News GeForce GTX 970: Nvidia bestätigt Limitierungen am Speicher

Nein, es ist nicht schwieriger.

Die sogenannte "Kulanz" der meisten Händler ist einzig deren schwacher Position zu verdanken. Die haben keine Interesse daran, dass die Sache von einem Gericht entschieden wird.

Da könnte dann Dämme brechen und das fürchten sie wie der Teufel das Weihwasser.

Und wer weiss, wieviele Verfahren in der Sache in Deutschland bereits anhängig sind. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam.

Nein das tun sie nicht - welchen Sinn würde das machen bei einem völlig anderem Rechtssystem?

Natürlich tun sie das, denn die Fakten und Beweise in den USA unterscheiden sich nicht von denen in Europa.
 
Es gibt einige User die bereits einen Anwalt eingeschaltet haben. Sollte man kein Rechtschutz haben, muss man die Kosten vorstrecken die man jedoch wieder bekommt. Falsche Angaben wurden gemacht und laut BGB ist man im Recht....

Du solltest dich wirklich mal richtig informieren @Scampio
 
Scampio schrieb:
Und nochmal, bitte einfach den ersten stein werfen und selbst klage einreichen aufgrund des BGB. Solltest du gewinnen, einfach kurz bescheid geben bei mir und ich gebe ruhe.
Was denn für einen ersten Stein?

Man muss keine Klage einreichen um Recht zu haben oder zu bekommen. Massenweise umtäusche der GTX970 zeigen dass Händler die Bluffs nicht durchziehen die sie ihren Kunden mit den Fristen gesetzt haben. Noch gibt es keinen einzigen Händler der es abgelehnt hat die Karte zu tauschen und dann standhaft geblieben ist nachdem er sich mit seinem Rechtsanwalt beraten hat. Ich glaube auch nicht dass es eine nicht umgetauschte GTX970 hier vor Gericht schafft - das wird es nicht geben um ein solche Urteil zu vermeiden.
Ergänzung ()

Pilstrinker schrieb:
Natürlich tun sie das, denn die Fakten und Beweise in den USA unterscheiden sich nicht von denen in Europa.
Nur deren Zulässigkeit bei der Rechtsprechung unterscheidet sich gewaltig. Daher kann man dies gar nicht berücksichtigen. Auch sind die Haftungsfragen gesetzlich völlig anders geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Daedal

Wenn in den USA die Fakten geklärt sind wird kein anderes ausländisches Gericht daran vorbeikommen.

Möglicherweise werden zusätzliche Gutachten beauftragt, aber es wäre sehr erstaunlich, wenn deutsche Gutachter zu völlig anderen Schlüssen kommen würden als deren amerikanische Kollegen.

Das schließe ich mal aus.
 
Aber Fakten werden auf die lokalen Gesetzte angewendet - daher kommen auch bei identischen Fakten andere Urteile heraus. Daher kann man Urteile aus anderen Rechtssystemen nicht berücksichtigen. Auch die Haftungsfragen sind völlig unterschiedlich geregelt im Handel und im Konsum.
Wo würde denn in Deutschland jemals einer 9 Mio. bekommen wenn er sich heissen Kaffee bei McDonalds selber über den Schoss giesst?
Oder wo würde ein Mirkowellenhersteller 5 Mio. zahlen müssen weil jemand seine Katze drin trocknen wollte und er vergessen hatte einen Hinweis auf der Verpackung zu drucken dies nicht zu tun?
 
CyberdyneSystem schrieb:
Es gibt einige User die bereits einen Anwalt eingeschaltet haben.
Und? Haben die jetzt deswegen automatisch Recht? Dem Anwalt kanns ja egal sein, der kassiert eh ab.

CyberdyneSystem schrieb:
Sollte man kein Rechtschutz haben, muss man die Kosten vorstrecken die man jedoch wieder bekommt.
Dazu solltest du aber erst mal Recht bekommen.

