News GeForce GTX 970: Nvidia bestätigt Limitierungen am Speicher

Der Landvogt schrieb:
@Hagen_67
Was Anwalt sagt ist irrelvant. Entscheidend ist was das Gericht dazu sagt.
Nochmal: Welcher Kunde zieht deswegen bitte vor Gericht? Und genau das wissen auch die Händler. Eine Weigerung zur Rücknahme hätte quasi kaum ein Risiko.
Welche Intention hast du eigentlich potentielle Kläger zu verunsichern?
Und ich würde sagen der Kunde der entweder eine Rechtsschutz hat und grünes Licht gibt oder es drauf ankommen lässt.
Die Händler wissen sehr genau was passiert. Oder was meinst du warum sie etwas aus Kulanz zurück nehmen? :lol:
 
PiPaPa schrieb:
Welche Intention hast du eigentlich potentielle Kläger zu verunsichern?
Und ich würde sagen der Kunde der entweder eine Rechtsschutz hat und grünes Licht gibt oder es drauf ankommen lässt.
Die Händler wissen sehr genau was passiert. Oder was meinst du warum sie etwas aus Kulanz zurück nehmen? 😆
+1. 😀
 
Hagen_67 schrieb:
Mein Anwalt sagte, es sähe gut aus.

Sagen Anwälte fast immer. Denn nur damit verdienen die Geld. ;)

Hagen_67 schrieb:
Und die Rechtsschutzversicherungen sind ja auch alle bekannt dafür Deckung zu geben für aussichtslose Verfahren.

Die beurteilen nicht die Aussicht, sondern schauen nur, ob solche Streitigkeiten durch die Versicherung abgedeckt sind. Und Vertragsrecht ist in einer allgemeinen Rechtsschutz immer drin.
Ergänzung ()

CyberdyneSystem schrieb:
@Zotac2012
Weicht eine Eigenschaft von der vertraglich vorausgesetzten Eigenschaft ab,

Korrekt. Und vertraglich vorausgesetzt ist NUR das, was im Kaufvertrag steht ("vereinbarte Beschaffenheit").
Dann schaut mal alle auf eure Kaufverträge, sofern vorhanden.
Ergänzung ()

Pilstrinker schrieb:
Die sogenannte "Kulanz" der meisten Händler ist einzig deren schwacher Position zu verdanken.

Oder auch nicht.
Es ist leider nicht bekannt, was mit den Rückläufern geschieht.
Als second-hand Schnäppchen konnte ich bislang bei keinem Händler GTX 970 entdecken.

Falls die Karten an den Distributor zurückgehen, und die Händler den vollen Einkaufspreis zurückbekommen, dann werden die Händler sogar Gewinn daran machen, weil der €-Kurs in letzter Zeit gefallen ist und die Karten in US-$ gehandelt werden.
Wie einige schon mitbekommen haben, sind die Hardware-Preise in letzter Zeit deutlich gestiegen dank des Wechselkurses.

Davon abgesehen macht es sich für den Ruf eines Händlers nicht so gut, wenn er massenhaft gegen seine Kunden vor Gericht zieht. In (wenigen) Einzelfällen scheut sich davor kein Händler.
 
Zuletzt bearbeitet:
kisser schrieb:
Sagen Anwälte fast immer. Denn nur damit verdienen die Geld. ;)



Die beurteilen nicht die Aussicht, sondern schauen nur, ob solche Streitigkeiten durch die Versicherung abgedeckt sind. Und Vertragsrecht ist in einer allgemeinen Rechtsschutz immer drin.
Ergänzung ()

Korrekt. Und vertraglich vorausgesetzt ist NUR das, was im Kaufvertrag steht ("vereinbarte Beschaffenheit").
Dann schaut mal alle auf eure Kaufverträge, sofern vorhanden.
Wie schafft man es so viel Inkompetenz in einem Beitrag öffentlich zur Schau zu stellen?
1. Scheinst du noch nie mit einem Anwalt ein Gespräch geführt zu haben.
2. Prüft jede Versicherung durch Rechtsexperten die Aussicht auf Erfolg, sonst gibt es keine Deckungszusage.
3. Angaben auf der Produktverpackung und in den technischen Dokumenten sind Teil des Kaufvertrags und geben Auskunft über die Beschaffenheit des Produkts. Bei der GTX 970 eben nicht.

Es ist wirklich unangenehm sich mit jemandem auseinander zu setzen in einem Forum der so klar demonstriert, dass er über Dinge spricht die er niemals selber auch nur aus der Nähe gesehen hat.
 
