Die Frage ist ja, ob der Vertrag, und somit auch die AGBs, jeden Tag mit einer erneuten Buchung akzeptiert werden. Ich bin auch FUNK-Kunde seit Beginn des Angebots und auch ich kenne diesen neuen "Router"-Verbots-Passus nicht. Wenn es an sich erlaubt ist, nachträglich die AGB zu verändern, ohne das ich dem explizit zustimmen muss (ich wüsste nicht, wo das passiert sein soll), dann wäre eine Kündigung aus meiner Sicht gerechtfertigt, wenn die Nutzung eines Routers erfolgt ist (das sollte kein Problem sein herauszufinden). Wenn ich die Nutzung von FUNK mit dem Smartphone und Hotspots durchführe und solche Volumina schaffe und dann dennoch eine Kündigung erhalte, dann wäre das aus meiner Sicht definitiv nicht gerechtfertigt. Ich kann nicht mit unlimitiert werben und dann Kunden kündigen, weil sie die Leistung auch abrufen. Dann muss ich den Tarif so ändern, dass es pro Tag halt 30GB sind.