News Gran Turismo: Sony verklagt Huawei wegen „GT“

TheTrapper schrieb:
Nur das Sony weder GT noch Gran Turismo oder Grand Turing erfunden hat.

Der große Turing wurde geboren, nicht erfunden. :)

Alan Mathison Turing (* 23. Juni 1912 in London; † 7. Juni 1954 in Wilmslow, Cheshire) war ein britischer Logiker, Mathematiker, Kryptoanalytiker und Informatiker. Er gilt heute als einer der einflussreichsten Theoretiker der frühen Computerentwicklung und Informatik.
 
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Moep89 schrieb:
Doch müssen sie. Hab ich doch gerade erklärt.
Stellt irgendwann ein Gericht fest, man hätte sich in irgendeinem, und sei er noch so klein, Fall nicht darum gekümmert rechtlich abklären zu lassen ob der Markenschutz hier gilt, läuft man Gefahr den Markenschutz komplett zu verlieren.
Die Vernunft hat damit nichts zu tun.
Es 8st auch rechtlich unerheblich wie wahrscheinlich die Markenrecht verletzung ist oder wie Branchenfern. Es nicht rechtlich klären zu lassen kann allein schon dazu führen die Rechte zu verlieren. Und deshalb sind auch tausende Markenrechtsfälle anhängig. Sieh einfach mal ins Prozessregister.
Es wird schlicht nicht über jeden einzelnen Fall berichtet.

Stell dir vor du könntest das Eigentum an deinem Grundstück verlieren, wenn du nicht bei jedem Besitzwechsel von angrenzenden Grundstücken rechtlich die Grundstücksgrenzen prüfen lässt. Du würdest das Risiko nicht eingehen sondern jedesmal erneut ein Gericht anrufen umd deine Rechte nicht zu verlieren. So funktioniert Markenrecht nunmal.
Man könnte jetzt eine Gesetzesreform fordern, aber (deswegen) den Kläger verurteilen ist sinnlos. Übrigens wird sich Sony keinerlei Hoffnungen machen, Huawei die Nutzung von "GT" zu verbieten. Huawei demgegenüber wird sich keine Sorgen machen. So eine Markenrechtsklärung ist schlicht ein üblicher, weil vorgerschriebener Vorgang.

Spiczek schrieb:
Ich finde man ist ein bisschen deppert, wenn man die Hintergründe nicht verstehen will. Sony hat keine Wahl. Die Adresse für Kritik wäre das Markenschutzrecht.
Allerdings finde ich diese Klausel, dass man sich aktiv um seine Markenrechte (nicht Patente wie oft geschrieben wird, Markenrecht und Patentrecht sind 2 völlig unterschiedliche Baustellen. Marken werden geschützt, nicht patentiert) bemühen muss ziemlich sinnvoll.
Übrigens muss man auch Produkte unter dem Markennamen rausbringen, sonst verfällt der Schutz genauso, Stichwort Nichbenutzungseinrede.
Nochmal zum mitschreiben:
Würde Sony, die für PC Spiele die Marke "GT" geschützt haben, nicht vor Gericht klären lassen ob Huawei "GT" nutzen darf, könnte man ihnen vorwerfen sich nicht um ihre Marke zu kümmern und Sony könnte seine Rechte, auch für PC Spiele, verlieren. Ist das jetzt so schwer zu verstehen oO?

Tut mir ja leid wenn ich dem liebgewonnenen Bashing hier mit der doofen Realität einen Strich durch die Rechnung mache. Aber kritikwürdiges Verhalten legen sowohl Sony als auch Huawei an den Tag. Wie jeder Konzern. Da kann man auch gern ansetzen, in diesem Fall aber eben nicht. Ich weiß, die Leute haben ihre Welt gern Schwarzweiß und die komplexere Realität hört man dann nicht gern, da muss man ja nachdenken. Deswegen hör ich aber nicht auf nachzudenken.
Oder schlicht mich zu informieren.
 
