Athlonscout schrieb:
NKomplettzitat entfernt. Bitte Regeln beachten!
halskrause schrieb:
Komplettzitat entfernt. Bitte Regeln beachten!
Hör mal krause, ich weiß nicht wieso du ständig dagegen schreibst. Athlonscout liegt richtig und das ist allgemeine rechtliche Handhabung; sie gilt grundsätzlich für alle Artikel, die Endverbraucher bei Händlern kaufen.
Egal ob man einen Fernseher, Kamera, sonst was bei Amazon, caseking, alternate etc. kauft.
Ein privater Endverbraucher ist immer der letzte in der Kette, er kann und muss den, von dem er gekauft hat als erstes in die Rechtspflicht nehmen - solange nicht ein Hersteller explizit in den Produktbeilagen eine eigene Herstellergarantie einräumt.
Selbst dann hat ein Endverbraucher immer noch das "erste" Recht beim Händler Forderungen zu stellen.
Jeder Händler hat die 970 mit falschen und unvollständigen technischen Daten gelistet; dass der Händler dies nicht wusste macht ihn nicht frei von seiner Gewährleistungspflicht; gemäß herrschender Rechtsprechung muss ein gewerblicher Händler sicherstellen, dass das was er über das Produkt listet richtig ist...da man von ihm dies aufgrund seines gewerblichen "professionellen" Status dies erwarten kann. Ein Endverbraucher muss demgegenüber darauf vertrauen können was ein Händler über das Produkt schreibt, denn er hat - außer der Prüfung durch den Augenschein - keine Ressourcen technische Details im industriellen Maßstab prüfen zu können.
Jetzt zu dem Punkt Rechtsverhältnis zu den Kartenherstellern und Nvidia. Muss der Händler also Karten zurücknehmen und dem Endverbraucher Geld erstatten muss er wiederum separat beim Kartenhersteller die Erfüllung des Liefervertrags einfordern, kann der Kartenhersteller dies nicht kann er auf Schadensersatz verklagt werden.
Dem Endverbraucher - und das ist der
entscheidende Punkt - kann das aber schnurzegal sein, seine Ansprüche kann und muss er voll bei seinem Kaufvertragspartner geltend machen. Lieferanten sind
für ihn unrelevant.