Geblitzt über Rot plus evtl zu schnell.

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th3o schrieb:
Kleines Update: Wir haben jetzt den 4 August und noch habe ich keinen Brief erhalten. Da es sich aber auch um einen Mietwagen handelte könnte ich mir vorstellen dass das deswegen sich etwas hinzieht weil die erst beim Vermietunternehmen anfragen müssen wer an dem Tag um die Uhrzeit laut ihrem System das Auto bewegt hat.
Bei meinem Arbeitskollegen hats etwas über einen Monat gedauert. Da kamen dann noch von (glaube) Europcar nochmal knapp 30 EUR "Bearbeitungsgebühr" dazu. in dem Fall war das Ticket aber auch nur wegen 8 oder 9 km/h drüber ;-).
 
Diese Bearbeitungsgebühr erhebt nicht nur Europcar, ich hatte bei einem Mietwagen von Sixt diese Bearbeitungsgebühr wegen eines Strafzettels.
 
Natürlich wird die erhoben. Sollen die das kostenlos bearbeiten?
 
@.one

habe ich irgendwie geschrieben, dass sie diese Gebühr nicht erheben sollen?????

Ich habe lediglich geschrieben, dass andere Vermietungen diese Gebühr auch erheben.
 
Vielleicht ist das bei selbständigen Dienstleistern im PKW-Transfer Gewerbe (ich) anders mit der Bearbeitungsgebühr als wenn man normaler Kunde ist der da was mietet, denn wenn es bisher mal vorkam dass ich während der Arbeit mit den Mietwagen geblitzt wurde, so erhielt ich immer nur Post von der Polizei oder vom entsprechenden Landkreis mit den gängigen Bußgeldern. Etwas von EC, Sixt etc habe ich nie gesondert bekommen.
Es gab auch schon mindestens 4-5 Blitzer die hier nie ankamen. Vielleicht war die Summe so klein dass sich das für die Vermieter nicht gelohnt hat da jetzt extra nach meinen Daten zu schauen und die habens selbst bezahlt :D
 
Eher unwahrscheinlich, dass Mietwagenfirmen da nichts berechnen. Das Blitzer mal nicht angekommen, ist oft auch anderen Dingen geschuldet, falsche Aufstellung, Sonneneinstrahlung, Bild undeutlich, Verwechslung von Fahrzeugen, wenn zwei Autos dicht an dicht sind usw.
 
...dann kriegst halt post vom inkassounternehmen, plus: zusätzlich deren gebühr.
 
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wer mag, soll rechtliche streitigkeiten reskieren. was sehr teuer ist, wenn man verliert.

vom aufwand ganz zu schweigen. da ist die suppe vielfach teurer als das fleisch darin.
 
Froki schrieb:
Würde ich nicht .

Mhhh, ein "ehrbarer" Mieter würde die AGBS/Webseiten (vorher) prüfen

vgl. Sixt


und sich dann zB sagen - verdammt - nicht gelesen - obwohls aufgeschrieben ist

@Froki .. deine Aussage lässt dich bei mir deshalb nur unsympathisch rüberkommen - obwohl du bestimmt ein Super Typ/..in sein wirst
 
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@whats4

Nein, gerade die erste Instanz bei niedrigen Streitwerten ist spottgünstig. Dazu haben meiner Erfahrung nach gerade große Konzerne wenig Interesse daran, ihre ggf. unwirksamen AGB-Klauseln ständig vor Gericht beurteilt zu sehen.

@dms

Wer ehrbar ist, der erstellt meines Erachtens vor allem keine unwirksamen Klauseln und möchte diese Verbrauchern aufoktroyieren, um die eigene Marge unanständig zu steigern. Ob das bei Sixt zutrifft und die Klauseln von Sixt ggf. unwirksam sind, habe ich natürlich nicht geprüft.
 
Mich hat man sogar mündlich darauf hingewiesen, dass diese Bearbeitungsgebühr bei einem Strafzettel fällig ist und man hat es mich unterschreiben lassen, da wäre ich nur schwer rausgekommen.
 
Ich würde es schlichtweg trotzdem nicht darauf ankommen lassen, da mir der Aufwand dafür einfach zu groß wäre.
 
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Völlig legitime Ansicht, verstehe ich gut. Ich habe auch nicht immer Lust darauf.

Mir ist nur wichtig deutlich zu machen, dass selbst explizit erneut unterschriebene Zettel mit irgendwelchen Inhalten nicht gottgegebene Pflichten widerspiegeln, sondern sich meiner Erfahrung nach sehr oft erfolgreich angreifen lassen.

Wenn man das denn möchte. Oder muss.
 
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dms schrieb:
Autovermieter dürfen für die Bearbeitung des Strafzettels eines Mieters keine pauschale Gebühr in Rechnung stellen. Eine etwaige Klausel in Mietverträgen ist unwirksam, so das LG Frankfurt.
https://www.lto.de/recht/nachrichte...ng-Verbraucherzentrale-Strafzettel-Knoellchen
 
Ich in ebenfalls Laie, aber dieser Satz aus deinem Link
Das Landgericht Frankfurt am Main schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die ausnahmslose Pauschale unzulässig ist.
ist für mich ziemlich eindeutig. Eine "ausnahmslose Pauschale" ist unzulässig und damit auch die von Sixt in der FAQ / AGB erwähnte "Aufwandspauschale".
 
dms schrieb:
@Froki .. deine Aussage lässt dich bei mir deshalb nur unsympathisch rüberkommen
Geschenkt ... :D:schluck:
dms schrieb:
und sich dann zB sagen - verdammt - nicht gelesen - obwohls aufgeschrieben ist
Es wird vieles in AGBs geschrieben, was vor Gericht nicht Stand hält.

In einem weiteren Verfahren gegen eine andere Autovermietungsgesellschaft, dass die Verbraucherzentrale in München führt, kam das Landgericht München in seinem Urteil vom 26.10.2023, AZ 12 O 1830/23, zu dem Ergebnis, dass eine vergleichbare Regelung zulässig ist. Gegen diese Entscheidung hat die Verbraucherzentrale Berufung eingelegt.

Warten wir mal ab, welche Rechtsauffassung sich letzten Endes durchsetzen wird.
 
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