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Schinken42 schrieb:
Würde Sony, die für PC Spiele die Marke "GT" geschützt haben, nicht vor Gericht klären lassen ob Huawei "GT" nutzen darf, könnte man ihnen vorwerfen sich nicht um ihre Marke zu kümmern und Sony könnte seine Rechte, auch für PC Spiele, verlieren. Ist das jetzt so schwer zu verstehen oO?

Finde ich schon. Wurde bei ähnlichen Themen in der Vergangenheit nicht immer betont, dass es nur sinnvoll ist wenn eine Verwechslungsgefahr gegeben ist? Ein Käufer wird bei einem Huawei Handy mit dem Zusatz "GT" sicher keine Assoziation zu dem PS Spiel mit dem Zusatz "GT" herstellen, oder? Ich würde es verstehen, wenn eine Handyreihe von Sony auch "GT" heissen würde oder ein Spielehersteller ein Spiel mit dem Zusatz "GT".
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TheTrapper schrieb:
Hab mich natürlich verschrieben ich meinte Touring nicht Turing 😂 😚

Schon klar, kein Problem - ich konnte der Steilvorlage nur nicht widerstehen. :D
 
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Spillunke schrieb:
Ob Bentley, BMW, Mercedes, Porsche, Ford etc. auch Ärger bekommen?
Das würde Sony nie machen, denn die Automarken sind Teil des Spiels. Ohne die bekannten Marken würde doch niemand ein Gran Turismo kaufen.

Hexenkessel schrieb:
Dennoch darf es nicht sein das die Buchstabenkombination hier exklusive nur dafür steht. G und T kann alles mögliche bedeuten (z.B. "Guten Tag") und ist nur in Bezug mit Automobilen ein fester Begriff.
Es kann ja auch für alles mögliche stehen, ein Mediziner wird wahrscheinlich sofort an Leber denken. Die Frage ist aber, wer das Markenrecht hat und Ft in Verbindung mit einem Produkt nutzen darf.

mykoma schrieb:
Viel mehr Unverständnis ruft bei mir die Tatsache auf den Plan, das es sich im komplett andere Bereiche handelt (Wearables vs. Videospiele bzw. Fahrzeuge)
Und wenn Huawei jetzt Werbung macht mit einem Rennfahrer vor einem Porsche GT3? Dann würde man ja einen Bezug herstellen für sportliche Wearables.
Ich würde aber behaupten wenn man eine Umfrage startet zu dem Begriff GT es wohl viele Antworten im Zusammenhang mit Autos geben würde. Und auch viele andere Deutungen (Guten Tag, z.B.), aber Gran Turismo als Spiel eher selten genannt werden würde.

nipponpasi schrieb:
Sorry, aber beschäftigt mich noch immer:
Ist mir unbegreiflich wie Sony ein Patent auf "GT" bekommen konnte.
Das kann ich echt nicht verstehen.
Wo steht denn, dass Sony ein Patent auf GT hat????
 
Ich finde das gerade etwas lächerlich, wenn man sich viele der Kommentare dazu ansieht.

Sony wird wohl nicht ohne Grund ihre Rennspiele Gran turismo nennen und daher die „Abkürzung für ihre Spiele“ rechtlich absichern.

Die Bezeichnung ist in der Automobilindustrie beheimatet und jetzt kommt die Verbindung zu den Spielen: Die Spiele sind offizielle Markenbotschafter der FIA, was die größte Organisation im Rennsport weltweit ist.

Während solche Funracer wie Forza oder mariokart ihre kleinen Wettbewerbe abhalten, wird bei Gran Turismo ein großes Event inklusive FIA veranstaltet.

So jetzt die Frage: warum sollte irgendwas beworben werden dürfen mit der Abkürzung „GT“ wenn es sich nicht um Autos handelt?
 
Dachte im GT steht für besonders Umweltfreudliche Auto wie Mustang GT

Wegen dem bezug auf Greta Thunberg

:evillol:
 
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edenjung schrieb:
Mir fallen da nur die GT-Gruppen ein.
...
Das man sowas überhaupt schützen kann...

