nik_ schrieb:
hintermann drängelt -> nutzt lichthupe -> vordermann wird geblendet -> vordermann geht vom gas, da er kurzzeitig nichts sieht -> das ist vollkommen legitim
So in der Art hatte ich das "Ausbremsen" auch gedacht. Und ich bezog das auf eine ganz spezielle Situation, in der es eben NICHT möglich ist, platz zu machen.
Als Drängler bezeichne ich übrigens jeden, der auf der Autobahn 1.) grundsätzlich ganz links fährt, und 2.) bevor er überhaupt daran denkt, dass man ja vom Gas gehen könnte, Lichthupe benutzt und links blinkt .... wahlweise noch regelmäßig etwas dichter auffährt ... Gas weggenommen wird erst, wenn es ansonsten krachen würde. Das ist mMn ein Drängler ...
Ich weiß nicht wer es schon wieder eingestreut hat, aber ein Tempolimit ist definitiv keine Richtgeschwindigkeit sondern eine Höchstgeschwindigkeit ... juristisch betrachtet also eine geschwindigkeit, deren
Überschreiten eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das Unterschreiten dieser Geschwindigkeit ist in den meisten Fällen keine Ordnungswidrigkeit, und daran ändert auch der Umstand wenig, dass es für euch in dem entsprechenden Moment ein Ärgernis ist.
Natürlich ist es nicht OK, bei freier AB die linke Spur mit 120km/h kilometerweit zu blockieren, aber es gibt eben kein verbrieftes "Recht" darauf, auf dieser "Überholspur" gleichbleibende 250km/h fahren zu können. Und wenn jemand eben mit 120 Überholt, dann nutzt er die linke Spur für genau das, wofür sie da ist.
Wenn sich notorische Linksfahrer dann darüber aufregen, dann ist das einfach wayne, denn die linke Fahrspur ist eben NICHT einfach für Tempos jehnseits der 200 gedacht, sondern als Überholspur.
Die Orientierung im Verkehr gehört zu einem Überholvorgang natürlich dazu, und jemanden "in den Sicherheitsabstand ziehen" ist ganz sicher nicht die sicherste Variante, einen Überholvorgang einzuleiten ... diesen Sicherheitsabstand erst garnicht einzuhalten, damit sich niemand "vordrängeln" kann ist allerdings einfach mal dumm, denn dadurch verrzichtet man quasi freiwillig (ich weiß, die anderen zwingen zu diesem Verhalten) auf Sicherheit ... nicht nur auf die eigene.
Die Probleme, die hier gerade diskutiert werden, können nicht durch Gesetze bearbeitet werden (höchstens durch viel härtere Strafen und massenweise mehr Kontrollen der existierenden Regelungen).
Egal ob jemand gemütlich mit 120 auf der linken Spur bleibt, oder ein anderer mit 200+ Slalom fährt ... beide benehmen sich Scheiße ... und dagegen hilft leider nur eine riesige Portion Verkehrserziehung inkl. Sicherheitstraining (und ggf. M
PU).
Unyu schrieb:
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen:
15€
Eventuell sollte die Strafe für die Missachtung es Rechtsfahrgebotes mal verzehnfacht werden ... €15,- sind einfach nur lächerlich und schrecken niemanden ab.
Zum Vergleich: Das Fahren im ÖPNV ohne gültigen Fahrschein kostet bei uns das vierfache.