Ö hat ein Abkommen mit D, in dem steht auch drin das die Beweismittel von D anerkannt werden müssen, sonst is nix.
Dazu kommt eine Verfolgungsverjährung bei Anonymverfügung von 6 Monaten in Österreich bzw. 1 Jahr bei Lenkerauskunft. Vor 2007 hatten wir keine Frontradars bzw. keine gesetzliche Regelung dafür, somit war sicher, dass Österreich den Lenker nicht identifizieren kann und bei jedem der die Anonymverfügung verstreichen hat lassen wurde das Verfahren eingestellt (zu aufwändig). Diejenigen die nicht gezahlt haben, hatten meist Rechtsbeistand und konnten das Verfahren ohne Probleme so lange verzögern bis gegen den danach bekannt gegebenen Lenker die Verfolgungsverjährung schlagend wurde (z.B. bei Firmenfahrzeugen/Car Pools überhaupt kein Problem)
Bei der Anonymverfügung wird auch nichts registriert, es gibt keine Fahndung. Waren die deutschen Behörden zu langsam mit der Auskunft der Adresse des Halters (mind. 1 Monat fürs Auswerten in Österreich, danach Anfrage an D musste in 4 Monaten bearbeitet sein weil 1 Monat Bezahlfrist) waren, war sowieso nix.
Tschechien, Slowakei, Ungarn und Italien haben quasi immer zu lange gebraucht
Das war auch der Grund warum wir mittlerweile Frontradars haben, vor allem im Norden von Österreich.
Seit es die neue EU Richtlinie gibt, gibt es wohl mehr Möglichkeiten aber sehr lange Zeit mussten Deutsche bei uns keine Strafe fürchten, sofern sie wussten was sie tun müssen.
https://diepresse.com/home/recht/re...chweigsamer-Deutscher-siegt-ueber-Oesterreich
Mittlerweile würd ich das niemanden raten, denn wenn es ein Foto gibt dann erfährt der Angeklagte davon erst vor Gericht bei ca. den 10 fachen Kosten der Anonymverfügung.