In Kalifornien wurde jetzt eine Sammelklage eingereicht, wow das war schnell... Außerdem bieten die großen US-amerikanischen Online-Händler Amazon und Newegg den frühen Käufern der GTX970 eine Gutschrift (bei uns würde man sagen: Minderung) von 20-30% an. Alles zu finden
hier...
Und eins noch an die Halb-Juristen der letzten Tage...
Jeder Händler, der in Deutschland die GTX970 mit
256bit
(bis zu) 224GB/s
64 ROPs
beworben hat, hat mit der Lieferung der GTX970 mit ihren deutlich davon zum Nachteil des Käufers abweichenden Spezifikationen seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag verletzt, eine Sache mit der geschuldeten (oben angegebenen) Beschaffenheit zu liefern, was (nach deutschem Recht) wiederum einen Sachmangel darstellt.
Tatsächlich sind die ebenfalls und immer angegebenen "4GB" noch am wenigsten angreifbar. Hinsichtlich der oben angegebenen Fakten jedoch ist die Sache eindeutig. Und hinsichtlich des "was ein Anwalt sagt, was das Gericht glaubt" usw. Ein GUTER Anwalt wird es genau so vortragen, wie es auch ein Richter (die sind alle gute Juristen bei den immens hohen Einstellungsvoraussetzungen, es werden nur 1-2% der besten Absolventen als Richter eingestellt) entscheiden wird. Trägt der Anwalt schlecht vor, wird die gerichtliche Entscheidung nicht der materiellen Gerechtigkeit entsprechen, weil der Anwalt schlecht vorgetragen hat.
Denn:
Im deutschen Zivilrecht gilt - soweit es um die Durchsetzung kaufvertragsrechtlicher Ansprüche geht - nicht der Amtsermittlungsgrundsatz, wonach das Gericht alle entscheidungserheblichen Umstände selbst ermittelt, sondern der Beibringungsgrundsatz. Das heißt: bringt der schlechte Anwalt nicht die richtigen Fakten bei, so wird das Gericht alleine deshalb voraussichtlich "falsch" entscheiden.
Das bedeutet: man sollte sich einen GUTEN Anwalt suchen, wenn man eine so technische Sache durchfechten will. Jedenfalls sollte man seinem Anwalt den Artikel von Anandtech geben, aus dem sich die Abweichung der die ersten 4 Monate lang angegebenen Spezifikationen von den tatsächlichen Spezifikationen ergibt. Auch die letzten Artikel aus der c´t und von 3dcenter.org bringen es auf den Punkt. Wenn das vorgetragen wird ist die Sache entschieden... Das einzige was der Händler dann noch versuchen kann, ist die Sache mit der Einholung eines Sachverständigengutachtens zu verzögern, der Ausgang ist aber eindeutig.
Und für alle, die sich ihre Rechtskenntnisse aus Google holen gilt: einfach mal in die gelben Seiten schauen...