Erstens: Wenn du etwas konkretes meinst, dann sag das doch auch und erfinde nicht Vorwürfe, wie den Überwachungsstaat. So haben wir jetzt zwei Beiträge verplempert um zu wissen, das du halt nur den Rechtsstaat-Vorwurf meinst.
Zweitens: Dein 1 Mio. Euro vergleich hinkt, und das gewaltig. Näher gehe ich aus nahe liegenden Gründen darauf nicht ein. Eine massive Einschränkung eines Grundrechts ist zunächst mal ohne ausreichende Begründung verfassungswidrig, was willst du da noch für Argumente. Nenn mal welche, warum dieser Erlaß es denn nicht sein soll.
Drittens: Es ist nichts verwerfliches daran, wenn ein Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird. Es ist aber schon erstaunlich, wenn Gericht über eine in der Verfassung festgelegtes Grundrecht, derart unterschiedlicher Auffassung sein können. Zweimal mit der Begründung, die 1:1 vom Innenministerium übernommen wurde, daß das Ansehen Deutschlands gefährdet wäre.
Viertens: Es ist ja wohl mal lächerlich, daß man nun Jurist sein soll, wenn man Urteile kritisiert. Dann können sich das VG und OVG ja dann gerade mal gegenseitig kritisieren. Zu deiner Beruhigung sei aber gesagt, daß die Anwälte der G8-Gegner durchaus mit der Kritik konform gehen, die ich hier aufgeführt habe, damit ist die also nur die Frage, ob Laien sich darauf beziehen können, oder ob sie auch dafür noch eine Genehmigung brauchen.
Fünftens: Nein, ich möchte das sich die Justiz bitte an unsere Verfassung hält. Ja, ich möchte generell, daß die Staatsorgane sich daran halten und nicht erst durch die Justiz dazu aufgefordert werden müssen, durch Urteile die fünf vor zwölf gefällt werden. Es geht hier nicht um irgendeine nebensächliche Sache, sondern um ein Grundsatzurteil, nämlich daß Proteste verboten werden, weil sie angeblich dem Ansehen Deutschlands schaden. Das ist ein Fakt der von mir als Bürger kommentiert wird.
Und wie zum Teufel soll ich meine Meinung eigentlich äußern. Kritik an der Justiz ist erstens nur mögliche wenn man selber Jurist ist (siehe dazu dein ersten Beitrag) und zweitens auch eigentlich trotzdem nicht berechtigt, sonst könnten wir ja gleich per Volksabstimmung entscheiden. Sorry, das Argument der Neutralität gehe ich ja mit, nur offenbar ist man auch in der Justiz geteilter Meinung, oder? Also wäre es ja wohl irgendwo vermessen, darauf zu warten, daß noch schlauerer Richter entscheiden und der Dinge zu harren die da kommen. Wenn man deiner Argumentation folgt, dann ist Kritik an der Justiz (ja eigentlich auch generell am Staat, das wird bei dir immer wieder deutlich) nicht legitim. Und tut mir leid, aber Verstoß gegen das verfassungsmäßige Versammlungsrecht reicht mir als Begründung.
Bring du doch mal eine juristische Begründung warum man dies überhaupt einschränken sollte. Das wäre viel interessanter. Bisher kenne ich nur von offizieller Seite, daß das Ansehen Deutschlands sei gefährdet. Halte ich weder für juristisch noch nachvollziehbar. Ehrlich gesagt: muß man jetzt schon Argumente liefern, damit ein Grundrecht nicht eingeschränkt wird? Ich dachte immer die Sache läuft andersrum.
Und wenn die Einschränkung des Demonstrationsrecht also nur eine Sache der schwankenden Gemütslage ist, dann weiß ich auch nicht warum wir hier so tun, als ob wir ein Interesse am Rechtsstaat haben. Wenn es denn alles so unwichtig ist, dann brauchen wir gar nichts mehr kritisieren. Nicht das ich es annehme, aber wir würde es dir gefallen, wenn du gegen etwas Demonstrieren willst und dies wird mit Berufung auf das Ansehen Deutschlands abgelehnt (dessen Bürger ich bin, dessen Stimme angeblich mit entscheidet)? Darf das Volk also das Ansehen seines Staates nicht mehr selbst bestimmen, WM2006 für immer?