement eingeholt werden ob mobile Router mit Akku weiterhin erlaubt sind. Darauf darf ja dann niemand mehr gekündigt werden.
 
mkdr schrieb:
Also auf Mydealz gibt es einige die meinen sie hätten die Kündigung erhalten in Verbindung mit einem mobilen LTE router mit Akku, also kein stationärer.
Das ist zunächst auch egal. Die reine Möglichkeit der mobilen Nutzung ist nicht entscheidend, sondern die tatsächliche. So sehen es zumindest die ANbieter.
 
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mkdr schrieb:
Also auf Mydealz gibt es einige die meinen sie hätten die Kündigung erhalten in Verbindung mit einem mobilen LTE Router mit Akku, also kein stationärer. Entweder lügen diese oder Mogelcom, ich tippe eher auf zweiteres. Es wurde alleinig nach Traffic gekündigt. Es sollte ein offizielles Statement eingeholt werden ob mobile Router mit Akku weiterhin erlaubt sind. Darauf darf ja dann niemand mehr gekündigt werden.
redest du von der telecom?
hast du nen link dazu von mydealz
 
Mustis schrieb:
Sicher gibt's die. Gibt auch Leute mit abgeschlossenen Studiengängen aus dem kaufmännischen Bereich, die Handelsrecht beinhalten. Was willst du mir jetzt damit sagen? Das du diesen Abschluss nicht hast, zumindest nicht auf anwaltlicher Basis, davon darf ich ausgehen:
Richtig, kein Anwalt. Als Schöffe in Wirtschaftsfällen würden Leute wie ich trotzdem nicht berufen - da wir eben auch keine Laien sind.

Mustis schrieb:
Und das von jemand, der kaum ein paar Posts vorher damit ankam,
Sun_set_1 schrieb:
Eine Flat ist eine Flat, bleibt eine Flat.

finde ich dann richtig amüsant. Ach ja, du hast dich auf ein BGH Urteil bezogen, nur zufälligerweise, da bin ich mir ganz sicher, vergessen zu erwähnen welches dies sein soll.

Bitte Entschuldige, waren nur das Amts und Landesgericht, da die Firmen nach den Urteilen, ganz merkwürdiger Weise, nicht weiter geklagt haben.

https://www.telemedicus.info/urteil...-O-26506-Begrenzung-von-Flatrate-Tarifen.html


https://www.golem.de/news/gerichtsu...rate-nicht-beliebig-drosseln-1602-118959.html

http://www.gerichtsentscheidungen.b...501692016&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

Ich poste die Sachen jetzt zum dritten male, zugegeben nicht alles in einem Post. Aber von jemand der seitenlang mitschreibt, kann ich ja annehmen, dass er auch mitliest. Oder?

Also aus dem Urteil des LG Düsseldorf

LANDGERICHT DÜSSELDORF

Im Namen des Volkes

Urteil

Aktenzeichen: 12 O 265/06

Bei der Beklagten handelt es sich um eine Anbieterin für Telekommunikationsdienstleistungen. Die Beklagte bietet unter anderem den Tarif "Tele 2 MAXX" an, welcher von ihr als sog. "Telefon-Flatrate" beworben wird. In der diesem zugrunde liegenden "Leistungsbeschreibung/Nutzungsbedingungen Tele 2 MAXX" finden sich unter anderem folgende Klauseln:


"(Tele 2 bietet ihre Kommunikationsdienstleistungen in der Tarifoption Tele 2 Maxx zur verkehrs- und marktüblichen Nutzung für Privatkunden an.) Der Kunde versichert, dass er die Dienstleistungen der Tele 2 nicht über ein solches Maß hinaus in Anspruch nehmen wird."

"Sofern der Kunde gegen die vorstehende Verpflichtung verstößt, ist Tele 2 berechtigt, den Kundenanschluss für die Nutzung der Dienstleistungen in der Tarifoption Tele 2 Maxx zu sperren und/oder das Vertragsverhältnis zu kündigen."

Das Urteil dazu:

I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatz-weise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungsgeld bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an dem Geschäftsführer der Beklagten, zu unterlassen, nachfolgende oder inhaltsgleiche Bestimmungen in Verträgen über Telekommunikationsdienstleistungen mit Verbrauchern einzubeziehen, sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 01.04.1977, zu berufen:


Entscheidungsgründe:

