Geld zurück bei online gekauften CDs / DVDs ?

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Ich würde das so verstehen, dass ungeöffnete (deren Versiegelung nicht gebrochen wurde) CDs und DVDs innerhalb der 30 Tage wieder zurückgegeben werden können. Alles andere ergibt wenig Sinn. Sonst könnte man sich ja 30 Filme "kaufen", durchsuchten, innerhalb der 30 Tage zurückschicken, 0 Euro zahlen.

Ich kenne die Bedingungen des Anbieters nicht, aber ich würde darauf wetten, dass der das genau so handhabt (wenn nicht, ist da entweder ein anderer Pferdefuß, oder er wird nicht lange im Geschäft sein).
 
bisy schrieb:
Ja und, wenn der Hersteller damit wirbt, dann muss er sich daran halten.
Das ist wohl eine Grauzone.

bisy schrieb:
Ich würde da sogar vor Gericht Recht bekommen, wenn der Hersteller sich weigert mir das Geld zurück zu geben.
Das darfst Du gerne mal vor Gericht versuchen.

bisy schrieb:
Und wenn die das machen, erwähnen die sicherlich paar Ausschlüsse.
Die recht dubiose Quelle wurde ja nicht genannt und solche Zusatzrechte der Verbraucher hab ich noch nie gesehen.
 
An alle Zweifler, ob man sein Geld zurückverlangen darf und Recht bekommen wird:

Ja, bei einer befristeten Zufriedenheitsgarantie wie im Eingangspost beschrieben.
Das ist gängige Praxis für einige Produkte des täglichen Lebens, auch für eingeschweißte Ware.
Das viele Händler dies für CD offen oder in den AGB in Ihren Garantieerklärungen verneinen, hindert keinen Händler, dies für seine Ware nicht zu tun.

Hier im Thread haben ja schon einige Probleme, Videos auf CD von Software auf CD zu unterscheiden.
Da der Händler diese Videos selber aufgenommen hat, ist er gleichzeitig deren Urheber und kann auch die Bedingungen seiner Garantie selbst bestimmen.

Wir könnten jetzt weiter wie der BGH über die Anwendbarkeit § 443 BGB bei einer lifetime-Garantieerklärung diskutieren, aber das klärt hoffentlich bald der EuGH. Hier im vorliegenden Fall geht es aber nicht um eine lifetime-Garantiezusage, sondern um eine befristete 30-Tage-Garantie.
Wenn ich Zeit hätte, würde ich bestimmt deutsche Urteile finden, die eine solche als rechtmäßige Vertragszusage bestätigen und dann kommt es eben auf mögliche vertragliche Einschränkungen an. Gibt es diese wie im Eingangspost genannt nicht, dann gilt sie eben uneingeschränkt.
 
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Das ist nicht neu dieses Thema, schon früher konnte man CD und DVDs kaufen, die versiegelt waren, wurde das Siegel aufgebrochen, war die Rückgabe ausgeschlossen.
 
Der TE hat sich seit Mittwoch nicht gemeldet, einen Link zum Shop will er auch nicht posten, aber eine eindeutige Antwort hätte er gern.

Alles was hier passiert ist wilde Spekulation. Keiner von uns weiß was dort geschrieben steht.

@Goldsmith schreibt gerade was gängige Praxis ist. Klar gibt es auch hier Ausnahmen, aber ob das hier eine ist können wir hier nur raten.

Mal ganz unabhängig von RECHT und wertungsfrei.
Ich würde nicht mal auf die Idee kommen eine CD/DVD auszupacken, mir diese anzusehen/anzuhören und weil mir nicht gefällt was ich sehe oder höre diese dann zurückgeben zu wollen. Ich geh auch nicht ins Kino und wenn der Film in meinen Augen Mist ist, fordere ich das Geld zurück.
 
Diese Siegel waren mit einem Hinweis versehen, mit dem Öffnen des Siegels keine Rückgabe oder Umtausch.
 
FrankenDoM schrieb:
Ich geh auch nicht ins Kino und wenn der Film in meinen Augen Mist ist, fordere ich das Geld zurück.
Aber wenn ein paar Bratzen rumschreien und Zeugs durch den Saal werfen.
Ohrfeigen verteilen darf man sie ja nicht.


