News GeForce GTX 970: Nvidia bestätigt Limitierungen am Speicher

heronimo schrieb:
Wie oft noch, mit NVidia besteht keinerlei Vertragsverhältnis, ergo auch keinerlei rechtliche Handhabe. Hier geht es ausschließlich um das Vertragsverhältnis zwischen gewerblichem Verkäufer und Endkunde. Und bis zum verklagen ist es ein weiter Weg, dafür müssten die Händler zuerst die Rückgabe bei jemandem trotz gesetzter Frist+Nachfrist verweigern. Aber du bist ja der "große" Jurist, du weißt das sicher alles viel besser als wir.

@heronimo
Boah lass es doch einfach, soviel Ignoranz und Uneineinsichtigkeit an den Tag zu legen tut echt weh. Wenn Du so ein großer "Jurist" bist, dann Klag doch wenn Du so fest davon überzeugt bist. Aber wie heißt es so schön: Hunde die Bellen beißen nicht !

@Daedal
Den größten Mist verbreitest Du doch hier mit Deinen Anschuldigungen die überhaupt noch nicht belegt sind, wäre echt schön wenn auch mal die Rechtsabteilung von Nvidia mal gegen solch User wie Dich vorgehen, die hier ständig Unwahrheiten verbreiten und von Dingen reden wie einen Sachmangel, der bisher von keinem einzigem Gericht bestätigt wurde. Der einzige Sachmangel besteht bisher in Deiner Uneinsichtigkeit, Sorry !;)
 
Sachmangel nicht, aber es besteht der Vorwurf der (arglistigen) Täuchung aufgrund der fehlerhaften Angaben bei RoP und L2 Cache, die mit gleichen Daten wie bei der 980 beworben wurde.

Das entspricht aber nicht der Wahrheit, darum Täuchung. Arglistig kommt aufgrund dessen hinzu, das Nvidia keine Korrektur es bis zu Zeitpunkt der Puplicmachung des Mangels für nötig hielt und auch nichts anderes offizell bekannt gegeben wurde.
Erschwerend kommt auch hinzu, das auch danach keine Einsicht erfolgte

mit dem limitierte Speicher alleine hätte keine Klage große Aussicht auf Erfolg, da Nvidia nicht direkt irgendwas in die Richtung versprochen hat bzw das große Auslegungsspielraum bietet.
 
Zuletzt bearbeitet:
ok, du schaffst es dich immer weiter selbst zu demontieren, Respekt.

Zotac2012 schrieb:
Wenn Du so ein großer "Jurist" bist, dann Klag doch wenn Du so fest davon überzeugt bist. Aber wie heißt es so schön: Hunde die Bellen beißen nicht !

heronimo schrieb:
glücklicherweise kann ich die ganze Geschichte völlig entspannt von außen betrachten denn betroffen bin ich nicht. Ein wenig mit dem Kopf schütteln über die Ignoranz einiger darf man aber schon :cool_alt:

Extra für dich ins Verhältnis gerückt.

Im übrigen habe ich im letzten Post eigentlich verständlich auseinandergesetzt warum Klage jetzt noch nicht möglich sein wird.
Da du es aber offensichtlich sowieso nicht zu verstehen scheinst werde ich es dir kein weiteres mal auseinandersetzen.

BTW, dein spiegeln und rummotzen sagt sehr viel über dich aus, aber nichts Gutes :rolleyes:
 
smilefaker schrieb:
Kann ich nicht glauben.
Meine war viel zu warm und viel zu heiß..
Lautstärke war i.O aber nichts besonderes. Da bin ich mit der Strix viel zufriedener.
 
Ein interessanter, von einem Juristen verfasster, Kommentar zum Thema ist bei PC Games Hardware zu finden. Dieser verstärkt meinen Eindruck, dass gar nichts so klar ist, wie das hier manche sehen. Wer eine Klage nicht scheut, sollte sich aber davon bestimmt nicht abhalten lassen. In meinen Augen ist eine Rücknahme des jeweiligen Händlers aus Kulanz für den Kunden bereits ein sehr gutes Ergebnis.

