lufkin schrieb:
Der vorletzte Absatz sagt es, wie will man geplante Obsoleszenz beweisen. In der Praxis ist das kaum möglich.
So Sachen wie Blattzähler zu verbieten ist da nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, dann wird halt ein anderes Teil genommen um die Lebensdauer künstlich zu beschränken.
Um das zu verhindern müsste man ganz konkrete Bauvorschriften ...
Darum funktioniert der Ansatz mit der Garantie/Gewährlsitung auch besser.
mambokurt schrieb:
Eigentlich ist es doch ganz einfach: Gewährleistung hoch auf 3 Jahre(auch auf Verschleissteile) und die Beweislastumkehr entfällt. Wie die Hersteller das dann umsetzen ist ihr Problem. Dann werden die Produkte ein wenig teurer werden, dafür halten sie länger.
Das war auch mein erster Gedanke.
Heretic Novalis schrieb:
Toll, dann gehen die Geräte halt pünktlich nach 3 bzw. 5 Jahren kaputt statt nach Ende der Herstellergarantie.
Ob ein Produkt ein Jahr hält und ich beim Umtausch dann am Händler bzw. der Beweislastumkehr scheitere oder ich 5 Jahre habe und es keine Beweislastumkehr gibt, macht imo schon einen deutlichen Unterschied.
Zudem dürften die Produkte teurer werden, da ein Unternehmen ja entsprechend verdienen will. Wenn nicht durch regelmäßigen Neukauf, dann durch einen höheren Preis bei Ersterstehung.
Und ?
Dann hat es der Umwelt schon genutzt, der Käufer hat keinen Schaden davon getragen und die Hersteller, die bisher schon gute Produkte anbieten profitieren davon weil die Schrott-Hersteller nicht mehr so mit Dumping-Preisen punkten können.
Und wie soll das weltweit durchsetzbar sein? Nur weil Deutschland etwas will, juckt das keinen größeren Konzern bzw. wird dieser keine nur für den deutschen Markt angepassten Geräte bauen.
Ich denke man könnte bzw. sollte das eh zumindest Europaweit anstreben.
Und ich bin davon überzeugt, dass sich kein Hersteller den kompletten europ. Markt entgehen lassen möchte.
Shedao schrieb:
Was soll das denn bringen? Die Gewährleistung soll doch greifen, wenn Mängel schon beim Kauf bestehen. Die ersten 6 Monate bin ich dabei fein raus und danach ist die Beweislastumkehr garnicht so verkehrt, denn es wird einfach sehr unwahrscheinlich, dass die dann ersichtlichen Mängel wirklich schon zur Kaufzeit bestanden.
Ich denke das ist Ansichtssache.
Wenn dem Hersteller bekannt ist, dass ein Elko an der Stelle xy im Fernseher verbaut bei normaler Nutzung nach 2 Jahren schlapp macht, dann ist das ein Mangel beim Kauf, fällt aber nicht in 6 Monaten auf.
Ich denke bei der Beweislastumkehr geht es um Herstellungsmängel, nicht um schlecht konzipierte oder bewusst minderwertig produzierte Ware.
Was soll das eigentlich immer mit dieser 100 jährigen Glühlampe? Man kann auch eine der bösen 1000 Stunden Kartelllampen nehmen und statt mit 60 Watt, mit 6 Watt betreiben und sie wird nahezu ewig leuchten. Das Licht, das dabei entsteht entspricht nur leider nicht dem, womit man so normal seine Wohnung beleuchten möchte.
Das ist ja Unsinn, die 100jährige Glühlampe leuchtet ja auch mit der Helligkeit für die sie gemacht wurde.
Wenn die Lebensdauer sinkt weil das Produkt effizienter wird ist das ja die eine Sache, ich denke das werden wir ja in 20 Jahren sehen wenn Autos/Motoren von heute eben nicht mehr 300.000km schaffen weil man den Verbrauch um 20% senken wollte/musste. Aber hier geht es ja darum, dass man die Produkte künstlich limitiert bzw. schlechter gemacht hat.
Selbe Leistung, geringere Lebensdauer.
Ich denke die für Umwelt und Kunden beste Lösung wäre es das über die Dauer der Garantie/Gewährleistung zu lösen:
-5 Jahre Kunde zum Händler, dazu Abschaffung der Beweislastumkehr.
-Verpflichtung jedes Herstellers oder Importeurs RMA direkt und ab einem gewissen Warenwert versandkostenfrei abzuwickeln (falls der Händler mal pleite geht).
-Einschränkung der Verschleißteile auf mechanischen oder vereinzelt chemischen Komponenten (keine Elektronikbauteile a la Elkos).
-Limitierungen oder Einschränkungen der Garantie (100 000 km beim Auto, xy Seiten bei Drucker) sollten erlaubt werden, müssen beim Kauf aber explizit deklariert und vom Käufer gesondert bestätigt werden. Hierbei denke ich auch an eine Verpflichtung das nicht im Kleingedruckten zu verstecken sondern eher an die Version "Rauchen tötet" auf Zigarettenpackung. Auch hier muss Punkt 3 erfüllt sein.
Das kann man dann ja stufenweise einführen.