FrankenDoM schrieb:
Alles was hier passiert ist wilde Spekulation. Keiner von uns weiß was dort geschrieben steht.
Ist es nicht. Der TE hat das Szenario beschrieben. Ob da in der Realität was anderes steht ist für seine Frage egal.
Selbst im Rahmen des normalen Widerrufsrecht muss ein Händler entsiegelte DVDs zurück nehmen. Er kann natürlich für dass entsiegeln einen Wertersatz fordern. Macht halt nur kein Händler. Die meisten lehnen einfach ab, klagt ja eh niemand dagegen wegen den Beträgen.

Im Mediamarkt konnte man früher in Einzelfällen auch Games zurück geben, wenn man genug gejammert hat das Spiel wäre so schlecht und einen Gutschein als Rückzahlung akzeptiert hat.
 
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Inwiefern heisst hier versiegelt „versiegelt“? Eine Zellophan-Hülle gilt seit über 20 jahren nicht mehr als Siegel bei CDs und DVDs und das Öffnen dieser schliesst auch die Rückgabe nicht aus. Auch sind Passagen in AGBs, die sowas Beschreiben, seit dem nicht mehr zulässig.
 
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Was andere Händler in Ihren Garantiebedingungen handhaben, ist für den vorliegenden Fall unerheblich.
Der TE hat alle notwendigen Informationen in seinem Eingangspost geschrieben.
Wer lesen und verstehen kann, ist eindeutig im Vorteil!
Es muss deswegen über nichts spekuliert werden. Der Fall ist eindeutig.
 
Ok, ich bin dem Irrglaube aufgesessen, dass eine Folie reicht. Gut zu wissen und wieder was gelernt, aber diese Aussage bleibt falsch.

h00bi schrieb:
Selbst im Rahmen des normalen Widerrufsrecht muss ein Händler entsiegelte DVDs zurück nehmen.
Ein entsiegeln, was auch @Erkekjetter andeutete, beendet das Widerrufrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich kann es das. Speziell versiegelte ware, Beispielsweise entsprechend versiegeltw Hygieneproduktw sind vom Widerruf ausgenommen, sprich es endet beim öffnen dieser Produkte. Auch verderbliche Ware. Auch CDs\DVDs können es sein. Mit einer entsprechenden Versiegelung. Allein die Zellophan-Hülle erfüllt aber nicht diesen Punkt.
 
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Klar. Weil das Widerrufsrecht solange vorhanden ist, wie das Produkt versiegelt ist. Erst mit öffnen der Versiegelung endet der Widerruf vorzeitig. Daher „ausgenommen“.
 
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https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

(2) 6. ist genau der Fall mit Siegelbruch bei Medien und Software. Kein Widerrufrecht bei Entsiegelung nach Lieferung.

Das ist doch lächerliche Wortklauberei ob das jetzt erloschen ist durch den Vorgang der Entsiegelung oder endet.

Ich glaub jeder hat verstanden, dass es darum geht, dass unter gewissen Voraussetzungen eigene Handlungen dazu führen können, dass man nicht länger widerrufen kann.
 
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Erkekjetter schrieb:
Inwiefern heisst hier versiegelt „versiegelt“? Eine Zellophan-Hülle gilt seit über 20 jahren nicht mehr als Siegel bei CDs und DVDs und das Öffnen dieser schliesst auch die Rückgabe nicht aus.
Nein das war nicht nur eine Zellophan-Hülle, das waren Siegel ähnlich diesem:
 

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FrankenDoM schrieb:
Der TE hat sich seit Mittwoch nicht gemeldet
Warum hätte ich mich melden sollen?
Den Link wollte ich hier noch nicht reinstellen. Vielleicht mache ich das später noch.

Ich habe ja schon alles, was wichtig ist geschrieben.
Ergänzung ()

FrankenDoM schrieb:
Hier hast einen ganzen Paragrafen der beschreibt wann ein eigentlich vorhandenes Widerrufrecht unter gewissen Vorrausetzungen endet/erlischt vor dem eigentlich Ablauf.
Warum wird hier so viel über das Widerrufsrecht geschrieben?
Es geht doch gar nicht um das Widerrufsrecht, sondern um die Geld-zurück-Garantie. Das sind 2 verschiedene Sachen.
 
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Weil das Widerrufsrecht höchstwahrscheinlich die weitgehend Grundlage dafür sein wird. Ansonsten wird wohl doch irgendwo genaueres stehen wie das ganze zu verstehen ist, denn so dürfte das kaum Rechtssicher sein.

Aber da du ja meinst, alles relevante gesagt zu haben, kann man halt nur im Nebel stochen und muss davon ausgehen, dass du nichts übersehen oder sonstig verschwiegen hast, ob nun versehentlich oder absichtlich.
 
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