So wie ich das Urteil verstanden habe, bezieht es sich tatsächlich nur auf diese 12 Musikstücke. Es bedeutet also keineswegs, dass Youtube von sich aus den Upload aller (mutmaßlich) Gema-geschützten Stücke unterbinden muss, sondern eben nur dieser paar alten Schlager.
In der Praxis ist die Auswirkung dieses Urteils also nur sehr gering.
Einen generellen Filterzwang hat der Europäische Gerichtshof ja auch gerade erst für unzumutbar und nicht mit den Grundrechten vereinbar befunden.
Wenn die Gema mehr als diese 12 Musikstücke gefiltert haben will, müssen sie für jeden Einzelfall nochmal vor Gericht ziehen und irgendwann wird dabei die Grenze erreicht sein, ab dem das Gericht den Filterzwang aufgrund seines Umfangs gemäß dem EU-Urteil als nicht mehr zumutbar beurteilen wird und die ganze Seifenblase wieder platzt.
Es führt also gar kein Weg darum herum, Gema und Youtube/Google müssen sich auf eine Vergütung einigen.
Es ist letztlich ja auch nicht die Aufgabe der Gema, die Aufführung von Musik ihrer Mitglieder zu verhindern (im Gegenteil), sondern nur dafür zu sorgen, dass die einen gerechten Anteil an den damit erzielten Einnahmen bekommen.
Da sehe ich jetzt den Ball haupsächlich bei der Gema. Die müssen sich bewegen, denn da Youtube nicht pro Videoabruf Geld verdient, kommt ein Vergütungsmodell pro Videoabruf, auf dem die Gema bisher stur beharrt, automatisch nicht in Frage. Das würde ja bedeuten, dass ein Video für Youtube um so unrentabler wird, je erfolgreicher es ist, bis hin zum Verlustgeschäft.
Entweder einigt man sich auf einen Pauschalbetrag (so wie früher), oder auf einen Anteil an den Werbeeinnahmen.
Solange die Gema den werbefinanzierten Streamingdienst Youtube aber unbedingt wie einen ollen Schallplattenladen "pro Stück" abkassieren will, wird es keine Einigung geben. Dann sind ausnahmlos alle die Verlierer, vor allem aber die Künstler, die weiterhin keinen Cent sehen.