@Daedal

Ok, da Du scheinbar nicht lesen kannst hier dazu der Satz aus dem Link den ich Dir gepostet habe:

"Bis das rechtliche Instrument einer wirklichen Sammelklage in der deutschen Gerichtspraxis Anwendung findet, werden gewiss noch Jahre vergehen. Gleichwohl ist es möglich, Klagen mit gleichem Sachverhalt gegen den selben Beklagten zu bündeln. Die im Anlegerschutz tätigen Anwälte wissen, dass komplexe Sachverhalte regelmäßig nur aufgeklärt und bewiesen werden können, wenn ihnen eine Vielzahl von Fällen zur Verfügung steht. Offenkundig ist, dass aus den Unterlagen von hundert geschädigten Anlegern mehr Beweismaterial zu finden sein wird, als aus den Unterlagen eines einzelnen Anlegers.
"
 
@Zotac2012,

was bitte hat aber Anlegerschutz mit diesem Fall hier zu tun? Nichts

Und das sammeln von Informationen vieler Geschädigter ist hier nicht nötig da NVidia selbst die Informationen geliefert hat.
 
Wenn die Versicherung die Art des Verfahrens abdeckt, dann bezahlt der Versicherungsnehmer mit seinen Beiträgen dafür, dass die Versicherung bis zur vollen Höhe der Deckungssumme bezahlt, sollte das erforderlich sein. Selbst wenn eine Klage kaum Aussicht auf Erfolg hat, ändert das ja am Versicherungsvertrag nichts. Dass ein Händler sich normalerweise nicht auf Klage einlassen will, ist aber nachvollziehbar (das kostet Zeit, Geld und hat sicher keinen positiven Werbeeffekt). Der Kunde muss aber wohl damit rechnen, dass das Händler dann u.U. künftige Geschäfte mit ihm ablehnt.

Ich zweifle aber daran, dass bezüglich des Grafikspeichers ein Sachmangel vorliegt. Die Grafikkarten werden mit vollen 4 GiB bestückt, die auch vollständig angesprochen werden können. Überdies gibt es reichlich Benchmarks, die bestätigen, dass die Grafikkarte grundsätzlich die zu erwartende Leistung aufweist. Eine universelle Garantie, dass das für alle Spiele in allen möglichen Auflösungen und mit allen verfügbaren Grafikeinstellungen so ist, kann und wird es nicht geben.

Bleibt offen, inwieweit technische Angaben der Herstellers korrekt sein müssen, und - so sie denn eine Basis für die Kaufentscheidung darstellen - inwieweit der Käufer durch fehlerhafte Angaben benachteiligt ist. Eine Unterstellung, der Hersteller hätte bewusst falsche Angaben gemacht, müsste man auch erst beweisen, was schwer werden dürfte. Anhand der technischen Daten lässt sich die Leistung ja nicht ermitteln, und die Benchmarks hatte ich ja oben erwähnt - auch dieser Punkt dürfte somit schwer zu argumentieren sein. Ein Sachverständiger müsste nun feststellen, wie groß der Einfluss des langsamer angebundenen Grafikspeichers wirklich ist - auch das wird nicht so leicht festzumachen sein.

So eindeutig, wie das einige Forenteilnehmer sehen, ist das sicher nicht. Und eine Klage in den USA läuft vermutlich auf einen Vergleich hinaus, so sie denn zugelassen wird, aber einen Schuldspruch werden wir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht sehen. Ein europäischer Käufer hat davon aber nichts, und ist daher weiterhin auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Korrekturen)
Winterday schrieb:
Ich zweifle aber daran, dass bezüglich des Grafikspeichers ein Sachmangel vorliegt. Die Grafikkarten werden mit vollen 4 GiB bestückt, die auch vollständig angesprochen werden können. Überdies gibt es reichlich Benchmarks, die bestätigen, dass die Grafikkarte grundsätzlich die zu erwartende Leistung aufweist.
Der Sachmangel liegt aber nicht wegen der Leistung oder wegen dem Speicher vor. Der Sachmangel liegt wegen den falschen Angaben zu Level 2 Cache vor und der falschen Anzahl der ROPs. Diese sind eindeutig nicht in der Menge verbaut wie beworben. Die verkrüppelte Speichernutzung ist nur die Auswirkung und der BEWEIS für den fehlenden 1/8 L2 Cache. Das kann man in Benchmarks belegen und dort ist die Leistung eben NICHT wie beworben und erwartet. Und Nvidia hat dies bestätigt, wie du hier im Artikel nachlesen kannst - somit ist der Sachmangel unstrittig und muss auch nicht vor Gericht BEWIESEN werden. Was man eventuell vor Gericht durchsetzen muss ist, dass der Händler entsprechend dem BGB die Ware zurücknimmt Aufgrund des UNSTRITTIGEN Sachmangels.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Winterday

