Geblitzt über Rot plus evtl zu schnell.

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knoxxi schrieb:
[...] Erstens ist es teuer und zweitens illegal.
Genau genommen ist es ja eben nicht illegal. Das ist ja genau das Kritikpunkt momentan. Du darfst natürlich niemanden (fälschlicherweise) bezichtigen das gewesen zu sein. Es darf aber irgendjemand (freiwillig) einfach sagen dass diese Person es war. Das ist dann (leider) legal und so kaufen sich viele daraus.
 
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zindelino schrieb:
Genau genommen ist es ja eben nicht illegal
Ich weiß, wie du sagtest leider. Ich wollte es etwas "dramatisieren" um dem TE mitzuteilen, das es eine doofe Idee wäre.

Es besteht trotzdem die Gefahr, das die Behörde sich das Bild des angeblichen Verursachers zieht aus der Führerschein Datenbank. Was hier die Konsequenzen wären, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
 
knoxxi schrieb:
Und komm gar nicht auf die Idee über Strohmänner beim Punktehandel, was leider sehr floriert, etwas einzufädeln. Erstens ist es teuer und zweitens illegal.
Das hat sich der Rechtsanwalt Solmecke angesehen und sieht das anders:

Man muss es am Ende des Tages mit den eigenen Gewissen vereinbaren.
 
ZeT schrieb:
Is das noch so, das man sein Fahrverbot selbst bestimmen kann? Also das man den Zeitraum selbst bestimmt.
Sogar freiwillig ^^

 
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Das habe ich auch bei dem EM Maskottchen Video vorgeschlagen bekommen, und fand das ganz interessant dass bei Ordungswidrigkeiten wegen einer bestehenden Gesetzeslücke - oder da dieses seit Jahrzehnten bekannt wohl gewünschte Nichtregulierung dieses Sachverhalts - der "Punkteverkauf" wohl ganz eindeutig in der Form legal ist in Deutschland - nur bei Straftaten wäre es das nicht.

Bei Nicht Straftaten darf jeder sagen ich bin 's gewesen. Auf welcher Grundlage sollte es denn da dann Konsequenzen geben? Es wird einfach etwas gemacht, das legal ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur was sind die Konsequenzen für denjenigen der sich der Ordnungswidrigkeit selbst beschuldigt? Bekommt er dann den Bußgeldbescheid zugesendet?
 
Ja klar das doch Sinn der Sache. Dass ein anderer das übernimmt, bezahlt, das Fahrverbot und die Punkte bekommt und das damit erledigt ist.
 
knoxxi schrieb:
Dann fahr zukünftig umsichtiger.
Sowas passiert auch gelegentlich, wenn man umsichtig fährt. Ansonsten sehr hilfreich und ratsam :)

Ich hoffe, dass der TE bei Zeiten ein Update gibt.
 
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@Utensil1538

Ja. Und er bekommt dafür natürlich eine Gegenleistung.

Als Student in einer Großstadt ohne Führerscheinambitionen gar nicht schlecht.
 
Ohne Führerscheinambitionen klingt so, als ob jemand keine Ambitionen hat, einen Kfz-Führerschein zu machen. Wenn jemand das Fahrverbot und die Punkte eines Verkehrssünders übernehmen sollte, ist ein gültiger Führerschein aber eine Voraussetzung, nehme ich an.

Genau genommen ist nicht illegal nicht gleich legal, sondern eine rechtliche Grauzone.
 
Hab ich selbst mal gemacht. Führerschein vorhanden, aber kein Auto und keine Notwendigkeit eines zu benutzen. Führerschein muss natürlich vorhanden sein, sonst ergibt das ganze keinen Sinn. Ist aber sehr sehr lange her. Dass das heute immer noch so einfach geht, hätte ich nicht gedacht. In meinem Fall wurde da noch über D-Mark geredet. :D
 
.one schrieb:
Führerschein muss natürlich vorhanden sein,
Muss nicht, würde aber zu einer unverhältnismäßigen Eskalation führen. 😁
 
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Klar, Fahren ohne Fahrerlaubnis auch noch mitnehmen... Klingt irre, geht aber. :D:D:D
 
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Fahren ohne (gültige) Fahrerlaubnis wäre sowieso ein Straftatbestand - damit wäre das insgesamt nicht mehr legal.

Die Legalität des gesamten Konstrukts ist ja allein auf dem Umstand begründet, dass man sich selber einer beliebigen Ordnungswidrigkeit bezichtigen darf, auch wenn man diese nicht begangen hat.
 
... Können wir bitte beim Thema bleiben und bitte nicht weiter "halbe" Anleitungen geben und Erfahrungen austauschen wie man sich aus sowas rausmogelt? Danke.
 
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Ich werde ein Update geben sobald das Schreiben hereingeflattert kommt.
 
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Kleines Update: Wir haben jetzt den 4 August und noch habe ich keinen Brief erhalten. Da es sich aber auch um einen Mietwagen handelte könnte ich mir vorstellen dass das deswegen sich etwas hinzieht weil die erst beim Vermietunternehmen anfragen müssen wer an dem Tag um die Uhrzeit laut ihrem System das Auto bewegt hat. Aber mal eine generelle Frage: Verjährt sowas auch? War das nicht irgendwas mit spätestens 3 Monate nach der 'Tat' muss das Schreiben eintrudeln bei einem? Also 17 Sept.
 
Das regelt der § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes, nach drei Monaten verjährt diese Ordnungswidrigkeit.
 
th3o schrieb:
War das nicht irgendwas mit spätestens 3 Monate nach der 'Tat' muss das Schreiben eintrudeln bei einem? Also 17 Sept.
Gilt 3Monate nicht nur für Knöllchen?

Glaube blitzer 1Jahr.

Vielleicht haste ja glück,bei mir kam vor 10Jahre auch nix an,und da wäre der lappen 100% weggewesen^^.

Hat ich echt glück gehabt.

Vielleicht auch nicht richtig erfasst wurden,mein vorderfahrer hat auch nie was bekommen gehhabt.

Machen kannste da eh nix,obwohl ich schon gehört hab das man wohl angeben kann das man nicht weis wer gefahren ist und das dann hinfällig ist wenn se kein finden,ob das so legal ist ka.

Sollte man halt nicht immer machen,weil ganz doof sind die nun auch nicht.
 
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