Pilstrinker schrieb:
Die sogenannte "Kulanz" der meisten Händler ist einzig deren schwacher Position zu verdanken. Die haben keine Interesse daran, dass die Sache von einem Gericht entschieden wird.
Der war gut. Ich durfte mal wieder herzlich lachen. :D
 
CyberdyneSystem schrieb:
Es gibt einige User die bereits einen Anwalt eingeschaltet haben. Sollte man kein Rechtschutz haben, muss man die Kosten vorstrecken die man jedoch wieder bekommt. Falsche Angaben wurden gemacht und laut BGB ist man im Recht....

Du solltest dich wirklich mal richtig informieren @Scampio

Ich bin richtig informiert, du kannst mir aber gerne sagen wo genau in diesem beitrag von dir steht das man auch wirklich außerhalb der Kulanzzeiten von den Onlineshops nun sein Geld zurückbekommen hat. Denn das ist nicht der Fall. Natürlich kann man zum Anwalt gehen und der sagt dann das man laut bgb im recht ist. Aber es passiert nichts, warum auch. Das ist es nicht wert.

Wenn ich eine MSI GTX 970 bei Ebay verkaufe heute bekomme ich dafür noch 360€ von den Leuten, das deckt meine Kosten wenn ich die Karte beim Start gekauft habe. Selbst wenn ich die Ebaygebühren abziehe.

Generell kann in Deutschland jeder jeden anzeigen, ob was passiert ist immer die wichtigere Frage. Nur weil man zum Anwalt rennt und er sagt "ja laut bgb bist du im recht und kannst dein geld einfordern" ist das noch lange nicht vor gericht oder wurde bereits verhandelt das man auch sein geld wieder hat. Es ist auch viel zu viel aufwand für so einen quatsch.

@vorposter: endlich einer der es versteht :) freut mich
 
Ja, meinetwegen bekommt ein Kläger in Deutschland einen feuchten Händedruck und das Recht, die Grafikkarte zurückzugeben, während der Kläger in den USA $ 10000000 erhält und die Grafikkarte zurückgeben kann.

Recht bekommen hätten in jedem Fall die Kläger.

Und das ist doch wohl entscheidend, auch wenn's für den deutschen Kläger vergleichsweise unbefriedigender ausgehen könnte, was den Schadenersatz angeht.
 
Nochmal, extra für dich. Nur weil in Amerika der Kläger recht bekommt muss er in Deutschland nicht auch recht bekommen. Das wird von Fall zu Fall entschieden.

Ich stelle es mir auch echt schwer vor zu beweisen das man wirklich die karte gekauft hat wegen 4k (total irre der gedanke) und dann auch wirklich probleme damit hatte. Beweistechnisch ist das auch eher fragwürdig.

Ich würde dir raten ein Pils weniger zu trinken :freak:
 
Aber wie soll denn ein deutsches Gericht solche Urteile berücksichtigen und zu einen rechtssicherem Ergebnis kommen? Das ist entscheidend.

@Landvogt
Deinen Führerschein bist du auch nicht automatisch los weil du besoffen fährst.
Kein Händler wird damit durchkommen einen Umtausch abzulehnen - wer es versucht wird fürchterlich auf die Nase bekommen. Zeig mir einen Händler der aufgehört hat umzutauschen.
 
Der Landvogt schrieb:
Und? Haben die jetzt deswegen automatisch Recht? Dem Anwalt kanns ja egal sein, der kassiert eh ab.
Dazu solltest du aber erst mal Recht bekommen.
Du musst nicht mehr hinein interpretieren als geschrieben stand. Es ging lediglich um die Aussage das wohl keiner einen Anwalt einschalten würde und dies ist schlicht nicht richtig. Es gab bereits einige User die geschrieben haben das nun ein Anwalt eingeschaltet wurde, weil Händler XYZ die GTX970 nicht zurücknehmen wollten. Und auch das einige Händler nur eine "Befristung" der Rücknahme veröffentlicht haben ist laut Deutschem recht nicht gültig. Denn der Kunde hat zwei Jahre Gewährleistung und nicht nur für einen bestimmten Zeitraum wie es einige Händler gerne hätten.

