generell max. 130km/h auf Autobahnen. Wie seht ihr das?

Wärt ihr generell für ein Tempolimit?

  • Ja

    Stimmen: 100 35,1%
  • Nein

    Stimmen: 185 64,9%

  • Umfrageteilnehmer
    285
Status
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das mag sein. Aber sind Deine Nachbarn nicht ohnehin auf Droge? :freak::smokin::daumen::lol: (nur Spaß)
Zumindest über meine Nachbarn (die Polen) kann ich da eigentlich nicht so viel Negatives berichten. Aber wie gesagt, das gibt es bestimmt immer mal Fälle, die sich am Anfang etwas schwer tun, das hat man aber überall. Frag mal die Einheimischen in den Bergen, was die über die Fahrweise der "Flachlandtiroler" so sagen :rolleyes::evillol:
 
Meine Meinung als Österreicher, dem Land wo man sowieso nicht schneller als 130km/h fahren darf:
Ich finde es aufgrund des immer höheren Verkehrsaufkommen und der dadurch entstehenden Verringerung der Fahrzeugabstände mehr als ausreichend!
 
Haben wir leider nicht... dafür viele andere Länder.

http://www.rp-online.de/leben/auto/news/das-sind-europas-sicherste-autobahnen-bid-1.2105384

Also auf den Autobahnen - alles andere zu Vergleichen macht wenig Sinn man muss die Schnellstraße rausrechnen - obwohl man da manchmal auch 130 fahren darf. Ist eig. schwierig zu vergleichen.

Hauptpunkt in Österreich ist meiner Meinung nach - es halten sich viel zu wenige ans Limit, vor allem die Deutschen, Tschechen, Slowaken denen unsere Blitzer ziemlich egal sind (da häufig nur von hinten).
 
Zuletzt bearbeitet:
Vor Deutschland ist kein einziges Transitland und in Deutschland sind LKW die größten Verursacher von Toten auf Autobahnen.

Ein Tempolimit hilft hier nichts. Das von mir und anderen mehrfach angesprochene Zwangsabstandhaltesystem etc. schon.

Sich als Deutscher in Österreich nicht ans Limit zu halten hilft nicht weiter. Man kann dann ja de facto 5 Jahre nicht einreisen.
 
Ihr bekommt keine Strafe, wenn kein Bild vom Fahrer aufgenommen wurde, da ihr den Fahrzeughalter nicht abstraft bzw. keine Lenkerauskunftsregelung einführen wollt (warum auch immer, das würde einiges vereinfachen und auch eine Section Control in D einfacher möglich machen^^).
Der Großteil unserer Radaranlagen nimmt immer noch nur von hinten auf.

PS: Frankreich soll kein Transitland sein? :p (auch die Schweiz is eines, auch wenn sie durch ihre hohe Maut und strenge Regelungen den Verkehr über Österreich, Frankreich, Deuschland und Italien zu leiten versucht)

Ich bin aber durchaus bei dir - würde der Abstand bzw. anzunehmender Bremsweg (auch wenn kein Fahrzeug vor einem fährt sondern z.B. bei schlechter Sicht oder einer Kurve) konsequent eingehalten und kontrolliert werden, dann würden sich Geschwindigkeitsbegrenzungen erübrigen.
 
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@hallo7

Bei erneuter Einfahrt in das Land des Bußgeldbescheides/des Blitzers drohen drakonische Strafen. Deshalb auch das de facto Einreiseverbot bis zur Verjährung.
 
Nein eben nicht, da es in D keine Halterauskunft gibt und Ö diese nicht durchsetzen kann. Für wen gilt also das Einreiseverbot?

De facto gibt es keinen Bußgeldbescheid, wenn Österreich Deutschland nicht den Fahrer nennen kann.
 
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Beispiel: Ich werde in Österreich geblitzt. Wir gehen davon aus, dass Österreich in Deutschland nicht vollstrecken kann (was oft geht, da bilaterale Abkommen). Jetzt fahre ich aber nach 2 Jahren nach Österreich und werde dort, weil in Österreich mein Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben ist, von der Polizei angehalten. Es drohen heftige Strafen.

Deshalb habe ich de facto ein Einreiseverbot bei nicht gezahlten Bußgeldern bis zum Ablauf der Verjährung (5 Jahre in den meisten EU-Staaten inkl. Schweiz). De jure kann ich natürlich jederzeit einreisen und mich den u. U. drohenden Konsequenzen stellen.
 
Ö hat ein Abkommen mit D, in dem steht auch drin das die Beweismittel von D anerkannt werden müssen, sonst is nix.

Dazu kommt eine Verfolgungsverjährung bei Anonymverfügung von 6 Monaten in Österreich bzw. 1 Jahr bei Lenkerauskunft. Vor 2007 hatten wir keine Frontradars bzw. keine gesetzliche Regelung dafür, somit war sicher, dass Österreich den Lenker nicht identifizieren kann und bei jedem der die Anonymverfügung verstreichen hat lassen wurde das Verfahren eingestellt (zu aufwändig). Diejenigen die nicht gezahlt haben, hatten meist Rechtsbeistand und konnten das Verfahren ohne Probleme so lange verzögern bis gegen den danach bekannt gegebenen Lenker die Verfolgungsverjährung schlagend wurde (z.B. bei Firmenfahrzeugen/Car Pools überhaupt kein Problem)

Bei der Anonymverfügung wird auch nichts registriert, es gibt keine Fahndung. Waren die deutschen Behörden zu langsam mit der Auskunft der Adresse des Halters (mind. 1 Monat fürs Auswerten in Österreich, danach Anfrage an D musste in 4 Monaten bearbeitet sein weil 1 Monat Bezahlfrist) waren, war sowieso nix.
Tschechien, Slowakei, Ungarn und Italien haben quasi immer zu lange gebraucht ;)

Das war auch der Grund warum wir mittlerweile Frontradars haben, vor allem im Norden von Österreich.

