Geld zurück bei online gekauften CDs / DVDs ?

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mistral7 schrieb:
Auf die Versiegelung kommt es doch gar nicht an. Ich dachte soweit wären wir uns inzwischen einig.
Willst du nicht verstehen? "Wir" waren uns da dann gar nicht einige. Eine Versiegelung ist bei bestimmten Produkten rechtens und kann das Widerrufsrecht stechen und somit ungültig machen, wenn diese Versiegelung gebrochen wird. Hygieneprodukte sind hier das klassische BEispiel. Diese können retouniert werden, solange das jeweilige Siegel nicht gebrochen wurde. Auch Datenträger können ein rechtlich gültiges Siegel haben, welches das Widerrufsrecht erlöschen lässt, wenn dieses gebrochen ist. EIn Zellophanhülle erfüllt dabei NICHT die Rolle eines Siegels dieser Art...
 
mistral7 schrieb:
Ich hatte auch die Befürchtung, dass es Scam sein könnte. Und wenn es Scam ist, ist es ja gut, wenn man das Geld zurückbekommt.
Willst du dich im Ernstfall wirklich auf die Diskussion bzw. einen Rechtsstreit einlassen?
Wenn es Scam bzw. Betrug ist, dann wirst du deine helle Freude damit haben dein Geld zurück zu bekommen!

Ein Kennzeichen von Scam ist es ja gerade, dass die Leute glauben, dass alles sicher ist.

Von mir ein letztes Mal: LASS ES SEIN!
 
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Erkekjetter schrieb:
Willst du nicht verstehen? "Wir" waren uns da dann gar nicht einige. Eine Versiegelung ist bei bestimmten Produkten rechtens und kann das Widerrufsrecht stechen und somit ungültig machen, wenn diese Versiegelung gebrochen wird. Hygieneprodukte sind hier das klassische BEispiel. Diese können retouniert werden, solange das jeweilige Siegel nicht gebrochen wurde. Auch Datenträger können ein rechtlich gültiges Siegel haben, welches das Widerrufsrecht erlöschen lässt, wenn dieses gebrochen ist. EIn Zellophanhülle erfüllt dabei NICHT die Rolle eines Siegels dieser Art...

Deswegen hatte ich ja heute nochmal gefragt, ob wir uns alle eingig sind.
Ok, anscheinend sind wir uns nicht einig. Die meisten Leute waren hier aber schon der Meinung, dass man hier in diesem Fall auch bei Öffnung des Siegels, sein Geld zurückbekommt.
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Erkekjetter schrieb:
Eine Versiegelung ist bei bestimmten Produkten rechtens und kann das Widerrufsrecht stechen und somit ungültig machen, wenn diese Versiegelung gebrochen wird.
Es geht aber überhaupt nicht um das Widerrufsrecht, sondern um die Geld-zurück-Garantie !
Das sind 2 verschiedene Dinge.
 
In deinem Ausschnitt wird nur Bezug auf das Widerrufsrecht genommen....

Falls du auf die 30 Tage anspielst aus Punkt 16.2: Die gilt, wie klar zu lesen ist, nur für den digitalen Zugang. Damit sind CDs ausgeschlossen!
 
Mei, oh mei,

Du hast dich doch schon entschieden und willst nur noch unsere Absolution, die du aber nicht bekommst.
Dann kauf's halt aber beschwere dich hinterher nicht!

Ich bin raus hier.
 
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Erkekjetter schrieb:
In deinem Ausschnitt wird nur Bezug auf das Widerrufsrecht genommen....

Falls du auf die 30 Tage anspielst aus Punkt 16.2: Die gilt, wie klar zu lesen ist, nur für den digitalen Zugang. Damit sind CDs ausgeschlossen!
Ich weiß nicht welchen Ausschnitt von mir du meinst.
 
Ich bin auch raus. Das ist doch hier nur dummes Getrolle… welchen Auschnitt werd ich wohl meinen, wenn es im gabzeb thread nur einen gibt und ich punkt 16.2 anspreche…
 
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Die Garantie steht da sicher nur um Leute zu überreden das Programm/die CD/DVD zu kaufen, die zweifeln, ob es sich lohnt. Das ist einfach ein Gamble des Anbieters, in der Hoffnung dadurch mehr Kunden zu gewinnen, als tatsächlich eine Rückzahlung fordern. Eventuell wirst Du auch beim Versuch Dein Geld zurückzuerhalten solange bequatscht, bist Du schließlich sogar noch mehr kaufst, weil das ja bisher nur der Anfang war, aber das Bonusmaterial wird Dich bestimmt überzeugen...

Bist Du zudem wohnhaft in Österreich? Ansonsten darfst Du Dich noch mit der Gerichtsbarkeit in einem anderen Land herumschlagen, wenn es hart auf hart kommt.
 
OK. Erkekjetter ist anderer Meinung.
Aber sonst sind sich hier alle anderen einig, dass man auch bei Öffnung des Siegels sein Geld zurück bekommt?

