generell max. 130km/h auf Autobahnen. Wie seht ihr das?

Wärt ihr generell für ein Tempolimit?

  • Ja

    Stimmen: 100 35,1%
  • Nein

    Stimmen: 185 64,9%

  • Umfrageteilnehmer
    285
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
mal ne adnere frage.

dashcams in Deutschland. Grauzone, verboten, erlaubt?

Und ansonsten. Was das überholen und links fahren angeht gehe ich als Kleinwagenfahrer zum Beispiel am Berg folgendermaßen vor. Wenn rechts alles voll mit LKWs ist und die nen Abstand von 200Metern zwischen sich haben (oder 300 oder 400), dann bleibe ich draußen, da sich sonst nie und nimmer wieder rauskomme. Sind nur 1-2 LKWs, überhole ich und fahre mit genpgend Abstand wieder nach rechts
 
Es gab letztens ein Urteil, bei dem die Dashcamaufmahne eines Dritten zugelassen war um einen Rotlichverstoß zu ahnen. Was definitiv verboten ist sind die lustigen Videos, die man aus Russland kennt. Und das aktive Anzeigen bei der Polizei ist wohl auch nicht drin. Fahre selber seit Jahren mit einer um meine eigene Unschuld im Zweifel darlegen zu können, wenn es auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen würde. Die überschreibt die SD Karte immer und immer wieder, hab mir in den ~4 Jahren vielleicht 2 oder 3x ne Aufnahme davon im Nachhinein angeschaut.
 
Dashcams sind nach meinem Kenntnis stand verboten, wenn sie durchgehend aufzeichnen (Datenschutz), sprich dafür könnte man sogar bestraft werden, wenns jemand mitbekommt und zur Anzeige bringt. Wohlgemerkt könnte, das einzige Verfahren diesbezüglich wurde aufgrund von Rechtsfehlern eingestellt.
Dabei wurde festgestellt, dass es jedenfalls verboten ist das Videomaterial an Dritte (auch der Polizei) weiterzugeben.

Erlaubt bzw. als Beweismittel zugelassen werden ab und an jene, die anlassbezogen eingeschaltet wurden bzw. bei denen der Grund der Aufzeichnung nicht der Verkehr war (Fahrradkamera zeichnet Fehlverhalten auf, aber eigentlich wollte der Fahrer ein privates Video machen).

Allerdings ist das zurzeit von Gericht zu Gericht bzw. Richter zu Richter und Fall zu Fall unterschiedlich ob die Aufzeichnung als Beweis zugelassen wird oder nicht.

In Österreich ist sie übrigens komplett verboten, da sie dem Registrierungsverfahren für Videoüberwachungen unterliegen und der bislang einzige Antrag dafür abgelehnt wurde. Sprich man muss sie zuerst beantragen um eine legal betreiben zu können.


Ich bin übrigens zwiegespaltener Meinung ob man sie erlauben sollte. Klar, für manche Unfälle wäre das zusätzliche Beweismaterial eine Entlasstung für die Polizei/Justiz, aber auf der anderen Seite käme sicher eine Zusatzbelastung auf diese zu, weil man könnte ja jeden kleinen Verstoß den man aufzeichnet melden (man kennt ja manche Nachbarschaftsbeziehung, das wäre sicherlich eine neue Möglichkeit Nachbarn zu ärgern usw.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist ja wiedermal typisch ... man räumt mangelnde Erfahrung ein ... und im Gegenzug wird einem gleich mal das Maul verboten.
Ich bin auch Vegetarier ... darf ich mich jetzt auch nicht über Fleischkonsum äußern?

Als Beifahrer bekommt man natürlich mit, wenn der Fahrer ruckartige Bewegungen vollführt, wenn einen die Fliehkräfte beim Bremsen in den Gurt drücken. Und ein "puh, das war aber ganz schön knapp" von Fahrerseite her braucht nicht groß interpretiert werden.
Davon ab achte ich natürlich auch als Beifahrer auf den Verkehr ... allein schon um eventuell auf mögliche Gefahren hinweisen zu können.
Auch als Beifahrer fühlt man sich nicht besonders wohl, wenn das Fahrzeug in dem man nunmal sitzt, zwischen LKW's eingekeilt ist oder wenn der fette BMW hinter einem so garkeine Anstalten macht, abzubremsen, sondern nur wild vor sich hin blinkt.

