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ratzeputz
Gast
Da ich gerade mit einem Rechtsexperten telefoniert habe, verzeihe man mir bitte den Doppelpost. Aber das finde ich als zu wichtig, um es mit normalen Kauderwelsch zu posten.
Folgenden Sachverhalt teilte man mir mit (bin überrascht, wie schnell das ging), respektive auf welche Grundlage ich als Kunde zu argumentieren habe:
In diesem Fall greift eindeutig das Gewährleistungsrecht. Zum Kaufzeitpunkt wurde das Produkt anders beworben, als es tatsächlich der Fall ist. Aufgrund jener Spezifikationen nahm ich als Kunde an, dass ich mit der Grafikkarte gewisse Anwendungen auf einem gewissen Level ausführen kann. Es handelt sich hierbei natürlich um Spiele, doch wolle man die Aussage so allgemein wie möglich halten, um den Händler eben keinen Spielraum einer Gegenargumentation zu liefern.
Aufgrund der Ansprüche entschied ich mich somit zu diesem Produkt, da aus den Spezifikationen zum Kaufzeitpunkt hervorgeht, dass meine Ansprüche gedeckt sind.
Die Karte erfüllt aber merkbar nicht meine Anforderungen und da es sich bei dem Produkt um ein solches handelt, zu deren Aufbau und deren Architektur nur der Hersteller Zugang hat, kann ich den Mangel nicht erkennen.
Durch Bekanntwerden und Berichtigung der Spezifikation seitens des Herstellers ist somit ein Sachmangel als eindeutig anzusehen und ich habe nach dem Gewährleistungsrecht (welches übrigens Länderübergreifend aus jenem Land zu verwenden ist, in das verkauft wurde ... in meinem Fall also Österreich -> deutsches Recht weil deutscher Händler kommt nur zu tragen, wenn es die österreichische Rechtssprechung zu Gunsten des Kunden verbessern würde) Anspruch auf eben solche.
Diese äußert sich gegenüber dem Händler und hat NICHTS mit dem Hersteller zu tun. Ich muss dem Händler die Möglichkeit innerhalb einer Frist von üblicherweise 14 Tagen eine Nachbesserung des Produkts zu veranlassen. Nachbesserung bedeutet, dass ich ein Produkt bekommen muss, welches die zum Kaufzeitpunkt ausgeschriebenen Spezifikationen aufweisen muss. Ist dies nicht möglich (was es ja nicht ist, denn es gibt keine unverkrüppelte 970er) ist eine Rückabwicklung seitens des Händlers nicht mehr ausschließbar da auch außer Streit steht, dass ich nicht das Produkt erhalten habe, das ich aufgrund der Spezifikationen erwartete. Es bedarf hier keiner Rückmeldung oder Rücksprache mit dem Hersteller. Auch Sub-Unternehmer oder Nachbauhersteller (Zotac, MSI, Palit, etc) werden hiervon ausgenommen. Es betrifft den Kaufvertrag zwischen dem Händler und mir, welcher seitens des Händlers nicht erfüllt wurde. Ob und in welcher Form der Händler damit Probleme mit dem Hersteller oder Zulieferer hat ist nicht Sache des Kunden.
Wie geht es nun weiter:
Er bot mir an, heute Abend mit mir gemeinsam ein Schreiben aufzusetzen, dass diesen Sachverhalt in schöner Sprache (aber noch kein Anwaltsdeutsch) beinhaltet, um Aufforderung zur Nachbesserung respektive Rückabwicklung ersucht und auch die Fakten (deswegen braucht er mich, weil er sich nicht so auskennt mit der Materie Grafikkarte).
Dieses Schreiben solle ich dann Eingeschrieben an Mindfactory schicken (wichtig ist die 14 Tage Frist). Legen Sie sich dann immer noch quer oder ignorieren es einfach (was man ja zu Genüge kennt), wäre der nächste Schritt der Europäische Konsumentenschutzverband. Passiert dann auch noch immer nichts, dann kommt er nochmal ins Spiel und dann wirds gerichtlich ausgetragen.