Seit es die neue EU Richtlinie gibt, gibt es wohl mehr Möglichkeiten aber sehr lange Zeit mussten Deutsche bei uns keine Strafe fürchten, sofern sie wussten was sie tun müssen.

https://diepresse.com/home/recht/re...chweigsamer-Deutscher-siegt-ueber-Oesterreich


Mittlerweile würd ich das niemanden raten, denn wenn es ein Foto gibt dann erfährt der Angeklagte davon erst vor Gericht bei ca. den 10 fachen Kosten der Anonymverfügung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das würde ich nicht Einreiseverbot nennen, sondern schlicht Vorsichtsmaßnahme ;). Außer du erteilst dir selber dieses Einreiseverbot. Denn die Österreicher sind ja letztlich froh, wenn du ihnen bei einer zufälligen Verkehrskontrolle ins Netz gehst.
 
Hab letztes WE was (in meinen Augen ziemlich gutes) am Geländer einer BAB Brücke aufer A57 entdeckt. Gibt ja mittlerweile viele diese Rettungsgassenplakate, aber das stand dann drauf "Stop n go? Move Over!". Das könnte man ruhig auch mal öfter aufhängen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das was vom Staat ist, oder das irgendeine "Initiative" hin gehangen hat, weil auf dem Teil der A57 viele Holländer fahren, wobei ein kurzes Googlen ergeben hat, dass die auch nen Rechtsfahrgebot hätten. Allerdings stand das nur auf "irgendwelchen" deutschen Seiten.

Mit dem Kennzeichen speichern und bei Nichtzahlen des Bußgeldbescheides handhaben es die Niederländer ähnlich, da kommt beim parkenden Auto dann ne Kralle dran oder wenn man Angehalten wird, wirds auch guuut teuer.
 
Das klingt für mich wie ein Plakat für die Rettungsgasse - hat also absolut nichts mit dem Rechtsfahrgebot zu tun.
Bei stop n go Verkehr ist diese nämlich zu bilden :) Hängen hier öfter rum. War in der Mitte eine Pfeil?
 
«Stop'n'go? Move Over!» könnte sogar dahingehend falsch verstanden werden, dass man bei Stau unbedingt auf die rechte Fahrspur wechseln sollte.
 
Zugegebenermaßen hab ich das aufgrund der Geschwindigkeit nicht wirklich gut erkennen können.
Aber du hast recht, wo du es erwähnst, macht es mehr Sinn dass es für die Rettungsgasse war :o Vermutlich ist das nur eine neues/anderes Design, dass ich dann falsch erkannt hab und fälschlicherweise fürs erwähnte gehalten hab. Oh man:freak:

Da fällt mir ein, ich könnte mal schauen ob mans aufer Dashcam erkennen könnte
 
Shagrath schrieb:
Stop'n'go? Move Over!» könnte sogar dahingehend falsch verstanden werden, dass man bei Stau unbedingt auf die rechte Fahrspur wechseln sollte.
Das hängt mit den Englischkenntnissen zusammen. "Move over" bedeutet erstmal nichts weiter als "fahr rüber" oder "fahr zur seite" ("komm rüber" passt auch, ist auf der AB aber unwahrscheinlich).
Für mich ist das eindeutig eine Aufforderung zur Bildung einer Rettungsgasse.
 
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Hehe danke, ich fürchte meine Niederländischkenntnisse sind Googlen in NL definitiv zu schlecht ;)
In der 6. Klasse hatte ich das zum letzten mal, wenn ich mich recht erinnere.
Lesen und verstehen geht noch ganz gut, aber mehr als ein paar Sätze sprechen kann ich auch nicht mehr^^

Es hätte theoretisch gepasst und mich auch gefreut, wenns so wäre, aber das wird wohl die Rettungsgasse gewesen sein und dann ggf. wegen der vielen Niederländer dann auf der Autobahn halt in englisch und nicht deutsch. Wobei das für die Meisten ja keinen Unterschied macht, da sie ja beides gut können.
 
@DerOlf: Mit «move over» wird etwa in den Vereinigten Staaten verlangt, die Fahrspur zu wechseln wenn auf dem Seitenstreifen andere Fahrzeuge stehen. Das hat nichts mit einer Rettungsgasse im Sinne einer «rescue lane» oder «emergency corridor» zu tun.

Daher meine ich, dass sich allein aus der Wortwahl vielleicht nicht bei jedem gedanklich die gemeinte Rettungsgasse ergibt - daher ist gute Symbolik um so wichtiger. Ich kann aber auch nicht beurteilen, wie oft überhaupt jemand so amerikanisch am Ziel vorbei denkt. ;)
 
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