Wer sich alleine auf die falschen technischen Spezifikationen (ROPs, L2-Cache) bezieht, dürfte keinen nicht unerheblichen Sachmangel geltend machen können, um damit vom Kaufvertrag zurückzutreten. Allerdings steht meiner Meinung nach eine Kaufpreisminderung offen, die mit dem Händler vereinbart werden kann.
(Zitat aus dem Fazit)
 
Zuletzt bearbeitet:
passi0509 schrieb:
Meine war viel zu warm und viel zu heiß.
sie war also zu warm und zu heiß.... Soso.

Was ist denn zu heiß. Wenn der Chip, und das ist bei Silizium kein Problem, darauf ausgelegt ist auf solche Temperaturen.
Und rennt ihr auch los und wechselt die Haswell CPUs. Scheissegal ob ein chip 70 oder 85 grad warm wird...
 
passi0509 schrieb:
Meine war viel zu warm und viel zu heiß..
Lautstärke war i.O aber nichts besonderes. Da bin ich mit der Strix viel zufriedener.


Interessanterweise ist meine R9 290 Vapor X unter Last ganze 2° wärmer als meine vorherige Asus GTX 970 Strix. Die Idle Temperaturen liegen mit 45° auch nur 5° höher. Dafür sind allerdings die VRMS der R9 290 unter Last ganze 30° kühler als auf der Asus GTX 970 Strix, bei der sie knapp über 100° warm wurden, während sie bei meiner R9 290 etwa 75° warm werden.

Die Asus GTX 970 Strix hat also die eindeutig schlechteren Temperaturen, das Argument zieht nunmal überhaupt nicht.
 
Winterday schrieb:
Ein interessanter, von einem Juristen verfasster, Kommentar zum Thema ist bei PC Games Hardware zu finden. Dieser verstärkt meinen Eindruck, dass gar nichts so klar ist, wie das hier manche sehen.
(Zitat aus dem Fazit)

Also selbst das Zitat von dir sieht den Sachmangel als unstrittig. Hier stellt sich nur noch die Frage der Kompensation, sprich der Erheblichkeit. Damit ist klar was ein Richter zu entscheiden hat - was gibt es zurück. Minderung oder Rückabwicklung.
 
Seite 59 und es gibt tatsächlich immer noch Armleuchter, die
a) Tatsachen/offizielle Statements ignorieren
b) Fakten verdrehen
c) Nvidia verteidigen
d) gefährliches Halbwissen verteilen.

Rafft es endlich:

Die 970 wurde absichtlich falsch beworben.
Der Unterschied/Mangel war vor dem Release bekannt.
Entsprechend wurde die Presse falsch informiert, der Releasetreiber war auch bereits angepasst.
Kunden wurden monatelang absichtlich getäuscht.

Nvidia drückt sich vor Kompensationen und weiteren Statements. Oder: Der Inbegriff von feige.
Angst vor dem weltweiten PR-Skandal? Die Foren sind zwar voller Posts, das reicht aber nicht - es muss schon ins Fernsehen oder in die Zeitung.

Seht es bitte endlich ein: Nvidia ist der einzelne User/Kunde vollkommen egal.
Es ist ja ok, wenn jemand sich zum Fanboy bekennt und sein "Team" unterstützt, auch wenn es manchmal etwas an Größenwahn grenzt, wie manche einen Elektronik-Hersteller vergöttern. Mit dem Foren-Fanboy kann man leben. Aber eben nur bis zum Punkt wo der Hersteller nicht mehr verteidigbar ist - wie mit dem 970/4GB-Skandal.

Daß sich getäuschte Kunden nun aber die 970 gegen eine 980 tauschen lassen und Nvidia auch noch mit noch mehr Geld belohnen, das ist der absolute Höhepunkt und erkitzelt sich Nvidias Lachkrämpfe. Nvidia sollten alle Hardware-Enthusiasten alleine schon deswegen meiden um ein Exempel zu statuieren - das soll ja nicht zum Alltagsgeschäft verkommen, die Kunden zu täuschen!
 
