News GeForce GTX 970: Nvidia bestätigt Limitierungen am Speicher

Nein ich hab zurückgeschickt da falsche daten angegeben wurden und ich sowas nicht gutheisen will. Ich bin auf die 780 6gb umgestiegen da diese von der Leistung her nur 1 - 3 fps schlechter ist aber wesentlich mehr grafikspeicher hat und ich somit schonmal nicht ans limit komme.

Außerdem war der Preis okay, ich hab letzten Endes nur 90 € draufgezahlt von der gtx 970 auf die 780 6gb mit morpheus kühlblock. Das war es mir wert. So kann ich wenigstens ohne schlechtes gewissen die spiele spielen die auch viel grafikspeicher brauchen. In Watch Dogs bereue ich es nicht, beim fahren sind nun die kleinen Ruckler weg die die gtx 970 wie auch 980 hatte.
 
1INYOURFACE schrieb:
Ja also schau du hast es auch zurück geschickt da eben dir der Speicher gefehlt hat.

Ich rede hier von BF4 ? 4K Auflösung und dann muss ich die Explosionseffekte runterstellen?

Ich hab die Zotac GTX 970 AMP extreme und wenn es bei der Karte passieren kann passierts bei allen anderen erst recht.

Bin auch dabei meine Karte zu verkaufen oder zurück zu schicken.

Steige auf AMD r9 290x 8gb version um. Dann ist ruhe.

Da irrst Du Dich leider, derzeit gibt es keine Grafikkarte die 4K alleine stemmt, alle haben da so ihre Probleme. Ich denke 4k Auflösung wird wohl erst in 2.-3. Jahren wirklich funktionieren, derzeit reicht die Power bei den Grafikkarten noch nicht wirklich aus um dies allein zu stemmen, da nutzen Dir auch die 8.GB/Vram nichts, Sorry ! ;)
 
Ja also sehen wir das es nicht in Ordnung ist von Nvidia was hier abgezogen wurde.

Und wieso wir hingehalten werden check ich auch nicht. Entweder Rückrufaktion oder eben Kunde weg.
Ich war echt ein extremer Nvidia Fan davor hatte ich die GTX770 aber sowas ist einfach unakzeptabel. Es geht ums Prinzip.
 
Irgendwas hast du missverstanden, von Nvidia gibt es bereits ein Statement. Die karte geht so wie sie gehen soll, mehr kommt da auch nichtmehr.

Außerdem kannst du die Karte eh nichtmehr zurückgeben da inzwischen jeder Händler die Rückgabefrist beendet hat. Du kannst sie also nur bei Ebay verkaufen oder eben behalten.

@Zotac: mit meiner gtx 780 6gb schaffe ich wenigstens in mordors schatten und Watch Dogs an die 35 fps mit 4k dsr. Und durch den Grafikspeicher läuft es auch durchaus flüssig. Optimal ist aber was anderes da hast du natürlich recht.
 
Ja und mit der 980 läuft es auch flüssig da sie mein Cousin gekauft hat. Also bringen mehr Vram schon etwas.

Schade drum hätte ich das gewusst würde ich nicht die stärkste GTX970 nehmen müssen und hätte mir Geld gesparrt.

An sich ist es eine gute Karte aber es geht ums Prinzip. Ich habe sie nur wegen den 4GB gekauft. Und von Zotac wegen der Taktrate.
 
Scampio schrieb:
Außerdem kannst du die Karte eh nichtmehr zurückgeben da inzwischen jeder Händler die Rückgabefrist beendet hat. Du kannst sie also nur bei Ebay verkaufen oder eben behalten..

Bitte - wie kann man so einen Schwachsinn schreiben? Der Händler entscheidet doch nicht wann ich ein Produkt zurück geben darf, das nicht so wie beworben ausgestattet ist. Das entscheidet immer noch die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Und die beträgt 2 Jahre laut dem BGB.
 
Daedal schrieb:
Bitte - wie kann man so einen Schwachsinn schreiben? Der Händler entscheidet doch nicht wann ich ein Produkt zurück geben darf, das nicht so wie beworben ausgestattet ist. Das entscheidet immer noch die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Und die beträgt 2 Jahre laut dem BGB.

falsch, da offiziell kein fehler zugegeben wurde von der gtx 970 bist du mit dem BGB nicht besser aufgehoben. Laut Hersteller und Handel funktioniert die Karte wie sie soll und es ist kein Gewährleistungsfall. Die Frist zu der die Händler auf Kulanz die Karten zurückgenommen haben ist verstrichen und somit wirst du nicht weiterkommen wenn du deine karte nun zurückgeben willst. Selbst der Weg zum Anwalt wird dir hier nichts bringen. Es war eine sache der kulanz und diese ist eben verstrichen.

Bitte informiere dich richtig. Damit sollte auch klar sein wer nun wirklich den Schwachsinn geschrieben hat.
 
Die frage ist, ob die Beschreibung wirklich korrekt war. Und so lange niemand klagt werden wir das auch nicht heraus finden.
 
falsch, da offiziell kein fehler zugegeben wurde von der gtx 970 bist du mit dem BGB nicht besser aufgehoben. Laut Hersteller und Handel funktioniert die Karte wie sie soll und es ist kein Gewährleistungsfall.