2) Ich bin in Deutschland wohnhaft.
Ergänzung ()

https://www.digistore24.com/extern/...tml#UUID-57afbc8a-e060-c382-257a-d0096b7abac4

Das hier sind doch die richtigen AGBs, oder?
Und da ist Deutschland der Gerichtsstand.
Ergänzung ()

https://www.kryptorenditetraining.com/krt-checkout

Wenn man im Bestellformular auf "AGB der Digistore 24 GmbH" klickt kommt man zu diesen AGBs.
Und da steht, dass Deutschland der Gerichtsstand ist.
 
Bei der von Dir ursprünglich verlinkten Seite ist der Gerichtsstand Wien.
Und niemand kann sich hier einig sein, weil wir alle keinen Einfluss auf den Anbieter oder die Seite haben. Wenn er Dir ein paar Mitarbeiter nach Hause schickt, wenn Du Dein Geld zurückerhalten willst, die Dich vom Gegenteil überzeugen, dann ist die Geld-zurück-Garantie nicht den Strom wert, den Du zum Aufrufen dieser Seite aufwenden musst.
 
Incanus schrieb:
Und niemand kann sich hier einig sein, weil wir alle keinen Einfluss auf den Anbieter oder die Seite haben. Wenn er Dir ein paar Mitarbeiter nach Hause schickt, wenn Du Dein Geld zurückerhalten willst, die Dich vom Gegenteil überzeugen, dann ist die Geld-zurück-Garantie nicht den Strom wert, den Du zum Aufrufen dieser Seite aufwenden musst.
Ja, das ist klar.
Ich meinte nur, ob man hier vor Gericht Recht bekommt, wenn man das Geld zurück verlangt.
 
Dieser Thread ist nun schon vier Seiten lang. Wieviel davon hast Du verstanden oder überhaupt gelesen?
 
Was mich da so ein bisschen stutzig macht ist, mit wem man hier genau Geschäfte macht und wer diese 30-Tage Geld-zurück-Garantie gibt. Der Kurs wurde erstellt von der "Investmentpunk Academy GmbH"(?), der Vertrieb läuft aber über digistore24.com? Wem gegenüber hat man jetzt die Ansprüche und wer gibt diese Garantie?

Edit: Der Kursanbieter wird dann ja wahrscheinlich den Kaufpreis erstatten und nicht digistore24? Keine Ahnung, wie das dann vertraglich geregelt ist. Hat man dann überhaupt einen Vertrag mit dem Kursanbieter oder nur mit digistore24? Muss man sich auf das Wort vom Kursanbieter verlassen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Antwort auf meine Frage ist evtl. noch offen.

Vor mehreren Monaten hatte ich die Frage gestellt und ich wurde dann von vielen Leuten dazu aufgefordert, den genauen Link hier rein zu stellen.
Es hieß, dass nur mit dem Link die Frage eindeutig beantwortet werden kann.
Darum habe ich heute den Link hier reingestellt. Aber trotzdem streiten sich die Leute weiter, ob man vor Gericht Recht bekommen würde, wenn man trotz Öffnung eines Siegels von der DVD / CD das Geld zurückverlangt.
Deswegen hatte ich das Gefühl, dass es nicht viel gebracht hat, dass ich den Link hier reingestellt habe.

Wenn hier 5 Leute sagen, dass man das Geld zurückverlangen kann und 3 andere Leute sagen, dass man sein Geld nicht zurückverlangen kann, dann ist die Frage für mich noch offen.
 
Viel zu offensichtlich getrollt. Niemand wird redlicherweise erwarten, dass ein Forum sich für einen auf eine Linie einigt – wozu denn? Und vor allem mit welchen Mitteln? Wenn du jetzt einen Anwalt fragst, der dir das so und so erklärt, und anschließend kommst du her und teilst das Ergebnis mit, aber gewisse Leute glauben dir immer noch nicht, weil sie vorher auch schon nicht zu überzeugen waren – ist dann die Frage immer noch für dich "offen", einfach nur weil irgendjemand etwas anders sieht? Weil das hier ein Wahrheitsgremium ist? Wer soll das denn glauben.

Dasselbe gilt für die Frage, ob es wirklich relevant war, die Seite hier zu posten. Einige finden halt ja, andere nein, wieder andere werden da etwas in der Mitte wahrnehmen. Das heißt nicht, dass alle drei Linien richtig sind.
 
mistral7 schrieb:
Es hieß, dass nur mit dem Link die Frage eindeutig beantwortet werden kann.
Darum habe ich heute den Link hier reingestellt. Aber trotzdem streiten sich die Leute weiter,...
Das hast Du falsch verstanden. Es hieß ohne den Link könne man die Frage nicht eindeutig beantworten, nicht dass man sie mit Link beantworten kann. Vorher weiß man ja nicht, was einen erwartet.
 
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