Geld zurück bei online gekauften CDs / DVDs ?

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mistral7

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Person A verkauft über das Internet CDs oder DVDs auf denen Videos gespeichert sind.
Auf der Internetseite steht:
"30 Tage Geld-zurück-Garantie. Wenn Sie aus irgendeinem Grund nicht zufrieden sind, erhalten Sie Ihr Geld zurück."

Mehr steht nicht auf der Internetseite.

Wenn Person B die CDs oder DVDs über das Internet bestellt und öffnet die Einschweißfolie der CDs / DVDs und schaut sich die Videos an, kann Person B die CDs / DVDs dann wieder zurückgeben und den vollen Kaufpreis zurück erhalten?

Person A ist keine Privatpersonen, sondern Unternehmer.
 
mistral7 schrieb:
Internet CDs oder DVDs auf denen Videos gespeichert sind.
Verkauft die fiktive Person A originale Musik-CDs und Film-DVDs oder das was du beschrieben hast?
Bei letzterem würde ich die Finger von einem Kauf lassen, da dies sicherlich nicht legal ist.
Ein Link wäre auch nicht schlecht, um die Seriosität beurteilen zu können, oder ist das Ganze dir schon zu halbseiden, dass du von “Person A“ sprichst?
 
mistral7 schrieb:
, kann Person B die CDs / DVDs dann wieder zurückgeben und den vollen Kaufpreis zurück erhalten?
Jop, solang keine Ausschüsse da stehen kann man da den vollen Kaufpreis zurück verlangen, es wird ja damit geworben.
 
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bisy schrieb:
den vollen Kaufpreis zurück verlangen, es wird ja damit geworben.
Verlangen vielleicht, aber bekommen? ;)
Wie schon gesagt, ohne genaue Kenntnis der Seite (z.B. AGB, Impressum bei gewerblichem Anbieter) ist es Raten.
 
Danke erstmal.

Den Link wollte ich hier erstmal noch nicht reinstellen. Vielleicht später.

Es sind nur selbst gedrehte Videos / Filme mit Lehrinhalten, die der Verkäufer selbst gedreht hat.
Es ist ein ganz normales Impressum vorhanden.
Ergänzung ()

bisy schrieb:
Jop, solang keine Ausschüsse da stehen kann man da den vollen Kaufpreis zurück verlangen, es wird ja damit geworben.

Auch wenn irgendwo Ausschlüsse auf der Internetseite stehen sollten, dann wäre dies ja ein Widerspruch (unlauter). Geht das dann zu Gunsten des Käufers?

Als Käufer kann man sich ja immer auf den Satz berufen, den ich in Beitrag Nr.1 geschrieben habe (30 Tage Geld-zurück-Garantie).

2)
Es ist ein ganz normales AGB und Widerrufsbelehung auf der Internetseite vorhanden.
Aber es geht hier ja auch nicht um die Widerrufsbelehrung, sondern um die Geld-zurück-Garantie.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
mistral7 schrieb:
Als Käufer kann man sich ja immer auf den Satz berufen, den ich in Beitrag Nr.1 geschrieben habe (30 Tage Geld-zurück-Garantie).
Ja, das gibt es bei vielen Produkten, nicht nur bei deinem Beispiel.



Sowas gibt es auch bei Rasierer usw., die Frage ist eher, wieviel Leute das am Ende machen. Die Hersteller kalkulieren damit, dass das nie oder selten genutzt wird.

Screenshot_20230823_183215.jpg
 
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bisy schrieb:
Ja, das gibt es bei vielen Produkten, nicht nur bei deinem Beispiel.


Sowas gibt es auch bei Rasierer usw., die Frage ist eher, wieviel Leute das am Ende machen. Die Hersteller kalkulieren damit, dass das nie oder selten genutzt wird.
Auf geöffnete, eingeschweißte Software hat es noch nie Geld-Zurück-Garantien gegeben und wird es auch nicht.

Das steht auch im Laden auf dem Werbeschild mit den DVD-Top 10.
 
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.one schrieb:
Und die kommen in der Regel eingeschweißt.
Jop, aber wenn keine Ausschüsse explizit erwähnt werden, kann ich auch ne geöffnete DVD/CD wieder zurück geben, wenn ich mit dem Produkt nicht zufrieden bin und wie beim TE da mit einer 30 Tage Geld-zurück-Garantie geworben wird.
 
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bisy schrieb:
Hab auch nichts von Software geschrieben.
Auch eine DVD mit einem Film etc, zählt darunter.

Ich könnte mir ja schnell mal eine Kopie machen und den Key von der DVD abschreiben bei einem Spiel.
Ergänzung ()

bisy schrieb:
Jop, aber wenn keine Ausschüsse explizit erwähnt werden, kann ich auch ne geöffnete DVD/CD wieder zurück geben, wenn ich mit dem Produkt nicht zufrieden bin
In allen Märkten, wo ich war, geht das explizit nicht.