Zwar besitzt die Beklagte ein Interesse an der Verhinderung einer missbräuchlichen Nutzung ihres Flaterate-Angebotes, insbesondere durch die Zur-Verfügung-Stellung des Anschlusses an Dritte. Jedoch sind die streitgegenständlichen Klauseln mit dem Charakter einer Flaterate nicht zu vereinbaren und auch nicht erforderlich. Die Beklagte bietet ihren Kunden mit dem Produkt "TELE 2 MAXX" einen Pauschalpreis für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen an. Dieser ist dadurch gekennzeichnet, dass die Beklagte ihren Kunden lediglich ein pauschales, nicht jedoch ein nutzungsabhängiges Entgelt berechnet. Zwar kann die Beklagte ihre Dienstleistungen nur zur Verfügung stellen, wenn die Nutzer ihres Flatratetarifs dem der Kalkulation zugrunde liegenden Nutzungsverhalten entsprechen. Jedoch liegt diese Kalkulation allein im Risiko der Beklagten. Durch die Beschränkung der Nutzung auf das "markt- und verkehrsübliche" Maß wird dieses Risiko auf den Kunden abgewälzt. Grundsätzlich ist ein Flateratetarif dadurch gekennzeichnet, dass der Kunde – theoretisch – die Leistung der Beklagten nach Zahlung eines Pauschalbetrages im vereinbarten Abrechnungszeitraum unbeschränkt nutzen kann. Die Höhe des Entgeltes stellt dabei einen kalkulierten Wert dar, den der Anbieter aufgrund des zu erwartenden Nutzungsverhaltens berechnet. Bleibt der Nutzer – beispielsweise durch Urlaub – hinter der erwarteten Nutzung zurück, so erhöht dies den Gewinn des Anbieters, wird der Wert überschritten, so liegt dies im Risiko des Anbieters.(Sun_set_1: Und jetzt lies dir mal ganz genau durch, was ich bezüglich Mischkalkukation von Angeboten geschrieben habe!) Beschränkt der Anbieter die Nutzung der Flatrate auf das "markt- und verkehrsübliche Maß", so liegt es zwar nach wie vor im Risiko des Verbrauchers, das Angebot so umfassend zu nutzen, dass dieses für ihn günstig ist. Demgegenüber entfällt das Risiko des Anbieters, dass der Nutzer den kalkulierten Wert deutlich überschreitet. Durch die Einführung einer Nutzungsbegrenzung wandelt sich der Charakter der Flaterate nunmehr zu einem lediglich volumenbasierten Tarif.

Worüber genau amüsierst Du dich nun?

Sun_set_1 schrieb:
Eine Flat ist eine Flat, bleibt eine Flat.

Also kannst Du unabhängig von der emotionsbeschreibung auch sachlich darlegen was Du für falsch hälst? Zum Thema "Marktüblich" und "Flatrate" steht alles im Urteil. Das Argument fällt weg. Also was genau ist an meiner Aussage Flat ist Flat falsch?

Hier, das LG Potsdam:

Gericht:LG Potsdam 2. Zivilkammer
Entscheidungsdatum:14.01.2016
Aktenzeichen:2 O 148/14

Gründe:

Die Hauptleistungspflicht ist hier die unbegrenzte Zurverfügungstellung der Datennutzung über einen mobilen Internetzugang, wie sich aus der Leistungsbeschreibung „Datenvolumen pro Monat - unbegrenzt“ ergibt. Darauf, ob die sich aus den Angaben der Beklagten auf ihrer Internetseite zunächst eindeutig ergibt, dass lediglich 500 MB an Datenaustauschvolumen in „Highspeed-Geschwindigkeit“ zur Verfügung gestellt werden und nach Aufbrauch dieses Volumens die Datenübertragungsgeschwindigkeit auf 56 Kbit/s gedrosselt wird, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, denn entscheidend für eine Inhaltskontrolle ist, was Vertragsinhalt werden soll. Die Beklagte beschreibt in ihren Tarifbedingungen, die Vertragsbestandteil werden, ihre Hauptleistung „Internetnutzung“ unter der Überschrift „Mobiles Internet“ mit „Pro MB für mobiles Surfen in Deutschland 0,00 €; Datenvolumen pro Monat unbegrenzt“. Erst im Anschluss hieran folgt die weitere Bestimmung „davon mtl. Highspeedvolumen (max. 21,6 Mbit/s) 500 MB (danach GPRS-Speed mit max. 56 Kbit/s)”, nach der eine unbegrenzte Datennutzung entgegen der vorstehenden Beschreibung gerade nicht gegeben ist und die damit eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher gem. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB darstellt, denn sie schränkt wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, entgegen Treu und Glauben so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

Mustis schrieb:
PS: Du kannst mich ja gern mit Urteilen und/oder Gesetzen widerlegen. Ansonsten ist deine Anmerkung ziemlich für die KAtz.

Ich habe meine Anmerkung auf folgenden Sachverhalt bezogen:
1. Du findest Laienpostings absolut unnötig
2. Gibts selbst dann eine Laienansicht ab
Da frag ich mich nach der Schlussfolgerung deiner eigenen ersten Erkenntnis, denn sonst wäre deine persönliche Einschätzung nicht mehr erfolgt. Die Du dann aber noch über drei Seiten darlegst.
 
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TheOpenfield schrieb:
Natürlich ist das "abwärts-kompatibel".
Wollt' schon meinen. :D

(Aber da ja eh 3G längerfristig immer mehr zurückgebaut wird, wäre es wahrscheinlich auch nur halb so schlimm gewesen, hätte man nur 4G nutzen können.)
 
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