Direkt vor der Ausfahrt noch einen alten aber vollbesetzten VW-Polo zu überholen und ihn dann zu schneiden, weil man ja die Ausfahrt nehmen muss ... das ist eben gefährlich, und das kann ich auch als Beifahrer beurteilen.
In entsprechender Situation hatten 4 Menschen richtig Glück, einen sehr sicheren Fahrer gehabt zu haben - aber auch der musste auf dem nächsten Rastplatz erstmal 10 Minuten Pause machen, um den Schock zu verdauen ... der ist dann wohl ganz klar nicht fähig ein Fahrzeug zu führen ... mit sowas MUSS man auf deutschen Autobahnen einfach rechnen.

Betriebsblindheit ist bekannt ... manches nimmt man gerade als Fahrer nicht wahr.
 
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WhiteShark schrieb:
Btw frag ich mich, was ein Fahrsicherheitstraining jetzt mit den Überholvorgängen und Abstand zutun hat. Diese Dinge lernt man alle bereits in der Fahrschule. Wie man darauf kommt, das ich kein Training gemacht hätte, ist mir auch unklar.

WhiteShark schrieb:
Eher fühlen die sich dann sicher auf der Straße, haben ja ein Sicherheitstraining gemacht, und überschätzen sich dann.


Ähm deswegen?
Oder du schließt von dir auf andere und das Training hat bei dir wenig gebracht.
 
DerOlf schrieb:
Als Beifahrer bekommt man natürlich mit, wenn der Fahrer ruckartige Bewegungen vollführt, wenn einen die Fliehkräfte beim Bremsen in den Gurt drücken. Und ein "puh, das war aber ganz schön knapp" von Fahrerseite her braucht nicht groß interpretiert werden.
Davon ab achte ich natürlich auch als Beifahrer auf den Verkehr ... allein schon um eventuell auf mögliche Gefahren hinweisen zu können.
Auch als Beifahrer fühlt man sich nicht besonders wohl, wenn das Fahrzeug in dem man nunmal sitzt, zwischen LKW's eingekeilt ist oder wenn der fette BMW hinter einem so garkeine Anstalten macht, abzubremsen, sondern nur wild vor sich hin blinkt.

Beifahrer sind für mich diejenigen, die Gefahrensituationen erst erkennen, wenn du sie als Fahrer schon viele Sekunden vorher wahrgenommen hast. Der Grund: Beifahrer haben keinen Rundumblick, achten in der Regel keineswegs während der gesamten Fahrt darauf, was um das Kfz herum vorgeht, was man als Fahrer jedoch immer im Blick haben muss. Es gibt lediglich zwei Situationen in denen Beifahrer sinnvolle Hinweise geben können: Toter Winkel auf der Fahrerseite und wenn der Fahrer so fahrlässig ist und, wenn auch nur ein paar Sekunden, nicht dort hinschaut, wo er hinfährt.

Ohne Führerschein und genug Praxis kannst du als Beifahrer auch kaum Dinge einschätzen, die auf den Straßen Alltag sind. Vom Bremsweg, Bremsverhalten (bei Regen, Eis, Schnee, beschädigter Straßenbelag.. in Kurven usw.) bis hin zu einfachsten Fahrsituationen. Die Kunst einigermaßen sicher zu fahren besteht auch darin, sich in andere Verkehrsteilnehmer hineindenken zu können um deren Verhalten vorauszuerahnen. Wie willst du das tun, wenn du noch nicht einmal die alle relevanten Verkehrsregeln kennst und auch aus Erfahrung nicht weißt, wie sie von manchen "umgangen" werden? Als Fahrer musst du verinnerlichen, dass dir manche z.B. die Vorfahrt nehmen können und wie du am besten darauf reagieren solltest..
 
Scheitel schrieb:
@WhiteShark
okay, das ist dann was anderes, das las sich so als würdest du dann erstmal ordentlich aufe Bremse drücken ;)
Ne ich mag ja mein Auto und hab keine Lust auf den Ärger mit Leihwagen, Versicherung oder gar Verletzungen.


grundsätzlich(muss) der rechte Fahrstreifen verwendet werden, allerdings ist durchgängiges Fahren auf der Mittelspur erlaubt, wenn in der rechten Straßenspur zumindest „hin und wieder“ ein Fahrzeug fährt und keine Verkehrsteilnehmer behindert werden.
So sieht es aus. Gerade Nachts wenn wenig los ist, fahre ich auch oft länger auf dem Mittelstreifen, auch wenn Rechts erst in 500m jemand ist.
Denn wozu einen Spurwechsel machen, wenn eh niemand hinter mir ist?
Aber ich fahr natürlich gleich Rechts rüber, wenn jemand kommt der schneller ist.


