incurable schrieb:
ob er Dich richtig verstanden hat?
jo und wenn er mich falsch verstanden haben sollte, dann möchte ich ihn darauf hinweisen 😉
hast du auch den Rest seiner Antwort gelesen?
folgend sind dann die Antworten zu meinen Fragen, die ich im Vorfeld über Support Ticket stellte.
Z.B. Umbau durch IT-Fachleute in meinem Auftrag, bei eigenständigem Umbau, Wartung (Tausch Wärmeleitpads, Reinigung Kühler/Fans) usw.
Steht doch alles eindeutig da ☺️
Mal als Zusammenfassung, was ich bisher von Nvidia / Bysksi als Antwort zugeschickt bekommen habe:
- Wird das Ding ausgepackt, ist defekt oder geht innerhalb 3 Jahre kaputt ohne das was dran verändert wurde = Garantie/Gewährleistung
- Wird das Ding von Fachleuten umgebaut und dann geht dabei was kaputt weil man sich nicht an Anleitung und Vorgaben gehalten hat = Nvidia ist raus
- Baut man selber das Ding um und es geht was kaputt weil man sich nicht an Anleitung und Vorgaben gehalten hat = Nvidia ist raus
- Wird beim Öffnen und Austauschen von Wärmeleitpaste und Pads was kaputt gemacht weil man sich nicht an Anleitung und Vorgaben gehalten hat = Nvidia ist raus
- Arbeitet man unsauber und hält sich nicht an die Vorgaben weil der neue Kühlkörper zu schwach, zu wenig/viel Pads/Paste / falsche Dicke/Menge/falsche Positionen = Nvidia ist raus
- Wird alles ordentlich vorschriftsmäßig durchgeführt und der Schaden ist nicht auf die Modifikation (Umbau Kühler/Lüfter) oder die Wartung (neue Pads und Paste) zurück zu führen = Gewährleistung Nvidia
- Defekt der GPU durch den fachgerechten Umbau des Kühlkörpers weil das verwendete Produkt fehlerhaft war = Gewährleistung über eventuelle Versicherungenn des entsprechendenn Herstellers (hier sollte man sich im Vorfeld darüber informieren) - Laut Bysksi Support Deutschland (gilt nur für Käufe über Europavertretung vom asiatischen Marktführer BYKSKI) haben dafür eine seperate Versicherung abgeschlossen, die im Falle einer fehlerhaften Wasserkühlung (Material/Produktfehler) und nicht durch Selbstverschulden oder Hardwarefehler des Grafikkartenherstllers entstanden ist, einspringt und den Schaden an der GPU durch den defekten Kühler wohl regulieren wird. - Ob die Aussage für Europa gilt, kann ich nicht sagen. Es gelten immerhin die Rechte in dem Land, wo man wohnt und diese können von Land zu Land variieren.
Im Schadensfall muss die Karte auf den originalen Zustand (Kühler/Lüfter/Wärmeleitpads/Paste) zurück gebaut werden. Also sollte man auch wenn die Karte defekt ist, darauf achten das dennnoch Paste und Pads ausreichen würden, wenn die Karte nicht defekt wäre.
Wie es dann später im Schadensfall aussieht, ist dann eine andere Sache. Dann wird im Zweifelsfall der Schaden hin und her geschoben bis jemand aus Kulanzgründen nachgibt und den Schaden dann reguliert.
Im schlimmsten Fall wäre es ein Fall für die Rechtschutzversicherung obwohl ich schon gehört habe, das die Androhung mit einer Rechtschutzversicherung zu einer Reparatur führte.
Es kommt halt darauf an um welche Summen wir hier schlußendlich sprechen und ob sich der Aufwand für einen lohnt oder nicht.
Gordon-1979 schrieb:
AMD hat das auch ausgeschlossen:
Für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum des Produktkaufs durch den Erstkäufer,
ist im übrigen kein "Problem" von AMD sondern in Deutschland für so ziemlich alles gesetzlich so verankert. Dazu kann man auch eine Abtretungserklärung ausfüllen um die Gewährleistung/Garantie auf den neuen Käufer zu übertragen. Oft wird das nicht mit den Kunden kommuniziert und niemand denkt großartig darüber nach.
Bei Nvidia ist das genauso. Dort gibts 3 Jahre Garantie/Gewährleistung in Deutschland für den Erstkäufer und auch nur für diesen! Das gilt nicht, wer das Produkt gebraucht gekauft hat. Gebrauchte Produkte sind offizell ausgeschlossen.
Nvidia Karten werden in Deutschland exclusiv über Notebooksbilliger vertrieben und auch dort steht in den AGBs geschrieben, das ausschließlich mit dem Erstkäufer Gewährleistung- oder Garantieansprüche gewährt werden ES SEI DENN man lädt auf Notbooksbilliger das hinterlegte Formular herunter (Abtretungserklärung) und lässt die vom Erstkäufer ausfüllen und schon ist das Problem gelöst.
Abtretungserklärungen sind im übrigen auch nicht immer bei jedem Shop bindend und können laut AGB auch ausgeschlossenn werden aber oft klappt es auch alles auf Kulanz, wenn man dem Händler/Hersteller nicht gleich bei der ersten Anfrage blöde kommt und anpissen will. Freundlichkeit kommt oft weiter.
Beispiel von vor einigen Monaten:
Sodastream ohne Kassenzettel/Rechnung oder sonstige Kaufnachweise defekt.
Auf dem Gerät gibt es ein Produktionsdatum / Seriennummer. Anhand den Angaben habe ich für unsere 80 Jahre alten Nachbarn einen 23 Monate alten Sodastream ohne irgendwelche Kosten gegen einen nagelneuen getauscht bekommen. Den Fall telefonisch dem Support geschildert und das wars. Kein großes Ding.
Aufwand = 1 Anruf mit einer Dauer von 10 Minuten und dann 13 Tage auf Austausch warten 😉
Ehrlichkeit, Freundlichkeit und Respekt helfen einem oft in vielen Situationen weiter.
Meine Großeltern sagten schon früher "Wie es in den Wald herein schallt ,so hallt es auch wieder heraus" und da ist echt oft was wahres dran.