Vor Gericht wird es hier wohl eher nicht kommen, denn vorher wird der Händler einknicken und die Karte zurücknehmen. Denn die ist nun mal Falsch beworben und somit hat der Kunde das recht die Karte zurückzugeben. Punkt!

Nachtrag:
Aber dieses Thema wiederholt sich ständig. Daher meine Empfehlung einfach mal ein paar Seiten zurück zurückzublättern. Das BGB wurde nun schon mehrfach durchgekaut
 
Zuletzt bearbeitet:
Scampio schrieb:
Ich stelle es mir auch echt schwer vor zu beweisen das man wirklich die karte gekauft hat wegen 4k (total irre der gedanke) und dann auch wirklich probleme damit hatte. Beweistechnisch ist das auch eher fragwürdig.
So einen Schwachsinn muss ja niemand beweisen. Selbst wenn die Leistung identisch ist bleibt, dass weniger L2 Cache und ROPs verbaut sind. Nvidia hat das bestätigt - das reicht und fertig.
 
CyberdyneSystem schrieb:
Vor Gericht wird es hier wohl eher nicht kommen, denn vorher wird der Händler einknicken und die Karte zurücknehmen. Denn die ist nun mal Falsch beworben und somit hat der Kunde das recht die Karte zurückzugeben. Punkt!

nur weil du das sagst ist das nicht so. Der Händler selbst hat keinerlei angaben auf seiner webseite gemacht und somit kann er auch nicht in die verwantwortung gezogen werden. Also klagt man im Fall gegen Nvidia selbst da die angaben nur auf deren Webseite so standen (stehen?). Nur weil du jetzt nen Punkt dahinter setzt heist das ja nicht das du damit auch recht hast und das Thema durch ist.

Der Händler der einknickt wenn man mit anwalt und gericht droht den musst du mir erstmal zeigen. Große Unternehmen haben immer Rechtsschutz und deren Anwälte können und wissen mehr als deiner. Die sind da schon abgesichert.

Mir ist das eh egal, ich hab ja mein geld wieder da ich nen guten Händler erwischt habe. Und ich bin sogar Nvidia treu geblieben. Für mich war das ganze eine Win Win Situation
 
Pilstrinker schrieb:
Erstaunlich, dass sich einige hier deswegen trotzdem noch Illusionen machen.
Was denn für Illusionen? Das ist unstrittig und immer wieder will jemand hier den Leuten erzählen sie müssten das schwierig Beweisen mit Hilfe von Benchmarks. Da lacht einen jeder Anwalt aus und ein Richter würde fragen wo man die letzten Jahre den gelebt hat. Seit wann sind denn Benchmarks in irgendeiner Form rechtssicher und unveränderlich?
Ergänzung ()

Scampio schrieb:
Der Händler der einknickt wenn man mit anwalt und gericht droht den musst du mir erstmal zeigen. Große Unternehmen haben immer Rechtsschutz und deren Anwälte können und wissen mehr als deiner. Die sind da schon abgesichert.
So ein Schwachsinn - es gibt für Unternehmen für viele Sachen überhaupt keinen Rechtschutz. Dafür beschäftigen Sie dann Anwälte selber zu hunderten. Die Händler die nicht umtauschen musst du mal zeigen - wer tauscht denn nicht um?
 
Große Unternehmen haben immer Rechtsschutz und deren Anwälte können und wissen mehr als deiner. Die sind da schon abgesichert.

Und genau diese Anwälte werden den Unternehmen geraten haben, die Sache durch vorgeblich kulantes Verhalten klein zu halten.