Der Täter muss seine Tat also nur nicht eingestehen und schon bleibt der Betrogene auf seinem Schaden sitzen?

Glücklicherweise befinden darüber im Zweifel Gerichte und nicht Hersteller und Händler.

Die Sammelklagen in den USA werden schon für Klarheit sorgen...
 
Was in den USA passiert bleibt auch in den USA. In Deutschland wird ein solches Verhalten schlicht und ergreifend nicht toleriert.

Pilstrinker schrieb:
Der Täter muss seine Tat also nur nicht eingestehen und schon bleibt der Betrogene auf seinem Schaden sitzen?

nein, das natürlich nicht. Aber es ist a) kein schaden entstanden und b) ist es egal was die forennutzer meinen. Sie hatten die Chance ihre karte auf kulanz zurückzugeben. Solange vom hersteller selbst nichts anerkannt wird, stößt man immer auf wiederstand.

Pilstrinker schrieb:
Glücklicherweise befinden darüber im Zweifel Gerichte und nicht Hersteller und Händler.

und da in deutschland alles lückenfrei bewiesen werden muss, wird auch hier ein gericht passend entscheiden. Wenn wirklich jemand in deutschland vor gericht geht.

Pilstrinker schrieb:
Die Sammelklagen in den USA werden schon für Klarheit sorgen...

was in den USA passiert bleibt auch in den USA. Nur weil dort eventuell entschieden werden könnte das man das recht auf dies oder das hat muss das in deutschland nicht passieren. Wenn in Amerika einer klagt das beim genuss von Redbull keine Flügel wachsen und dafür 1 mio oder mehr schadensersatz bekommt, heist das nicht das er das hier auch machen kann. Hier wird er dafür nur ausgelacht von den Richtern.

OiOlli schrieb:
Die frage ist, ob die Beschreibung wirklich korrekt war. Und so lange niemand klagt werden wir das auch nicht heraus finden.

wer tut sich bitte diese blöse an deswegen zu klagen? Und bitte antworte jetzt nicht darauf mit "was soll daran peinlich sein seine rechte durchzusetzen" denn dazu sage ich dann nur "wer sich traut, werfe den ersten stein"
 
Zuletzt bearbeitet:
Scampio schrieb:
falsch, da offiziell kein fehler zugegeben wurde von der gtx 970 bist du mit dem BGB nicht besser aufgehoben.

Natürlich wurde es zugegeben. Es gibt keine 64 ROP und keine 2 MB L2 Cache. Nvidia hat den Fehler eingestanden und der Kommunikation zwischen Technik und Marketing die Schuld gegeben. Das BGB ist hier eindeutig, dass ein unstrittiger Sachmangel vorliegt. Punkt. Das ist nun wirklich schon mehr als in einem Thread eindeutig geklärt und auch durch Rechtsanwälte bestätigt.
 
was in den USA passiert bleibt auch in den USA.

Man kann natürlich glauben, dass deutsche Gerichte niemals Urteilsbegründungen amerikanischer Gerichte zur Kenntnis nehmen und entsprechend würdigen werden.

Aber wer das glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
 
Wer klagen will, bitte einfach mal den Anfang machen und nicht mit dem Thema der USA kommen. In Deutschland ist das schon etwas schwerer.

Erst dann, wenn der erste von euch mir einen beweis zeigt das er geklagt hat gegen Nvidia und die Verhandlung gewonnen hat. Erst dann werde ich von meiner abkommen. Können tut man in Deutschland vieles, aber tun würde es keiner. Hier wird lieber gemotzt bis ins unendliche, bevor einer mal was tut.

Wenn ich gegen Nvidia klage weil ich eine karte zurückgeben will die 320€ gekostet hat und nichtmal weis ob ich recht bekomme dann lass ich es auch. Schlieslich kostet mit der Anwalt und das Gericht auch geld und das sogar mehr als die Karte selbst gekostet hat.

Dann gehe ich lieber den Weg die Karte bei Ebay zu verkaufen
 
Zuletzt bearbeitet:
Das BGB hat nichts mit den USA zu tun und dein Blödsinn den du von auslaufenden Händlerfristen und Ebay erzählst auch nicht. Behalte den Unsinn für dich, denn jeder der das glaubt wird durch dich zusätzlich geschädigt.
 
Und nochmal, bitte einfach den ersten stein werfen und selbst klage einreichen aufgrund des BGB. Solltest du gewinnen, einfach kurz bescheid geben bei mir und ich gebe ruhe.

Für mich ist das Thema hier aber trotzdem beendet jetzt, die Rücksendefrist ist zuende und basta. Man hatte jetzt genug zeit seine gtx 970 zurückzugeben.

Einen angenehmen Tag noch :)
 
Pilstrinker schrieb:
Man kann natürlich glauben, dass deutsche Gerichte niemals Urteilsbegründungen amerikanischer Gerichte zur Kenntnis nehmen und entsprechend würdigen werden.
Nein das tun sie nicht - welchen Sinn würde das machen bei einem völlig anderem Rechtssystem?
Fakten die während einem solchen Prozess in den USA festgestellt werden, können sicherlich berücksichtigt werden. Doch diese muss eine der Parteien einbringen und nach deutscher Rechtsgültigkeit belegen.
 
Zurück
Oben