Faust II schrieb:
Es läuft wie immer: Irgendwann in ein Paar Jahren kommen dann Gesetzesentwürfe die das ganze vernünftig regeln sollen. Sprich das hochladen von Aufnahmen privaten Geländes verbieten etc, was aber letztendlich nur darauf hinaus läuft, das ganze zu legalisieren.
Viel Spaß das "Recht auf vergessen" bei Facebook und Co durch zu setzen.. traurig.
Naja... soweit ich weiss, ist das schon geregelt - das Personlichkeitsrecht, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen,
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie etc. - sind ja vorhanden.
Die Problematik ergibt sich nun allerdings dadurch, dass man, durchaus anonym, nun wohl Aufnahmen bei Google hochladen kann - welche zuerst einmal ungeprüft übernommen werden.
Gelöscht - oder öffentlich unsichtbar gemacht - werden diese auf Antrag sicherlich.
Aber dort liegt der Knackpunkt.
Es wird nicht im Vorfeld geprüft, ob diese Aufnahmen legitim sind - sondern der Betroffene muss erst reagieren.
Und der Ersteller der Aufnahmen, bleibt - das ist natürlich toll für Google - vermutlich anonym.
Die Frage ist nun - ob es möglich ist, sich direkt dagegen zu verwehren. Im Vorfeld. Quasi eine Unterlassung erwirken, dass gewisse, als privat getaggte Koordinaten, auch tatsächlich nicht bei Google photografisch auftauchen.
Wie zuvor schon erwähnt - im Falle meines Gartens, wäre es mir egal.
Aber wie schaut es mit Betriebsgeländen aus? Oder - mal hardcore gesprochen - mit militärischen Einrichtungen? Dank lustigen Kameradrohnen aus dem Baumarkt, hilft ja nichtmal mehr ein Zaun.
Weiss hier jemand mehr?