Findus schrieb:
Die können dann aber nicht schneller, ändert nichts daran das ein PKW der eben schneller geht eigentlich nicht langsamer als Richtgeschwindigkeit fahren "dürfte"denn dieser behindert den Verkehr in letzter Konsequenz auch auf der rechten Spur wenn er lediglich 100 fährt, der nächste kommt mit 112 angekaspert und überholt damit, nun ist ohne 4. Spur irgendwann jemand am Bremsen würde KFZ-100 also 130 fahren hätte man einen sauberen Verkehrsfluss
Manchmal kann man aber aus Verkehrssicherheitsgründen nicht 130 fahren. Z.B. wenn wir zum Festival fahren, ist der Wagen so voll, das wir die erlaubten 1,4t Zuladung mehr oder minder ausschöpfen und du willst mit einem Gesamtgewicht von knapp 3,5t keine Richtgeschwindigkeit fahren. Der 130er Defender fängt bei maximaler Zuladung ab ~100-110km/h an zu wippen und schwimmen, dass du das freiwillig sein lässt.
@sbj
Hatte auch mal ne Freundin, die nicht wusste, wie rum sie das Lenkrad beim rückwärts Einparken einschlagen musste, das musste ich dann besoffen vom Beifahrersitz machen. Das ist aber schon die Ausnahme. Meine jetzige setzt dir auch nen Defender mit Pferdeanhänger ohne Hilfe in ne schmale Einfahrt. Sicherlich auch wieder das extem, ich kanns z.B. nicht.
Wegen des Warnblinkichtes beim Be-Entladen, klar man weiß, was der Fahrer einem damit sagen will, explizit
verboten ist es dennoch. Und auf der Straße dafür parken... Hmm
strempe schrieb:
verschiebt sich die Schuld im Falle des Falles in Richtung des über Richtgeschwindigkeit fahrenden.
Jau, und wenn ich das richtig habe, bekommt er auch zu nem viertel Mitschuld, wenn er eigentlich nix dafür kann, das Ganze bei Richtgeschwindigkeit aber nicht passier wäre.