Ist es nicht Rechtswiedrig nachträglich "Verträge" zu ändern?!
Ich denke schon!
Auch wenn die AGB's geändert werden, was übrigens durch die DSGVO jetzt auch nicht mehr so einfach per "Benachrichtigung" erlaubt ist wie es die meisten Newsletter usw. machen, darf der
Vertrag der bei Vertragsabschluss
Unterschrieben wurde, nicht ohne Zustimmung des Kunden einfach verändert oder gekündigt werden, sofern dies nicht vor/bei Vertragsabschluss im Vertrag nicht
explizit so Akzeptiert wurde natürlich.
Auch die nutzung von Stationären Geräten kann so vor allem nicht
nachträglich (wenn denn überhaupt) Verboten werden?!
Außerdem müsste in diesem Fall eine
genaue Definition von "Stationären Geräten" erfolgen!
Denn ein USB Modem (Stick) ist per Definition kein Stationäres Gerät und kann dennoch in Routern betrieben werden eben so wie ein Hotspot per Smartphone!
Ich lese mir da jetzt nicht die Komplette AGB durch bzw die Bestandkunden hatten ja auch andere AGB's bei Vertragsabschluss, aber wie CB die News so bringt, klint es als ob der Provider damit gegen Gesetze verstößt und dagegen kann man durchaus vorgehen und sollten die Kunden auch!
estros schrieb:
Aber das Problem des Providers. Wenn ein User hier das Netz voll belastet, ist das schädlich für alle anderen Teilnehmer. Das ist in jeder Infrastruktur so. Und das wird nirgendwo geduldet.
?
Muss aber "geduldet" werden, sofern keine Kiminelle Aktivität besteht und dies bei Vertragsabschluss nicht Verboten bzw. Akteptiert wurde!