Exakt so ist es. Nur gibt es leider User hier wie Daedal oder heronimo die überhaupt keine Ahnung haben von der Juristerei und immer nur von einem Sachmangel reden, den Sie glauben zu sehen. Es gibt bis Heute keinen Sachmangel von Seitens Nvidia und das ist Fakt, Punkt und aus. Und da brauch man auch nicht weiter Diskutieren, alle die etwas anderes Behaupten, ist Wunschdenken der jeweiligen User. Ein Sachmangel liegt erst vor, wenn dieser auch von einem Gericht anerkannt wurde, alles andere sind Vermutungen,Spekulationen und Wunschdenken. Deswegen lohnt es sich nicht mit Usern wie Daedal zu streiten oder diskutieren, da er nicht versteht, das zwischen Glauben der eigenen Meinung und dem juristischem Recht ein großer Unterschied besteht. ;)
 
Wir glauben zu sehen was Nvidia selber sagt?
Das ist Fakt, Punkt und aus?

Deine fehlenden Sachkenntnisse zur Jura hast du doch nun wirklich deutlich gemacht - nun sprichst du anderen Kompetenzen ab, die du noch nicht einmal beurteilen kannst wegen mangelnder Kompetenz. Soweit ja nicht ungewöhnlich, das passiert jeden Tag. Doch die meisten demonstrieren ihre Inkompetenz dann eher nicht in einem öffentlichen Forum....
 
Gib es auf Deadal, es bringt nichts gegen Windmühlen zu kämpfen. Ich hoffe jedenfalls das einige noch nicht unbeschränkt geschäftsfähig sind, ansonsten mache ich mir ernsthaft sorgen um die Zukunft
 
Zotac2012 schrieb:
@Winterday

Exakt so ist es. Nur gibt es leider User hier wie Daedal oder heronimo die überhaupt keine Ahnung haben von der Juristerei und immer nur von einem Sachmangel reden, den Sie glauben zu sehen.

ohne Worte, danke das du dich selbst disqualifizierst.
Mal davon abgesehen das ich das Wort Sachmangel nicht einmal geschrieben habe würde mich zum einen interessieren warum dann so viele Shops die Karten zurücknehmen? Klar ohne Anerkennung usw., warum sie das schreiben ist mir zumindest klar.

Zum anderen, keine Rechtsschutz zahlt immer, der Fall muss vom Anwalt eingereicht werden und nur wenn nach Prüfung durch die Versicherung Aussicht auf Erfolg besteht erfolgt eine Deckungszusage und die Kosten werden übernommen.

Dort liegt übrigens der Hase im Pfeffer, geh mal mit so einer schönen Advocard zum Anwalt :evillol: was glaubst di wie der sich freut über den Papierkram der er, natürlich unbezahlt, dann abwickeln darf. Abrechnen darf er seine Aufwendungen im Verhältnis zur Rechtsschutz nämlich nicht.

Letztlich wird wohl @CyberdyneSystem Recht haben, es hat ein wenig was von Don Quichotte, glücklicherweise kann ich die ganze Geschichte völlig entspannt von außen betrachten denn betroffen bin ich nicht. Ein wenig mit dem Kopf schütteln über die Ignoranz einiger darf man aber schon :cool_alt:
 
Ich bin kein Jurist, aber dass nVidia die technische Spezifikation nachgebessert hat, bedeutet m.M.n. noch nicht, dass ein Sachmangel vorliegt. Dass so viele Händler die Ware zurücknehmen ist zumindest Kulanz, und kein Händler will negative Presse bekommen in so einem Fall. Im Falle einer Klage vergleicht sich der jeweilige Händler, damit bleibt auch wieder offen, ob es tatsächlich ein Sachmangel ist.
 
Wenn etwas stimmt muss man es nicht korrigieren. Also hat es vorher nicht gestimmt. Und wenn aus 64 ROPs 56 werden dann ist das ein Sachmangel.
 
@Winterday
Lass die ruhig mal Händler und NV verklagen. Die werden schon sehen was es ihnen bringt.
 
Ihr Recht - niemand sollte darauf verzichten wegen dem Unsinn den ihr hier verbreitet. Welchem Zweck dient das denn?
 
Das Ding ist, welche Grafikkarte soll ich mir stattdessen holen? Bin eigentlich mit Temperatur+Lautstärke soweit zufrieden..
War ich mit der R9 290 Tri-X nicht.
 
Der Landvogt schrieb:
@Winterday
Lass die ruhig mal Händler und NV verklagen. Die werden schon sehen was es ihnen bringt.

Wie oft noch, mit NVidia besteht keinerlei Vertragsverhältnis, ergo auch keinerlei rechtliche Handhabe. Hier geht es ausschließlich um das Vertragsverhältnis zwischen gewerblichem Verkäufer und Endkunde. Und bis zum verklagen ist es ein weiter Weg, dafür müssten die Händler zuerst die Rückgabe bei jemandem trotz gesetzter Frist+Nachfrist verweigern. Aber du bist ja der "große" Jurist, du weißt das sicher alles viel besser als wir.
 
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