Dazu ist nicht mal die Lichthupe nötig. Durch dichtes Auffahren und Abblendlicht wird die Fähigkeit in der Dunkelheit vor dem eigenen Fahrzeug etwas zu erkennen drastisch verschlechtert.

Fährt der Vordere nun deshalb in den Graben, fährt der Hintere weiter. In der Zeitung steht dann: Kleinwagenfahrer fährt nachts gegen einen Baum und stirbt. Ursache vermutlich überhöhte Geschwindigkeit. (Sonst hätte er ja in der Kurve gelenkt). Genau darum braucht es eine Dash-Cam Pflicht. Vorne und Hinten.
Genau darum sollte man dann vom Gas gehen. Falls man wirklich gegen einen Baum fährt, so sind die Überlebenschancen höher.

Aber man kann da auch kurz die Bremse antippen (also so das nicht gebremst wird, aber die Bremslichter kurz aufleuchten). Hilft manchmal gegen die Drängler.


Ähm deswegen?
Oder du schließt von dir auf andere und das Training hat bei dir wenig gebracht.
Ich kenne viele die gerade ihren Führerschein bekommen haben, danach dann ein Training geschenkt bekommen und sich danach total sicher fühlen und eben durch ihre Unerfahrenheit (dagegen hilft kein Sicherheitstraining) sich masslos überschätzen.

Man könnte ja auch ein Sicherheitstraining für den Füherschein voraussetzen. Wird aber nicht gemacht.


Direkt vor der Ausfahrt noch einen alten aber vollbesetzten VW-Polo zu überholen und ihn dann zu schneiden, weil man ja die Ausfahrt nehmen muss ...
Grundsätzlich sollte man vor seiner Ausfahrt nicht mehr überholen. Erstens spart das nur wenige Sekunden (selbst wenns ein LKW ist). Zweitens könnte es auch sein, dass es sich auf der Ausfahrt staut und man es zu spät sieht (gerade wenn man einen LKW überholt).
Hatte ich selbst schon erlebt. Lange Abfahrt, ich war schon länger rechts, vor mir ein langsam fahrendes Fahrzeug mit Warnblinker.
Zwei ziehen kurz vor Ende der Abfahrt noch vor mich und sehen erst dann das da einer langsam ist. Da hat nicht viel gefehlt zu einem großen Unfall.
 
@Schrammler
Ich habe nirgendwo behauptet, dass ich jederzeit den Überblick habe, der einzelnen Fahrern mMn fehlt ;)

Ich kann nur meine Erfahrungen schildern, und da gibt es eben haufenweise rücksichtslose Fahrer, die nochmal ordentlich Gas geben (vorm bevölkerten Zebrastreifen), Radfahrer nicht als Verkehrsteilnehmer wahrnehmen (scheinbar), sich über jeden anderen Verkehrsteilnehmer aufregen (wo man rausgucken kann, da kann man auch reingucken), es teilweise nicht einsehen wollen, dass sie die Strasse nicht verlassen dürfen, weil der Linksabbieger vor ihnen nicht genug Platz gelassen hat (neulich noch erlebt ... der Typ ist mir fast über die Schuhe gefahren) u.v.m.
Als Fußgänger fühle ich mich immer dort am sichersten, wo keine Autos hin können ... überall sonst habe ich sie lieber im Blick.

Mein bisheriges Leben mit Autofahrern ist geprägt von Abneigung bis Ekel, vor allem aber von Unverständnis.
Muss das alles wirklich sein? Rücksichtsvoll gelangt man doch auch an sein Ziel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unyu schrieb:
Genau darum braucht es eine Dash-Cam Pflicht. Vorne und Hinten.
Da befürchte ich aber, daß unsere ohnehin schon überlasteten Gerichte, noch weiter belastet werden. Ich hätte zwar in der ein oder anderen Situation auch schon gerne eine DC gehabt. Aber es wird überhand nehmen, denke ich. Vor allem wir dann vielleicht der ein oder andere aufwachen, wenn er ein Video einreicht und ihm der Richter nachweisen kann, daß er selber nicht ganz koscher unterwegs war :D.