Stimmt hatte ich schon vergessen.
War auch mehr ironisch gemeint.
Damit kommt Sony nie durch, da das niemals allgemein angenommen werden kann.
Das gilt nur für Gran Turismo Suchtis. 😁
 
Sephiroth51 schrieb:
Hatte Intel nicht eine Grafikeinheit mit dem Namen GT2 oder so?😅

Ja! Die integrierte Grafikeinheit wurde so benannt.

LG
Ufoooooooo
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elefant schrieb:
Das wird Sony leider verlieren, sind halt nur 2 Buchstaben die so schon vor den Spielen genutzt wurden.
Wie hier ja schon an vielen guten Beispielen gezeigt.
Fragt ich mich echt immer, warum so große Firmen scheinbar keine brauchbaren Anwälte finden.

@merlin123 Ein ähnliches Logo oder kompletter Markennamen ist etwas anderes, als eine Abkürzung die nur im Sprachgebrauch genutzt wird....
Ich denke:
Der Anwalt ist ein Genie! zieht Sony die Kohle aus der Tasche ohne dass die Idioten es auch nur annähernd checken :)

LG
Ufooooo
 
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Schinken42 schrieb:
Es 8st auch rechtlich unerheblich wie wahrscheinlich die Markenrecht verletzung ist oder wie Branchenfern. Es nicht rechtlich klären zu lassen kann allein schon dazu führen die Rechte zu verlieren.
Aber nur dann, wenn es überhaupt in Frage kommt. Sonst müsste ja jeder für jede Marke gegen ALLES klagen. Und das ist nunmal nicht der Fall. Es muss schon eine gewisse Relevanz geben. Niemand kann Microsoft seinen Namen entziehen, weil sie beispielsweise nicht gegen irgendeinen deutschen Tischler geklagt haben, der seine Firma "Berthold Klöber" genannt hat.
Natürlich gibt es viele Verfahren, aber eben längst nicht ALLE, die rein theoretisch möglich wären. Man muss seine Schutzrechte verteidigen, aber man muss dazu nicht präventiv alles und jeden verklagen den es auf der Welt gibt.
 
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Palomino schrieb:
Wo steht denn, dass Sony ein Patent auf GT hat????
Ich hatte Patent und Markenrecht verwechselt. Bzw beides in einen Topf geworfen.

Wobei ich genauso wenig verstehe wie man ein Markenrecht auf "GT" beantragen sowie bekommen kann.

Ich bin jedoch kein Jurist, sondern lediglich ein kleiner Forenschreiber, der Sony in diesem speziellen Fall einen Angriff auf Huawei unterstellt hat. Natürlich, wie immer, ohne Gewähr.

Danke, an dich und auch andere hier, für die Aufklärung!
Zu meiner Entschuldigung: Ich hatte nen scheiß Tag.
 
Bei GT denk ich zuerst an Porsche und nicht an Sony oder Huawei. Was für eine schwachsinnige Klage...
 
Was für ein schwachsinn..... GT ist ein allgemeinbegriff die von der Autoindustrie für Sportautos verwendet wird. Die sollten dann Sony ebenfalls verklagen.
Die ganze FIA GT3 Serie sollte Sony ebenfalls verklagen für die illegale Nutzung.
 
Ich denke mal, alle Gütersloher sind fein raus :)
Sony geht es nicht um GT. Das ist gar keine Marke. Das sind eben 2 Buchstaben. Nicht Schützenswürdig.

Aber die Verbindung z.b GT3 oder GT5 ist schon ein wenig anders.
Aber auch das finde ich nicht Schutzwürdig, im Markenrecht. Allerdings wurde schon soviel patentiert oder geschützt, was es längst gab.

Aber wollten nicht mal welche sich das Einkaufswagen Symbol schützen lassen? Als ob sie den erfunden hätten.
Ich lasse mir demnächst das Power On / Off Symbol schützen. Was z.b auf Fernbedienungen drauf ist. Dann scheffel ich Kohle ohne Ende und kaufe davon ALLES , ausser Sony und deren Produkte.
 