Da diese Anwälte ja angeblich soviel mehr können und wissen als andere, ist das auch der einzig vernünftige Rat gewesen, den sie ihren Mandaten haben geben können.

Diese Anwälte wissen genau, wann sie verloren haben.
Ergänzung ()

@Daedal

Das zielt auf Leute wie Scampio, die einen längst verlorenen Kampf fortsetzen.

Um es nochmal für dich zu präzisieren, bevor du mich in eine nicht passende Schublade steckst:

nVidia hat die falschen Angaben bestätigt. Punkt. Und Händler haben u.U. mit diesen falschen Angaben ein Produkt beworben.

Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion.

So ein Schwachsinn - es gibt für Unternehmen für viele Sachen überhaupt keinen Rechtschutz.

Das ist richtig. Hinzu kommt, dass so ein Firmenrechtsschutz enorm teuer ist und was die Leistungen angeht, kaum mit einem privaten Rechtsschutz vergleichbar ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Scampio schrieb:
Es geht nur darum das die letzten 500mb eben langsamer sind. Aber das ist doch kein Problem.
Falsch, es ist bereits ein Problem, nachgewiesen und wer jetzt noch keine Problem hat wird es in naher Zukunft haben :rolleyes:

Scampio schrieb:
Außerdem kannst du die Karte eh nichtmehr zurückgeben da inzwischen jeder Händler die Rückgabefrist beendet hat.
Nvidia Propaganda Minister persönlich? Wie kommst du auf diesen Schwachsinn?
Als erstes fällt mir spontan Mindfactory ein, welche bis Anfang März die Karten aus Kulanz zurücknehmen... Womit deine Aussage widerlegt ist!

Warum verbreitest du also hier falsche Dinge?
 
Scampio schrieb:
nur weil du das sagst ist das nicht so. Der Händler selbst hat keinerlei angaben auf seiner webseite gemacht und somit kann er auch nicht in die verwantwortung gezogen werden.
Erneut Falsch...
Auch Händler haben die Karte fälschlicherweise mit Angaben angepriesen die falsch sind, denn deren Quelle ist nun mal in dem Fall Nvidia gewesen die ja ebenfalls falsche und nun bestätigte Angaben veröffentlichten.
Also klagt man im Fall gegen Nvidia selbst da die angaben nur auf deren Webseite so standen (stehen?).
Das kommt immer auf den Kläger drauf an.
Mein Posting bezieht sich auf Kunden, die ihre GTX970 nicht zurückgeben können, weil Händler XYZ sich weigert. Also wird der Anwalt sich mit dem Händler in Verbindung setzen und nicht mit Nvidia.
Nur weil du jetzt nen Punkt dahinter setzt heist das ja nicht das du damit auch recht hast und das Thema durch ist.
Doch, es sind nun mal Falschangaben gemacht worden und dies stellt laut BGB ein Sachmangel da. Punkt! ;)

Zum Rest deines Beitrages haben ja bereits andere was zu geschrieben
 
Ich finde eure Beiträge total lustig. Vielen Dank dafür :)

Ihr kommt mit falschen Fakten an, könnt nichts beweisen oder gar einen schritt gehen und wollt mir einreden das ich falsch liege. Da sehe ich aber schon etwas die rote Brille. Verzeiht mir.

Thema für mich jetzt endlich beendet. PUNKT :)
 
Scampio schrieb:
Der Händler der einknickt wenn man mit anwalt und gericht droht den musst du mir erstmal zeigen. Große Unternehmen haben immer Rechtsschutz und deren Anwälte können und wissen mehr als deiner. Die sind da schon abgesichert.

Das ist großer Blödsinn. Natürlich knicken die Händler ein wenn man mit Anwalt droht und eine Frist setzt, da sie klar im Unrecht sind. Das würden sie nur nie öffentlich zugeben und versuchen die Kunden so lange abzuwimmeln bis sie es aufgeben.
 
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