Und ansich ist es ja auch nicht grundsätzlich verboten. Bzw wird es immer wieder unterschiedlich ausgelegt. Hat man eine installiert aber nicht dauerhaft laufen, ist das meistens weniger ein Problem. Da werden dann, wenn man eben erst kurz vorher eingeschaltet hat, auch die aufgenommenen Filmchen, je nach Richter, als Beweismittel akzeptiert. Hab da vor paar Wochen erst was zu gelesen und suche es bei Bedarf raus. Wenn das mit der Pflicht so kommen würde, sollte man noch eine 3. einbauen, die den eigenen Tacho filmt. Somit hat man alles aufgenommen und keiner kommt davon, wenn man die Filme dann bei der nächsten Kontrolle zeigen muß und die Verkehrspolizei dann sieht, wie man zeitweise selber unterwegs war :p.
Ergänzung ()

DerOlf schrieb:
Ich bin auch Vegetarier ... darf ich mich jetzt auch nicht über Fleischkonsum äußern?

Über den Fleischkonsum schon. Aber nicht über den Geschmackt ;)
 
Den eigenen Tacho muss man nicht filmen, die Geschwindigkeit der Kamera kann man anhand der Bilder auswerten (Straßenmakierungen sind normiert, kein Problem).
 
Ich kenne viele die gerade ihren Führerschein bekommen haben, danach dann ein Training geschenkt bekommen und sich danach total sicher fühlen und eben durch ihre Unerfahrenheit (dagegen hilft kein Sicherheitstraining) sich masslos überschätzen.
manche sagen dazu "natürliche auslese"
ja sorry man macht halt auch mal fehler und bei manchen wäre es besser sie würden nie den führerschein bekommen.
vllt. sollte man dafür noch n psychologische gutachten erstellen lassen um den schein überhaupt machen zu dürfen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
damn80 schrieb:
vllt. sollte man dafür noch n psychologische gutachten erstellen lassenum dens chein überhaupt machen zu dürfen. ;)
Dann kann man nur hoffen das es nicht folgendermaßen endet:
Reif für die Klinik? Ein Besucher einer psychiatrischen Anstalt fragt den Direktor, nach welchen Kriterien entschieden wird, wann ein Patient aufgenommen wird oder nicht. Der Direktor antwortet: "Wir füllen eine Badewanne, geben dem Kandidaten einen Teelöffel, eine Tasse und einen Eimer und bitten ihn, die Badewanne zu leeren. Der Besucher: "Ich verstehe. Ein normaler Mensch würde den Eimer nehmen, richtig?"
Der Direktor: "Nein, ein normaler Mensch würde den Stöpsel ziehen. Möchten Sie ein Zimmer mit oder ohne Balkon?"
:D
 
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Tharamur schrieb:
Und ansich ist es ja auch nicht grundsätzlich verboten. Bzw wird es immer wieder unterschiedlich ausgelegt. Hat man eine installiert aber nicht dauerhaft laufen, ist das meistens weniger ein Problem.
Natürlich, sollte ich das Filmchen vorzeigen, hab ich die Kamera gerade erst vor 3min angeschaltet. Daher auch die relativ kleinen Aufnahmeblöcke bei Dash-Cams.

Eine Überlastung der Gerichte sehe ich da nicht.Solange ich bei Spazierfahrten, in denen die Kamera zufällig läuft, keinen Unfall habe, wird das Video wieder automatisch gelöscht. Wer aber seltsame Hobbies hat, der würde diesen Gerichtsgang auch ohne Kamera machen. Man muss nicht Automatisch Hilfssheriff spielen, allein all die aufgenommenen Rotlichtverstöße anzuzeigen wäre eine beachtliche Aufgabe.
 
Kronos60 schrieb:
Fakt ist 37% der tödlichen Unfälle sind auf überhöhte Geschwindigkei bei nicht beachtung des Tempolimits zurückzuführen und da sind die schwer und leichtverletzten noch gar nicht eingerechnet. Allerdings sind da Autobahnen und Bundestraßen miteingerechnet die Todesrate auf Autobahnen ist aus nachvollziehbaren Gründen natürlich geringer aber sie ist vorhanden.