Den größten Mist verbreitest Du doch hier mit Deinen Anschuldigungen die überhaupt noch nicht belegt sind, wäre echt schön wenn auch mal die Rechtsabteilung von Nvidia mal gegen solch User wie Dich vorgehen, die hier ständig Unwahrheiten verbreiten und von Dingen reden wie einen Sachmangel, der bisher von keinem einzigem Gericht bestätigt wurde.

Das wird auch kein Gericht bestätigen, weil die Sachlage so glasklar ist, dass ein Gerichtsverfahrens überhaupt nicht notwendig ist um diese zu klären.

Warum gibt es bisher kein Verfahren? Weil jeder Händler bisher eingeknickt ist. Warum? Weil nach kurzer Rücksprache mit dem Anwalt klar war, dass es keine Aussicht auf Erfolg gibt für den Händler, sich vor einem Umtausch zu drücken.

Wartet doch einfach noch 14 Tage, dann laufen die "Kulanz" Regelungen der großen Händler ab. Und dann werdet ihr sehen, dass sie trotzdem noch zurücknehmen. Weil es eben Alternativlos ist für die Händler.
 
Sebbi schrieb:
Sachmangel nicht, aber es besteht der Vorwurf der (arglistigen) Täuchung aufgrund der fehlerhaften Angaben bei RoP und L2 Cache, die mit gleichen Daten wie bei der 980 beworben wurde.
Dem hat Nvidia vorgebeugt mit dem Eingeständnis, dass es ein Kommunikationsproblem zwischen Marketing und Technik war. Die Beweislast für eine Täuschung liegt auch komplett auf Seiten des Klägers. Und eine Absicht muss bewiesen werden für eine Täuschung. Das ist so ziemlich unmöglich ohne Insider und auch nicht notwendig mit der umgekehrten Beweislast bei der Gewährleistung.
So ist das auch in Ordnung, denn nicht jeder Fehler eines Herstellers ist eine Täuschung oder ein Betrug - Nvidias Darstellung kann ja durchaus stimmen und sie haben später eben nur nicht aktiv für Aufklärung gesorgt. Dass Kunden dies als Täuschung ansehen (Berechtigt oder auch Unberechtigt) muss noch nicht heissen, dass es juristisch zu Beweisen ist. Die Kundenmacht hat man im Geldbeutel in diesem Fall.
 
Dem hat Nvidia vorgebeugt mit dem Eingeständnis, dass es ein Kommunikationsproblem zwischen Marketing und Technik war. ....

das ist egal, denn um einer Täuchung vorzugreifen hätte das viel eher erfolgen müssen dieses Eingeständniss. Alles was nach der Publizierung an Eingeständnissen erfolgte, ist rechtlich unwirksam, da das nicht von der Schuld befreit, sondern maximal von arglistiger Täuchung auf Täuchung gemildert werden kann.

Wichtig ist eben der Zeitpunkt der Publicmachung. Bis dahin gab es nicht eine Korrekturmeldung.

und sie haben später eben nur nicht aktiv für Aufklärung gesorgt.

und genau das ist der Knackpunkt

lies mal http://de.wikipedia.org/wiki/Täuschung

Dabei ist es gleichgültig, ob die Täuschung bewusst durch einen anderen herbeigeführt wird (jemand wird getäuscht) oder nicht (jemand täuscht sich). Im ersten Fall spricht man auch von Irreführung.

und demnach ist Nvidia auf jeden Fall schuldig. Frage ist nur noch ob man aufgrund des Füße stillhaltens bist zur Publicmachung eben nicht auch noch Arglist unterstellen kann, den ohne die Publizierung wäre von Nivida sicher nichts gekomen
 
Na ja, dein Zitat beschreibt nicht, dass Nvidia nach Kenntnis werden des Fehlers verpflichtet ist den Fehler Proaktiv aufzuklären. Man könnte es mit Rückrufaktionen bei Autoherstellern vergleichen die Kunden Proaktiv in die Werkstätten rufen. Doch könnte hier alleine der Umstand, dass auch Verkehrsrecht einen Einfluss hat und Sicherheitsfragen eine Rolle spielen schon das ganze nicht vergleichbar machen aus juristischer Sicht. Nur eine Täuschung sehe ich durch deine Quelle nicht belegt, durch unterlassenes Handeln.
 
