News Gericht: Tagesschau-App ist „zulässiges Medienangebot“

Wenn private Anbieter nicht besser sind, als staatliche/öffentlich-rechtliche Anbieter, haben sie in meinen Augen keine Daseinsberechtigung.

Die Klage ist mehr als peinlich, gerade die FAZ hätte dies auch nicht nötig. Deren Hintergrundberichte sind deutlich informativer als die sehr kurzen Artikel auf tagesschau.de
 
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