M
mistral7
Gast
Erkekjetter schrieb:Weil das Widerrufsrecht höchstwahrscheinlich die weitgehend Grundlage dafür sein wird.
Widerrufsrecht und Geld-zurück-Garantie sind 2 verschiedene Sachen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Ergänzung ()
Da steht nicht mehr als das, was ich in Beitrag 1 geschrieben habe. Warum soll das nicht rechtssicher sein?Erkekjetter schrieb:Ansonsten wird wohl doch irgendwo genaueres stehen wie das ganze zu verstehen ist, denn so dürfte das kaum Rechtssicher sein.
Die Aussage, die ich in Beitrag 1 geschrieben habe ist doch wirklich eindeutig.
Auch wenn irgendwo im Kleingedruckten etwas abweichendes stehen sollte, gingen solche Widersprüche sicherlich vor Gericht zu Gunsten des Käufers.