Hito schrieb:
Seite 59 und es gibt tatsächlich immer noch Armleuchter, die
a) Tatsachen/offizielle Statements ignorieren
b) Fakten verdrehen
c) Nvidia verteidigen
d) gefährliches Halbwissen verteilen.
Einzige Erklärung das es hier um finazielle Interessen geht. Simpleste Erklärung das diese Leute für diverse Internetshops arbeiten, und vielleicht sogar beauftragt wurden entsprechend Sand zu streuen...

Sei es die Abteilung nvidias Speicherkrüppel hat keine Ausiwrkungen, die meisten merken es sowieso nicht, über "Rechtlich ist es unklar" um ja irgendeinen Ärger mit dem Handel zu vermeiden und Leute abzuschrecken vielleicht hohe Kosten für einen Anwalt nehmen zu müssen... :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
In Kalifornien wurde jetzt eine Sammelklage eingereicht, wow das war schnell... Außerdem bieten die großen US-amerikanischen Online-Händler Amazon und Newegg den frühen Käufern der GTX970 eine Gutschrift (bei uns würde man sagen: Minderung) von 20-30% an. Alles zu finden hier...

Und eins noch an die Halb-Juristen der letzten Tage...

Jeder Händler, der in Deutschland die GTX970 mit

256bit
(bis zu) 224GB/s
64 ROPs

beworben hat, hat mit der Lieferung der GTX970 mit ihren deutlich davon zum Nachteil des Käufers abweichenden Spezifikationen seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag verletzt, eine Sache mit der geschuldeten (oben angegebenen) Beschaffenheit zu liefern, was (nach deutschem Recht) wiederum einen Sachmangel darstellt.

Tatsächlich sind die ebenfalls und immer angegebenen "4GB" noch am wenigsten angreifbar. Hinsichtlich der oben angegebenen Fakten jedoch ist die Sache eindeutig. Und hinsichtlich des "was ein Anwalt sagt, was das Gericht glaubt" usw. Ein GUTER Anwalt wird es genau so vortragen, wie es auch ein Richter (die sind alle gute Juristen bei den immens hohen Einstellungsvoraussetzungen, es werden nur 1-2% der besten Absolventen als Richter eingestellt) entscheiden wird. Trägt der Anwalt schlecht vor, wird die gerichtliche Entscheidung nicht der materiellen Gerechtigkeit entsprechen, weil der Anwalt schlecht vorgetragen hat.

Denn:
Im deutschen Zivilrecht gilt - soweit es um die Durchsetzung kaufvertragsrechtlicher Ansprüche geht - nicht der Amtsermittlungsgrundsatz, wonach das Gericht alle entscheidungserheblichen Umstände selbst ermittelt, sondern der Beibringungsgrundsatz. Das heißt: bringt der schlechte Anwalt nicht die richtigen Fakten bei, so wird das Gericht alleine deshalb voraussichtlich "falsch" entscheiden.
Das bedeutet: man sollte sich einen GUTEN Anwalt suchen, wenn man eine so technische Sache durchfechten will. Jedenfalls sollte man seinem Anwalt den Artikel von Anandtech geben, aus dem sich die Abweichung der die ersten 4 Monate lang angegebenen Spezifikationen von den tatsächlichen Spezifikationen ergibt. Auch die letzten Artikel aus der c´t und von 3dcenter.org bringen es auf den Punkt. Wenn das vorgetragen wird ist die Sache entschieden... Das einzige was der Händler dann noch versuchen kann, ist die Sache mit der Einholung eines Sachverständigengutachtens zu verzögern, der Ausgang ist aber eindeutig.

Und für alle, die sich ihre Rechtskenntnisse aus Google holen gilt: einfach mal in die gelben Seiten schauen...
 
@Daedal:
Was es aussagt, ist, dass es für den Tatbestand der Täuschung völlig irrelevant ist, ob Nvidia die Specs irgendwann korrigiert hat oder nicht und ob das mit Absicht passiert ist oder nicht. Im Prinzip wurde jeder Kunde getäuscht, der sich eine gtx 970 zwischen Veröffentlichung im September, bis zur Anpassung der Specs im Januar gekauft hat.