Was der TO da für eine komische Geld-Zurück-Garantie hat, will ich gar nicht wissen.
 
bisy schrieb:
ne geöffnete DVD/CD wieder zurück geben, wenn ich mit dem Produkt nicht zufrieden bin
Das möchte ich bei Software, die ein Datenträger nun mal zu dir bringt (egal welcher Art - Musik, Filme, Programme - sind am Ende alles nur Daten da drauf) aber stark bezweifeln.

Geh mal in nen Laden, such dir eine DVD (die auch eine solche enthält und keine Verkaufshülle ist), reiß das Siegel beim Öffnen auf, und staune, was passieren wird, wenn sie dich erwischen. Das Ding gehört dann dir. Es hat schon seinen Sinn, dass da ein Diebstahlschutz dran ist und teilweise sogar hinter verschlossenen Glastüren ausgestellt wird. Wie im Laden! Nicht, wie man gerne möchte geht das Widerrufsrecht im Onlinehandel.
 
wuselsurfer schrieb:
Ich könnte mir ja schnell mal eine Kopie machen und den Key von der DVD abschreiben bei einem Spiel.
Ja und, wenn der Hersteller damit wirbt, dann muss er sich daran halten.

Und wenn wie in diesem Fall, es um Filme auf ner DVD geht, der Hersteller explizit mit dem 30 Tage Rückgaberecht wirbt ohne irgendwelche Ausschlüsse zu nennen. Dann kann ich mir den Film angucken und die DVD hinterher zu dem Hersteller bringen und mein Geld zurück verlangen.

Ich würde da sogar vor Gericht Recht bekommen, wenn der Hersteller sich weigert mir das Geld zurück zu geben.

wuselsurfer schrieb:
In allen Märkten, wo ich war, geht das explizit nicht.
Die werben sicher nicht mit nem 30 Tage Rückgaberecht bei nicht gefallen bei DVDs und Software. Und wenn die das machen, erwähnen die sicherlich paar Ausschlüsse.
 
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Wenn jemand mit so etwas unseriösen wirbt, dann kaufst du eh beim falschen Händler. Wie hoch ist die Erfolgsquote, wenn man dort eine DVD ohne Originalverschweißung zurückgibt? Musste ja wissen, wenn du das so verteidigst.
 
.one schrieb:
Geh mal in nen Laden, such dir eine DVD (die auch eine solche enthält und keine Verkaufshülle ist), reiß das Siegel beim Öffnen auf, und staune, was passieren wird, wenn sie dich erwischen. Das Ding gehört dann dir
Leute, was soll das.
Warum verdreht ihr so das ganze.
Ich habe nichts von Software geschrieben, oder ein Laden (wie zb Media Markt usw.)

Natürlich kann man nirgends in einen Laden gehen, einfach so die Verpackung aufreisen.
Niemand erzählt hier, das man das darf.

Ich schreibe es noch einmal, wenn ein Hersteller schreibt, dass es auf das Produkt eine 30 Tage Geld zurück Garantie bei nicht gefallen gibt und es keine, ich wiederhole keine Ausschlüsse (nur ungeöffnet oder nicht benutzt usw) gibt, dann darf ich das Produkt testen, im Fall des TEs halt den Film angucken, wenn es mir aus irgendeinem Grund nicht gefällt, dann kann ich von der Garantie Gebrauch machen.

Solche 30 Tage Geld-zurück-Garantie Sachen hab ich selbst schon genutzt, in meinem Fall ging es um Hygiene Artikel, wo die Rückgabe meist untersagt ist.
 
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Weil es darum in diesem Thema geht. Nicht um das was du gerne diskutieren möchtest. Dafür musste schon ein eigenes Thema eröffnen und nicht ein fremdes kapern...

Das hier ist der Threadtitel:

Geld zurück bei online gekauften CDs / DVDs ?​

Gelesen, verstanden?

Da geht es nämlich dann leider auch um Urheberrechte und nicht um dein Deo oder deine Unterwäsche...
 
.one schrieb:
Gelesen, verstanden?

Da geht es nämlich dann leider auch um Urheberrechte und nicht um dein Deo oder deine Unterwäsche...
Jop, gelesen und verstanden.

Und du?

mistral7 schrieb:
Es sind nur selbst gedrehte Videos / Filme mit Lehrinhalten, die der Verkäufer selbst gedreht hat.
Es ist ein ganz normales Impressum vorhanden.
Wenn der Verkäufer der Hersteller der Filme ist, dann darf er genau das machen, was vom TE in Post 1 gefragt wird.

Hier geht es nun mal nicht um Software oder Urheber geschützte Werke, die auf ner online Plattform vertrieben werden.
 
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