Sombatezib
Lt. Commander
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@MaLow17: Hanebüchener Unsinn. Die Mitteilung von gog ist drei Tage alt. >.>
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Benoit schrieb:Verstehe nicht warum sowas überhaupt gemacht wird. Wenn ein Spiel für Erwachsene gemacht wird, dieses von vorne rein ein 18+ Titel werden soll, warum wird dann noch groß geschnitten ?
Finde den Fehler!Jesterfox schrieb:Bei den ab 18 Titeln (die nicht auf dem index sind) wäre es mit einer Alterskontrolle wohl möglich die anzubieten, allerdings steckt da wohl einiges an Aufwand dahinter damit das auch anerkannt wird.
just_fre@kin schrieb:Ich bitte mal um eine kurze rationale Begründung, warum die 31 (teilweise sehr alten) Games da (wohl) aus Jugendschutzgründen nicht mehr verfügbar sind, wohingegen in den letzten Jahren Titel wie Mortal Kombat X oder das neue DOOM (um nur zwei zu nennen) mit einer geradezu Leichtigkeit durch das Bewertungsverfahren des Jugendschutzes gekommen sind.
Kann und darf man eine solche Behörde noch ernst nehmen? Ich sage nein.
R3sist_the_NW0 schrieb:Womit du dir noch immer selbst die Antwort schuldig bleibst warum bei Alk nicht so durchgegriffen wird wie bei unseren Games...
Dann müssten aber alle Titel mit Altersbeschränkung ganz genauso verschwinden, tun sie aber nicht.Pelzi schrieb:Online ist es für die Behörden aber sehr einfach zu sehen ob das Alter überprüft wird oder nicht. Die rechtslage verlangt da eine eindeutige überprüfung. (Postident oder der neue Personalausweis( mit lesegerät) würden das bieten) Die Plattformen haben das nicht implementiert, also nehmen sie die entsprechnenden Titel aus dem Programm.
MaLow17 schrieb:Pünktlich zum gestoppten Amoklauf in Südhessen. Da es keinen terroristischen Hintergrund gab, müssen natürlich sogenannte "Killerspiele" dafür verantwortlich gewesen sein. Da werden sich einige Politiker wieder bestätigt fühlen, solche Spiele zu indizieren. Was ich mich aber frage, wieso wurde The Witcher 3 nicht indiziert? Da rollen die Köpfe und es gibt Finisher, wie bei Mortal Kombat 1-3. Wenn schon, denn schon.
Sombatezib schrieb:Dann müssten aber alle Titel mit Altersbeschränkung ganz genauso verschwinden, tun sie aber nicht.
R3sist_the_NW0 schrieb:???????
Wir besprechen aber schon noch die Tatsache, daß eine offensichtlich gefährliche Ware (unter dessen Einfluß erwiesenermaßen jährlich tausende Menschen Unfälle und Morde begehen) noch immer frei verkäuflich ist und ein Videospiel von Grund auf indiziert bzw. verboten wird...
Geh mal von deiner Leitung runter!!
Benoit schrieb:.
Wie gerne würde ich mal Left4Dead 2 100% Uncut zocken aber geht nicht da meine Version ja Zensiert ist.
Die "Killerspieldebatte" ist nicht tot, sondern nur vertagt, weil wir zur Zeit viel schlimmere Sorgen haben. Und ob die USK gute Arbeit leistet sei dahingestellt.smuper schrieb:Die Killerspieldebatte ist schon lange tot.
Meine Güte, es sind ALTE Indizierungen, seitdem hat sich viel getan. Die USK ist mittlerweile ordentlich besetzt und leistet gute Arbeit.
Sombatezib schrieb:Man kann aber fast schon sagen, dass es nicht mit einer nicht vorhandenen Altersverifikation zu tun haben kann - sonst wären ja alle Titel mit "ab 6 Jahren" oder höher verschwunden. xD
Das erfolgt mit Sicherheit auf Anfrage der BPJM oder einer vergleichbaren Stelle.
Edit @Pelzi: Aber auch hier ist offen ersichtlich, dass der Händler das Alter nicht prüft, worauf hin er für jeden Verkauf belangt werden könnte. So sehe ich das.
https://de.wikipedia.org/wiki/AltersfreigabeWaren die Freigaben der USK anfangs Empfehlungen, so sind es seit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) 2003 verpflichtende Alterseinstufungen, die sowohl auf der Verpackung des Spiels als auch auf dem Datenträger deutlich erkennbar kenntlich gemacht sein müssen. Die Altersstufen sind im JuSchG in §14 Absatz 2 festgeschrieben. Gemäß JuSchG darf Jugendlichen in der Öffentlichkeit ein Spiel nur dann zugänglich gemacht werden, wenn es für die entsprechende Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet ist. Dies betrifft vor allem die im Einzelhandel vertriebenen Datenträger mit Spielen. Die Spiele dürfen offen zum Verkauf ausgelegt und angeboten werden, sofern bei der Abwicklung eines Kaufs das Alter des Käufers überprüft wird.
Dann läuft bei GOG aber irgendwas verquer....luckysh0t schrieb:Somit tragen doch eher die Plattformen die Schuld das sie diese Spiele nicht mehr verkaufen dürfen - ohne Verifikationsmöglichkeit.Denn im Geschäft dürfen sie ja noch unter rausgabe des Personalausweißes gekauft werden - sofern auf der entsprechenden Liste.
Ja, zB Rindfleisch in Lasagne, ADAC, Fussball EM...MaLow17 schrieb:Die "Killerspieldebatte" ist nicht tot, sondern nur vertagt, weil wir zur Zeit viel schlimmere Sorgen haben.