AW: generell max. 130km/h auf end Autobahnen. Wie seht ihr das?
Aus der StVO und diversen Urteilen geht klar hervor, wie ein Überholvorgang abzulaufen hat und wann man gegen das Rechtsfahrgebot verstösst.
Mal ein paar Zahlen:
- mindestens 10-20 km/h Geschwindigkeitsdifferenz zum Überholten
- Lücken auf der rechten Spur, in denen man 20 Sekunden und mehr ohne bremsen verweilen kann, müssen genutzt werden
Auch die Vorfahrt ist eine klare Sache. Muss jemand wegen meines Spurwechsels stärker bremsen, war es eine Behinderung, die auch schnell mal zur Gefährdung wird.
Wer diese Grundregeln beachtet und auch sonst Hirn und Rückspiegel nutzt, kann wunderbar auf unbeschränkten Autobahnen zurechtkommen.
Also hört um Gottes Willen auf, euch künstlich zu empören und die Sache so darzustellen, als ob ihr einen bereits begonnenen Überholvorgang wegen eines Schnelleren hinter euch abbrechen müsstet und ein Tempolimit wegen dieser Ungerechtigkeit unvermeidbar wäre. Dem ist nicht so.
OneTimePassword schrieb:
Nicht wenn er über 130km/h schnell ist
Das ändert nichts an der grundsätzlichen Schuldfrage nach StVO.
Die Gefährdungshaftung ist juristisch ein ganze anderes Eisen und zurecht umstritten.
Und wenn ihr so ein drastisches Fehlverhalten, wie einen gefährdenden Spurwechsel so einfach mit dem Argument "Richtgeschwindigkeit" zu den Akten legen wollt, stimmt irgendwas nicht mit eurem Gerechtigkeitsverständnis. Die Richtgeschwindigkeit soll ja eben kein Freibrief für unaufmerksame Spurwechsel nach dem Motto "wer schneller als ich fährt, ist selbst schuld" sein. Sie versucht nur, die übermäßige Gefährdung durch die hohe Geschwindigkeit anzurechnen. Dazu kommt es aber definitiv auf die Verkehrs-, Straßen- und Witterungsbedingungen an. Mit 240 auf das Stauende zu ist gefährdender, als nachts um 4 auf freier Bahn - Penner können einem aber überall begegnen, nur dass sie um 4 Uhr nachts mehr Schuld bekommen, weil sie eher damit rechnen mussten und der Verkehr übersichtlicher war.