Die internen Vorgänge sind nur für die Fragen relevant, ob es sich z.B. um arglistige Täuschung und/oder Betrug handelt, da hier Vorsatz vonnöten ist (und wie die Rechtsfolgen aussehen). Die Tatsache, dass die Specs so lange nicht angepasst wurden und die Anzahl der Leute, die diesen Fehler "übersehen" haben spricht meiner Meinung nach klar dafür.

Das andere Thema ist natürlich, wofür Nvidia überhaupt haftbar gemacht werden kann.
Zum einen ist es ein US Unternehmen (gibt‘s nen deutschen Ableger, der bei der Vermarktung beteiligt war?) und damit für deutsche Verbraucher ohnehin schwer zu fassen. Wegen Betrug (Straftat) kann letztendlich auch nur eine reale Person - also ein Mitarbeiter - angeklagt werden (man muss sich aber nicht selbst darum kümmern, den verantwortlichen ausfindig zu machen). Arglistige Täuschung wiederum ist glaube ich nur für Vertragsverhältnisse relevant und ein solches besteht ja nicht zwischen Endkunden und Nvidia.

Auf der anderen Seite steht die Gewährleistung des Händlers gegenüber dem Kunden - ich denke wir sind uns alle einig, dass die Händler nicht absichtlich versucht haben den Kunden zu täuschen und/oder zu betrügen. Hierfür ist es wiederum völlig irrelevant, wie der Mangel zu Stande kam (Kommunikationsfehler, Absicht, Inkompetenz...) wenn ein Mangel vorliegt muss der Händler auf Wunsch des Kunden z.B. nachbessern, umtauschen oder rückabwickeln. Nur letzteres ist in diesem Fall technisch möglich, aber andererseits ist hierfür meines Wissens ein erheblicher Mangel nötig.
Da sich die Händler weigern den Sachmangel anzuerkennen muss der Kunde schlimmstenfalls sein Recht vor Gericht einklagen (welches dafür natürlich prüfen muss, ob überhaupt ein Mangel vorliegt).
Es ist aber meiner Meinung nach blödsinnig zu behaupten etwas habe keinen Sachmangel, solange dieser nicht vor Gericht festgestellt wurde. Ich kann mit Fug und Recht behaupten, jemand hätte mein Auto in Brand gesteckt auch wenn das Gericht diesen noch nicht als Brandstifter verurteilt hat - anders sieht's aus, wenn ich öffentlich behaupte jemand wäre ein Straftäter (Brandstifter, Betrüger) ohne dass er entsprechend verurteilt wurde. Beim Thema Gewährleistung/Sachmangel geht es aber nicht um Straftaten.

Ich bin natürlich kein Jurist, von daher spiegelt das alles natürlich nur meine persönliche Meinung bzw. meinen persönlichen Wissenstand wieder.
 
Soweit stimme ich ja völlig überein. Was ich meinte ist, ob das spätere Informatioinsverhalten und nicht informieren der Kunden in der Hoffnung, dass es keinem auffällt als Täuschung gewertet werden kann. Soweit bin ich in dem Thema "arglistige Täuschung" nicht drin um das beurteilen zu können.
 
Ich denke schon das man dies so werten kann und selbst dann wenn Nvidia behauptet, das die Falschinformationen nur ein "Versehen" war. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das einem dies nicht auffällt. Aber damit sollen sich andere den Kopf zerbrechen. Fakt ist, die Grafikkarte wurde falsch beworben und somit gibt es ein Sachmangel. Ob gewollt oder nicht lasse ich da mal außen vor.

Ich bin gespannt was AMD noch unternehmen wird (wenn überhaupt). Sollten die Gerichte Nvidia für schuldig erklären, dann könnte AMD ebenfalls Klage einreichen, denn man hat sich mit den Falschangaben einen Vorteil gegenüber dem Konkurrenten verschafft

Bleibt also weiterhin Spannend :)
 
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