Ich mag meinen Rechtsschutz
Wenn ihr möchtet stelle ich euch das Schreiben dann gerne zu Verfügung. Wenn wir alle Einschreiben dahinschicken, könnte das was bewirken
edit:
ok Doppelpost wurds dann doch keiner ... zu viele Leute hier in diesem Forum lol
Folgenden Sachverhalt teilte man mir mit (bin überrascht, wie schnell das ging), respektive auf welche Grundlage ich als Kunde zu argumentieren habe:
In diesem Fall greift eindeutig das Gewährleistungsrecht. Zum Kaufzeitpunkt wurde das Produkt anders beworben, als es tatsächlich der Fall ist. Aufgrund jener Spezifikationen nahm ich als Kunde an, dass ich mit der Grafikkarte gewisse Anwendungen auf einem gewissen Level ausführen kann. Es handelt sich hierbei natürlich um Spiele, doch wolle man die Aussage so allgemein wie möglich halten, um den Händler eben keinen Spielraum einer Gegenargumentation zu liefern.
Aufgrund der Ansprüche entschied ich mich somit zu diesem Produkt, da aus den Spezifikationen zum Kaufzeitpunkt hervorgeht, dass meine Ansprüche gedeckt sind.
Die Karte erfüllt aber merkbar nicht meine Anforderungen und da es sich bei dem Produkt um ein solches handelt, zu deren Aufbau und deren Architektur nur der Hersteller Zugang hat, kann ich den Mangel nicht erkennen.
Durch Bekanntwerden und Berichtigung der Spezifikation seitens des Herstellers ist somit ein Sachmangel als eindeutig anzusehen und ich habe nach dem Gewährleistungsrecht (welches übrigens Länderübergreifend aus jenem Land zu verwenden ist, in das verkauft wurde ... in meinem Fall also Österreich -> deutsches Recht weil deutscher Händler kommt nur zu tragen, wenn es die österreichische Rechtssprechung zu Gunsten des Kunden verbessern würde) Anspruch auf eben solche.
Diese äußert sich gegenüber dem Händler und hat NICHTS mit dem Hersteller zu tun. Ich muss dem Händler die Möglichkeit innerhalb einer Frist von üblicherweise 14 Tagen eine Nachbesserung des Produkts zu veranlassen. Nachbesserung bedeutet, dass ich ein Produkt bekommen muss, welches die zum Kaufzeitpunkt ausgeschriebenen Spezifikationen aufweisen muss. Ist dies nicht möglich (was es ja nicht ist, denn es gibt keine unverkrüppelte 970er) ist eine Rückabwicklung seitens des Händlers nicht mehr ausschließbar da auch außer Streit steht, dass ich nicht das Produkt erhalten habe, das ich aufgrund der Spezifikationen erwartete. Es bedarf hier keiner Rückmeldung oder Rücksprache mit dem Hersteller. Auch Sub-Unternehmer oder Nachbauhersteller (Zotac, MSI, Palit, etc) werden hiervon ausgenommen. Es betrifft den Kaufvertrag zwischen dem Händler und mir, welcher seitens des Händlers nicht erfüllt wurde. Ob und in welcher Form der Händler damit Probleme mit dem Hersteller oder Zulieferer hat ist nicht Sache des Kunden.
Wie geht es nun weiter:
Er bot mir an, heute Abend mit mir gemeinsam ein Schreiben aufzusetzen, dass diesen Sachverhalt in schöner Sprache (aber noch kein Anwaltsdeutsch) beinhaltet, um Aufforderung zur Nachbesserung respektive Rückabwicklung ersucht und auch die Fakten (deswegen braucht er mich, weil er sich nicht so auskennt mit der Materie Grafikkarte).
Dieses Schreiben solle ich dann Eingeschrieben an Mindfactory schicken (wichtig ist die 14 Tage Frist). Legen Sie sich dann immer noch quer oder ignorieren es einfach (was man ja zu Genüge kennt), wäre der nächste Schritt der Europäische Konsumentenschutzverband. Passiert dann auch noch immer nichts, dann kommt er nochmal ins Spiel und dann wirds gerichtlich ausgetragen.
Ich mag meinen Rechtsschutz
Wenn ihr möchtet stelle ich euch das Schreiben dann gerne zu Verfügung. Wenn wir alle Einschreiben dahinschicken, könnte das was bewirken
edit:
ok Doppelpost wurds dann doch keiner ... zu viele Leute hier in diesem Forum lol
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