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M@tze schrieb:
Finde ich schon. Wurde bei ähnlichen Themen in der Vergangenheit nicht immer betont, dass es nur sinnvoll ist wenn eine Verwechslungsgefahr gegeben ist? Ein Käufer wird bei einem Huawei Handy mit dem Zusatz "GT" sicher keine Assoziation zu dem PS Spiel mit dem Zusatz "GT" herstellen, oder? Ich würde es verstehen, wenn eine Handyreihe von Sony auch "GT" heissen würde oder ein Spielehersteller ein Spiel mit dem Zusatz "GT".
Ergänzung ()


(...)
Ich weiss nicht wer das betont hab aber nein, es gibt da keine weiteren Voraussetzungen. Ein wenig detaillierter:
Wenn man gegen eine (noch so unwahrscheinliche) Markenrechtsverletzung nicht vorgeht, verliert man nicht automatisch die Rechte. Aber, und das ist ein grosses Aber, sollte sich später herausstellen, dass irgendein Gericht das so einordnen, dass man dagegen hätte vorgehen müssen (wieder ohne, dass das Gericht dafür eine vorliegende Markenrecht verletzung feststellen muss) ist die eingetragene Marke futsch. Der springende Punkt ist, dass es dann zu spät ist. Das Risiko geht natürlich Niemand ein sondern man klärt die Situation sofort rechtlich ab um auf der sicheren Seite zu sein.
Moep89 schrieb:
Aber nur dann, wenn es überhaupt in Frage kommt. Sonst müsste ja jeder für jede Marke gegen ALLES klagen. Und das ist nunmal nicht der Fall. Es muss schon eine gewisse Relevanz geben. Niemand kann Microsoft seinen Namen entziehen, weil sie beispielsweise nicht gegen irgendeinen deutschen Tischler geklagt haben, der seine Firma "Berthold Klöber" genannt hat.
Natürlich gibt es viele Verfahren, aber eben längst nicht ALLE, die rein theoretisch möglich wären. Man muss seine Schutzrechte verteidigen, aber man muss dazu nicht präventiv alles und jeden verklagen den es auf der Welt gibt.
Genau. Sony verklagt aber nicht irgendeine Firma die "FF" oder "MP" oder irgendetwas anderes mit dem sie nichts zu tun haben nützt, sondern eine Firma die eben dieselbe Buchstabenkombination nutzt wie sie. Ob das Branchenfern ist, ist irrelevant.
Jeder Markeninhaber muss alles rechtlich abklären lassen was potentiell eine Markenrechtsverletzung darstellt. Tut man das nicht, geht es nachträglich auch nicht mehr.
Dieses Risiko geht man nicht ein.

Man muss sich einfach mal von der Vorstellung lösen ein Rechtsstreit wäre ein echter Streit.
Bei Privatpersonen mag das stimmen, aber gerade Markenrecht prozesse zwischen Unternehmen sind häufig im Interesse beider Seiten. Man stellt damit Rechtssicherheit her. Da ist Sony auch zufrieden wenn sie "verlieren" denn sie haben die Sicherheit, dass ihnen nicht später ein Strick daraus gedreht wird.
 
Reziel schrieb:
Fehlt nur noch das Sony die Motorenindustrie verklagt. Die Käufer von Motoren konnten ja glauben das wenn sie Motoren mit 400PS kaufen dort dann 400 PlayStations drin sind 🤣🤣🤣
Wenn ein Hersteller tatsächlich einen Motor mit 400 PS anbietet, wäre das durchaus nötig, wenn auch ggf. falsch motiviert. Hoffentlich holen die dann auch noch ein paar Ämter mit ins Boot. PS ist ja schließlich seit 1987 keine anerkannte Maßeinheit mehr und die Werte werden lediglich in der Übergangszeit zu Informationszwecken noch mit angegeben, um die Käufer nicht zu verwirren. :cool_alt:
 
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