Das ist meines Erachtens ein Problem, dass es in diesen Statistiken gibt.
sagen wir du fährst auf der mittleren Spur mit 140 km/h und es zieht jemand vor dir, da er nicht geguckt hat, vom Beschleunigungsstreifen mit 80km/h auf die mittlere Spur rüber, so dass du auffährst.
Wie denkst du wird diese Situation in der Verkehrsstatistik aufgeführt? Meine Annahme wäre überhöhte Geschwindigkeit..

DerOlf schrieb:
Als Drängler bezeichne ich übrigens jeden, der auf der Autobahn 1.) grundsätzlich ganz links fährt, und 2.) bevor er überhaupt daran denkt, dass man ja vom Gas gehen könnte, Lichthupe benutzt und links blinkt .... wahlweise noch regelmäßig etwas dichter auffährt ... Gas weggenommen wird erst, wenn es ansonsten krachen würde. Das ist mMn ein Drängler ...

Ja, das halte ich auch für ein gefährliches Verhalten, dass stärker geahndet werden muss.
Wobei das mMn nichts mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu tun hat, sondern mit Dränglern an sich.

aurum schrieb:
Alle, die sich nicht an das generelle Überholverbot halten, sind nach spätestens einem Jahr lebenslang von der Straße verbannt ... Beim ersten Verstoß 1 Jahr Fahrverbot und beim zweiten lebenslang der Lappen weg. Ich bin mir 100% sicher, dass das wirkt. In Kombination mit einer Dashcamerlaubnis kann man auf der eigenen Strecke jeden Verstoß melden. Jeder, der gemeldet wird, ist zunächst für 1 Jahr weg und wird sich mit Aussicht auf das lebenslange Verbot sehr genau überlegen, ob er dazu noch bereit ist.

Man, da bin ich mal gespannt was die ganzen Arbeitenden die nicht aus der Stadt sondern vom Land kommen dann machen, da wird es sehr viele neue Arbeitslose geben.

Mal davon abgesehen, dass ich nicht wüsste warum man sich nötigen lassen sollte (ja, das unterschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne Grund kann als Nötigung gewertet werden).
Wenn sich alle an die Regeln halten würden (und bei möglicher Verkehrslage das fahren was auf den Schildern steht), bräuchte zumindest ich nicht überholen.

Laut dem ADAC passieren da wo Tempolimit 120/130 ist auf Autobahnen übrigens nicht mehr Unfälle als auf den Streckenabschnitten mit Richtgeschwindigkeit 130 km/h.
Das würde die These stützen, dass es eben nicht an der Geschwindigkeit liegt.

An auffälligen beziehungsweise gefährlichen Autobahnabschnitten
haben lokale Geschwindigkeitsbegrenzungen selbstverständlich
ihre Berechtigung. Ansonsten aber sind Autobahnen mit Richtgeschwindigkeit
130 nicht unfallauffälliger als Strecken mit einem
Tempolimit von 120/130.

https://www.adac.de/_mmm/pdf/rv_tempolimit_flyer_0813_30472.pdf
 
Smash32 schrieb:
Das ist meines Erachtens ein Problem, dass es in diesen Statistiken gibt.
sagen wir du fährst auf der mittleren Spur mit 140 km/h und es zieht jemand vor dir, da er nicht geguckt hat, vom Beschleunigungsstreifen mit 80km/h auf die mittlere Spur rüber, so dass du auffährst.
Wie denkst du wird diese Situation in der Verkehrsstatistik aufgeführt? Meine Annahme wäre überhöhte Geschwindigkeit..

Ich würde meinen unter der Kategorie "zu wenig Abstand" ;)

Smash32 schrieb:
Laut dem ADAC passieren da wo Tempolimit 120/130 ist auf Autobahnen übrigens nicht mehr Unfälle als auf den Streckenabschnitten mit Richtgeschwindigkeit 130 km/h.
Das würde die These stützen, dass es eben nicht an der Geschwindigkeit liegt.

Naja, unter Anbetracht der Tatsache, dass die Beschränkungen an Unfallschwerpunkten erfolgen, liegt es schon nahe das dort die Unfallwahrscheinlichkeit höher ist als normal (aufgrund von Auf-/Abfahrten, hohem Verkehrsaufkommen, baulichen Gegebenheiten, etc.), deswegen gibts ja die Beschränkung um den Schaden einzugrenzen.

