Der Daedalus schrieb:
Ach und das anzünden von Autos ist also keine rechtswidrige Handlung?
Sachbeschädigung lässt sich im allgemeinem einem Täter zuordnen. Haben sie schon einen oder waren es alle Linke/Rechte?
Wie weit sind wir denn, wenn sich aus Sachbeschädigung als Strafdelikt Grundrechte aus dem Grundgesetz beschneiden lassen?
Sicher soweit, das als nächstes Argument, da es ja keine Grundrechte mehr gibt. weil alle Aufgehoben wurden, wir auch mal bischen Foltern dürfen (Schäuble hat es ja schon vorsichtig formuliert)und vorsichtshalber, da ja nicht auf deutschen Boden, kurzerhand Verdächtige zu Folter Deportiert werden. ( ja, das ist jetzt leicht übertrieben
)
Aber warum sollte das jetzt übertrieben sein? Grundrechte sind ja schon teilweise aufgehoben worden.
Glaub nicht, das man Aufgrund meines Meinungsbildes darauf schließen kann, das Sachbeschädigung als Strafdelikt keine rechtswidrige Handlung ist.
In meinen Augen sind das auch Chaoten, das wird aber vermutlich daran nichts ändern, wenn sie ihn/sie erwischen, vermutlich nicht mal genug Kapital vorhanden ist um den Schaden, Geschweige die Kosten solcher Einsätze zu finanzieren.
Als Vergleich darfst du ruhig mal die Briefkästen nehmen, die jährlich zu Silvester in die Luft fliegen. Das wird dann irgendwann mal als Terroranschlag einer vermutlichen Organisation mit dem Hintergrund die demokratische freiheitliche Grundordnung zu gefährden hingestellt.
Rechtfertigen diese solch ein Polizeiaufgebot und Ermittlungsmaßnahmen als Strafdelikt Sachbeschädigung? (Darfst auch die Verhältnisrechnung anwenden Schaden/Ermittlungskosten und der weiter oben zitierte § 3 zu GG10 wirkt im Fall einer Sachbeschädigung nur noch lächerlich )
Die Kosten die entstehen sind doch schon Einschüchterungskosten für das G8 Treffen und nicht Kosten zu Ermittlung eines Täters der das Strafdelikt Sachbeschädigung ausgeübt hat.
Der Daedalus schrieb:
Rechtswidriges Verhalten der Polizei hingegen kann ich nicht erkennen. Bitte gib mir doch mal Beispiele mit den entsprechenden Urteilen oder zumindest den Paragraphen gegen die verstoßen wurde.
Das Verwaltungsgericht in Schwerin hat doch wohl festgestellt, dass die Sicherheitszone von 5-10 km nicht mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit konform geht und die Anordnung für rechtswidrige angesehen und aufgehoben wurde.
Grundgesetz: Artikel 8
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/207/115092/
Dann bitte mal den Absatz lesen unter „Das Erbe aufregender Zeiten“.
http://www.welt.de/politik/article896823/Versammlungsverbot_teilweise_gekippt.html
Obwohl das Verwaltungsgericht schon konform geht mit evtl. Urteilen des Verfassungsgericht (Grundrechte gehen vor Sicherheit), legt man auch noch Beschwerde ein und macht sich vermutlich Aufgrund der eigenen Rechtsauffassung dann auch noch öffentlich lächerlich für den Fall man verliert ein zweites Mal.
OT: Mittlerweile sind wir ja in Deutschland so weit, das selbst Richter nicht mehr in der Lage sind Privatsphäre höher einzuschätzen als fragwürdige willkürliche und scheinheilige Verschleierungsargumentationen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-055.html
Muß man denn glauben, was da als Argumente steht oder ist es doch eher die Gefahr um das Wissen des vermutlich Deutschen „Sam“,
OMaOle schrieb:
@longi die geheime Staatspolizei gibts schon über 60 Jahre nicht mehr.
der Herrn Masri verhört haben könnten und ob die Kenntnis der
Gegenseite evtl. nicht ausreichend erscheint und somit evtl. eine vermeidliche Lüge von Verantwortlichen nach sich ziehen könnte zwecks Vertuschung von Tatsachen zur Erhaltung des eigenen Status? Wenn jemand eine ausreichende Antwort auf die Frage hat, dann doch immer her damit, könnte ja sein, ich hab ausschlaggebendes nicht mitbekommen und würde mich gern eines besseren belehren lassen.
Wie weit sind wir denn Mittlerweile, wenn sogar Richter nicht mehr in der Lage sind abzuschätzen was es bedeute, Überwachungsmaßnahmen zu genehmigen, die sich im Nachhinein als rechtswidrig und willkürlich herausstellen? Da stellt sich natürlich die Frage, ob diese Überwachungsmaßnahmen vorsätzlich unter fragwürdigen Argumenten beantragt wurden um evtl. andere Tatbestände als die fragwürdigen Argumente zu ermitteln und um diese an Andere zu Argumentationshilfe bzw. weitere Vorgehensweisen weiter zu leiten.
Ein regen Datenaustausch zwischen Behörden soll es ja auch schon des öfteren gegeben haben.
Was wir in Deutschland brauchen ist sicher nicht der gläserne Bürger, den wir ja in den Jahren 1933 – 1945 schon hatten oder in der ehemaligen DDR, geheime Ermittlungs- und Überwachungsaktionen, das Aussetzen von Grundrechten, wie es einigen gerade recht kommt und gerne auch durch die Formulierung fragwürdiger Ansätze in sämtlichen Bereichen gerne mal über das Ziel hinaus schießen läßt bzw. Schaffung von fragwürdigen Gesetzen, die dies dann auch noch legitimiert, sondern gläserne Politik und Staatsgewalt, die aber anhand dieser zwei Beispiele (es gibt sicher hunderte oder gar tausende) von Politikern allgemein nicht gewollt sind, da sie mit Sicherheit auch irgendwann mal rechtliche Schritte für vorsätzliche rechtswidrige Taten nach sich ziehen könnte.
Ich bin der Meinung, das hinsichtlich der Strafverfolgung von politischer Gewalt und auch von Staatsgewalt/Polizeigewalt es in Deutschland viel zu wenig Möglichkeiten gibt, verantwortliche rechtlich zu belangen.
Das liegt auch an der Vertuschung von Fällen wie z.B. aktuell die durchgeführten Online-Durchsuchungen im Bundestag und die nicht Mitteilung der betroffenen Personen vor dem Hintergrund Strafrechtlicher Verfolgung bei unrechtmäßiger Anordnung von Überwachungsmaßnahmen(Hausfriedensbruch).
Solang politische /Staats- oder Polizeigewalt willkürlich ohne rechtliche Konsequenzen durchführbar sind bzw. durch Vertuschungsmöglichkeiten Freiräume genutzt werden können sehe ich keine unterschied zu Stasi/DDR oder sonst einem Totalitären Staatssystem und der Begriff Freiheit bezieht sich wohl eher auf die Freiheit sämtliche Überwachungsaktionen frei wählen zu können ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen selbst wenn sich diese als rechtswidrig und willkürlich herausstellen.
Cu