Man muss Abschnitte vergleichen die vorher kein Limit hatten und dann eins bekommen haben und wie sich die Unfallszahlen dort entwickelt haben.
 
Smash32 schrieb:
(ja, das unterschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne Grund kann als Nötigung gewertet werden).
Davon ist mir nichts bekannt, man darf den Verkehrsfluss nicht behindern das gilt insbesondere für die Stadt, da kann auch abgestraft werden aber nicht wegen Nötigung. Es gibt eine Höchstgeschwindigkeit aber keine Mindestgeschwindigkeit. Und es ist nichts dagegen einzuwenden wenn auf einer Bundesstraße ein Fahranfänger oder ein unroutinierter Fahrer 80km/h fährt wenn er sich dabei sicherer fühlt ist immer noch besser Als Übermut, man kann ja überholen.
 
Kronos60 schrieb:
Davon ist mir nichts bekannt, man darf den Verkehrsfluss nicht behindern das gilt insbesondere für die Stadt, da kann auch abgestraft werden aber nicht wegen Nötigung. Es gibt eine Höchstgeschwindigkeit aber keine Mindestgeschwindigkeit. Und es ist nichts dagegen einzuwenden wenn auf einer Bundesstraße ein Fahranfänger oder ein unroutinierter Fahrer 80km/h fährt wenn er sich dabei sicherer fühlt ist immer noch besser Als Übermut, man kann ja überholen.

Das meine ich ja, wenn es ein generelles Überholverbot gäbe.
Von mir aus können die Leute auch 50 fahren, solange ich Sie dann überholen kann um im normalen Verkehrsfluss weiter zu fahren.
 
@Kronos60: doch, es gibt solche Regelungen.
Die bekannteste ist die für die notorischen auf der Autobahn Mitte oder Links Schleicher. Wird durchaus bestraft, wenn denn mal Polizei in der Nähe ist und Zeit dafür hat.
Auch zu lange Überholvorgänge, nicht nur die berüchtigten Elefantenrennen, gehören dazu, Jeder ist verpflichtet, Überholvorgänge kurz zu halten. Kilometerlang mit 105 Km/h ein Auto, das mit 100 Km/h fährt, zu "überholen", ist eine Ordnungswidrigkeit.
Nicht zuletzt bin ich selbst einmal Zeuge eines krassen Falls in Bayern geworden. Lange Kolonne auf einer Bundesstraße, die mit 100 Km/h sehr sicher befahren werden kann, schönes Sommerwetter, an der Spitze der Kolonne ein älterer Herr, der ohne erkennbaren Grund 60 Km/h fuhr. Keine Überholmöglichkeit, Kurve an Kurve, bergig, schlecht einsehbar, aber wie gesagt, sehr gut ausgebaut. An etwa 10. Position in der Kolonne ein Streifenwagen. Kurz vor einer Haltemöglichkeit Blaulicht an und den Herren aus dem Verkehr gezogen.

@Topic: würden sich alle Fahrer situationsbezogen bewegen, sprich die Geschwindigkeit an den Verkehr anpassen, bräuchte es solche Diskussion nicht. Warum soll ich bei freier unlimitierter Autobahn nicht auch mal 200 Km/h fahren?
 
frankpr schrieb:
@Kronos60: doch, es gibt solche Regelungen.

Bitte genau lesen, es ging um Nötigung. Den Fehler hat hier schon mal jemand gemacht, lest bitte nach was Nötigung überhaupt ist und was vorliegen muss, damit man davon sprechen kann. Dauerhaft 60 km/h auf einer Landstraße sind der Grenzfall bei dem man über eine Strafe nachdenken kann, ob die vor Gericht halten würde ist wieder eine andere Frage, allerdings ist das 100% keine Nötigung und noch nichtmal in der Nähe davon.

Hinweis: Nötigung ist nicht in der StVO geregelt sondern im StGB...
 
frankpr schrieb:
Warum soll ich bei freier unlimitierter Autobahn nicht auch mal 200 Km/h fahren?

Es gibt in meinen Augen nur fadenscheinige Gründe die dagegn Sprechen und hier auch des ötfteren im Thread stehen.
 
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